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Geburtsschäden

12.04.2025

Geburtsschaden: So prüfen Sie Ihre Ansprüche

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Sven Wilhelmy
Inhaltsverzeichnis
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Neugeborenes Kind hält behutsam die Hand eines Erwachsenen

Ein Geburtsschaden verändert alles. Plötzlich ist nichts mehr wie geplant. Für Eltern beginnt ein emotional und körperlich belastender Alltag – oft begleitet von Sorgen über Therapiekosten, Pflegebedarfe und die Zukunft des eigenen Kindes. Was viele nicht wissen: Wenn ein Behandlungsfehler vorliegt, bestehen rechtliche Ansprüche. Der Weg dorthin ist nicht einfach – aber mit der richtigen Unterstützung möglich.

Wenn der Verdacht bleibt: Erste Anzeichen ernst nehmen

Häufig beginnt alles mit einer leisen Ahnung: Etwas lief bei der Geburt nicht wie es sollte – aber niemand spricht es offen an. Oder die Diagnose folgt später: hypoxisch-ischämische Enzephalopathie, Plexusparese, PVL. Dann stellt sich die Frage: Hätte man das verhindern können?

Wenn sich dieser Verdacht aufdrängt, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen. Denn je früher Klarheit geschaffen wird, desto besser können Ihre Ansprüche gesichert werden.

Medizinische Unterlagen: Der erste Schritt zur Klärung

Die rechtliche Bewertung beginnt mit medizinischen Fakten. Dafür brauchen wir vollständige Unterlagen wie:

  • CTG-Aufzeichnungen

  • OP- und Geburtsberichte

  • Protokolle von Reanimationen oder Notfallmaßnahmen

Diese Unterlagen bilden die Grundlage für die juristische und medizinische Bewertung.

Sachverständigengutachten schaffen Klarheit

Ein unabhängiges Sachverständigengutachten beantwortet zentrale Fragen:

  • Wurden medizinische Standards eingehalten?

  • Gab es Fehler in Behandlung oder Betreuung?

  • Besteht ein ursächlicher Zusammenhang zum Schaden?

Wenn ein Behandlungsfehler nachgewiesen wird, können daraus konkrete Ansprüche entstehen.

Welche Ansprüche betroffene Familien haben

Wird ein Behandlungsfehler nachgewiesen, können betroffene Familien vielfältige Ansprüche geltend machen. Diese ergeben sich aus dem Arzthaftungsrecht und zielen darauf ab, die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und emotionalen Folgen abzumildern:

  • Schmerzensgeld: Für das betroffene Kind - teilweise im fünf- bis sechsstelligen Bereich - je nach Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung. Auch Eltern können im Einzelfall Ansprüche geltend machen, etwa bei posttraumatischen Belastungsstörungen.

  • Pflege- und Behandlungskosten: Dazu gehören nicht nur laufende Therapien, sondern auch Kosten für Hilfsmittel, Medikamente, Pflegepersonal und Rehabilitationsmaßnahmen - oft ein Leben lang..

  • Haushaltsführungsschaden: Ist ein Elternteil durch die Pflege dauerhaft eingeschränkt, kann auch dieser Verdienstausfall ersetzt werden.

  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen: Umbaukosten für Wohnung, Haus oder Fahrzeug werden erstattet, wenn sie zur Bewältigung des Alltags notwendig sind.

  • Renten zur Sicherung des Lebensunterhalts: Häufig wird eine monatliche Rente zugesprochen, die die langfristige Pflege und Versorgung sicherstellen soll - manchmal lebenslang.

  • Kosten für zukünftige Bedürnisse Es können auch vorausschauende Ansprüche geltend gemacht werden, z.B. für spätere Operationen, Therapien oder Erziehungshilfen.

Je nach Umfang des Schadens können die Gesamtkosten mehrere Millionen Euro betragen. Deshalb ist eine professionelle rechtliche und medizinische Begleitung von Anfang an entscheidend.

Mehr als Recht – es geht um Perspektive

Ein Entschädigungsverfahren kostet Zeit, Kraft und Vertrauen. Wir begleiten Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – mit dem Ziel, Sicherheit zu schaffen und neue Perspektiven zu eröffnen.

Ein Geburtsschaden kann nicht rückgängig gemacht werden. Aber gerechte Entschädigung kann helfen, die bestmögliche Versorgung zu sichern, Lebensqualität zu verbessern – und Hoffnung zu geben für Ihr Kind. Und für Sie.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung von Geburtsschäden finden Sie hier: Behandlungsfehler bei der Geburt

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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