Verzögerte Regulierung verschÀrft das Leid
Schwer und schwerst geschÀdigte Opfer von UnfÀllen und Behandlungsfehlern haben nicht nur den Verlust an Lebensfreude und LebensqualitÀt zu beklagen, sie leiden nicht nur unter den körperlichen und psychischen Folgen des Traumas, in vielen FÀllen kommt eine weitere, meist unterschÀtzte Belastung hinzu: die ausbleibende Schadensregulierung.
Der Absturz in die Armut, ExistenzĂ€ngste fĂŒr sich selbst und die Familie, soziale Isolierung, das GefĂŒhl des Ausgeliefert- und Nutzlosseins - all dies sind Folgen der Ursprungsverletzung, die zu dem Schaden hinzukommen, ihn verstĂ€rken und Schmerzen chronifizieren. In manchen FĂ€llen fĂŒhrt diese Entwicklung zum Tod des Betroffenen. All dies haben wir in unserer Praxis mehrfach erlebt.
Schleichender Prozess mit drastischen Folgen
Der Prozess ist schleichend und die tatsĂ€chliche Ursache, die ausbleibende Schadensregulierung, wird von den Betroffenen selbst meist nicht realisiert. Damit der GeschĂ€digte möglichst schnell wieder in ein ânormales Lebenâ zurĂŒckkehren und seine Zukunft ohne finanzielle Sorgen gestalten kann, raten wir unseren Mandanten dringend, den Kampf mit Versicherern möglichst frĂŒh durch einen Abfindungsvergleich zu beenden.
Nicht alle Versicherer spielen auf Zeit und bedienen sich unlauterer Mittel, um die GeschĂ€digten hinzuhalten, sie zu nötigen und zu erpressen und sie zu einem âbilligenâ Vergleich zu bewegen. Wir haben den Eindruck, dass gerade in den vergangenen, wirtschaftlich schwierigen Zeiten mit Finanzkrise, erhöhtem Konkurrenzkampf usw. das Regulierungsverhalten der Versicherer schlechter geworden ist. Zwar ist die Situation in Deutschland im VerhĂ€ltnis zum europĂ€ischen Ausland besser, doch hat sich die Finanzkrise auch hier negativ auf die Lage der GeschĂ€digten ausgewirkt. Die Schadensregulierung verzögert sich hĂ€ufig und bleibt manchmal sogar ganz aus. Zur Zeit jedoch ist ein leichter AufwĂ€rtstrend zu erkennen, d.h., die Zahl vernĂŒnftiger AbschlĂŒsse mit Versicherern ist tendenziell ansteigend.
Ein Abfindungsvergleich bringt StabilitÀt
Ein Abfindungsvergleich ist fĂŒr Betroffene in der Regel die richtige Wahl, denn ein erfolgreicher Abschluss verbessert nicht nur die wirtschaftliche Situation der GeschĂ€digten, sondern auch die psychische und die physische Belastungssituation. Wir beobachten immer wieder, wie sich der Gesundheitszustand der Opfer nach einem erfolgreichen Abschluss deutlich verbessert.
Ein Abfindungsvergleich regelt die noch offenen SchĂ€den aus der Vergangenheit und auch die AnsprĂŒche fĂŒr die Zukunft: Erwerbsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, HaushaltsfĂŒhrungsschaden, weitere vermehrte BedĂŒrfnisse usw. und natĂŒrlich das Schmerzensgeld.
Kapitalisierung statt lebenslanger Rente
GrundsĂ€tzlich sind die laufenden und die zukĂŒnftigen SchĂ€den (Erwerbsschaden, Pflege etc.) in Form einer Rente auszugleichen, die vierteljĂ€hrlich im Voraus gezahlt wird. Bei einem Abfindungsvergleich werden diese zukĂŒnftigen Renten nicht etwa fĂŒr die statistische Lebenserwartung oder BeschĂ€ftigungszeit addiert, sondern es findet eine Kapitalisierung, d.h., eine Abzinsung dieser AnsprĂŒche statt. (Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag Kapitalisierung von AnsprĂŒchen.)
FĂŒr den GeschĂ€digten ist wichtig zu wissen, dass er wertmĂ€Ăig keine Nachteile erleidet. Bei einer Kapitalisierung gilt es, den Kapitalbetrag zu ermitteln, der wertmĂ€Ăig der EntschĂ€digung entspricht, die der GeschĂ€digte bei Zahlung der zukĂŒnftigen Renten erhalten hĂ€tte. Konkret heiĂt das, wenn man den Kapitalbetrag der Abfindung ĂŒber die Laufzeit verzinst, muss er ausreichen, um die monatlichen Rentenzahlungen zu erbringen
Zinssatz als zentrale Stellschraube
Einer der wichtigsten Aspekte ist der Zinssatz, der bei der Abfindung zugrunde gelegt wird. Der Zinssatz sollte dem entsprechen, was Kapitalanleger fĂŒr das angelegte Geld an Zinsen erhalten. Er entscheidet, neben der zu kapitalisierenden Rente, ĂŒber die exakte Höhe des Kapitalbetrages. Je niedriger der Zinssatz, umso höher der Kapitalbetrag und umgekehrt.
GrundsĂ€tzlich streben Versicherer an, mit einem solchen Vergleich alle AnsprĂŒche fĂŒr die Zukunft zu erledigen. In vielen FĂ€llen ist dies auch sinnvoll, wenn das Ergebnis die Risiken berĂŒcksichtigt und der richtige Zinssatz zugrunde gelegt wird.
Vorbehalte vertraglich absichern
Zu Recht haben Betroffene oft Angst, dass sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtert. Dies sollte sie jedoch nicht davon abhalten, den Vergleichsweg zu wĂ€hlen. FĂŒr bestimmte FĂ€lle bzw. Risiken kann man einen Vorbehalt vereinbaren.
Vorbehalten bleiben auf jeden Fall die Steuern auf einen zu zahlenden Erwerbsschaden, aber auch Pflege- und Betreuungsmehraufwand können vorbehalten bleiben, wenn eine spĂ€tere schadensbedingte Pflege und Betreuung wahrscheinlich erscheint. In dem Abfindungstext wĂŒrde es dann heiĂen:
Von dieser Regelung ausgenommen sind die auf den Erwerbsschaden anfallenden Steuern;
Vorbehalten bleiben weiter Pflege- und Betreuungskosten fĂŒr den Fall, dass dem Anspruchsteller die Pflegestufe I oder eine höhere Pflegestufe bewilligt wird;
FĂŒr den Fall, dass eine schadensbedingte ErwerbsunfĂ€higkeit eintritt, ist der Versicherer verpflichtet, den entstehenden Schaden auszugleichen â und so weiter.
AnsprĂŒche Dritter nicht ausschlieĂen
Die AnsprĂŒche Dritter sollten nicht ausgeschlossen werden, wie dies Versicherer oft verlangen. Nicht selten kommt es infolge der Verletzung zu weiteren Zeiten der ArbeitsunfĂ€higkeit und dann entsteht zum Beispiel ein Anspruch des Arbeitgebers gegenĂŒber der Versicherung auf Ersatz des fortgezahlten Lohns.
Es ist also Ă€uĂerst wichtig, die Formulierung des Abfindungsvergleichs sorgfĂ€ltig zu wĂ€hlen und möglichst alle Risiken zu erfassen. VersĂ€umnisse zu diesem Zeitpunkt können gravierende Folgen fĂŒr den Betroffenen haben. Bei einem geschlossenen Abfindungsvergleich sind Nachforderungen nur ausnahmsweise möglich.
AuĂergerichtlich oft erfolgreicher als vor Gericht
Oft glauben GeschĂ€digte, dass eine gerichtliche Entscheidung ihnen ein besseres Ergebnis bringt als ein auĂergerichtlich mit der Versicherung geschlossener Abfindungsvergleich. Diese Annahme ist nicht richtig. Zum einen sind die im auĂergerichtlichen Vergleich ausgehandelten Summen meist höher als der Betrag, den ein Gericht zusprechen wĂŒrde. Ein Beispiel aus unserer Praxis: Wir haben vor wenigen Tagen einen Vergleich abgeschlossen, nach dem unser Mandant fast 2 Mio ⏠erhĂ€lt. Das Gericht hatte in diesem Fall vor einigen Jahren einen Vergleichsbetrag von 750.000 ⏠vorgeschlagen.
Zum anderen unterschĂ€tzen die GeschĂ€digten die Rolle der Gerichte, was die korrekte Berechnung von SchadenersatzansprĂŒchen angeht. Vor allem aber unterschĂ€tzen sie die Dauer der Gerichtsverfahren. Nicht selten vergehen 5, manchmal mehr als 10 Jahre, bis eine gerichtliche Entscheidung fĂ€llt. WĂ€hrend dieser Zeit steht der GeschĂ€digte unter Dauerstress, leidet unter finanziellen Schwierigkeiten, nicht selten wird er zum Hartz IV-EmpfĂ€nger und mit der Gesundheit geht es weiter bergab. Selbst wenn das Gericht am Ende einen angemessenen Betrag ausurteilt, ist der Betroffene immer noch der Verlierer, weil er diesem Prozess viele Jahre seines Lebens geopfert hat und der zusĂ€tzliche Gesundheitsschaden oft irreparabel ist.
Wann eine Abfindung Vorrang hat
Das Gesetz schreibt vor, dass der GeschĂ€digte statt einer Rentenzahlung eine Kapitalabfindung verlangen kann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt (§843 Abs. 3 BGB). Nun ist es Ă€uĂerst streitig, was ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift ist. Einen solchen Grund wird man immer dann annehmen mĂŒssen, wenn die Abfindung fĂŒr den Betroffenen erkennbar die bessere Lösung ist, sie ein unangemessenes Regulierungsverhalten der Versicherung beendet und dem GeschĂ€digten die Möglichkeit bietet, eine neue berufliche Existenz aufzubauen, oder aber wenn sei nur seine gesundheitliche Entwicklung ganz allgemein fördert.
Der Verkehrsgerichtstag, ein jÀhrlich stattfindendes Symposium aus Juristen, Versicherern und Medizinern, hat bereits vor Jahren gefordert, dass das Gericht dem GeschÀdigten ein Wahlrecht zubilligen sollte.
Besonderheiten bei MinderjÀhrigen und GeschÀftsunfÀhigen
Ist der GeschÀdigte minderjÀhrig, ist bei einer Gesamtabfindung zumindest Vorsicht geboten Es muss sichergestellt sein, dass die Erziehungsberechtigten den Vergleichsbetrag verantwortungsbewusst zum Wohle des Kindes verwenden. Eine vormundschaftliche Genehmigung ist in diesem Falle sicher sinnvoll, obwohl nicht immer erforderlich.
Eine solche Genehmigung des Vergleiches ist jedoch dann erforderlich, wenn der GeschĂ€digte geschĂ€ftsunfĂ€hig ist. In diesem Fall wird er vermutlich unter Betreuung stehen. Der Betreuer schlieĂt dann fĂŒr ihn den Vergleich ab, den das Vormundschaftsgericht genehmigen muss.
Rolle des Anwalts beim Abfindungsvergleich
Aufgabe des Anwaltes ist es, dem GeschĂ€digten eine Entscheidungshilfe zu geben, ihn ĂŒber alle Gesichtspunkte eines Vergleichsabschlusses, das FĂŒr und Wider zu belehren. Der Anwalt muss alle Risiken abwĂ€gen, gegebenenfalls Vorbehalte vereinbaren und auch dem Vergleichsabschluss die Erfolgsaussichten einer Klage gegenĂŒberstellen.
Nach unserer Erfahrung bringt der Abfindungsvergleich dem GeschĂ€digten deutlich mehr Vorteile als eine Rentenzahlung. Die Abfindung ermöglicht ihm einen Neuanfang und beendet eine oft lange und zermĂŒrbende Auseinandersetzung mit der Versicherung. ZusĂ€tzlicher Gesundheitsschaden wird vermieden. Im Gegenteil: Die endgĂŒltige Schadensregulierung sorgt in aller Regel fĂŒr eine deutliche Verbesserung des Gesundheitszustandes der Opfer.