Was bedeutet das Rekordurteil aus Göttingen für Patienten?
Wegen grober Behandlungsfehler bei der Geburt leidet ein heute neunjähriges Mädchen an schwersten körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen.
Das Landgericht Göttingen hat in diesem Fall ein Schmerzensgeld von einer Million Euro festgelegt – die höchste Summe, die dieses Gericht je festgelegt hat (Urt. v. 14.08.2025 – 12 O 85/21).
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass weder der Arzt noch die Hebamme einen dringend gebotenen Notkaiserschnitt eingeleitet hatten, obwohl der Zustand des ungeborenen Kindes bereits auf Sauerstoffmangel hindeutete. Nach der Geburt sei das Neugeborene zudem nicht ausreichend überwacht und mit Sauerstoff versorgt worden.
Das Kind ist heute schwerstbehindert, nicht gehfähig, nicht sprachfähig und dauerhaft auf Betreuung angewiesen. Mit einer Besserung ist laut Gericht nicht zu rechnen.
Ein Urteil mit Signalwirkung – Ausnahme oder Wegweiser?
Das Urteil hat für bundesweites Aufsehen gesorgt und wirft eine brisante Frage auf: Wird die Millionengrenze künftig zur neuen Normalität?
Das Urteil reiht sich in eine kleine Gruppe spektakulärer Fälle ein, in denen Gerichte Schmerzensgelder im siebenstelligen Bereich zugesprochen haben – meist nach schweren medizinischen Behandlungsfehlern. Vergleichbar hohe Summen wurden bislang nur in wenigen Ausnahmefällen ausgesprochen, etwa durch das Landgericht Limburg (2021, Az. 4 O 104/18) bei einem Jungen mit schwersten Hirnschäden. Dieses Urteil wurde dann später durch das Oberlandesgericht Frankfurt aufgehoben und der Fall insgesamt abgewiesen. Ob dieses Urteil hier halten wird, ist derzeit noch offen, denn auch dieses Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.
Was ist Schmerzensgeld und wofür wird es gezahlt?
Geld für Schmerz? Das klingt seltsam, ist aber bitter nötig. Denn wenn jemand durch einen medizinischen Fehler oder einen Unfall körperlich oder seelisch schwer geschädigt wird, hilft keine Entschuldigung. Keine Maßnahme kann das Geschehene ungeschehen machen. Aber eine finanzielle Entschädigung kann helfen und zumindest etwas Lebensqualität zurückgeben.
In Deutschland wird Schmerzensgeld nach § 253 Abs. 2 BGB gewährt, wenn in die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit, die Freiheit oder die sexuelle Selbstbestimmung eingegriffen wurde. Es hat zwei Funktionen:
Ausgleich für erlittene Schmerzen, Leiden und Einschränkungen im Alltag.
Genugtuung als Anerkennung des erlittenen Unrechts.
Was Schmerzensgeld nicht ist: eine Strafe. Anders als in den USA spielen sogenannte "punitive damages" in Deutschland keine Rolle. Es geht nicht darum, den Schädiger zu ruinieren, sondern dem Geschädigten etwas zurückzugeben.
Wie bestimmen Gerichte die Höhe des Schmerzensgeldes?
Jeder Fall ist einzigartig – und genau das macht die Sache so kompliziert. Entscheidend sind unter anderem:
Art und Schwere der Verletzung
Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung
Auswirkungen auf den Alltag und das familiäre Umfeld
Grad des Verschuldens des Schädigers
Gerichte orientieren sich oft an sogenannten Schmerzensgeldtabellen, das sind Sammlungen früherer Urteile, die eine grobe Richtung vorgeben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat jedoch bereits 1955 klargestellt, dass jeder Einzelfall individuell zu würdigen ist (BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55).
Warum die Rolle der Anwälte entscheidend ist
Der gleiche Schaden kann für zwei Menschen völlig unterschiedliche Folgen haben.
Der BGH fordert daher, alle Begleitumstände auf Seiten des Schädigers und des Geschädigten zu berücksichtigen (BGH, Urt. v. 8.6.1976 – VI ZR 216/74). Gerade hier liegt mitunter die Hauptaufgabe der Anwälte, denn sie sollen herausarbeiten und dem Gericht auch darstellen, wie sich die Schädigung eben ausgewirkt hat. Das kann im Einzelfall ganz unterschiedlich sein, denn nicht jede Fraktur führt zu den gleichen Einschränkungen, nicht jede Hypoxie zum gleichen Schaden und nicht jeder Schlaganfall zu Sprachstörungen oder Mobilitätseinschränkungen.
"Taggenaue" Berechnung – Ein Blick in die Zukunft?
Ein interessanter Ansatz wurde 2018 vom Oberlandesgericht Frankfurt präsentiert (Urt. v. 18.10.2018 – 22 U 97/16). Das Gericht berechnete das Schmerzensgeld erstmals „taggenau“, d. h. auf Basis der Anzahl der Tage, an denen eine Beeinträchtigung bestand, abgestuft nach Schwere.
Die Formel dahinter lautet: Ein fester Tagessatz wird mit der Dauer der Schmerzen multipliziert, wobei sich der Tagessatz am Bruttonationaleinkommen (BNE) orientiert, damit der Wert unabhängig vom Einkommen der betroffenen Person bleibt.
Ein Beispiel:
Beim Verlust eines Unterschenkels wurde ein Gesamtbetrag von über zwei Millionen Euro berechnet, der von der Lebenserwartung und dem Grad der Beeinträchtigung abhängt.
Die Idee dahinter: Mehr Transparenz, Nachvollziehbarkeit und objektive Maßstäbe. Das klingt erstmal fair, doch es gibt auch Schattenseiten, nämlich die Gefahr unrealistisch hoher Summen und steigender Versicherungskosten.
Kritik an der „Mathematik des Leids“
Zahlreiche Oberlandesgerichte – darunter Düsseldorf, Celle und Braunschweig – haben sich eindeutig gegen die taggenaue Berechnung ausgesprochen. Ihr Argument:
Kein Schema kann das individuelle Leid eines Menschen gerecht abbilden.
Können Zahlen wirklich ausdrücken, was es bedeutet, sein Kind nie sprechen zu hören? Es nie laufen zu sehen?
Schmerzensgeld ist mehr als eine Excel-Tabelle. Es geht um Empathie, Menschenwürde und Gerechtigkeit. Der Mensch darf nicht zum Rechenfaktor werden. Diese Haltung vertreten wir bei Quirmbach & Partner.
Eine Million Euro – ein Meilenstein oder ein Ausnahmefall?
Zurück nach Göttingen. Ist dieses Urteil ein Ausreißer oder der Auftakt für eine neue Entwicklung? Die Antwort ist komplex.
Fakt ist: Es gab bereits ähnlich hohe Forderungen, zum Beispiel die des Landgerichts Limburg (2021, Az. 4 O 104/18), doch nicht alle hielten einer Überprüfung stand. Auch das Göttinger Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Berufung noch aussteht.
Aber der Trend ist sichtbar. Immer mehr Gerichte zeigen die Bereitschaft, bei schweren, lebenslangen Schäden auch entsprechend hohe Summen zuzusprechen.
Die andere Seite der Medaille: Wer zahlt am Ende?
So wichtig gerechte Entschädigungen auch sind, sie haben Konsequenzen.
Denn das Schmerzensgeld zahlt nicht der Arzt persönlich. Auch nicht das Krankenhaus. Die Zahlungen leisten Versicherungen und diese geben die Kosten weiter:
an andere Ärztinnen und Ärzte durch höhere Haftpflichtprämien,
an Kliniken, die unter wirtschaftlichem Druck ihre Geburtshilfeangebote einschränken und
letztlich auch an Patientinnen und Patienten durch steigende Kosten der Gesundheitsversorgung..
Was also für das einzelne Schicksal ein Sieg ist, wird für das System zur Belastungsprobe. Ein schwer aufzulösendes Dilemma.
Unsere Haltung: Gerechte Versorgung bleibt das Ziel
Bei Quirmbach & Partner geht es uns nicht um Schlagzeilen. Es geht um konkrete Ergebnisse für echte Menschen mit echten Schicksalen. Wenn jemand durch medizinisches Fehlverhalten lebenslange Folgen trägt, kämpfen wir für eine angemessene Entschädigung.
Ein Schmerzensgeld ist mehr als eine Zahl auf dem Papier: Es soll helfen, den Alltag zu bewältigen, Therapien und Pflege zu sichern und ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Dabei prüfen wir jeden Fall bis ins Detail – medizinisch, juristisch und wirtschaftlich –, um das bestmögliche Ergebnis durchzusetzen.
Unsere Aufgabe: Gerechtigkeit durchsetzen
Natürlich wissen wir, dass die Gegenseite – meist Versicherungen – alles daransetzt, hohe Zahlungen zu vermeiden. Das ist ihr Job. Unserer ist das Gegenteil.
Wir verstehen die Mechanismen, die dahinterstehen und nutzen genau dieses Wissen, um strategisch, durchsetzungsstark und mit Erfahrung zu verhandeln.
Unser Ziel: Eine faire Entschädigung, die wirkt
Mit Sachverstand, Konsequenz und dem nötigen Biss holen wir für unsere Mandantinnen und Mandanten das Optimum heraus.
Denn am Ende zählt nicht die Diskussion um Summen, sondern das Ergebnis: eine gerechte Entschädigung, die wirklich etwas verändert.
Warum das Göttinger Urteil mehr ist als nur eine Zahl auf dem Papier
Ein Urteil wie das aus Göttingen ist längst kein Einzelfall mehr. Es ist ein Signal – an Gerichte, an Versicherungen, an die Politik und an uns als Gesellschaft
Es zeigt, dass Leid ernst genommen wird.
Es zeigt, dass Gerechtigkeit auch monetär sichtbar werden darf.
Aber es zeigt auch die Grenzen des Systems.
Wie Schmerzensgeld zum Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung wird
Wird die Millionensumme zur neuen Normalität? Das ist noch nicht abzusehen. Wir stehen bereit – für die Menschen, die es trifft. Und für eine gerechte Lösung in jedem Einzelfall
Geld kann kein gesundes Leben zurückbringen. Es kann jedoch dabei helfen, das beschädigte Leben ein Stück erträglicher zu machen. Und es kann ein klares Zeichen setzen. Dein Leid zählt. Dein Schicksal wird gesehen.
Bei Quirmbach & Partner stehen wir Ihnen mit allem, was wir haben, zur Seite: mit juristischer Expertise, medizinischem Verständnis und echtem Engagement.
Denn Schmerzensgeld ist kein Geschenk, sondern Ihr gutes Recht.
Quellen
LG Göttingen, Urt. v. 14.08.2025 – 12 O 85/21, Legal Tribune Online, 20.8.2025
BGH, Beschl. v. 6.7.1955 – GSZ 1/55, VersR 1955, 615
BGH, Urt. v. 8.6.1976 – VI ZR 216/74
OLG Frankfurt, Urt. v. 18.10.2018 – 22 U 97/16, GesR 2018, 776 = NJW 2019, 442
OLG Düsseldorf, Urt. v. 28.3.2019 – 1 U 66/18, VersR 2019, 1165
OLG Celle, Urt. v. 26.6.2019 – 14 U 154/18, VersR 2019, 1157
OLG Braunschweig, Urt. v. 16.4.2019 – 3 U 8/18, BeckRS 2019, 9077
Schulte/Rüdiger, GesR 2020, 14 ff.: „Schmerzensgeld: Ausgleich für Behandlungsfehler noch angemessen?“