Die Bundesregierung hat durch eine Gesetzesänderung die prozessuale Begutachtung beschleunigt, die sich gerade auch in Arzthaftungsprozessen auswirken wird. Darüber hinaus wird das Verfahren transparenter.
Schon 2010 forderte eine Petition die Änderung des Sachverständigenrechtes in der Zivilen Prozessordnung (ZPO). 2013 hieß es hierzu im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD: „Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten und in Zusammenhang mit den Berufsverbänden die Qualität von Gutachten (…) verbessern.“ Weiterlesen