Die Lücken in der Pflegepflichtversicherung werden größer
Versicherer vertreten in Regulierungsgesprächen immer wieder die Meinung, die Ansprüche der Geschädigten auf Ersatz des Pflegemehrbedarfs seien mit den Leistungen der Pflegeversicherung vollständig abgegolten.
Tatsächlich jedoch besteht zwischen der Höhe der Schadensersatzansprüche und den Leistungen der Pflegeversicherung eine zum Teil erhebliche Lücke. Darauf weist der „Versicherungsbote“ in seiner Ausgabe vom 5. Juni 2019 ausdrücklich hin. So liegt beispielsweise der Eigenanteil für die Unterbringung im Pflegeheim aktuell bei durchschnittlich 1.800 € pro Monat – mit steigender Tendenz, denn seit Januar 2018 stiegen die Kosten um durchschnittlich 92,00 € pro Monat an. Und es ist zu erwarten, dass sich diese Steigerung fortsetzt.
Kosten für Pflegemehrbedarf höher als Leistungen der Pflegeversicherung
Die Lücke zwischen der Höhe der Schadensersatzansprüche und den Leistungen der Pflegeversicherung wird von Haftpflichtversicherungen gerne negiert. Doch sprechen die Werbebotschaften der privaten Krankenversicherer eine ganz andere Sprache: Sie bieten zur Deckung dieser – angeblich nicht vorhandenen – Lücke entsprechende Versicherungsprodukte an. So wirbt beispielsweise die Allianz mit Dieter Hallervorden als Allianz Pflegebotschafter mit dem Satz „Warum die Pflegezusatzversicherung wichtig ist“.
Diese Werbung steht in krassem Widerspruch zur Argumentation der Haftpflichtversicherer in Regulierungsverhandlungen, in denen immer eingewandt wird, der Anspruch des Geschädigten sei mit Leistungen der Pflegeversicherung vollständig abgedeckt.
Die Wahrheit ist, dass die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht gedeckten Kosten erheblich sind. Darauf muss bei der Abfindung von Schadensersatzansprüchen unbedingt geachtet werden. Wir empfehlen, auf jeden Fall fachkundige anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Laura Quirmbach, LL.M. (Medizinrecht), Fachanwältin für Medizinrecht