Was werdende Eltern über Perinatalzentren Level 1 und Level 2 wissen sollten
Vor wenigen Tagen habe ich einen Geburtsschadensfall vor Gericht verhandelt. Im Mittelpunkt stand ein heute schwer behindertes Kind, das viel zu früh geboren wurde. Es ging um medizinische Gutachten, Intensivmedizin, Hirnschäden und die ersten Minuten nach der Geburt.
Doch eine Frage war besonders wichtig: Hätte dieses Kind überhaupt in dieser Klinik geboren werden dürfen?
Viele werdende Eltern wissen nicht, dass es in Deutschland unterschiedliche Versorgungsstufen für Geburtskliniken gibt. Diese Einteilung kann entscheidend sein, wenn sich eine sehr frühe Geburt abzeichnet. Denn nicht jede Klinik ist auf jedes Risiko vorbereitet.
Nach dem Gerichtstermin wurde mir erneut bewusst, wie wenig dieses System außerhalb der Geburtshilfe bekannt ist. Deshalb möchte ich erklären, was sich hinter den Begriffen Level 1 und Level 2 verbirgt, wann eine Verlegung in ein spezialisiertes Zentrum erforderlich sein kann und wann eine unterlassene Verlegung rechtlich relevant wird.
Für wen ist dieser Beitrag wichtig?
Dieser Beitrag richtet sich an werdende Eltern mit einer Risikoschwangerschaft, an Eltern von sehr früh geborenen Kindern und an Familien, bei denen nach einer Frühgeburt schwere Schäden entstanden sind.
Das Thema ist besonders wichtig, wenn die Geburt vor 29+0 Schwangerschaftswoche (SSW) droht, ein sehr niedriges Geburtsgewicht zu erwarten ist oder nach der Geburt eine intensivmedizinische Versorgung nötig wird.
Die wichtigsten Versorgungsstufen im Überblick
Level-1-Perinatalzentren stellen die höchste Versorgungsstufe dar. Sie versorgen insbesondere Kinder mit einem Gestationsalter unter 29+0 SSW oder mit einem geschätzten Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm. Dort stehen rund um die Uhr spezialisierte Geburtshilfe, neonatologische Intensivmedizin und erfahrene Fachkräfte zur Verfügung.
Level-2-Perinatalzentren sind ebenfalls auf die Versorgung von Frühgeborenen spezialisiert, allerdings sind sie grundsätzlich für reifere oder stabilere Frühgeborene vorgesehen. Dazu gehören vor allem Frühgeborene ab 29+0 bis einschließlich 31+6 SSW oder mit einem geschätzten Geburtsgewicht zwischen 1.250 und 1.499 Gramm.
Geburtskliniken ohne perinatologische Spezialversorgung betreuen normale Schwangerschaften und reif geborene Kinder. Eine hochspezialisierte Versorgung sehr unreifer Frühgeborener leisten sie in der Regel nicht.
Warum die Versorgungsstufe bei Frühgeburten so wichtig ist
Ein Frühgeborenes mit einem Geburtsgewicht von 900 Gramm benötigt eine andere Versorgung als ein gesundes Kind nach einer Schwangerschaftsdauer von 40 Wochen. Je früher ein Kind geboren wird, desto höher ist das Risiko für Atemstörungen, Hirnblutungen, Infektionen, Kreislaufprobleme, Sauerstoffmangel und neurologische Folgeschäden.
Bei sehr unreifen Frühgeborenen zählt oft jede Minute. Oft müssen unmittelbar nach der Geburt Atmung, Kreislauf, Temperatur, Blutzucker und Sauerstoffversorgung stabilisiert werden. Dafür sind nicht nur Geräte, sondern auch ein eingespieltes Team aus Geburtshilfe, Neonatologie, Kinderintensivmedizin und Pflege erforderlich.
Es kann deshalb entscheidend sein, ob ein Kind in einer Klinik mit der passenden Versorgungsstufe geboren wird.
Wann sollte eine Verlegung geprüft werden?
Eine Verlegung in ein Perinatalzentrum Level 1 ist vor allem dann sinnvoll, wenn eine sehr frühe Geburt droht oder ein besonders niedriges Geburtsgewicht erwartet wird.
Eltern sollten insbesondere bei vorzeitigen Wehen, vorzeitigem Blasensprung, Infektionszeichen, auffälligen CTG-Befunden, einer deutlichen Wachstumsverzögerung des Kindes, Mehrlingsschwangerschaften mit hohem Risiko oder wenn Ärzte eine Geburt vor der 29+0. SSW für möglich halten, hellhörig werden.
Entscheidend ist jedoch immer der konkrete Verlauf. Nicht jede Risikosituation führt automatisch dazu, dass eine Verlegung medizinisch geboten ist. Umgekehrt darf eine Klinik erkennbare Risiken nicht ignorieren, wenn eine spezialisierte Versorgung erforderlich ist und eine Verlegung noch möglich ist.
Der Fall aus dem Gerichtssaal
In dem von mir vor Gericht verhandelten Verfahren kam ein Kind in der 28. Schwangerschaftswoche zur Welt. Heute leidet der Kläger an einer schweren Hirnschädigung.
Im Prozess wurde intensiv darüber gestritten, ob die Geburt in einer für ein so unreifes Frühgeborenes geeigneten Klinik stattfand. Die Mutter befand sich bereits mehrere Tage vor der Geburt stationär in Behandlung. Nach Auffassung der Klägerseite hätte sie frühzeitig in ein Perinatalzentrum Level 1 verlegt werden müssen.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte, dass eine solche Verlegung medizinisch angezeigt und möglich gewesen wäre.
Genau solche Fälle zeigen, worum es rechtlich geht: Es reicht nicht aus, im Nachhinein festzustellen, dass ein Kind sehr früh geboren wurde. Vielmehr muss geprüft werden, ob das Risiko vor der Geburt erkennbar war, ob genügend Zeit für eine Verlegung bestand und ob die Klinik dem medizinischen Standard entsprechend gehandelt hat.
Wann kann eine unterlassene Verlegung ein Behandlungsfehler sein?
Eine Geburt in einer Klinik mit einer nicht passenden Versorgungsstufe ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Rechtlich sind mehrere Fragen relevant.
Beispielsweise: War das Risiko einer sehr frühen Geburt rechtzeitig erkennbar? War eine Verlegung der Mutter medizinisch möglich? Gab es ein erreichbares Perinatalzentrum Level 1? Wurde die Entscheidung gegen eine Verlegung nachvollziehbar dokumentiert? Hätte eine Geburt in einem spezialisierten Zentrum den Schaden verhindern oder zumindest verringern können?
Besonders wichtig ist eine lückenlose Dokumentation. Aus den Behandlungsunterlagen muss ersichtlich sein, welche Risiken erkannt wurden, welche Befunde vorlagen, welche Entscheidungen getroffen wurden und warum eine Verlegung erfolgte oder unterblieb.
Fehlen solche Überlegungen in der Dokumentation, kann das in einem späteren Haftungsfall erheblich werden.
Warum die Kausalität so wichtig ist
Selbst wenn eine Verlegung medizinisch geboten gewesen wäre, muss zusätzlich geprüft werden, ob der spätere Schaden mit der unterlassenen Verlegung zusammenhängt.
Bei Frühgeborenen können schwere Schäden verschiedene Ursachen haben. Dazu zählen Sauerstoffmangel, Infektionen, Hirnblutungen, Kreislaufprobleme oder Komplikationen bei der intensivmedizinischen Versorgung.
Die entscheidende rechtliche Frage lautet daher: Hätte ein Perinatalzentrum Level 1 diese Risiken besser beherrschen können? Wäre der Schaden dort vermeidbar gewesen? Oder wäre er zumindest weniger schwer ausgefallen?
Diese Fragen lassen sich meist nur durch eine genaue Auswertung der Geburtsdokumentation, der neonatologischen Unterlagen und medizinischer Gutachten beantworten.
Welche Fragen sollten Eltern der Geburtsklinik stellen?
Bei Risikoschwangerschaften oder drohenden Frühgeburten sollten Eltern frühzeitig nach der Versorgungsstufe der Klinik fragen.
Insbesondere sind folgende Fragen wichtig:
Gehört die Klinik zu einem Perinatalzentrum Level 1 oder Level 2?
Für welche Schwangerschaftswoche und welches Geburtsgewicht ist die Klinik eingerichtet?
Gibt es eine neonatologische Intensivstation direkt vor Ort?
Ist rund um die Uhr ein spezialisiertes Team verfügbar?
Wann würde die Klinik eine Schwangere in ein höher spezialisiertes Zentrum verlegen?
Diese Fragen sind nicht misstrauisch, sondern sinnvoll. Sie helfen Eltern zu verstehen, ob die gewählte Klinik zu ihrem individuellen Risiko passt.
Wann sollten Eltern nach einer Frühgeburt rechtliche Hilfe suchen?
Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn ein Kind sehr früh geboren wurde und heute schwer geschädigt ist, aber Zweifel bestehen, ob die Klinik die passende Versorgungsstufe hatte.
Dies gilt vor allem dann, wenn die Mutter bereits vor der Geburt stationär aufgenommen war, eine Frühgeburt absehbar erschien oder später unklar bleibt, warum keine Verlegung in ein Perinatalzentrum Level 1 erfolgte.
Auch wenn die Frühgeburt bereits Jahre zurückliegt, kann eine Prüfung noch möglich sein. Entscheidend ist dabei unter anderem, wann die Eltern von möglichen Fehlern erfahren haben oder hätten erfahren können.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Für die rechtliche und medizinische Prüfung sind vor allem der Mutterpass, die Geburtsdokumentation, CTG-Aufzeichnungen, Arztbriefe, Laborwerte, Pflegeberichte, neonatologische Unterlagen, Bildgebung und spätere Entwicklungsberichte wichtig.
Gerade bei Geburtsschäden kommt es häufig auf Details an:
Wann traten erste Warnzeichen auf?
Welche Befunde lagen vor?
Wer entschied über das weitere Vorgehen?
Wurde eine Verlegung erwogen?
Wie wurde das Kind unmittelbar nach der Geburt versorgt?
Je vollständiger die Unterlagen sind, desto besser lässt sich prüfen, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprach.
Fazit: Die richtige Klinik kann bei sehr früher Geburt entscheidend sein
Viele Eltern erfahren erst nach einer schweren Frühgeburt, dass es verschiedene Versorgungsstufen für Geburtskliniken gibt. Dabei kann es von erheblicher Bedeutung sein, ob ein Kind in einem Level-1- oder Level-2-Zentrum geboren wird.
Nicht jede Frühgeburt in einer weniger spezialisierten Klinik ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist der konkrete Verlauf: War das Risiko erkennbar? War eine Verlegung möglich? Wurde die Entscheidung dokumentiert? Und hätte eine spezialisierte Versorgung den Schaden verhindern oder verringern können?
Wenn ein Kind sehr früh geboren wurde und heute schwer geschädigt ist, sollten die Eltern diese Fragen nicht allein beantworten müssen. Eine sorgfältige Prüfung der Behandlungsunterlagen kann klären, ob ein vermeidbarer Fehler vorlag.
Über den Autor
Sven Wilhelmy ist Rechtsanwalt, Partner bei Quirmbach & Partner und Fachanwalt für Medizinrecht. Er hat sich auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmungen spezialisiert und wurde mehrfach von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt im Medizinrecht ausgezeichnet. Von seiner früheren Tätigkeit als Großschadenregulierer profitiert er heute im Interesse geschädigter Patientinnen und Patienten.
Fragen und Antworten (FAQ) zu Frühgeburt, Klinik-Level und möglichem Behandlungsfehler
Wann ist ein Perinatalzentrum Level 1 erforderlich?
Ein Perinatalzentrum Level 1 kommt insbesondere in Betracht, wenn ein Frühgeborenes mit einem geschätzten Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm erwartet wird oder das Gestationsalter unter 29+0 SSW liegt. Auch weitere Risikokonstellationen können eine Zuweisung in Level 1 erforderlich machen.
Was ist der Unterschied zwischen Level 1 und Level 2 bei Frühgeburten?
Level 1 ist die höchste Versorgungsstufe für besonders unreife Frühgeborene und sehr hohe Risiken. Level 2 ist ebenfalls spezialisiert, betrifft aber vor allem Frühgeborene mit 1.250 bis 1.499 Gramm oder einem Gestationsalter von 29+0 bis einschließlich 31+6 SSW.
Ist eine Geburt in der falschen Klinik automatisch ein Behandlungsfehler?
Nein. Entscheidend ist der konkrete Verlauf. Geprüft werden muss, ob die Risiken rechtzeitig erkennbar waren, ob eine Verlegung medizinisch angezeigt und möglich war, ob die Entscheidung dokumentiert wurde und ob die Versorgung in der konkreten Klinik vom medizinischen Standard abwich.
Welche Warnzeichen können vor einer sehr frühen Geburt wichtig sein?
Wichtig können unter anderem vorzeitige Wehen, vorzeitiger Blasensprung, Infektionszeichen, auffällige CTG-Befunde, eine deutliche Wachstumsverzögerung des Kindes oder Hinweise auf eine Geburt vor 29+0 SSW sein. Entscheidend bleibt immer die ärztliche Bewertung im Einzelfall.
Wann sollten Eltern nach einer Frühgeburt rechtliche Hilfe suchen?
Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn ein Kind sehr früh geboren wurde, heute schwer geschädigt ist und Zweifel bestehen, ob die Klinik die passende Versorgungsstufe hatte oder eine rechtzeitige Verlegung unterlassen wurde.
Welche Unterlagen sind für die Prüfung wichtig?
Wichtig sind vor allem Mutterpass, Geburtsdokumentation, CTG-Aufzeichnungen, Arztbriefe, neonatologische Unterlagen, Pflegeberichte, Laborwerte, Bildgebung und spätere Entwicklungsberichte.