Cookies đŸȘ

Diese Website verwendet Cookies, die Ihre Zustimmung brauchen.

Schadensregulierung

15.05.2013

Fehlende Motorradstiefel fĂŒhren nicht automatisch zur Mithaftung

Ines Gläser, Rechtsanwältin
Ines GlÀser
Inhaltsverzeichnis
Artikel teilen
Schwerer Motorradunfall auf offener Straße – beschädigtes Motorrad liegt auf der Fahrbahn, Helm und Fahrzeugteile verstreut

Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, aber statt spezieller Motorradstiefel nur Sportschuhe trĂ€gt, riskiert im Ernstfall schwere Verletzungen – muss aber nicht automatisch eine Mitschuld tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) NĂŒrnberg in einem eindeutigen Urteil vom 9. April 2013 entschieden (Az.: 3 U 1897/12).

Der Fall: Schwerer Unfall trotz Schutzkleidung

Ein Motorradfahrer stieß mit einem rĂŒckwĂ€rts ausparkenden Pkw zusammen. Dabei geriet sein rechter Fuß unter die Stoßstange und verletzte sich so schwer, dass der Unterschenkel amputiert werden musste. Der Mann trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm, eine Motorradjacke, Handschuhe, eine Arbeitshose und Sportschuhe.

Vor dem Landgericht Ansbach klagte er auf Schmerzensgeld und Schadensersatz - mit Erfolg: Das Gericht sprach ihm die volle Haftung des Pkw-Fahrers zu. Ein Mitverschulden wegen der getragenen Schuhe verneinte es.

Berufung scheitert - Keine gesetzliche Stiefelpflicht fĂŒr Motorradfahrer

Die Gegenseite legte Berufung ein. Sie argumentierte, der Mann habe grob fahrlĂ€ssig gehandelt, weil er kein geeignetes Schuhwerk getragen habe. Das Oberlandesgericht NĂŒrnberg wies die Berufung jedoch zurĂŒck.

BegrĂŒndung: Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Und ein Mitverschulden komme nur dann in Betracht, wenn der Verletzte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt - die so genannte „allgemeine Verkehrsauffassung“ - außer Acht lasse.

Kein einheitlicher Standard fĂŒr Motorradschuhe

Nach Ansicht des Gerichts gibt es derzeit keine solche allgemeine Verkehrsanschauung hinsichtlich geeigneter Motorradschuhe. Motorradschuhe können sehr unterschiedlich sein - aus Leder oder Kunstleder, mit oder ohne VerstĂ€rkungen. Es bleibt unklar, welcher Standard als maßgeblich anzusehen ist. Dies reicht nicht aus, um von einer allgemeinen Verkehrsauffassung zu sprechen.

Empfehlung ja, Verpflichtung nein

Auch wenn viele Motorradfahrer Motorradstiefel tragen und Fachstellen deren Verwendung empfehlen - es bleibt eine freiwillige Schutzmaßnahme. Beim Kauf spielen auch Mode, Komfort und Aussehen eine Rolle. Dass feste Stiefel das Verletzungsrisiko senken, ist plausibel, aber rechtlich nicht ausreichend, um daraus eine Pflicht abzuleiten.

Fazit: Entscheidung mit Augenmaß

Das OLG NĂŒrnberg argumentiert nachvollziehbar und lebensnah. Das Urteil schĂŒtzt Motorradfahrer_innen davor, im Nachhinein fĂŒr ihre Kleidung bestraft zu werden - zumindest solange kein klarer gesetzlicher oder gesellschaftlicher Standard existiert. Solche Urteile stĂ€rken die Rechte von Unfallopfern. Davon wĂŒnsche ich mir mehr.

Mehr zur rechtlichen EinschÀtzung von MotorradunfÀllen finden Sie hier: Schwere Verletzungen nach Motorrad- oder FahrradunfÀllen

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

Schildern Sie uns Ihren Fall – kostenfreie ErsteinschĂ€tzung