Bei der Schadensregulierung wird üblicherweise davon ausgegangen, dass ein Geschädigter ab dem Bezug der Altersrente keinen Verdienstausfallschaden mehr hat. Mittlerweile arbeiten allerdings viele Rentner auch im Alter noch weiter – mit zunehmender Tendenz.
Ein Beispiel:
Herr Z.. ist heute 67 Jahre alt und bezieht Altersrente. Bis zum Beginn seiner Altersrente hat er jahrzehntelang in einem großen Unternehmen in einer verantwortungsvollen Position gearbeitet. Mit Eintritt in den Ruhestand wollte er nicht ganz aufhören zu arbeiten und war daher für zwei Tage in der Woche als Berater tätig. Er war gesund bis er bei einem Verkehrsunfall eine schwere Kopfverletzung erlitt. Die Folge waren dauerhafte Einbußen im Sprachbereich. Weiterlesen
Wir vertreten häufig Kinder, die bei einem Unfall oder durch eine Behandlungsfehler schwerstgeschädigt wurden. Im Rahmen der Schadensersatzberechnung stellt sich meist die Frage, ob das Kind die Schule abschließen kann, ob eine Berufsausbildung oder ein Studium möglich ist und ob es später in der Lage sein wird, selbst für sich zu sorgen. Weiterlesen
Durch die gravierenden gesundheitlichen Folgen nach einem schweren Unfall oder Behandlungsfehler wird der Geschädigte meist für längere Zeit, wenn nicht sogar dauerhaft, arbeitsunfähig. Eine der Aufgaben des Anwalts ist es, die korrekte Höhe des ihm entstandenen Verdienstausfallschadens zu bestimmen.
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Nach einem Unfall oder Behandlungsfehler stehen dem Geschädigten neben dem Schmerzensgeld in der Regel viele weitere Schadenspositionen zu, zu denen auch der Verdienstausfallschaden gehört. Ein Verdienstausfallschaden kann dann geltend gemacht werden, wenn man aufgrund des Schadensereignisses arbeitsunfähig wird. Weiterlesen