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Personenschäden

24.02.2023

Schmerzensgeld bei Schädel-Hirn-Trauma nach Unfall

Rechtsanwalt Mathias Holl
Mathias Holl
Inhaltsverzeichnis
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„Grafische Darstellung eines menschlichen Kopfes im Querschnitt mit hervorgehobenem Gehirn. Die linke Bildhälfte ist hell, die rechte dunkel eingefärbt. Eine Zickzack-Linie symbolisiert ein EKG, ein Blitzschlag trifft das Gehirn – Hinweis auf ein Schädel-Hirn-Trauma

Ein Schädel-Hirn-Trauma (SHT) gehört zu den schwersten Verletzungen, die bei einem Unfall auftreten können. Das Schmerzensgeld reicht je nach Fall von 50.000 bis zu beeindruckenden 900.000 Euro. Doch wie wird die Höhe des Schmerzensgelds bestimmt und welche Faktoren spielen dabei eine Rolle? In diesem Blogbeitrag gehen wir detailliert auf die verschiedenen Aspekte ein, die bei der Bemessung des Schmerzensgeldes für ein Schädel-Hirn-Trauma zu berücksichtigen sind.

Was ist ein Schädel-Hirn-Trauma?

Ein Schädel-Hirn-Trauma ist eine Verletzung des Gehirns durch äußere Gewalteinwirkung auf den Schädel. Der Schweregrad der Verletzung kann sehr unterschiedlich sein: von einer leichten Gehirnerschütterung bis hin zu schweren, dauerhaften Hirnschäden. Die Folgen eines solchen Traumas sind komplex und können den gesamten Alltag der Betroffenen beeinflussen, von körperlichen Beeinträchtigungen über psychische Belastungen bis hin zu finanziellen Schwierigkeiten.

Für viele Betroffene und ihre Familien ist ein Schädel-Hirn-Trauma existenzbedrohend, insbesondere wenn die Erwerbsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt ist.

Anspruch auf Schmerzensgeld – das sind Ihre Rechte

Wurde ein Schädel-Hirn-Trauma durch einen unverschuldeten Unfall verursacht, haben die Geschädigten Anspruch auf Schadensersatz. Dazu gehören nicht nur materielle Schäden wie Pflegekosten oder Verdienstausfall, sondern auch immaterielle Schäden: das Schmerzensgeld.

Doch was genau ist Schmerzensgeld? Schmerzensgeld dient dazu, die erlittenen Schmerzen und Leiden finanziell auszugleichen und dem Geschädigten eine Form der Genugtuung zu verschaffen.

Diese Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes

Die Bemessung des Schmerzensgeldes ist sehr individuell und hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab:

  • Art und Ausmaß der Verletzung: Je schwerwiegender die Verletzung, desto höher das mögliche Schmerzensgeld.

  • Schmerzen: Sowohl die Intensität als auch die Dauer der Schmerzen spielen eine Rolle.

  • Verlauf und Intensität der Heilbehandlung: Eine langwierige oder besonders schmerzhafte Behandlung kann zu einem höheren Schmerzensgeld führen.

  • Alter des Verletzten: Jüngere Menschen können bei schweren Verletzungen ein höheres Schmerzensgeld erhalten, da sie länger mit den Folgen leben müssen.

  • Mögliche Komplikationen und Dauerschäden: Anhaltende oder sich verschlimmernde Zustände erhöhen das Schmerzensgeld.

  • Psychische Beeinträchtigungen: Auch langfristige psychische Folgen wie Depressionen oder Angststörungen werden berücksichtigt.

Anhaltspunkte für die Bemessung des Schmerzensgeldes (aber wirklich nicht mehr) bieten die in Schmerzensgeldtabellen veröffentlichten Vergleichsentscheidungen. Entscheidend ist jedoch, wirklich vergleichbare Verletzungsbilder zu finden, was in vielen Fällen nicht möglich ist. Hier spielt die Erfahrung des Anwalts eine entscheidende Rolle, vor allem dann, wenn sich keine Vergleichsurteile finden lassen, die das ganz spezielle Schicksal des Geschädigten widerspiegeln. Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes immer der konkrete Einzelfall!

Was sagt die Rechtsprechung?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei einem Schädel-Hirn-Trauma lässt sich nicht pauschal bestimmen. Ausschlaggebend sind insbesondere die Dauer und Schwere der Beschwerden, dauerhafte körperliche oder geistige Beeinträchtigungen, der Pflegebedarf und die Auswirkungen auf die persönliche und berufliche Lebensführung.

In einem Urteil vom 23.08.2023 (25 U 141/19) hielt das Kammergericht Berlin bei einer jungen Unfallgeschädigten mit schwerem Schädel-Hirn-Trauma, posttraumatischer Belastungsstörung und dauerhaften kognitiven sowie funktionellen Beeinträchtigungen ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro für angemessen. Berücksichtigt wurden neben dem Schmerzensgeld unter anderem weitere Ansprüche wegen Pflegebedarfs und künftiger Erwerbsschäden.

Auch das OLG Stuttgart bestätigte mit Beschluss vom 16.11.2022 (19 U 40/22) ein Schmerzensgeld von 300.000 Euro. Der Geschädigte litt nach einem Lkw-Unfall unter einem schweren Schädel-Hirn-Trauma mit dauerhaften Hirnschäden und Tetraparese. Aufgrund eines Mitverschuldens wurde eine Haftungsquote von 75 zu 25 Prozent zugrunde gelegt.

Diese Entscheidungen stellen keine allgemeinen Tabellenwerte dar. Sie verdeutlichen vielmehr, dass die konkrete Höhe des Schmerzensgeldes stets von den individuellen Verletzungsfolgen und deren Auswirkungen auf das weitere Leben abhängt

Warum ein Schmerztagebuch helfen kann

Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes gibt es große Unterschiede. Deshalb ist es wichtig, den individuellen Fall so detailliert wie möglich darzustellen. Wir bitten daher unsere Mandantinnen und Mandanten bzw. deren Angehörige, ein detailliertes Gedächtnisprotokoll über die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen zu führen – zum Beispiel in Form eines Schmerztagebuchs.

Ein Schmerztagebuch kann helfen, die erlittenen Schmerzen und Beeinträchtigungen detailliert zu dokumentieren. Dazu gehören

  • regelmäßige Eintragungen über das Befinden und die Schmerzen

  • Dokumentation aller Arztbesuche und ärztlichen Behandlungen

  • Sammeln von Arztberichten, Gutachten und gegebenenfalls Fotos der Verletzungen.

Eine solche sorgfältige Dokumentation erleichtert es dem Anwalt, ein angemessenes Schmerzensgeld einzufordern und die erlittenen Schmerzen und Leiden nachzuweisen.

Die Bemessung des Schmerzensgeldes bei einem Schädel-Hirn-Trauma ist komplex und stark vom Einzelfall abhängig. Jeder Geschädigte sollte sich der Möglichkeit eines Schmerzensgeldanspruches bewusst sein und die notwendigen Schritte einleiten, um seine Ansprüche geltend zu machen. Ein erfahrener Anwalt und eine sorgfältige Dokumentation der erlittenen Schäden sind unerlässlich, um eine gerechte Entschädigung zu erhalten.

Hilfe, die weitergeht: Unsere Partnerschaft mit der ZNS-Stiftung

Es ist uns wichtig, dass sich Betroffene nicht nur auf die juristische Aufarbeitung verlassen können, sondern auch im Alltag die notwendige Hilfe und Unterstützung erhalten. Deshalb arbeiten wir mit der ZNS-Stiftung zusammen. Die ZNS-Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren für Schädel-Hirn-Verletzte und ihre Angehörigen - mit Herz, Kompetenz und unermüdlichem Einsatz. Sie steht Ihnen mit Informationen, Hilfsangeboten und einem starken Netzwerk zur Seite.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung von Schädel-Hirn-Traumata nach Unfällen finden Sie hier: Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nach einem Unfall

Über den Autor

Rechtsanwalt Mathias Holl ist Fachanwalt für Verkehrsrecht und hat einen Master of Laws (LL.M.) im Versicherungsrecht. Seit 2011 vertritt er Unfallgeschädigte, wobei sein Schwerpunkt auf der Regulierung von Personenschäden sowie Ansprüchen gegenüber Haftpflicht- und Personenversicherern liegt. Er verbindet spezialisierte Fachkenntnisse mit klarer, verständlicher Beratung und strategischer Durchsetzungskraft.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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