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Freizeitvergnügen auf betrieblichen Tagungen nicht gesetzlich unfallversichert
UnfallversicherungVerletzt sich ein Mitarbeiter während einer betrieblichen Tagung bei einer Freizeitaktivität, ist er nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Hessische Landessozialgericht am 20.07.2015 entschieden.
In dem zu entscheidenden Fall stürzte…