Opfer von VerkehrsunfĂ€llen und von Behandlungsfehlern haben zum einen Anspruch auf Schmerzensgeld, den sogenannten immaterielle Schaden. DarĂŒber hinaus gibt es aber auch noch den materiellen Schadensersatz. Dazu gehören einige Positionen, die im Einzelfall sogar noch höher ausfallen können als der Schmerzensgeldanspruch. Im Folgenden listen wir  die SchadensersatzansprĂŒche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler auf.
Verdienstausfall bis zum Rentenalter
Dies gilt beispielsweise fĂŒr den Verdienstausfallanspruch. Der Verdienstausfall muss bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter gezahlt werden und gegebenenfalls auch darĂŒber hinaus und zwar in voller Höhe
HaushaltsfĂŒhrung kann teuer werden
Eine weitere Position ist der HaushaltsfĂŒhrungsschaden. Das klingt zunĂ€chst einmal nicht aufregend, kann aber in EinzelfĂ€llen viele Tausend Euro bedeuten, vor allem weil der HaushaltsfĂŒhrungsschaden lebenslang gezahlt werden muss. Wenn ein GeschĂ€digter den Haushalt nur noch eingeschrĂ€nkt oder gar nicht mehr fĂŒhren kann, muss das materiell entschĂ€digt werden.
Pflege, Umbau und Alltagshilfen
Zum Mehrbedarfsschaden gehört der Pflegemehrbedarf fĂŒr all die GeschĂ€digten, die beispielsweise Hilfe beim Entkleiden und Bekleiden benötigen oder bei der Nahrungsaufnahme Auch diese Position muss in voller Höhe entschĂ€digt werden und zwar lebenslang.
Zum Mehrbedarfsschaden gehören auch UmbaumaĂnahmen und zwar fĂŒr alle GegenstĂ€nde des Alltags. So kann es sein, dass das Haus behindertengerecht umgebaut werden muss oder das Auto. Ist ein Treppenlift erforderlich, dann muss der ebenfalls entschĂ€digt werden und zwar in voller Höhe.
Der Grundsatz der Naturalrestitution
Es gilt hier der Grundsatz Naturalrestitution, was bedeutet, dass der GeschĂ€digte zumindest wirtschaftlich so gestellt werden muss, wie er stĂŒnde, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hĂ€tte. Wir verweisen in diesem Zusammenhang gerne auf ein Urteil des Bundesgerichtshofes, das sogenannte Schlossherren-Urteil. Hier wurden einer Unternehmerin, die unfallbedingt schwerstgeschĂ€digt war, vom BGH die Kosten fĂŒr die behindertengerechte Ausstattung ihres Hauses mit 300.000,00 DM und zusĂ€tzlich die Kosten fĂŒr die behindertengerechte Ausstattung ihres Wochenendhauses mit nochmals 150.000,00 DM zugesprochen. Diese MaĂnahmen mussten in voller Höhe von dem SchĂ€diger entschĂ€digt werden, denn es gilt der Grundsatz, dass der Schaden der ursĂ€chlich auf den Unfall oder den Behandlungsfehler zurĂŒckzufĂŒhren ist, in voller Höhe ausgeglichen werden muss
Schnelle Regulierung wirkt heilend
FĂŒr Betroffene ist es wichtig, dass die SchĂ€den korrekt ermittelt und beziffert und die AnsprĂŒche konsequent durchgesetzt werden. Dabei sollte es immer das Ziel sein, eine schnelle auĂergerichtliche Lösung zu finden. Eine schnelle Regulierung hat auch, aufgrund der finanziellen Entlastung, eine Ă€uĂerst positive Wirkung auf den Verlauf der Genesung.