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Personenschäden

19.03.2026

Ansprüche von Mitfahrern nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall

Rechtsanwältin Melanie Mathis
Melanie Mathis
Inhaltsverzeichnis
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Frau steht neben beschädigtem Auto am Straßenrand und hält sich den Kopf, Verkehr im Hintergrund.

Welche Rechte haben Ehepartner und Kinder?

Ein Verkehrsunfall kann auch ohne Beteiligung eines anderen Fahrzeugs passieren. Wenn ein Fahrer etwa durch einen Fahrfehler von der Straße abkommt, stellen sich mitfahrende Familienmitglieder häufig die folgende Frage: Haben Mitfahrer Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat?

Die kurze Antwort lautet: Ja.

Mitfahrer gelten rechtlich als geschädigte Dritte und können daher Schadensersatzansprüche gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs geltend machen. Dies gilt auch, wenn der Fahrer den Verkehrsunfall selbst verschuldet hat. Dazu können insbesondere Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall und weitere unfallbedingte Schäden gehören.

Der folgende Beitrag erklärt verständlich, welche Ansprüche Mitfahrer nach einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall haben und warum auch Ehepartner und Kinder rechtlich abgesichert sind.

Der typische Fall: Unfall ohne Beteiligung anderer Fahrzeuge

Ein häufiger Praxisfall sieht beispielsweise so aus: Ein Familienvater ist mit seiner Ehefrau und den gemeinsamen Kindern im Auto unterwegs. Aufgrund eines Fahrfehlers verliert er die Kontrolle über das Fahrzeug und kommt von der Straße ab. Es kommt zu einem Verkehrsunfall.

Andere Fahrzeuge oder Verkehrsteilnehmer sind nicht beteiligt.

Die Ehefrau und die Kinder erleiden Verletzungen. In dieser Situation stellt sich die wichtige Frage: Wer kommt für die Schäden der Mitfahrer auf?

Viele Betroffene gehen zunächst davon aus, dass innerhalb der Familie keine Ansprüche bestehen. Tatsächlich sieht die Rechtslage jedoch anders aus.

Haftung nach dem Straßenverkehrsgesetz

Die Haftung bei Verkehrsunfällen richtet sich in erster Linie nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet der Halter eines Kraftfahrzeugs grundsätzlich für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen. Diese sogenannte Gefährdungshaftung greift unabhängig davon, ob der Unfall durch ein weiteres Fahrzeug verursacht wurde.

Für Mitfahrer bedeutet das: Wer bei einem Verkehrsunfall verletzt wird, kann grundsätzlich Schadensersatzansprüche gegen den Halter bzw. den Fahrer des Fahrzeugs geltend machen.

Da in Deutschland jedes Fahrzeug verpflichtend über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen muss, übernimmt in der Praxis regelmäßig die Versicherung die Regulierung der Schäden.

Mitfahrer gelten rechtlich als „Dritte“

Ein entscheidender rechtlicher Punkt ist: Mitfahrer gelten haftungsrechtlich als Dritte. Das gilt auch dann, wenn es sich um Familienangehörige handelt.

Zu den geschützten Personen zählen beispielsweise:

  • Ehepartner

  • Kinder

  • Freunde oder Bekannte

  • andere Mitfahrer.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt somit nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, sondern grundsätzlich alle Personen, die durch den Betrieb des Fahrzeugs geschädigt werden.

Auch Ehepartner und Kinder können somit Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung geltend machen, wenn sie als Mitfahrer bei einem Unfall verletzt werden.

Warum Ansprüche auch innerhalb der Familie bestehen

Viele Betroffene haben zunächst das Gefühl: „Dann müssten wir ja gegen unseren Ehepartner oder Vater klagen.“

Tatsächlich richtet sich der Anspruch jedoch gegen die Versicherung.

Das Gesetz sieht sogar einen Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer vor (§ 115 Versicherungsvertragsgesetz – VVG). Geschädigte können ihre Ansprüche daher unmittelbar gegenüber der Versicherung geltend machen.

In der Regel muss der Fahrer selbst daher nicht persönlich für die Schäden seiner Familie aufkommen, solange Versicherungsschutz besteht..

Welche Schadensersatzansprüche Mitfahrer haben

Mitfahrer können grundsätzlich die gleichen Ansprüche geltend machen wie andere Unfallopfer. Dazu gehören insbesondere die folgenden Schadenspositionen::

  • Schmerzensgeld
    Verletzte Mitfahrer haben Anspruch auf Schmerzensgeld. Dieses soll körperliche und seelische Beeinträchtigungen ausgleichen. Die Höhe hängt unter anderem ab von der Art und Schwere der Verletzung, der Dauer der Behandlung und möglichen dauerhaften Folgen

  • Behandlungskosten
    Auch medizinische Kosten können erstattet werden. Dazu gehören  zum Beispiel: Arztbehandlungen, Krankenhauskosten, Medikamente und  Physiotherapie. Soweit zunächst die Krankenkasse Leistungen übernimmt, kann sie ihre Aufwendungen später bei der Haftpflichtversicherung regressieren.

  • Verdienstausfall
    Wenn eine Person aufgrund eines Unfalls vorübergehend oder dauerhaft nicht arbeiten kann, besteht ein Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls.

  • Haushaltsführungsschaden
    Ein weiterer wichtiger Anspruch ist der sogenannte Haushaltsführungsschaden. Dieser entsteht, wenn eine verletzte Person ihren Haushalt aufgrund der Verletzungen nicht mehr oder nur eingeschränkt führen kann. Betroffene können beispielsweise keine Tätigkeiten mehr ausführen, die üblicherweise im Haushalt anfallen, wie Kochen, Einkaufen, Putzen oder die Betreuung von Kindern. Der dadurch entstehende Mehraufwand kann als Schadensersatz ersetzt werden.

  • Weitere unfallbedingte Kosten
    Darüber hinaus können auch weitere Schäden ersetzt werden, etwa Fahrtkosten zu Ärzten oder Therapien, Pflegekosten, Kosten für Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen) oder notwendige Umbauten bei dauerhaften Einschränkungen 

Kinder haben eigene Ansprüche nach einem Verkehrsunfall

Besonders wichtig ist: Kinder haben eigene Schadensersatzansprüche. Dazu können Schmerzensgeld, Behandlungskosten und zukünftige Schäden bei dauerhaften gesundheitlichen Folgen gehören. In der Regel machen die Eltern als gesetzliche Vertreter diese Ansprüche geltend.

In bestimmten Konstellationen, beispielsweise wenn sich die Ansprüche rechtlich gegen einen Elternteil richten, kann es erforderlich sein, dass ein Ergänzungspfleger bestellt wird.

Wann ein Mitverschulden von Mitfahrern vorliegen kann

In manchen Fällen kann ein Mitverschulden des Mitfahrers gemäß § 254 BGB berücksichtigt werden.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Mitfahrer nicht angeschnallt war oder wissentlich bei einem stark alkoholisierten Fahrer mitgefahren ist. In solchen Situationen kann sich der Schadensersatzanspruch anteilig reduzieren.

Fahrerschutzversicherung: Absicherung für den Fahrer

Ein wichtiger Unterschied besteht allerdings: Der Fahrer selbst erhält aus der Kfz-Haftpflichtversicherung keinen Ersatz für eigene Verletzungen.

Wer sich auch als Fahrer absichern möchte, kann eine Fahrerschutzversicherung abschließen. Diese leistet beispielsweise bei Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Behandlungskosten, wenn der Fahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall verletzt wird..

Fazit: Ansprüche von Mitfahrern bei selbstverschuldeten Verkehrsunfällen

Auch bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall sind Mitfahrer rechtlich geschützt.

Ehepartner, Kinder und sonstige Mitfahrer gelten haftungsrechtlich als geschädigte Dritte und können daher Schadensersatzansprüche gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend machen.

Wer als Mitfahrer bei einem Verkehrsunfall verletzt wurde, sollte seine Ansprüche daher frühzeitig rechtlich prüfen lassen, um eine vollständige Regulierung der Schäden zu erreichen..

Häufige Fragen zu Ansprüchen von Mitfahrern (FAQ)

Haben Mitfahrer bei einem selbstverschuldeten Unfall Anspruch auf Schmerzensgeld?
Ja. Sie gelten rechtlich als geschädigte Dritte und können daher von der Kfz-Haftpflichtversicherung Schmerzensgeld verlangen, auch wenn der Fahrer den Unfall selbst verursacht hat.

Wer zahlt den Schaden der Mitfahrer?
In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs die Regulierung der Schäden. Geschädigte haben einen Direktanspruch gegen den Versicherer (§ 115 VVG).

Können Ehepartner Ansprüche nach einem Verkehrsunfall geltend machen?
Ja. Auch Ehepartner gelten rechtlich als Dritte und können Schadensersatz und Schmerzensgeld verlangen, wenn sie bei einem Verkehrsunfall verletzt wurden.

Haben Kinder eigene Ansprüche nach einem Verkehrsunfall?
Ja. Sie haben eigene Schadensersatzansprüche, insbesondere auf Schmerzensgeld und Ersatz von Behandlungskosten.

Über die Autorin

Melanie Mathis ist Rechtsanwältin, Partnerin bei Quirmbach & Partner und Fachanwältin für Verkehrsrecht. Seit 2012 gehört sie zur Kanzlei und hat sich auf die Regulierung schwerer Personenschäden nach Verkehrsunfällen spezialisiert. Sie verbindet juristische Präzision mit persönlicher Nähe und setzt sich konsequent für die vollständige Durchsetzung der Ansprüche ihrer Mandantinnen und Mandanten ein.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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