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Geburtsschäden

30.07.2025

Geburtsschaden durch Fehler in der neonatalen Notfallmedizin: Wenn der erste Atemzug zur Herausforderung wird

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Sven Wilhelmy
Inhaltsverzeichnis
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Neugeborenes liegt im Inkubator und erhält medizinische Versorgung.

Warum brauchen manche Neugeborene sofortige Hilfe beim Atmen?

Stellen Sie sich vor: Ein Baby wird geboren, doch statt des erlösenden ersten Schreis herrscht Stille. Keine Bewegung, kein Atemzug. Für viele Eltern ist das ein Moment, den sie nie vergessen.

In der sogenannten neonatalen Notfallmedizin, also der medizinischen Versorgung direkt nach der Geburt,  muss das geburtshilfliche Team jetzt binnen Sekunden lebensrettend eingreifen.

Was viele nicht wissen: Etwa jedes zehnte Neugeborene benötigt sofort nach der Entbindung Unterstützung beim Atmen. Die Gründe dafür sind unterschiedlich:

  • Sauerstoffmangel unter der Geburt (z. B. durch eine Nabelschnurkomplikation)

  • Frühgeburtlichkeit mit unreifer Lunge

  • Infektionen oder angeborene Fehlbildungen

  • Geburtsverzögerungen oder Geburtskomplikationen.

Hier zählt wirklich jede Sekunde. Das Kind muss gewärmt, beatmet und bei Bedarf reanimiert werden. Eine kleine Unachtsamkeit oder eine falsche Entscheidung können schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben.

Reanimation und Überbeatmung: Wenn medizinische Hilfe zur Gefahr wird

Ja, medizinisches Eingreifen ist in solchen Situationen absolut notwendig, aber es birgt auch Risiken. Ein besonders sensibles Thema in der neonatalen Notfallmedizin ist die Überbeatmung.

Was bedeutet das genau? Wird ein Neugeborenes zu lange oder mit zu hohem Druck beatmet, sei es über eine Maske oder einen Tubus, kann das diese Folgen haben:

  • bleibende Lungenschäden

  • Spannungspneumothorax (Luftaustritt aus der Lunge)

  • Hirnblutungen

  • Sauerstoffmangel-bedingte Hirnschädigungen (hypoxisch-ischämische Enzephalopathie).

Insbesondere in hektischen Notfallsituationen kommt es leider immer wieder zu Fehlreaktionen wie verspäteter Intubation, zu spätem Handeln, schlechter Kommunikation zwischen Geburtshilfe und Neonatologie oder unzureichender Überwachung der Beatmungsparameter.

Die Folge? Ein Geburtsschaden, der nicht allein durch die Umstände der Geburt verursacht wurde, sondern durch vermeidbare Fehler im Ablauf der medizinischen Versorgung.

Geburtsschaden erkennen: Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Jetzt wird es rechtlich relevant. Nicht jede schwierige Geburt oder jede notwendige Reanimation bedeutet automatisch einen Behandlungsfehler. Entscheidend ist:

Wurden die medizinischen Standards eingehalten?

Konkret bedeutet das:

  • Wurde frühzeitig und richtig reanimiert?

  • Waren alle Maßnahmen dokumentiert?

  • Gab es klare Übergaben zwischen dem geburtshilflichen und dem neonatologischen Team?

  • Wurden wichtige Entscheidungen medizinisch nachvollziehbar getroffen?

Fehlende Dokumentationen, übersehene Komplikationen oder schlecht koordinierte Notfallmaßnahmen können, sofern sie ursächlich für den Schaden sind, zu einer juristischen Haftung führen. Dann spricht man von einem Geburtsschaden durch Behandlungsfehler.

Wie wir betroffenen Eltern helfen

Wir wissen: Der Weg von der Geburt bis zur Klärung möglicher Fehler ist für viele Eltern von Fragezeichen geprägt. Vielleicht haben auch Sie sich schon gefragt, „Was genau ist in diesen ersten Minuten nach der Geburt passiert?", „War wirklich alles so alternativlos, wie es uns gesagt wurde?" oder „Hätte mein Kind heute ein anderes Leben, wenn früher reagiert worden wäre?“

Wir helfen Ihnen, diese Fragen zu beantworten – nicht mit Vermutungen, sondern mit Fakten.

Unser Team aus spezialisierten Anwältinnen und Anwälten prüft alle medizinischen Unterlagen sorgfältig, zieht bei Bedarf unabhängige medizinische Gutachter hinzu und rekonstruiert den gesamten Ablauf der Versorgung.

Erhärtet sich der Verdacht eines Behandlungsfehlers, setzen wir Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld durch – entschlossen, erfahren und mit dem nötigen Mitgefühl.

Ein echter Fall – und was daraus wurde

Ein Beispiel aus unserer Kanzlei:
Ein Neugeborenes kam mit Atemproblemen zur Welt. Die Reanimation begann erst mehrere Minuten nach der Geburt, jedoch zu spät. Eine Überbeatmung führte zu einer Hirnblutung. Heute lebt das Kind mit einer schweren Behinderung.

Gemeinsam mit den Eltern analysierten wir die Krankenakte und ließen ein unabhängiges Gutachten erstellen. Damit konnten wir nachweisen, dass der medizinische Standard unterschritten wurde. Das Ergebnis ist eine umfangreiche Entschädigung, die die langfristige Versorgung des Kindes sichert.

Was Sie jetzt tun können

Wenn Sie als Mutter oder Vater den Verdacht haben, dass bei der Geburt Ihres Kindes Fehler passiert sind, lassen Sie sich nicht mit vagen Aussagen abspeisen. Sie haben das Recht, Antworten zu bekommen – und wenn nötig, rechtlich für Ihr Kind einzustehen.

Wir bieten Ihnen:

  • Eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihres Falls

  • Unterstützung beim Anfordern medizinischer Unterlagen

  • Langjährige Erfahrung im Geburtsschadensrecht

  • Menschlichkeit und Klarheit – ohne Fachchinesisch.

Abschließende Gedanken

Ein Kind zu bekommen, sollte der schönste Moment Ihres Lebens sein. Wenn daraus jedoch ein Kampf um Gesundheit, Gerechtigkeit und Unterstützung wird, dann sollten Sie diesen Weg nicht allein gehen müssen.

Ob durch einen Fehler bei der Reanimation, eine Überbeatmung oder eine fehlerhafte Kommunikation: Wenn ein Geburtsschaden vorliegt, prüfen wir Ihre Rechte. Gemeinsam mit Ihnen, ehrlich, transparent und engagiert.

Sprechen Sie mit uns. Ihr Kind verdient eine Stimme – und rechtlichen Schutz.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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