E-Scooter sind im urbanen Raum allgegenwärtig . Sie sind praktisch, umweltfreundlich und ideal für kurze Strecken, gleichzeitig aber rechtlich oft ein Graubereich. Viele Nutzende wissen nicht genau, welche Regeln gelten und was im Falle eines Unfalls passiert. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Haftungsfragen und Versicherungsregeln verständlich und ohne Paragraphenflut.
Die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Scooter in Deutschland
E-Scooter sind elektrische Tretroller, die maximal 20 km/h fahren dürfen. Damit sie im Straßenverkehr zugelassen sind, müssen sie über eine Lenk- oder Haltestange verfügen und vom Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt sein.
Die wichtigsten Eckpunkte:
Es ist kein Führerschein erforderlich.
Mindestalter: 14 Jahre
Es besteht Versicherungspflicht (Plakette am Heck erforderlich).
E-Scooter müssen auf Radwegen geführt werden, sofern vorhanden.
Das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen ist untersagt.
Mitfahrende Personen sind nicht erlaubt – jede Fahrt ist eine Einzelfahrt.
Kurz gesagt: E-Scooter werden wie kleine Kraftfahrzeuge behandelt und nicht wie Fahrräder.
Versicherungspflicht: Ohne Plakette wird's teuer
Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist, braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung. Diese deckt Schäden ab, die man anderen zufügt, beispielsweise wenn man einen Fußgänger anfährt oder ein parkendes Auto streift.
Der Nachweis ist eine kleine Versicherungsplakette, die am Heck angebracht wird. Ohne sie zu fahren, ist kein Kavaliersdelikt: Es droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe.
Sinnvoll sind außerdem freiwillige Zusatzversicherungen, etwa:
Teilkasko, falls der Roller gestohlen oder beschädigt wird,
Fahrer-Unfallversicherung, um sich selbst abzusichern.
Haftung bei Unfällen: Wer zahlt den Schaden?
In der Regel haftet die Halterin oder der Halter des E-Scooters. Dies auch dann, wenn jemand anderes das Fahrzeug nutzt. Denn es gilt die sogenannte Gefährdungshaftung: Bereits der Betrieb eines E-Scooters begründet eine Haftung im Schadensfall.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei höherer Gewalt, entfällt die Haftung. Wer den Unfall selbst verursacht, trägt zusätzlich ein persönliches Risiko, denn die Versicherung kann Regress fordern, wenn beispielsweise unter Alkoholeinfluss gefahren wurde.
Alkohol, Handy & Co.: Was auf dem Scooter verboten ist
Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrerinnen und Autofahrer:
• Ab 0,5 ‰ drohen Bußgeld und Fahrverbot.
• Ab 1,1 ‰ handelt es sich um eine Straftat.
• Bereits ab 0,3 ‰ kann die Fahruntüchtigkeit angenommen werden, wenn Ausfallerscheinungen vorliegen.
Gerichte urteilen streng: Selbst bei vermeintlich „kleinen Fahrten“ auf kurzen Strecken wurden schon Führerscheine entzogen.
Doch nicht nur Alkohol ist ein Problem. Auch die Nutzung von Handys während der Fahrt ist streng verboten. Wer beim Fahren eines E-Scooters ein Smartphone benutzt – etwa um zu tippen, zu telefonieren ohne Freisprechanlage oder zu navigieren ohne Halterung –, riskiert Bußgelder und im Ernstfall eine Mitschuld an einem Unfall.
Jugendliche auf dem E-Scooter: Was Eltern wissen sollten
E-Scooter dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie für alle Jugendlichen geeignet sind. Die hohen Geschwindigkeiten erfordern Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit.
Eltern sollten daher prüfen, ob ihr Kind sicher fahren kann und ob ihre Haftpflichtversicherung Schäden durch Minderjährige abdeckt. Wenn ein Kind einen Unfall verursacht, kann unter Umständen auch die Aufsichtspflicht der Eltern eine Rolle spielen.
5 Alltagstipps für E-Scooter-Fahrer
Immer die Plakette prüfen. Ohne gültigen Versicherungsschutz drohen Strafen.
Nur auf Radwegen oder der Fahrbahn fahren. Gehwege sind tabu.
Kein Alkohol, kein Handy. Für E-Scooter gelten dieselben Regeln wie fürs Auto.
Gemeinsam fahren verboten. Jeder Scooter ist nur für eine Person zugelassen.
Regelmäßig Bremsen und Licht prüfen. Auch technische Mängel können im Schadensfall teuer werden.
Fazit: Klein und elektrisch, aber rechtlich kein Spielzeug
E-Scooter bieten flexible Mobilität, bringen aber auch Verantwortung mit sich. Wer sich an die Verkehrsregeln hält und seinen Versicherungsschutz kennt, ist sicher unterwegs. Verstöße können teuer werden, sind aber schnell vermeidbar.
Unverschuldet in einen E-Scooter-Unfall verwickelt?
Ein Unfall mit einem E-Scooter ist schnell passiert – und nicht immer ist der Fahrer des Scooters automatisch schuld. Auch E-Scooter-Fahrer können unverschuldet in einen Unfall geraten, z. B. durch:
Autofahrer, die beim Abbiegen den Scooter übersehen,
plötzlich geöffnete Autotüren,
Schlaglöcher oder fehlende Radwege.
Fußgänger, die unerwartet auf die Fahrbahn treten.
In solchen Fällen stehen E-Scooter-Fahrern Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu, genau wie anderen Verkehrsteilnehmern.
Schadensersatz & Schmerzensgeld
Für alle unverschuldet Beteiligten – ob Scooter-Fahrer, Fußgänger oder Autofahrer – gilt:
Sobald ein Personenschaden entstanden ist, sollten die Ansprüche umfassend geprüft werden. Denn neben dem klassischen Schmerzensgeld können weitere Forderungen entstehen, beispielsweise:
Ersatz medizinischer Kosten und Therapien,
Verdienstausfall oder Einkommensminderung
Kosten für Reha, Haushaltshilfe oder Pflege.
Ersatz für beschädigte Gegenstände (z. B. Smartphone, Kleidung).
Juristische Unterstützung: Wir setzen Ihre Ansprüche durch
Je schwerer der Schaden, desto wichtiger ist juristischer Beistand. Versicherungen handeln selten im Sinne der Geschädigten – ganz gleich, auf welcher Seite Sie stehen. Unsere Kanzlei vertritt E-Scooter-Fahrer ebenso wie verletzte Dritte und sorgt dafür, dass Ihre Ansprüche professionell durchgesetzt werden.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig und zeigen Ihnen auf, welche rechtlichen Schritte sinnvoll und möglich sind.