
Ziel der Schadensregulierung
Bei schweren Personenschäden infolge eines Unfalls oder eines ärztlichen Behandlungsfehlers kann den Betroffenen ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz zustehen. Ziel der Schadensregulierung ist es, einen finanziellen Ausgleich für das erlittene Leid und die oft schwerwiegenden Folgen zu schaffen. Auch wenn Geld die Gesundheit nicht wiederherstellen kann, trägt eine angemessene Entschädigung dazu bei, die wirtschaftliche Situation der Geschädigten spürbar zu verbessern.
Typische Schadenspositionen im Überblick
Bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber der gegnerischen Versicherung kommen neben Auslagen wie Fahrtkosten oder Zuzahlungen insbesondere folgende Schadenspositionen in Betracht:
Erwerbsschaden: Darunter versteht man den Verdienstausfall bei abhängig Beschäftigten bzw. den entgangenen Gewinn bei Selbständigen.
Haushaltsführungsschaden: Wenn aufgrund der Verletzung die Haushaltsführung nicht mehr selbständig möglich ist und fremde Hilfe in Anspruch genommen werden muss, liegt ein Haushaltsführungsschaden vor.
Mehrbedarfsschaden: Darunter fallen alle Mehrkosten, die durch die veränderten Lebensumstände dauerhaft oder wiederkehrend entstehen.
Schmerzensgeld: Als Ausgleich für immaterielle Schäden wie entgangene Lebensqualität oder seelisches Leid kann Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Auch dieser Schaden muss konkret beziffert werden.
Von Vorschuss bis Gutachten: Der Ablauf
Nach Klärung der Haftungsfrage wird in der Regel zunächst ein angemessener Vorschuss zur Überbrückung finanzieller Engpässe vereinbart. Danach erfolgt eine detaillierte Ermittlung der einzelnen Schadenspositionen. Dabei werden die medizinischen Folgen sorgfältig geprüft, gegebenenfalls Gutachten eingeholt und insbesondere auch Langzeitfolgen und mögliche Dauerschäden berücksichtigt.
Mitwirkung des Geschädigten entscheidend
Für eine umfassende Schadensdokumentation ist die aktive Mitarbeit des Geschädigten von großer Bedeutung. So kann beispielsweise ein Gedächtnisprotokoll helfen, den Tagesablauf mit allen Einschränkungen und Beschwerden festzuhalten. Auch Informationen über den Alltag vor dem schädigenden Ereignis sowie über Veränderungen im familiären Ablauf sind relevant. Ist Pflege oder Hilfe durch Dritte erforderlich, sollten Art und Umfang der Hilfe möglichst genau dokumentiert werden - idealerweise mit Zeitangaben über mehrere Tage, auch bei Hilfe durch Freunde oder Nachbarn.
Liegt ein Dauerschaden vor, werden die Ansprüche auf zukünftige Schäden berechnet - zum Beispiel Verdienstausfall bis zum Renteneintritt.
Außergerichtliche Einigung oder Klage?
Ziel der Schadensregulierung ist häufig eine außergerichtliche Einigung mit der gegnerischen Versicherung, um ein aufwändiges Gerichtsverfahren zu vermeiden. Kommt es jedoch zu keiner Einigung, können die Ansprüche auch gerichtlich geltend gemacht werden.