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Schadensregulierung

06.10.2015

Abfindungsvergleich - was ist zu beachten

Ines Gläser, Rechtsanwältin
Ines GlÀser
Inhaltsverzeichnis
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Mehrere Personen besprechen Dokumente – Symbolbild für Abfindungsvergleich nach einem Schadenfall

Einmalzahlung statt Rente: Was bedeutet ein Abfindungsvergleich?

Unsere Verhandlung mit Haftpflichtversicherern haben in der Regel das Ziel, einen Abfindungsvergleich herbeifĂŒhren. Das bedeutet, der Mandant erhĂ€lt eine Einmalzahlung, die alle SchĂ€den aus der Vergangenheit und fĂŒr die Zukunft berĂŒcksichtigt. Ein solcher Abfindungsvergleich ist fĂŒr Betroffene meist die richtige Wahl, denn ein erfolgreicher Abschluss verbessert nicht nur die wirtschaftliche Situation der GeschĂ€digten, sondern auch die psychische und die physische Belastungssituation.

EndgĂŒltige Lösung – mit Chancen und Risiken

Durch die Unterzeichnung einer AbfindungserklĂ€rung erklĂ€rt sich der Mandant als vollstĂ€ndig abgefunden. Diese endgĂŒltige Lösung hat einerseits den Vorteil, dass er sich in Zukunft nicht mehr mit der Versicherung auseinandersetzen muss, andererseits bedeutet das aber auch, dass keine weiteren AnsprĂŒche mehr an die Haftpflichtversicherung gestellt werden können. Es mĂŒssen also auch die SchĂ€den, die in Zukunft noch eintreten können, berĂŒcksichtigt werden.

Wann ist eine Abfindung sinnvoll?

Eine Abfindungslösung ist immer dann sinnvoll, wenn der Schaden feststeht und auch die Ärzte keine außergewöhnlichen zukĂŒnftigen Risiken sehen. Schadenspositionen, wie beispielsweise den Verdienstausfall bis zum Renteneintrittsalter oder aber den Mehrbedarfsschaden bis zum statistischen Lebensende, berechnen wir mit Hilfe aktuellster Zahlen.

Keine Nachteile gegenĂŒber einer Rentenlösung

FĂŒr den GeschĂ€digten ist wichtig zu wissen, dass er gegenĂŒber einer Rentenlösung wertmĂ€ĂŸig keine Nachteile erleidet. Um dies zu erreichen muss bei der Berechnung der Abfindung der Kapitalbetrag ermittelt werden, der wertmĂ€ĂŸig der EntschĂ€digung entspricht, die der GeschĂ€digte bei einer Rentenlösung erhalten hĂ€tte. Das heißt konkret, wenn der Kapitalbetrag der Abfindung ĂŒber die Laufzeit verzinst wird, muss er ausreichen, um die monatlichen Rentenzahlungen bis zum erwarteten Lebensende zu erbringen.

Fazit: Erst prĂŒfen, dann unterzeichnen

Mit dem Abschluss ihres Falles durch eine AbfindungserklĂ€rung verfĂŒgen unsere Mandanten ĂŒber eine entsprechend hohe Summe, die sie selbst verwalten können. In vielen FĂ€llen ist diese Lösung einer Rentenlösung vorzuziehen.

In jedem Fall raten wir, vor der Unterzeichnung einer AbfindungserklĂ€rung anwaltlichen Rat einzuholen, damit alles genau geprĂŒft werden kann, denn in jedem Fall handelt es sich um eine endgĂŒltige Lösung!

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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