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Geburtsschäden

16.08.2025

Frühgeburt durch Behandlungsfehler: Ihre Rechte bei ärztlichen Versäumnissen

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Sven Wilhelmy
Inhaltsverzeichnis
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Frühgeborenes Baby im Brutkasten, sanft von einer Hand am Kopf berührt, mit medizinischen Schläuchen und Sensoren versorgt.

Eine Schwangerschaft beginnt mit Hoffnung und im besten Fall endet sie damit, dass Sie Ihr gesundes Kind im Arm halten. Doch wenn das Kind zu früh kommt, geraten Eltern plötzlich in eine Ausnahmesituation. Der Blick auf den Brutkasten, das Piepen der Monitore und die ständige Sorge um das Überleben werden zur neuen Realität. Und oft stellt sich rückblickend die Frage: Hätte das verhindert werden können?

Frühgeburten, also Geburten vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche, betreffen rund 8 bis 10 Prozent aller Schwangerschaften in Deutschland. Häufig liegen medizinische Ursachen zugrunde, die sich durch die richtige Vorsorge frühzeitig erkennen und behandeln lassen. Im Folgenden stellen wir einige der häufigsten Ursachen vor, die eine Frühgeburt begünstigen können.

Zervixinsuffizienz: Wenn der Gebärmutterhals zu früh nachgibt

Ein häufiger medizinischer Grund für Frühgeburten ist die sogenannte Zervixinsuffizienz. Dabei verliert der Gebärmutterhals vorzeitig an Stabilität, meist völlig unbemerkt und ohne Schmerzen. Die Folge kann sein, dass sich der Muttermund zu früh öffnet oder die Fruchtblase platzt.

Durch regelmäßige vaginale Ultraschalluntersuchungen könnten solche Veränderungen rechtzeitig erkannt werden. Doch das wird nicht immer gemacht, sei es durch fehlende Kontrollen oder Fehleinschätzungen.

Was bedeutet das rechtlich?
Wenn eine notwendige Untersuchung unterlassen wurde oder die Betroffene nicht ausreichend über Risiken und Behandlungsoptionen (z. B. eine Cerclage) informiert wurde, kann das als Behandlungsfehler gelten. In diesem Fall können Ansprüche auf Schadensersatz entstehen.

Mehrlingsschwangerschaften: Doppelte Freude, doppeltes Risiko

Zwillings- oder Mehrlingsschwangerschaften gelten automatisch als Risikoschwangerschaften. Der mütterliche Körper ist stärker belastet, da die Plazenta mehrere Kinder gleichzeitig versorgen muss. Kommt es dabei zu Ungleichgewichten, etwa bei der Blutversorgung eineiiger Zwillinge, steigt das Risiko einer Frühgeburt deutlich.

Deshalb ist eine engmaschige Überwachung durch spezialisierte Fachärzte wichtig: Wachstum, Fruchtwassermenge und Durchblutung müssen regelmäßig kontrolliert werden.

Was bedeutet das rechtlich?
Wurden solche Kontrollen unterlassen oder Komplikationen zu spät erkannt, kann juristisch geprüft werden, ob ein Versäumnis vorliegt.

Schwangerschaftsdiabetes: Die stille Gefahr

Anfangs verursacht Schwangerschaftsdiabetes kaum Symptome, kann aber ernsthafte Folgen haben. Ein zu hoher Blutzuckerspiegel lässt das Kind schneller wachsen, wodurch der Druck auf die Gebärmutter erhöht wird. Dies kann vorzeitige Wehen oder einen Blasensprung auslösen.

Deshalb ist der Zuckerbelastungstest zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche Pflicht. Wird dieser Test versäumt oder falsch ausgewertet, kann das dramatische Konsequenzen haben.

Was bedeutet das rechtlich?
Auch hier gilt: Wenn eine rechtzeitige Diagnose und Behandlung unterblieben ist, sollte geprüft werden, ob medizinische Sorgfaltspflichten verletzt wurden.

Präeklampsie und HELLP-Syndrom: Wenn der Körper Alarm schlägt

Plötzlicher Bluthochdruck, Wassereinlagerungen und Eiweiß im Urin sind Warnzeichen für eine Präeklampsie. Wird diese nicht erkannt oder unterschätzt, kann sich das gefährliche HELLP-Syndrom entwickeln, das oft nur durch eine sofortige Geburt behandelbar ist, selbst wenn das Kind noch unreif ist.

Was bedeutet das rechtlich?
Regelmäßige Blutdruck- und Urinkontrollen sind medizinischer Standard. Werden diese nicht durchgeführt oder falsch beurteilt, liegt möglicherweise ein haftungsrelevanter Behandlungsfehler vor.

Wachstumsverzögerung: Wenn das Kind im Bauch nicht gedeiht

Ein zu kleiner Bauchumfang oder ein zu langsames Wachstum des Kindes können auf eine intrauterine Wachstumsrestriktion (IUGR) hinweisen, die oft durch eine gestörte Plazentafunktion verursacht wird. Auch hier steigt das Risiko einer Frühgeburt.

Durch gezielte Ultraschall- und Doppleruntersuchungen lassen sich solche Probleme früh erkennen. Wenn diese jedoch unterbleiben oder Warnzeichen übersehen werden, beginnt das Leben für das Kind unter schlechten Voraussetzungen.

Infektionen der Fruchtblase: Eine stille Bedrohung

Infektionen der Fruchtblase (Amnioninfektionssyndrom) können eine Frühgeburt auslösen – oft sogar ohne vorherigen Blasensprung. Typische Symptome wie Fieber, übel riechendes Fruchtwasser oder Bauchschmerzen dürfen nicht ignoriert werden.

Was bedeutet das rechtlich?
Wird trotz deutlicher Anzeichen nicht sofort gehandelt, liegt ein medizinischer Behandlungsfehler nahe, mit entsprechenden rechtlichen Folgen.

Frühgeburt durch ärztliche Versäumnisse

Nicht jede Frühgeburt ist vermeidbar, doch viele medizinische Komplikationen lassen sich durch sorgfältige Vorsorge erkennen und behandeln. In unserer juristischen Praxis sehen wir immer wieder Fälle, in denen Kontrolluntersuchungen unterblieben, Warnsignale übersehen oder Patientinnen nicht ausreichend über Risiken informiert wurden. 

Warum juristische Unterstützung wichtig ist

Ein Verdacht allein reicht nicht aus, um einen Behandlungsfehler nachzuweisen. Es braucht eine fundierte medizinische und juristische Bewertung. Genau hier setzt die Arbeit spezialisierter Kanzleien an. Gemeinsam mit erfahrenen Gutachtern wird unter anderem Folgendes geprüft:

  • Wie verlief die Betreuung während der Schwangerschaft?

  • Wurden Risiken erkannt und angemessen behandelt?

  • Gab es Hinweise auf Versäumnisse oder Fehleinschätzungen?

Unsere Erfahrung zeigt: Viele Fehler werden erst durch Einsicht in die vollständigen Behandlungsunterlagen und gezielte Nachfragen sichtbar.

Welche Ansprüche bestehen bei einem Geburtsschaden?

Kann ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden, stehen Ihnen und Ihrem Kind unter anderem folgende Ansprüche zu:

  • Schmerzensgeld 

  • Übernahme von Therapie-, Pflege- oder Hilfsmittelkosten

  • Verdienstausfall eines Elternteils

  • Haushaltsführungsschaden bei gesundheitlichen Folgen für die Mutter

  • Ersatz sogenannter Zukunftsschäden, zum Beispiel bei bleibenden Behinderungen.

Die Höhe dieser Ansprüche hängt vom Einzelfall ab. Wichtig ist: Ansprüche müssen aktiv innerhalb gesetzlicher Fristen geltend gemacht werden.

Handeln Sie frühzeitig – für Ihr Kind und für sich

Sie haben das Recht zu fragen und das Recht auf Antworten. Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein medizinisches Fehlverhalten zur Frühgeburt Ihres Kindes beigetragen hat, sollten Sie sich beraten lassen. Wir stehen Ihnen dabei zur Seite – mit juristischer Erfahrung, medizinischem Verständnis und einem klaren Ziel: Aufklärung und Gerechtigkeit.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und unterstützen Sie bei den nächsten Schritten.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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