Grob vereinfacht verjähren Schadensersatzansprüche im Arzthaftungsrecht drei Jahre nach der Kenntnis. Durch die Erhebung der Klage wird die Verjährung gehemmt.
Hohes Prozessrisiko bei Klageerhebung
Klagt aber ein schwer geschädigter Patient seinen Schadensersatzanspruch in voller Höhe ein, so kann das Prozesskostenrisiko derart hoch sein, dass im Einzelfall die wirtschaftliche Existenz bedroht sein kann. Denn je höher der Streitwert ist, desto höher sind auch die Prozesskosten. Weiterlesen