Wenn Versicherer Zahlungen hinauszögern
Es ist eine traurige Tatsache, dass Versicherungen im Arzthaftungsrecht die Regulierung oft ĂŒber Jahre verzögern, auch wenn der Schaden erheblich und der Behandlungsfehler nachgewiesen ist.
Die GeschÀdigten leiden hier dreifach:
aufgrund der direkten Folgen des Behandlungsfehlers (körperliche und seelische BeeintrÀchtigungen,
aufgrund der indirekten Folgen des Behandlungsfehlers (Sorge um die wirtschaftliche Existenz durch Verlust des Arbeitsplatzes, hohe Therapiekosten etc.),
weil der ihnen zustehende Anspruch auf Schadensersatz nicht gewĂ€hrt wird (GefĂŒhl der Ohnmacht wegen der erlittenen Ungerechtigkeit).
Richterliche Antwort: Höheres Schmerzensgeld bei Verzögerung
Ein wirksames Instrument gegen die schleppende Regulierungspraxis durch die Versicherer ist die Rechtsprechung zur Schmerzensgelderhöhung bei inadÀquater Schadensregulierung. Gerichte können in solchen FÀllen das Schmerzensgeld erhöhen.
Rechtsprechung setzt ein klares Signal
So hat das OLG Frankfurt am Main (Urteil vom 07.01.1999 - 12 U 7/98) schon im Jahre 1999 das Schmerzensgeld verdoppelt. Seitdem ist eine wachsende Zahl von Gerichtsentscheidungen im gesamten Bundesgebiet festzustellen, in denen schleppende Regulierung durch eine deutliche Erhöhung des Schmerzensgeldes sanktioniert wird. Mittlerweile kann daher von einer Tendenz in Richtung einer gefestigten Rechtsprechung ausgegangen werden.
Zinsen als zusÀtzliches Druckmittel gegen Hinhaltetaktik
Ein weiteres wirksames Instrument wĂ€re die Erhöhung der Zinsen. Bisher betragen die Verzugszinsen 5 Prozentpunkte ĂŒber dem Basiszinssatz (§ 288 I BGB), ebenso die Prozesszinsen (§ 291 BGB). Schon heute fĂŒhrt dies dazu, dass nach etwa 10 Jahre nahezu eine Verdoppelung der AnsprĂŒche fĂŒr die Vergangenheit eintritt. WĂŒrden diese Zinsen im Arzthaftungsrecht von 5 auf 10 oder mehr Prozentpunkte erhöht, so wĂŒrde dies mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem grundlegenden Umdenken der Versicherungen und letztlich dazu fĂŒhren, dass die GeschĂ€digten nicht nur angemessen, sondern auch rechtzeitig entschĂ€digt wĂŒrden.