Ein Unfall mit weitreichenden Folgen
Unsere Mandantin wurde beim Überqueren einer innerstädtischen Straße von einem Fahrzeug erfasst. Der Unfall ereignete sich zu dem Zeitpunkt, als sie den gegenüberliegenden Gehweg fast erreicht hatte. Die Folgen waren gravierend: Aufgrund ihrer schweren Verletzungen war sie nicht mehr in der Lage, in ihrer bisherigen Wohnung zu leben. Sie musste dauerhaft in ein Pflegeheim umziehen.
Neben den körperlichen und psychischen Belastungen kam eine weitere Schwierigkeit hinzu: Die ersten Ermittlungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft stellten unsere Mandantin in ein ungünstiges Licht, obwohl sie objektiv betrachtet, keine oder allenfalls eine sehr geringe Mitverantwortung an dem Unfall trug.
Polizeiliche Ersteinschätzung: ein verzerrtes Bild
In der polizeilichen Unfallanzeige war vermerkt, unsere Mandantin sei „plötzlich von rechts auf die Fahrbahn getreten“ und habe die Fahrzeugführerin dadurch überrascht. Diese Aussage hat juristisch große Bedeutung: Wer unerwartet auf die Straße tritt, ohne den Verkehr zu beachten, kann zumindest eine erhebliche Mitschuld am Unfall zugesprochen bekommen.
Diese Ersteinschätzung der Polizei war für die rechtliche Bewertung des Sachverhalts jedoch problematisch und, wie sich später herausstellte, nicht zutreffend.
Abweichende Darstellung unserer Mandantin
Unsere Mandantin schilderte den Hergang jedoch vollkommen anders: „Ich kam von links, hatte die Straße fast komplett überquert und war schon fast auf dem Bordstein, als ich plötzlich den Aufprall spürte.“
Diese Version wurde von den Ermittlungsbehörden nicht weiter geprüft. Es wurden keine ergänzenden Ermittlungen eingeleitet. Der Fall schien bereits abgeschlossen – zu Lasten unserer Mandantin.
Neue Ermittlungen: Wir übernehmen den Fall
Nach der Übernahme des Mandats durch unsere Kanzlei haben wir die gesamte Ermittlungsakte sorgfältig ausgewertet. Dabei fiel auf, dass in der Akte ein Zeuge erwähnt wurde, dessen Aussage bislang nicht berücksichtigt worden war.
Rechtsanwältin Eleonore Wunder, nahm daraufhin persönlich Kontakt zu diesem Zeugen auf. In einem ausführlichen Gespräch bestätigte dieser die Darstellung unserer Mandantin eindeutig: Sie habe die Straße von links nach rechts überquert und sei beinahe auf dem Gehweg gewesen, als es zur Kollision kam.
Diese neue Aussage war von erheblicher Bedeutung und wurde unverzüglich an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Strafrechtliche Neubewertung des Unfalls
Nach Berücksichtigung der Zeugenaussage wurde der Unfall aus einem anderen Blickwinkel betrachtet. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl gegen die Fahrzeugführerin wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Darin wurde Folgendes festgestellt:
Unsere Mandantin überquerte die Straße ordnungsgemäß von links nach rechts.
Die Fahrerin des Fahrzeugs fuhr entweder zu schnell oder reagierte zu spät auf unsere Mandantin.
Diese neue Einschätzung führte zu einer wesentlichen Änderung der rechtlichen Ausgangslage – auch im Hinblick auf die zivilrechtliche Haftung.
Versicherung lehnt ab – wir klagen
Trotz der veränderten Beweislage bot die Haftpflichtversicherung zur außergerichtlichen Einigung lediglich eine Mithaftungsquote von einem Drittel an. Dieses Angebot war angesichts der Sachlage völlig unzureichend.
Wir rieten daher zur gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche und reichten eine Feststellungsklage beim zuständigen Landgericht ein. Unser Ziel war eine Haftungsquote von mindestens 70 %, ausdrücklich auch im Hinblick auf zukünftige materielle und immaterielle Schäden.
Aufgrund der guten Erfolgsaussichten wurde unserer Mandantin uneingeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt. Damit war das Klageverfahren für sie mit keinerlei finanziellem Risiko verbunden.
Urteil des Landgerichts Saarbrücken: Erfolg für unsere Mandantin
Das Landgericht Saarbrücken hat mit seinem Urteil unsere rechtliche Bewertung bestätigt. Die Fahrerin des Fahrzeugs und ihre Haftpflichtversicherung wurden verurteilt, zwei Drittel der bisherigen und künftigen Schäden unserer Mandantin zu ersetzen.
Wesentliche Begründungspunkte des Urteils:
Die Zeugenaussage wurde als glaubwürdig und schlüssig anerkannt.
Die polizeiliche Ersteinschätzung wurde als nicht tragfähig eingestuft.
Der Unfall hätte bei pflichtgemäßem Verhalten der Fahrerin vermieden werden können.
Die gesamten Verfahrenskosten wurden der Gegenseite auferlegt.
Berufungsverfahren ohne Erfolg – Urteil rechtskräftig
Die beklagte Haftpflichtversicherung akzeptierte das Urteil jedoch nicht und legte Berufung beim Saarländischen Oberlandesgericht ein. Auch im Berufungsverfahren wurde unserer Mandantin Prozesskostenhilfe gewährt.
Das Oberlandesgericht ordnete eine erneute Beweisaufnahme an, kam jedoch zu dem gleichen Ergebnis wie die Vorinstanz. Die Berufung wurde vollständig zurückgewiesen und eine Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist somit rechtskräftig.
Was dieser Fall zeigt
Der vorliegende Fall verdeutlicht, wie schnell Unfallopfer durch eine fehlerhafte polizeiliche Einschätzung in eine juristisch nachteilige Position geraten können – selbst dann, wenn sie keine oder nur eine geringe Schuld tragen.
Ebenso zeigt der Fall, wie wichtig eine konsequente anwaltliche Interessenvertretung sein kann, insbesondere wenn:
Ermittlungen oberflächlich geführt wurden,
entscheidende Zeugen unbeachtet bleiben oder
Versicherer auf eine schwache Gegenwehr setzen.
Durch unsere Tätigkeit konnte eine unzutreffende Sachverhaltsdarstellung korrigiert und die berechtigten Ansprüche unserer Mandantin durchgesetzt werden.
Fazit
Die Wahrnehmung der eigenen Rechte darf nicht davon abhängen, wie die Polizei den Sachverhalt bei der ersten Aufnahme darstellt. Gerade bei schweren Verkehrsunfällen mit Personenschäden sollten Betroffene frühzeitig anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen – nicht nur zur Beweissicherung, sondern auch zur strategischen Vertretung gegenüber Behörden und Versicherungen.
Wenn Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person nach einem Unfall mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, stehen wir Ihnen gerne für eine rechtliche Einschätzung zur Verfügung – vertraulich, kompetent und unverbindlich.