Wenn der Unfall in der Familie passiert
Was viele nicht wissen: Verursacht ein Familienangehöriger einen Unfall, haben verletzte Angehörige Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn sie selbst und unmittelbar Verletzungen erlitten haben.
Das Ehepaar N. ist mit seinen beiden Kindern mit dem PKW unterwegs zu einem Verwandtenbesuch. Herr N. fĂ€hrt, seine Frau sitzt auf dem Beifahrersitz und die beiden 14- und 16-jĂ€hrigen Kinder sitzen angeschnallt auf dem RĂŒcksitz. Weil Herr N. fĂŒr einen kurzen Moment nicht aufpasst, kommt das Fahrzeug von Fahrbahn ab und prallt gegen einen Baum. Die Ehefrau und beide Kinder werden bei dem Unfall schwer verletzt.
FamiliĂ€re NĂ€he schlieĂt AnsprĂŒche nicht aus
In weiten Bevölkerungskreisen herrscht die Meinung vor, dass die Angehörigen in diesem Fall keinerlei AnsprĂŒche gegen den Fahrer haben und weder Schmerzensgeld noch Schadensersatz erhalten.
Doch das ist falsch, eine solche EinschrÀnkung gibt es nicht. Die Ehefrau und die beiden Kinder von Herrn N. können sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters wenden und Schadenersatz verlangen. Der Fall wird genauso reguliert, als wenn ein Dritter den Schaden verursacht hÀtte.
AnsprĂŒche sichern â finanzielle Folgen vermeiden
Wir empfehlen grundsĂ€tzlich, die AnsprĂŒche geltend zu machen, denn die Kosten, beispielsweise fĂŒr Pflege und Betreuung, fĂŒr die die Familie nach dem Unfall möglichweise aufzukommen hat, können erheblich sein - vor allem dann, wenn ein Dauerschaden eingetreten ist - und können sogar den finanziellen Ruin bedeuten.
Neben Schmerzensgeld und den Pflege- und Betreuungskosten können auch Verdienstausfall, HaushaltsfĂŒhrungsschaden und vermehrte BedĂŒrfnisse geltend gemacht werden. FĂŒr Betroffene ist es wichtig, dass die SchĂ€den richtig ermittelt und die AnsprĂŒche konsequent durchgesetzt werden, am besten durch einen spezialisierten Anwalt.