Nicht nur in Großstädten gibt es mittlerweile eine Vielzahl von Radwegen. Gerade jetzt im Sommer ist es für Fahrradfahrer selbstverständlich angenehm, wenn sie in einem eigens für sie ausgewiesenen Bereich unterwegs sein können, der – je nach Klassifizierung als Fahrradweg, Fahrrad-Schutzstreifen oder Fahrrad-Streifen – nicht oder nur in Ausnahmefällen von PKWs befahren werden darf. Aber auch auf solchen eigens ausgewiesenen Wegen müssen Fahrradfahrer selbstverständlich die Straßenverkehrsordnung beachten.
In einem aktuellen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 9. Mai 2017 (Az. 4 U 233/16), das sich mit einem Zusammenstoß zwischen einem Fahrradfahrer und einem Fußgänger befasste, führte das Gericht aus, dass der Fahrradfahrer sowohl mit unangepasster Geschwindigkeit als auch entgegen der Fahrtrichtung unterwegs war und so zum überwiegenden Teil für die Folgen des Unfalles hafte. Weiterlesen