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Geburtsschäden

01.06.2026

Behandlungsfehler 2025: TK meldet Höchststand – über 800 Verdachtsfälle in der Geburtshilfe

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Sven Wilhelmy
Inhaltsverzeichnis
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Auswertung zu Behandlungsfehlern 2025 mit Diagrammen und Statistiken der Techniker Krankenkasse

Die Techniker Krankenkasse meldet für das Jahr 2025 einen neuen Höchststand bei Verdachtsfällen auf Behandlungsfehler. Besonders auffällig ist, dass 11 % der gemeldeten Fälle auf die Bereiche Geburtshilfe und Gynäkologie entfielen. Für betroffene Familien ist diese Zahl besonders relevant, da Fehler rund um Schwangerschaft und Geburt lebenslange Folgen haben können.

TK-Zahlen 2025: Was die Statistik zu Behandlungsfehlern zeigt

Laut Angaben der Techniker Krankenkasse meldeten im Jahr 2025 insgesamt 7.540 Versicherte den Verdacht auf einen Behandlungsfehler. Das entspricht einem Anstieg von 14 % gegenüber dem Vorjahr. Etwa jeder dritte Verdachtsfall bestätigte sich im Rahmen der weiteren Prüfung.

Zu beachten ist, dass diese Zahlen nur die Fälle abbilden, in denen Versicherte ihren Verdacht aktiv bei der Krankenkasse gemeldet haben. Sie bilden also nicht alle möglichen Behandlungsfehler ab. Dennoch sind sie ein wichtiges Signal: Viele Patientinnen und Patienten haben nach einer medizinischen Behandlung Zweifel, ob alles richtig gelaufen ist.

Besonders relevant ist der Anteil der Geburtshilfe und Gynäkologie. Laut TK entfielen 11 % aller gemeldeten Verdachtsfälle auf diesen Bereich. Bei 7.540 Meldungen im Jahr 2025 entspricht das mehr als 800 Verdachtsfällen allein in diesem Bereich.

Warum Behandlungsfehler in der Geburtshilfe besonders schwer wiegen

Behandlungsfehler während der Schwangerschaft und bei der Geburt können das gesamte weitere Leben eines Kindes prägen. Im Gegensatz zu vorübergehenden Behandlungsschäden geht es bei schweren Geburtsschäden oft um dauerhafte neurologische Schäden, lebenslange Pflegebedürftigkeit und erhebliche Entwicklungsbeeinträchtigungen.

Behandlungsfehler in der Geburtshilfe betreffen oft die Überwachung des Kindes während der Geburt. Dazu gehören beispielsweise ein nicht ausreichend beachteter Sauerstoffmangel, fehlerhafte Reaktionen auf auffällige CTG-Befunde, ein verspäteter Notkaiserschnitt oder verspätete Maßnahmen bei einer geburtshilflichen Notlage.

Kommt es infolge eines Sauerstoffmangels zu einer Hirnschädigung, können Entwicklungsstörungen, Zerebralparese, Epilepsie, ein dauerhafter Therapiebedarf oder eine lebenslange Pflege- und Assistenzbedürftigkeit die Folge sein. Für die betroffenen Familien bedeutet das eine grundlegende Veränderung ihres gesamten Lebens.

Gerade deshalb darf die hohe Zahl der Verdachtsfälle in der Geburtshilfe nicht nur statistisch betrachtet werden. Jeder einzelne Fall kann für eine Familie eine medizinische, finanzielle und emotionale Ausnahmesituation bedeuten.

Die Dunkelziffer dürfte deutlich höher sein

Die tatsächliche Zahl möglicher Behandlungsfehler dürfte höher liegen, da viele Betroffene einen Verdacht nicht erkennen, ihn nicht melden oder nicht weiterverfolgen. Gerade bei Geburtsschäden ist das ein zentrales Problem.

Eltern befinden sich nach einer schwierigen Geburt häufig in einer akuten Belastungssituation. Sie müssen medizinische Entscheidungen treffen, sich um ihr Kind kümmern und organisatorische Fragen bewältigen. In dieser Situation können sie meist nicht beurteilen, ob während der Geburt medizinische Standards eingehalten wurden.

Hinzu kommt, dass der Zusammenhang zwischen einem Geburtsschaden und einem möglichen Behandlungsfehler nicht immer sofort erkannt wird. Manche Folgen zeigen sich erst im Laufe der Entwicklung des Kindes. Konzentrationsprobleme, motorische Einschränkungen, Entwicklungsverzögerungen oder neurologische Auffälligkeiten können erst später die Frage aufwerfen, ob es während der Schwangerschaft, der Geburt oder der unmittelbaren Versorgung nach der Geburt zu einem Fehler gekommen ist.

Was Eltern bei Verdacht auf einen Geburtsschaden wissen sollten

Ein schwieriger Geburtsverlauf ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob Ärzte, Hebammen oder Kliniken gegen den medizinischen Standard verstoßen haben und ob dieser Verstoß den Schaden verursacht oder verschlimmert hat.

Für betroffene Eltern ist deshalb eine sorgfältige Prüfung wichtig. Dabei sind vor allem die Behandlungsunterlagen, der Geburtsverlauf, CTG-Dokumentationen, ärztliche Entscheidungen, zeitliche Abläufe und medizinische Gutachten von Bedeutung.

Besonders kritisch sind Fälle, in denen der Schaden schwer oder dauerhaft ist. Dann müssen nicht nur mögliche Schmerzensgeldansprüche geprüft werden. Es geht auch um langfristige materielle Ansprüche, zum Beispiel für Pflegekosten, Therapien, Hilfsmittel, Umbaukosten, Assistenzleistungen und den künftigen Erwerbsschaden des Kindes. Hinzu kommt der pflege- und betreuungsbedingte Mehrbedarf. Wenn Eltern ihr schwer geschädigtes Kind über das übliche Maß hinaus pflegen oder betreuen, kann auch dieser Aufwand als Anspruch des Kindes ersatzfähig sein.

Vorschnelle Vergleiche können in solchen Fällen erhebliche Risiken bergen. Denn bei einem schweren Geburtsschaden zeigen sich die tatsächlichen Folgen oft erst über Jahre oder Jahrzehnte. Eine rechtliche Bewertung muss deshalb die gesamte Lebensperspektive des Kindes berücksichtigen.

Patientensicherheit: Warum ein Melderegister sinnvoll wäre

Die TK fordert eine offene Fehlerkultur, ein bundesweites Melderegister sowie eine gesetzliche Meldepflicht für Behandlungsfehler in Gesundheitseinrichtungen. Diese Forderungen verdienen insbesondere im Bereich der Geburtshilfe Aufmerksamkeit.

In der Geburtshilfe müssen Teams häufig unter hohem Zeitdruck handeln. Entscheidungen über einen Notkaiserschnitt, die Überwachung, Interventionen oder Verlegungen können innerhalb weniger Minuten relevant werden. Umso wichtiger ist es, schwerwiegende Zwischenfälle systematisch auszuwerten.

Bislang verfügt Deutschland jedoch über kein einheitliches nationales Melderegister für Behandlungsfehler. Informationen werden an unterschiedlichen Stellen, etwa bei Krankenkassen, beim Medizinischen Dienst oder bei Ärztekammern, erfasst. Dadurch entsteht jedoch kein vollständiges Bild.

Andere europäische Länder sind hier weiter. In England etwa können Patientensicherheitsereignisse zentral erfasst und ausgewertet werden. Auch in Ländern wie Schweden, Dänemark und Irland gibt es Regelungen zur Meldung schwerwiegender Patientensicherheitsereignisse. Der internationale Vergleich zeigt: Mehr Transparenz und eine systematische Auswertung sind möglich.

Einordnung aus der Praxis: Geburtsschäden brauchen mehr Transparenz

Die aktuellen TK-Zahlen sollten nicht nur als Statistik betrachtet werden. Sie werfen auch die Frage auf, warum Geburtshilfe und Gynäkologie in der Statistik auffällig häufig genannt werden und warum gerade geburtshilfliche Schadensfälle besonders sorgfältig aufgearbeitet werden müssen.

Aus unserer Sicht liegt die eigentliche Herausforderung nicht allein darin, einzelne Fehler rechtlich zu bewerten. Mindestens ebenso entscheidend ist, wie das Gesundheitssystem mit schwerwiegenden Zwischenfällen umgeht. Gerade nach schweren Geburtsschäden erleben betroffene Familien oft, dass die Aufarbeitung eines kritischen Geburtsverlaufs mehrere Jahre dauert. Für Familien bedeutet das häufig: Sie müssen einen hochkomplexen medizinischen Ablauf nachträglich nachvollziehen lassen, obwohl sie noch mit den Folgen des Schadens leben.

Jeder schwere Geburtsschaden sollte Anlass für eine strukturierte Analyse sein:

  • Was ist passiert?

  • Welche Faktoren haben dazu beigetragen?

  • Welche organisatorischen oder medizinischen Abläufe müssen verbessert werden, damit sich ein vergleichbarer Vorfall nicht wiederholt?

Aus unserer Sicht braucht es deshalb mehr Transparenz gegenüber betroffenen Familien, eine systematische Auswertung schwerer Geburtsschäden, standardisierte Ursachenanalysen nach gravierenden neonatalen Schädigungen sowie ein bundesweites Melderegister für schwerwiegende Behandlungszwischenfälle.

Viele Eltern wollen nicht nur wissen, wer rechtlich haftet. Sie möchten auch verstehen, wie es zu dem Schaden kommen konnte und ob sich ein vergleichbarer Verlauf in Zukunft verhindern lässt.

Unsere Einschätzung

Die aktuellen Zahlen der Techniker Krankenkasse zeigen es deutlich: Der Verdacht auf Behandlungsfehler beschäftigt immer mehr Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige. Gerade in der Geburtshilfe ist jeder Verdachtsfall sorgfältig zu prüfen, weil medizinische Fehler dort besonders gravierende Folgen haben können.

Für betroffene Familien ist es entscheidend, dass der Geburtsverlauf sorgfältig aufgearbeitet wird. Nur so lässt sich prüfen, ob medizinische Standards verletzt wurden, ob der Schaden dadurch verursacht oder verschlimmert wurde und welche Ansprüche bestehen können.

Die Kanzlei Quirmbach & Partner vertritt verletzte Patientinnen, Patienten und ihre Familien. Die Kanzlei konzentriert sich auf schwere und komplexe Arzthaftungsfälle, insbesondere bei dauerhaften Gesundheitsschäden, neurologischen Schäden, Geburtsschäden, Pflegebedürftigkeit und langfristigen Zukunftsschäden.

Verdacht auf Behandlungsfehler bei der Geburt?

Wenn Ihr Kind während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder unmittelbar danach schwer geschädigt wurde, kann eine spezialisierte Prüfung sinnvoll sein. Wir prüfen, ob Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler bestehen und welche Ansprüche für Ihr Kind und Ihre Familie infrage kommen.

Häufige Fragen (FAQ) zu Behandlungsfehlern bei Geburtsschäden

Ist ein Geburtsschaden immer ein Behandlungsfehler?

Nein. Ein Geburtsschaden ist nicht automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob medizinische Standards verletzt wurden und ob dieser Fehler den Schaden verursacht oder verschlimmert hat.

Wann sollten Eltern einen möglichen Behandlungsfehler prüfen lassen?

Eine Prüfung ist besonders sinnvoll, wenn ein Kind nach der Geburt schwer geschädigt ist, etwa durch Sauerstoffmangel, Hirnschädigung, Zerebralparese, Entwicklungsstörungen oder dauerhafte Pflegebedürftigkeit.

Welche Unterlagen sind bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler wichtig?

Wichtig sind insbesondere Geburtsprotokolle, CTG-Dokumentationen, Arztbriefe, OP-Berichte, Pflegeberichte, Laborwerte und weitere Behandlungsunterlagen der Klinik.

Welche Ansprüche können bei einem schweren Geburtsschaden bestehen?

In Betracht kommen unter anderem Schmerzensgeld, Pflegekosten, Therapiekosten, Hilfsmittel, Umbaukosten, Assistenzleistungen und weitere Zukunftsschäden. Welche Ansprüche bestehen, hängt vom Einzelfall ab.

Warum sind vorschnelle Vergleiche bei Geburtsschäden riskant?

Bei schweren Geburtsschäden zeigen sich viele Folgen erst im Laufe der Entwicklung. Ein früher Vergleich kann langfristige Pflege-, Therapie- und Zukunftsschäden unzureichend berücksichtigen.

Über den Autor

Sven Wilhelmy ist Rechtsanwalt, Partner bei Quirmbach & Partner und Fachanwalt für Medizinrecht. Er hat sich auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmungen spezialisiert und wurde mehrfach von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt im Medizinrecht ausgezeichnet. Von seiner früheren Tätigkeit als Großschadenregulierer profitiert er heute im Interesse geschädigter Patientinnen und Patienten.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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