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Geburtsschäden

06.09.2022

Geburtsschaden durch Asphyxie: Sauerstoffunterversorgung vor, während oder nach der Geburt

Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Alexander Rüdiger
Inhaltsverzeichnis
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Ein schlafendes Neugeborenes liegt auf der Brust eines Erwachsenen und hält mit seiner kleinen Hand einen Finger fest

Was bedeutet perinatale Asphyxie bei der Geburt?

Als perinatale Asphyxie bezeichnet man eine erhebliche Sauerstoffunterversorgung des Kindes vor, während oder unmittelbar nach der Geburt. In der Medizin wird häufig auch der Begriff Hypoxie verwendet. Führt der Sauerstoffmangel zu einer Schädigung des Gehirns, spricht man von einer hypoxisch-ischämischen Enzephalopathie (HIE)

Nicht jede kurzzeitige Anpassungsstörung ist gleichbedeutend mit einem schweren Geburtsschaden. Entscheidend sind vor allem drei Faktoren:

  • Wie stark war der Sauerstoffmangel?

  • Wie lange dauerte er an?

  • Wurde rechtzeitig medizinisch reagiert?

Schwere Asphyxien sind insgesamt selten. Tritt jedoch ein ausgeprägter Sauerstoffmangel über mehrere Minuten hinweg auf, kann es zu bleibenden Hirnschäden kommen. Genau hier stellt sich später häufig die juristische Frage, ob die eingetretene Schädigung trotz ordnungsgemäßer Behandlung unvermeidbar war – oder ob ein rechtzeitiges Eingreifen den Schaden hätte verhindern können.

Ursachen für Sauerstoffmangel vor, während oder nach der Geburt

Eine Asphyxie entsteht, wenn die Sauerstoffversorgung des Kindes über die Plazenta oder die Nabelschnur gestört ist. Die Ursachen können vielfältig sein.

Typische medizinische Risikokonstellationen sind:

  • Plazentainsuffizienz: ungenügende Leistung des Mutterkuchens.

  • vorzeitige Plazentalösung: Die vorzeitige Trennung der Plazenta von der Gebärmutter.

  • Nabelschnurkomplikationen: Nabelschnurumschlingung oder ein Nabelschnurvorfall.

  • Uterusruptur: eißen der Gebärmutter.

  • Schulterdystokie: Komplikation beim Austritt der Schultern.

  • Protrahierte Geburt: Eine verlängerte Geburt mit einhergehender Erschöpfung.

  • Infektionen: Entzündliche Prozesse, die das Kind belasten.

  • Verspäteter Kaiserschnitt: Wenn trotz pathologischen Befunds zu lange mit der Sectio gewartet wurde.

Gerade bei solchen Konstellationen verlangt der medizinische Standard eine besonders sorgfältige Überwachung. Nach den geburtshilflichen Leitlinien (AWMF) ist bei Risikosituationen eine kontinuierliche CTG-Überwachung geboten. Zeigen sich dort auffällige Muster, muss zeitnah reagiert werden.

Diagnostik: CTG, pH-Wert, Apgar und Blutgasanalyse

CTG (Kardiotokografie)

Das CTG zeichnet die kindliche Herzfrequenz und die Wehentätigkeit auf. Bestimmte Muster, wie anhaltende Dezelerationen (Abfälle) oder ein Verlust der Variabilität, können auf eine drohende Hypoxie hinweisen.

Bei einem auffälligen CTG besteht die Pflicht zur:

  • engmaschigen Überwachung,

  • Durchführung einer Mikroblutuntersuchung (MBU),

  • Anlage einer Kopfschwartenelektrode (KSA)

  • oder – bei eindeutiger Gefährdung – zur Einleitung einer Notsectio.

In haftungsrechtlicher Hinsicht ist häufig entscheidend, ob ein suspektes oder sogar pathologisches CTG korrekt interpretiert wurde und ob rechtzeitig gehandelt wurde.

pH-Wert der Nabelschnur und Blutgasanalyse

Nach der Geburt gibt die Blutgasanalyse wichtige Hinweise auf die Sauerstoffsituation des Kindes.

Ein Nabelschnur-pH-Wert

  • unter 7,20 deutet auf eine Belastung hin,

  • unter 7,10 spricht für eine deutliche Azidose,

  • unter 7,00 kann auf eine schwere Azidose hindeuten.

Auch der Basenexzess (BE) ist für die Bewertung von Bedeutung. Diese Werte spielen in gerichtlichen Verfahren regelmäßig eine zentrale Rolle, denn sie sind klare Anhaltspunkte für eine Sauerstoffunterversorgung des Kindes.

Apgar-Score

Der Apgar-Score wird eine, fünf und zehn Minuten nach der Geburt erhoben (Skala 0–10). Sehr niedrige Werte, etwa 2/4/4, können auf eine erhebliche Anpassungsstörung hinweisen. Sie beweisen jedoch keinen Behandlungsfehler, sondern müssen im Gesamtzusammenhang bewertet werden.

Was passiert bei Sauerstoffmangel im kindlichen Körper? (HIE)

Fehlt Sauerstoff, versucht der kindliche Organismus zunächst, die Durchblutung auf lebenswichtige Organe – insbesondere das Gehirn – zu konzentrieren. Hält die Unterversorgung jedoch an, kommt es zu einer zunehmenden metabolischen Azidose, also einer Übersäuerung des Blutes. Der pH-Wert sinkt und der Basenexzess verschlechtert sich.

Bei schwerer Hypoxie drohen:

  • hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE)

  • Krampfanfälle im Neugeborenenalter

  • Entwicklungsverzögerungen

  • Cerebralparese

  • Störungen der Muskelspannung

  • Schäden an Herz, Nieren oder Lunge.

Bereits wenige Minuten ausgeprägter Sauerstoffunterversorgung können ausreichen, um irreversible Schädigungen zu verursachen. Ob diese Schäden schicksalhaft waren oder auf ein zu spätes Eingreifen zurückzuführen sind, lässt sich nur durch eine sorgfältige Analyse des Geburtsverlaufs klären. Hierzu sind gute Sachverständige nötig, die sowohl das CTG als auch den übrigen Verlauf der Geburt analysieren und die richtigen Rückschlüsse ziehen können.

Ab wann wird aus einer Komplikation ein Behandlungsfehler?

Die Geburt ist ein natürlicher Vorgang, der Risiken birgt. Nicht jede Komplikation begründet automatisch eine Haftung. Ein Behandlungsfehler liegt jedoch vor, wenn gegen den fachärztlichen Standard verstoßen wurde (§ 630a BGB).

Das kann etwa der Fall sein, wenn:

  • ein eindeutig pathologisches CTG nicht erkannt oder fehlerhaft bewertet wurde,

  • trotz klarer Indikation kein rechtzeitiger Kaiserschnitt durchgeführt wurde,

  • geburtshilfliche Leitlinien missachtet wurden,

  • notwendige Diagnostik unterblieb,

  • oder Dokumentationspflichten verletzt wurden (§ 630f BGB).

In der Praxis ist häufig das sogenannte Decision-to-Delivery-Interval, also das Zeitfenster zwischen Indikationsstellung und tatsächlicher Durchführung der Notsectio, von entscheidender Bedeutung.

Beweislast und grober Behandlungsfehler (§ 630h BGB)

Grundsätzlich sind Patientinnen und Patienten dazu verpflichtet, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Dies betrifft sowohl den Fehler selbst als auch den Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden.

Bei einem groben Behandlungsfehler kann sich die Beweislast jedoch umkehren (§ 630h Abs. 5 BGB). Ein grober Fehler liegt vor, wenn elementare medizinische Behandlungsregeln verletzt wurden und das Vorgehen aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint.

Gerade bei einer unterlassenen Reaktion auf ein eindeutig pathologisches CTG kann diese Konstellation gegeben sein. Aber auch wenn das CTG erst verspätet erhoben wurde oder eine gebotene Mikroblutanalyse nicht durchgeführt wurde, kommt es zu sogenannten Befunderhebungsfehlern. Die rechtliche Bewertung hängt dabei stets vom konkreten Einzelfall ab. 

Schmerzensgeld und Schadensersatz bei schwerer Asphyxie

Schwere hypoxische Hirnschäden führen häufig zu lebenslangen Beeinträchtigungen. Neben einem angemessenen Schmerzensgeld können umfangreiche Schadensersatzansprüche bestehen.

 Hierzu zählen insbesondere:

In der Rechtsprechung wurden bei schwersten Hirnschäden bereits Schmerzensgelder in sechsstelliger Höhe zugesprochen. Je nach Schwere des eingetretenen Schadens werden Beträge um die 1 Mio. € ausgeurteilt (z. B. LG Göttingen, Urteil vom 14.08.2025 – 12 O 85/21 – 1.000.000 €; OLG Hamm, Urteil vom 17.12.2021, Az. 26 U 102/20 – 500.000 €). 17.12.2021, Az. 26 U 102/20, 500.000 €). Hinzu kommen regelmäßig langfristige Schadenspositionen, die über Jahrzehnte hinweg abgesichert werden müssen und die ihrerseits enorm hohe Beträge darstellen. Nicht selten werden hierbei erneut Beträge im siebenstelligen Bereich erreicht.

Was Eltern bei Verdacht auf einen Sauerstoffmangel unter der Geburt tun sollten

Wurde bei Ihrem Kind eine hypoxisch-ischämische Enzephalopathie (HIE), ein auffälliger pH-Wert oder schwere Anpassungsstörungen diagnostiziert, sollte der Geburtsverlauf zeitnah rechtlich geprüft werden.

Wichtig ist insbesondere:

  • die vollständige Sicherung der Behandlungsunterlagen,

  • die Anforderung der CTG-Streifen,

  • die Erstellung eines Gedächtnisprotokolls,

  • sowie eine frühzeitige juristische Beratung.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt grundsätzlich drei Jahre ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei minderjährigen Kindern gelten Besonderheiten. Dennoch sollte eine Prüfung nicht unnötig hinausgeschoben werden.

Rechtliche Einschätzung bei Verdacht auf Geburtsschaden

Ein Sauerstoffmangel während der Geburt zählt zu den medizinisch und juristisch anspruchsvollsten Fallkonstellationen im Arzthaftungsrecht. Für die Beurteilung sind geburtshilfliches Detailverständnis, Erfahrung im Umgang mit medizinischen Sachverständigen sowie besondere Kenntnisse bei der Regulierung schwerer Personenschäden erforderlich.

Eine strukturierte rechtliche Prüfung schafft Klarheit darüber, ob ein schicksalhafter Verlauf vorliegt oder Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen.

Weitere Informationen finden Sie hier: Behandlungsfehler bei der Geburt

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur perinatalen Asphyxie

Wie lange dauert es, bis Sauerstoffmangel zu einer Hirnschädigung führt?
Schwere Hypoxien können bereits nach wenigen Minuten zu irreversiblen Schäden führen. Dabei sind Intensität und Dauer des Sauerstoffmangels entscheidend.

Was ist der Unterschied zwischen Asphyxie und Hypoxie?
In der Praxis werden beide Begriffe oft synonym verwendet. Streng genommen bezeichnet Hypoxie lediglich einen Sauerstoffmangel im Gewebe. Asphyxie beschreibt dagegen einen weitergehenden Zustand, bei dem zusätzlich das Kohlendioxid ansteigt und der pH-Wert sinkt (Azidose).

Welche Spätfolgen kann ein Sauerstoffmangel haben?
Ein schwerer Sauerstoffmangel rund um die Geburt kann das Gehirn dauerhaft schädigen (hypoxisch-ischämische Enzephalopathie, HIE). Mögliche Spätfolgen sind zum Beispiel Bewegungsstörungen (Zerebralparese), Entwicklungsverzögerungen, Epilepsie sowie Seh- oder Hörbeeinträchtigungen. Welche Folgen tatsächlich eintreten, hängt vor allem von Dauer und Ausmaß der Unterversorgung ab.

Wie wird der Zustand eines Neugeborenen unmittelbar nach der Geburt gemessen?
Direkt nach der Geburt wird der Apgar-Score (Bewertung von Atmung, Puls, Muskeltonus, Reflexen und Hautfarbe) nach einer, fünf und zehn Minuten erhoben. Zusätzlich gibt die Blutgasanalyse des Bluts aus der Nabelschnurarterie präzise Auskunft darüber, wie stressig die Geburt für das Kind tatsächlich war.

Ist ein schlechter Apgar-Wert automatisch ein Behandlungsfehler?
Nein, denn der Apgar-Score ist lediglich ein klinischer Erstbefund. Für die juristische Bewertung ist dagegen der gesamte Behandlungsverlauf relevant.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?
Eine Asphyxie hat meist dann ein rechtliches Nachspiel, wenn Anzeichen für einen Sauerstoffmangel (z. B. ein „pathologisches“ CTG) zu spät erkannt wurden oder die notwendige Reaktion (z. B. ein Notkaiserschnitt) verzögert erfolgte. Dabei ist der medizinische Standard zum Zeitpunkt der Geburt entscheidend.

Wer haftet bei Geburtsschäden?
Je nach Fall können behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Hebammen oder der Krankenhausträger haften.

Wie lange kann man einen Geburtsschaden geltend machen?
Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Kenntnis.  Diese kann jedoch nicht einfach unterstellt werden. Die Betroffenen müssen wissen oder zumindest deutlich verkennen, dass hier ein Behandlungsfehler vorliegt. Das ist bei medizinischen Laien regelmäßig nicht der Fall.

Über den Autor: 

Alexander Rüdiger ist Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht. Er ist spezialisiert auf die Bearbeitung von Geburtsschäden und komplexen Arzthaftungsfällen

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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