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Schadensregulierung

15.05.2013

Fehlende Motorradstiefel führen nicht automatisch zur Mithaftung

Ines Gläser, Rechtsanwältin
Ines Gläser
Inhaltsverzeichnis
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Schwerer Motorradunfall auf offener Straße – beschädigtes Motorrad liegt auf der Fahrbahn, Helm und Fahrzeugteile verstreut

Wer mit dem Motorrad unterwegs ist, aber statt spezieller Motorradstiefel nur Sportschuhe trägt, riskiert im Ernstfall schwere Verletzungen – muss aber nicht automatisch eine Mitschuld tragen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg in einem eindeutigen Urteil vom 9. April 2013 entschieden (Az.: 3 U 1897/12).

Der Fall: Schwerer Unfall trotz Schutzkleidung

Ein Motorradfahrer stieß mit einem rückwärts ausparkenden Pkw zusammen. Dabei geriet sein rechter Fuß unter die Stoßstange und verletzte sich so schwer, dass der Unterschenkel amputiert werden musste. Der Mann trug zum Unfallzeitpunkt einen Helm, eine Motorradjacke, Handschuhe, eine Arbeitshose und Sportschuhe.

Vor dem Landgericht Ansbach klagte er auf Schmerzensgeld und Schadensersatz - mit Erfolg: Das Gericht sprach ihm die volle Haftung des Pkw-Fahrers zu. Ein Mitverschulden wegen der getragenen Schuhe verneinte es.

Berufung scheitert - Keine gesetzliche Stiefelpflicht für Motorradfahrer

Die Gegenseite legte Berufung ein. Sie argumentierte, der Mann habe grob fahrlässig gehandelt, weil er kein geeignetes Schuhwerk getragen habe. Das Oberlandesgericht Nürnberg wies die Berufung jedoch zurück.

Begründung: Eine gesetzliche Pflicht zum Tragen von Motorradschuhen gibt es nicht. Und ein Mitverschulden komme nur dann in Betracht, wenn der Verletzte die im Verkehr erforderliche Sorgfalt - die so genannte „allgemeine Verkehrsauffassung“ - außer Acht lasse.

Kein einheitlicher Standard für Motorradschuhe

Nach Ansicht des Gerichts gibt es derzeit keine solche allgemeine Verkehrsanschauung hinsichtlich geeigneter Motorradschuhe. Motorradschuhe können sehr unterschiedlich sein - aus Leder oder Kunstleder, mit oder ohne Verstärkungen. Es bleibt unklar, welcher Standard als maßgeblich anzusehen ist. Dies reicht nicht aus, um von einer allgemeinen Verkehrsauffassung zu sprechen.

Empfehlung ja, Verpflichtung nein

Auch wenn viele Motorradfahrer Motorradstiefel tragen und Fachstellen deren Verwendung empfehlen - es bleibt eine freiwillige Schutzmaßnahme. Beim Kauf spielen auch Mode, Komfort und Aussehen eine Rolle. Dass feste Stiefel das Verletzungsrisiko senken, ist plausibel, aber rechtlich nicht ausreichend, um daraus eine Pflicht abzuleiten.

Fazit: Entscheidung mit Augenmaß

Das OLG Nürnberg argumentiert nachvollziehbar und lebensnah. Das Urteil schützt Motorradfahrer_innen davor, im Nachhinein für ihre Kleidung bestraft zu werden - zumindest solange kein klarer gesetzlicher oder gesellschaftlicher Standard existiert. Solche Urteile stärken die Rechte von Unfallopfern. Davon wünsche ich mir mehr.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung von Motorradunfällen finden Sie hier: Schwere Verletzungen nach Motorrad- oder Fahrradunfällen

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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