Die Motorrad-Saison beginnt – und mit ihr auch die Unfallsaison
Der Frühling ist da und die Motorräder werden aus ihrem langen Winterschlaf geweckt! Endlich können wir Motorradfahrer uns wieder den Wind um die Nase wehen lassen und das Gefühl der Freiheit genießen. Mit dem Motorrad durch die Gegend zu fahren und auf andere Gedanken zu kommen, das klingt einfach großartig. Jedem einzelnen von Ihnen wünsche ich eine schöne und angenehme, vor allem aber eine unfallfreie Saison!
Unfallgefahr oft unterschätzt
Mit der Motorradsaison beginnt allerdings auch wieder die Zeit der schweren Unfälle. Motorradfahrer leben – neben den Fahrradfahrern – deutlich gefährlicher als andere Verkehrsteilnehmer. Das Tötungsrisiko ist mehr als viermal so hoch!
Gerade zu Saisonbeginn unterschätzen viele Motorradfahrer die Gefahr: Zu hohe Geschwindigkeit, zu geringer Abstand, gefährliche Überholmanöver, Selbstüberschätzung und mangelnde Kenntnis der befahrenen Strecken sind häufig die Ursache für schwere Unfälle. Vor allem Fahranfänger und auch diejenigen, die eine lange Winterpause genossen haben, können die Gefahren oftmals nicht richtig einschätzen. Kommt es dann zu einem Unfall, sind vielfältige Verletzungen die Folge, da das Motorrad – im Gegensatz zu einem Pkw – keine Knautschzone hat. Nicht selten kommt es bei Motorradunfällen zu schwersten Kopfverletzungen, Verletzungen im Halswirbelbereich sowie zu Verletzungen der unteren Extremitäten.
Die erwähnte Selbstüberschätzung sollte daher erst gar nicht mit an den Start gehen. Achten Sie stattdessen auf die passende Schutzkleidung, die viel dazu beitragen kann, dass ein Unfall glimpflich ausgeht.
Schutzhelm ist Pflicht
Die Vorstellung, einmal ohne Helm unterwegs zu sein, so wie in den USA, hört sich nach grenzenloser Freiheit an. Doch fahren ohne Schutzhelm ist hier bei uns in Deutschland leider – oder vielmehr zum Glück- nicht erlaubt. § 21 a Abs. 2 StVO schreibt das Tragen eines geeigneten Schutzhelmes vor.
Eine Missachtung dieser Vorschrift wird nicht nur mit einem Bußgeld geahndet, sondern führt in der Regel auch dazu, dass dem Motorradfahrer, sollte es zu einem Unfall kommen, ein Mitverschulden gem. § 254 BGB angelastet wird. Und das selbst dann, wenn er den Unfall nicht verursacht hat.
Dieses Mitverschulden kann zu einer drastischen Reduzierung der Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche des Motorradfahrers führen. Zwar hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 17.06.2014 entschieden, dass sich der Verstoß gegen die Helmpflicht kausal ausgewirkt haben muss – wird also nicht der Kopf, sondern „nur“ die Schulter oder das Bein verletzt, hat das keine Auswirkung auf die Bemessung der Schadensersatzansprüche – dennoch sollten Motorradfahrer der gesetzlich normierten Pflicht, einen Helm zu tragen, immer nachkommen.
Schutzkleidung ist unerlässlich
Generell gilt, dass eine geeignete Schutzkleidung getragen werden sollte, um nach einem Unfall mögliche Kürzungen der eigenen Ansprüche zu vermeiden. Auch wenn es hier (noch) keine einheitliche Rechtsprechung gibt, sollte man schon im eigenen Interesse für den bestmöglichen Schutz durch geeignete Kleidung sorgen.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Unfall, ist es wichtig, besonnen und richtig zu reagieren. Gerade bei schweren Motorradunfällen sollte unbedingt die Polizei informiert werden, um den Unfall genau zu dokumentieren.
Schmerzensgeldansprüche optimal durchsetzen
Damit betroffene Unfallopfer zumindest in finanzieller Hinsicht angemessen abgesichert sind, sollten sie auf keinen Fall selbst mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer zu verhandeln. Rechtsanwälte, die auf die Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen spezialisiert sind, haben das notwendige Wissen und die notwendige Erfahrung, um Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Ich bin ist seit vielen Jahren darauf spezialisiert, die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche schwerverletzter Motorradfahrer durchzusetzen. Selbst passionierte Bikerin weiß ich, wie wichtig es ist, nach einem Unfall professionelle juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Nur so können die Weichen von Anfang an richtig gestellt und die berechtigten Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz optimal durchgesetzt werden.
Immer wieder vertrete ich Mandanten, die von der Gegenseite mit kleinen Vorschüssen regelrecht abgespeist wurden. Selbst Monate bzw. Jahre nach dem Unfall haben sie noch keine Aussicht auf eine angemessene Entschädigung bzw. einen Abschluss der Verhandlungen.
Schadensersatzansprüche müssen exakt berechnet werden
Natürlich müssen genügend Informationen vorliegen und gegebenenfalls müssen auch Gutachten eingeholt werden. Das Wichtigste jedoch ist, dass die Ansprüche vernünftig berechnet und dem Haftpflichtversicherer bekanntgegeben werden, damit von Anfang an klar ist, um welche Summen es geht. Wenn beispielsweise ein Mandant erzählt, sein bisheriger Rechtsanwalt habe noch keine konkrete Forderung berechnet, schrillen die Alarmglocken. Für den gegnerischen Haftpflichtversicherer bedeutet das nämlich, er kann die Vorschüsse häppchenweise zahlen und die Sache damit herauszögern. Werden dagegen alle Ansprüche exakt berechnet und dem Versicherer vorgelegt, kann oftmals innerhalb kurzer Zeit ein ausführliches und ergebnisorientiertes Regulierungsgespräch geführt werden. Bis zu einem endgültigen Abschluss der Verhandlungen ist es dann meist nicht mehr weit.
Wird diese Last von den Schultern genommen – und das höre ich immer wieder von meinen Mandanten –, ist das eine große Erleichterung, weil Geschädigte sich dann wieder auf das eigentlich Wichtige, nämlich das Gesundwerden, konzentrieren können.
Rechtsanwältin Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht, passionierte Bikerin und spezialisiert auf die Vertretung von Opfern von Motorradunfällen
Ihre Experten nach einem Motorradunfall
Sprechen Sie uns an, wenn Sie oder ein Angehöriger durch einen Motorradunfall schwer verletzt wurden. Wir unterstützen Sie dabei, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchzusetzen.