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Geburtsschäden

21.05.2025

Geburtsschäden: Die 10 häufigsten Irrtümer – und was Eltern wissen sollten

Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Alexander Rüdiger
Inhaltsverzeichnis
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Neugeborenes liegt auf der Brust der Mutter, beide Eltern beugen sich schützend und liebevoll über das Kind.

Wenn der Start ins Leben nicht reibungslos verläuft

Wenn bei der Geburt etwas schiefgeht, stehen Eltern oft unter Schock. Der Moment, der eigentlich von Freude und Erleichterung geprägt sein sollte, wird plötzlich von Sorgen, Unsicherheit und vielen offenen Fragen überschattet.

Was ist medizinisch noch vertretbar und was wäre bei rechtzeitiger Reaktion vermeidbar gewesen? Wie erkennt man überhaupt einen Geburtsschaden? Und was steht der Familie in solchen Fällen rechtlich zu?

Ihr Recht auf Antworten – und auf Unterstützung

In unserer anwaltlichen Praxis begegnen uns immer wieder Missverständnisse, Fehlinformationen und Zweifel. Genau deshalb möchten wir mit den häufigsten Irrtümern rund um Geburtsschäden aufräumen, damit Sie Orientierung, Klarheit und Sicherheit gewinnen.

1. "Geburtsschäden sind Schicksal.“ – Nicht immer

Viele schwere Geburtsschäden wären bei rechtzeitiger Reaktion und sorgfältiger Überwachung vermeidbar gewesen. Dann handelt es sich nicht um Schicksal, sondern um einen Behandlungsfehler – mit klaren rechtlichen Folgen.

2. „Die Klinik hätte uns informiert, wenn etwas falsch gelaufen wäre.“

In der Realität werden Behandlungsfehler selten freiwillig eingeräumt. Kliniken und Versicherer versuchen verständlicherweise, Haftung zu vermeiden. Oft erfahren Eltern erst durch unabhängige Gutachten oder anwaltliche Prüfung, was wirklich passiert ist.

3. „Das CTG wurde doch überwacht – da kann kein Fehler passiert sein.“

Ein CTG kann geschrieben, aber dennoch falsch interpretiert oder ignoriert werden. Gerade verspätete Entscheidungen zum Kaiserschnitt sind häufig Ursache für vermeidbare Sauerstoffmangelschäden.

4. „Ein Geburtsschaden zeigt sich sofort.“

Viele Auffälligkeiten – z. B. in Motorik, Sprache oder Verhalten – zeigen sich erst im Laufe der ersten Lebensjahre. Auch dann kann ein Zusammenhang mit der Geburt bestehen.

5. „Wir haben schon einen Anwalt – ein Wechsel bringt doch nichts..“

Wenn das Vertrauen gestört ist, schadet das dem gesamten Verfahren. In emotional belastenden Fällen wie einem Geburtsschaden ist ein gutes Vertrauensverhältnis unerlässlich. Ein Wechsel ist rechtlich unkompliziert – und kann helfen, den Fall mit der nötigen Klarheit und Erfahrung voranzubringen.

6. „Ein Anwalt? Das können wir uns nicht leisten.“

Das ist verständlich – und genau deshalb bieten wir verschiedene Vergütungsmodelle an. Neben einer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir auch Prozesskostenhilfe, Erfolgshonorare oder die Kostenübernahme durch Versicherer. Sprechen Sie uns vertrauensvoll an – wir finden eine Lösung.

7. „Wir haben ein positives Gutachten – aber die Versicherung zahlt trotzdem nicht.“

Auch ein medizinisch stichhaltiges Gutachten führt nicht automatisch zur Zahlung. Versicherer prüfen strategisch, reagieren zögerlich oder lehnen ab. Deshalb ist es wichtig, das Gutachten auch juristisch wirksam einzusetzen – und konsequent anwaltlich zu begleiten.

8. „Wenn wir klagen, zieht sich das ewig.“

Ein gut vorbereiteter Arzthaftungsprozess muss sich nicht in die Länge ziehen. Viele Fälle enden außergerichtlich durch Vergleich. Nicht zu handeln verlängert die Unsicherheit.

9. „Wir wollen keinen Streit – nur Gerechtigkeit.“

Anwaltliche Hilfe bedeutet nicht Konfrontation, sondern Schutz und Durchsetzung legitimer Interessen. Wir helfen Ihnen dabei, einen fairen Ausgleich zu erreichen – empathisch und sachlich.

10. „Es ist zu spät, um noch etwas zu tun.“

Verjährungsfristen beginnen meist erst dann, wenn Eltern von einem möglichen Fehler erfahren. Bei schweren Geburtsschäden gelten häufig Sonderregelungen. Lassen Sie die Sache prüfen – bevor es wirklich zu spät ist.

Fazit: Wissen schützt – und hilft

Wenn Sie den Verdacht haben, dass bei der Geburt Ihres Kindes ein Fehler passiert ist, lassen Sie sich beraten. Eine medizinisch-juristische Prüfung kann Ihnen Klarheit verschaffen – und die Grundlage dafür schaffen, Ihrem Kind die Versorgung zu sichern, die es verdient.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung von Geburtsschäden finden Sie hier: Behandlungsfehler bei der Geburt

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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