Cookies đŸȘ

Diese Website verwendet Cookies, die Ihre Zustimmung brauchen.

Schadensregulierung

01.02.2016

Unfall auf witterungsbedingt gewÀhlt lÀngerem Arbeitsweg gilt als Wegeunfall

Rechtsanwältin Melanie Mathis
Melanie Mathis
Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen
Blick aus dem Auto auf vereiste Landstraße – Symbolbild für Wegeunfall bei Glätte und mögliche Haftungsfragen

Mitte Januar kehrte der Winter zurĂŒck, es wurde kalt und die StraßenverhĂ€ltnisse waren winterlich. Wie so oft, kam es in diesen Tagen aufgrund der glatten und teilweise schlechtgerĂ€umten Straßen immer wieder zu VerkehrsunfĂ€llen. Passieren diese UnfĂ€lle auf dem Weg zur Arbeit - in der Regel der unmittelbare Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstelle -, handelt es sich um sogenannte WegeunfĂ€lle, die ĂŒber die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind.

Winterwetter und Wegeunfall: Was ist versichert?

Was ist, wenn Sie in einer sehr lĂ€ndlichen Regionen leben, in der die Straßen nicht oder nur vermindert gerĂ€umt und gestreut werden? Sind Sie noch gesetzlich unfallversichert, wenn Sie, um der Gefahr eines Unfalls auf eisglatten Straßen aus dem Weg zu gehen, beispielsweise bei einem Freund oder einer Freundin ĂŒbernachten und von dort zur Arbeit fahren und dabei verunglĂŒcken? Da ja grundsĂ€tzlich nur der Weg zwischen Wohnort und Arbeitsstelle versichert ist, handelt es sich in diesem Fall nicht um einen Wegeunfall, d.h. die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht.

Urteil mit Signalwirkung: LSG erkennt Ausnahme an

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seiner Entscheidung vom 04.08.2014 (Az. L 3 U 50/12) in einer solchen Konstellation allerdings eine Ausnahme gesehen. Dort heißt es, dass die gesetzliche Unfallversicherung auch in einem solchen Fall eintrittspflichtig ist, da nicht nur die Wegstrecke, sondern auch die besonderen UmstĂ€nde berĂŒcksichtigt werden mĂŒssen. In dem zu entscheidenden Fall war der Weg von der Wohnung des Freundes fast viermal so lang wie der normale Weg zur Arbeit. In die Angemessenheitsbeurteilung wurde aber auch der Zustand der Straßen miteinbezogen. Da der kĂŒrzere Weg von zu Hause aus wegen der gefĂ€hrlichen Wetterlage objektiv nachvollziehbar versperrt war, habe sich die KlĂ€gerin angesichts der Wetterlage situationsangemessen verhalten.

Einzelfall statt Rechenformel: Sicherheit geht vor

Diese Entscheidung ist Ă€ußerst erfreulich. Hier wird einmal mehr klar, dass man nicht nur auf mathematischer Angemessenheitsformel abstellen kann, sondern vielmehr der Einzelfall betrachtet werden muss. Der Sicherheitsgedanke der KlĂ€gerin stand richtigerweise im Vordergrund und die gesetzliche Unfallversicherung muss in einem solchen Fall eintreten.

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

Schildern Sie uns Ihren Fall – kostenfreie ErsteinschĂ€tzung