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Schadensregulierung

26.03.2026

Haushaltsführungsschaden und Umbaukosten nach Motorradunfall

Rechtsanwältin Eleonore Wunder
Eleonore Wunder
Inhaltsverzeichnis
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Patient im Rollstuhl bei Armtherapie nach schwerem Unfall, unterstützt von medizinischem Fachpersonal

Wenn die Versicherung kürzt – und das Gericht korrigiert

Nach schweren Verkehrsunfällen sehen sich Betroffene oft einer doppelten Belastung gegenüber: gesundheitlich und finanziell. Versicherungen versuchen in solchen Situationen nicht selten, Ansprüche zu kürzen oder gänzlich abzulehnen.

Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Wiesbaden macht jedoch deutlich: Wer dauerhaft beeinträchtigt ist, hat Anspruch auf umfassenden und langfristigen Schadensersatz.

Der Fall: Schwere Verletzung mit dauerhaften Einschränkungen

Unser Mandant wurde bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Seither ist sein linker Arm gelähmt, sodass er im Alltag nur noch eingeschränkt handlungsfähig ist.

Die Folgen betreffen nicht nur seine Mobilität, sondern vor allem seine Selbstständigkeit im Haushalt: Viele alltägliche Tätigkeiten sind nur noch mit Hilfe möglich.

Dennoch argumentierte die Versicherung, der Schaden sei deutlich geringer. Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass der Mandant weiterhin Motorrad fahren könne.

Diese Argumentation greift jedoch zu kurz, denn entscheidend ist nicht, was theoretisch noch möglich ist, sondern wie sich die Einschränkungen konkret im Alltag auswirken.

Haushaltsführungsschaden richtig berechnen

Der sogenannte Haushaltsführungsschaden beschreibt den Aufwand, der entsteht, wenn Betroffene ihren Haushalt nicht mehr selbst führen können.

Warum pauschale Ansätze der Versicherung nicht ausreichen

Die Versicherung setzte den Unterstützungsbedarf pauschal mit einer Stunde pro Tag an und zahlte lediglich Vorschüsse für die Jahre 2016 bis 2019, basierend auf einem Stundensatz von 8 €.

Eine solche pauschale Bewertung wird der Realität jedoch oft nicht gerecht.

Wie Gerichte den tatsächlichen Bedarf bewerten

Wir haben dem eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung entgegengesetzt:

  • tatsächlicher Bedarf: 1,63 Stunden täglich

  • gerichtliche Bestätigung genau dieses Umfangs

  • anerkannter Stundensatz (2015): 8,50 €

Das Gericht folgte dieser Berechnung. Entscheidend ist nicht, ob einzelne Tätigkeiten noch möglich sind, sondern wie sich die Einschränkungen auf den gesamten Haushalt auswirken

Prozessstrategie: Kostenrisiko gezielt senken

Da unser Mandant nicht rechtsschutzversichert war, haben wir den Haushaltsführungsschaden zunächst nur für die Jahre 2014 und 2015 eingeklagt.

 Dieses Vorgehen hatte folgende Vorteile:

  • geringeres Kostenrisiko,

  • gerichtliche Klärung zentraler Berechnungsfragen,

  • stabile Grundlage für spätere Nachforderungen.

Umbaukosten: Anspruch auch bei wiederholtem Bedarf

Ein weiterer Streitpunkt waren die Kosten für den behindertengerechten Umbau eines Motorrads..

  • Umbaukosten für das erste Fahrzeug wurden übernommen

  • das Motorrad wurde später gestohlen

  • ein Ersatzfahrzeug machte erneute Umbauten erforderlich

Die Versicherung verweigerte die erneute Zahlung mit der Begründung, Umbaukosten seien nur einmal zu erstatten. Das Gericht wies diese Auffassung jedoch klar zurück.

Warum die Versicherung mehrfach zahlen muss

Das Gericht widersprach klar. Die zentrale Aussage lautete: Umbaukosten sind eine dauerhafte Folge des Unfalls und entstehen jedes Mal neu, wenn ein Ersatzfahrzeug benötigt wird.

Damit besteht auch ein Anspruch auf wiederholte Kostenerstattung.

Juristische Einordnung: Kausalität und Dauerfolgen

Das Gericht stellte fest, dass die Umbaukosten eine direkte Folge des Unfalls sind und die Versicherung die Haftung bereits anerkannt hatte. Zudem handelt es sich um dauerhafte materielle Schäden. Das Urteil macht deutlich, dass bei langfristigen Einschränkungen auch langfristige Kosten berücksichtigt werden müssen.

Diese Klarstellung ist für vergleichbare Fälle von großer Bedeutung.

Das Urteil des LG Wiesbaden im Überblick

Das Landgericht Wiesbaden entschied zugunsten unseres Mandanten:

  • vollständiger Haushaltsführungsschaden zugesprochen

  • tatsächlicher Zeitbedarf (1,63 Stunden täglich) bestätigt

  • den Stundensatz anerkannt

  • die wiederholten Umbaukosten zugesprochen.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Was bedeutet das für Betroffene?

Das Gericht stellte fest, dass die Umbaukosten eine direkte Folge des Unfalls sind, die Haftung der Versicherung bereits anerkannt war und es sich um dauerhafte materielle Schäden handelt. Das Urteil macht somit deutlich, dass bei langfristigen Einschränkungen auch langfristige Kosten berücksichtigt werden müssen.

Auf Grundlage des Urteils machen wir nun auch die Ansprüche für die Folgejahre geltend – selbstverständlich zu angepassten, höheren Stundensätzen..

Fazit: Voller Schadensausgleich bei dauerhaften Einschränkungen

Schwere Unfallfolgen wirken lebenslang, was sich auch in der Entschädigung widerspiegeln muss. Wer dauerhaft eingeschränkt ist, hat Anspruch auf vollständigen Ausgleich seiner tatsächlichen Lebensrealität.

Versicherer setzen oft zu niedrig an. Gerichte korrigieren jedoch, wenn die Ansprüche sauber aufbereitet sind.

Häufige Fragen (FAQ) zu Versicherungsleistungen nach einem Unfall

Warum kürzt die Versicherung den Haushaltsführungsschaden?
Versicherungen legen den Unterstützungsbedarf oft pauschal und möglichst niedrig fest, um Kosten zu sparen. Dabei werden individuelle Einschränkungen im Alltag häufig nicht ausreichend berücksichtigt.

Wie kann ich mich gegen eine zu niedrige Berechnung der Versicherung wehren?
Wichtig ist eine konkrete und nachvollziehbare Berechnung des tatsächlichen Hilfebedarfs. Gerichte orientieren sich nicht an pauschalen Angaben der Versicherung, sondern an der realen Lebenssituation der Betroffenen.

Darf die Versicherung Umbaukosten einfach ablehnen?
Nein, wenn die Umbaukosten eine Folge des Unfalls sind, müssen sie grundsätzlich übernommen werden. Das gilt auch, wenn später erneut Umbauten erforderlich werden, beispielsweise bei einem Ersatzfahrzeug.

Warum lehnen Versicherungen wiederholte Kosten oft ab?
Versicherungen argumentieren häufig, bestimmte Kosten seien bereits einmal abgegolten. Gerichte sehen das jedoch anders, wenn es sich um dauerhafte Unfallfolgen handelt, die immer wieder neue Kosten verursachen.

Über die Autorin

Eleonore Wunder ist Rechtsanwältin bei Quirmbach & Partner und spezialisiert auf schwere Personenschäden nach Unfällen. Ihr besonderer Fokus liegt auf Amputationsverletzungen sowie schweren Fahrradunfällen. Nach jahrzehntelanger Tätigkeit auf Seiten der Versicherer vertritt sie seit 2014 ausschließlich Geschädigte. Sie bringt tiefes Verständnis für die Regulierungspraxis mit und setzt sich dafür ein, dass Betroffene eine umfassende und langfristig tragfähige Entschädigung erhalten.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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