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Geburtsschäden

08.06.2025

Geburt nach Kaiserschnitt: Risiken und rechtliche Überlegungen

Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
Alexander Rüdiger
Inhaltsverzeichnis
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Holzwürfel mit der Aufschrift VBAC vor dem Bauch einer schwangeren Frau – Symbolbild für vaginale Geburt nach Kaiserschnitt und individuelle Geburtsentscheidungen

Natürliche Geburt nach Kaiserschnitt – sinnvoll, aber risikobehaftet

Viele Frauen wünschen sich nach einem Kaiserschnitt eine natürliche Geburt für das nächste Kind – medizinisch als VBAC („Vaginal Birth After Cesarean“) bezeichnet. In vielen Fällen ist das möglich und sinnvoll. Doch die Entscheidung bringt spezifische Risiken mit sich. Eines der gravierendsten: die Uterusruptur – das Aufreißen der Gebärmutter an der Narbe des vorangegangenen Kaiserschnitts. Ein medizinischer Notfall, der auch juristische Konsequenzen haben kann.

Uterusruptur – wenn die Narbe nicht standhält

Nach einem Kaiserschnitt verbleibt eine Narbe in der Gebärmutterwand. Diese muss bei einer späteren Geburt enormen Kräften standhalten. Hält sie dem Wehendruck nicht stand, kann es zu einem Riss kommen – der sogenannten Uterusruptur. Diese Komplikation ist selten, aber potenziell lebensbedrohlich – für Mutter und Kind.

Individuelle Risikofaktoren ernst nehmen

Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere bei:

  • einem vertikalen Schnitt in der früheren Operation

  • einem kurzen Abstand zur vorherigen Geburt

  • Mehrlingsschwangerschaften oder sehr hohem Geburtsgewicht

  • weiteren individuellen Risikofaktoren

Aufklärung ist Pflicht – keine Option

Vor einer vaginalen Geburt nach Kaiserschnitt ist eine individuelle Risikoabwägung zwingend erforderlich. Ärztinnen und Ärzte müssen gemeinsam mit Ihnen prüfen:

  • Ist eine spontane Geburt medizinisch vertretbar?

  • Welche Risiken bestehen in Ihrem konkreten Fall?

  • Welche Vorsichtsmaßnahmen sind geboten?

Aufklärung, Information und durchgehende Überwachung sind in dieser Situation keine Kür – sie sind Pflicht. Ein Versäumnis kann schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben: für das Kind ebenso wie für Sie als Mutter.

Behandlungsfehler: Wenn Risiken verschwiegen oder übersehen werden

Nicht selten berichten betroffene Frauen, dass sie gar nicht oder nur unzureichend über die Risiken einer Uterusruptur informiert wurden. In anderen Fällen hätte eine vaginale Geburt im konkreten Fall gar nicht empfohlen werden dürfen – oder Warnzeichen wurden während der Geburt nicht ernst genommen.

Solche Versäumnisse können juristisch als Behandlungsfehler gewertet werden – mit möglichen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Juristische Hilfe mit medizinischem Sachverstand

Unsere Kanzlei ist auf Geburtsschäden spezialisiert. Wir prüfen Ihre medizinischen Unterlagen, rekonstruieren den Geburtsverlauf und arbeiten mit medizinischen Sachverständigen zusammen. So schaffen wir Klarheit – und setzen uns dafür ein, dass Sie Ihre Rechte kennen und durchsetzen können. Medizinisches Vertrauen endet nicht mit der Geburt – es beginnt mit ehrlicher Aufklärung.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung von Geburtsschäden finden Sie hier: Behandlungsfehler bei der Geburt

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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