Ein schwerer gesundheitlicher Schaden, sei er durch einen Unfall oder einen Behandlungsfehler herbeigeführt, ist häufig mit einem langen Heilungsverlauf verbunden. Trotz optimaler Behandlung und frühzeitiger Rehabilitationsmaßnahmen, kommt es dennoch nicht selten vor, dass der Geschädigte nicht wieder arbeiten kann. In den ersten sechs Wochen erhält er Lohnfortzahlung und danach Krankengeld. Aber auch die Zahlung des Krankengeldes ist zeitlich begrenzt. In vielen Fällen, gerade bei Behandlungsfehlervorwürfen, ist die Haftungsfrage über einen langen Zeitraum hinweg nicht geklärt. Weiterlesen
Werden Kinder im Rahmen der Geburt durch einen Behandlungsfehler des Arztes oder der Hebamme in ihrer Gesundheit schwer geschädigt, liegt es nahe, bei dem Gedanken an Schadenersatz vor allem an Schadenspositionen wie Schmerzensgeld und Pflegemehrbedarfsschaden zu denken. Ein unberechtigtes Schattendasein führt der Erwerbsschaden. Weiterlesen