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Schadensersatz und Schmerzensgeld

Bestimmung der Höhe des Schadensersatzes nach Behandlungsfehler oder Verkehrsunfall

Behandlungsfehler, Schadensersatz, Unfallschaden

Nach einem Verkehrsunfall oder einem Behandlungsfehler ist zunächst die Haftungssituation zu klären. Gerade im Bereich des Arzthaftungsrechts wird häufig erst ein langer Streit um die Haftung geführt, bis die Gegenseite endlich in die konkrete Regulierung des entstandenen Schadens einsteigt.

Feststellung der Schadenshöhe durch spezialisierten Anwalt

Egal, ob man gesundheitliche Schäden aufgrund eines schweren Unfalls oder eines Behandlungsfehlers erlitten hat, ist im zweiten Schritt, also nach der Klärung der Haftung, die Höhe des Schadens zu bestimmen. Je gravierender die gesundheitlichen Folgen aus dem Schadensereignis sind, umso wichtiger ist es, sich zur Bestimmung der Schadenshöhe an einen Spezialisten im Bereich Personengroßschäden zu wenden. Der kennt die einzelnen zu bestimmenden Schadensersatzpositionen und weiß, wie diese geltend zu machen sind. Das ist vor allem deshalb so wichtig, weil bei einer meist angestrebten abschließenden Regulierung aller Schadensersatzansprüche auch die aufgrund der Schadensfolgen zu erwartenden Zukunftsrisiken durch einen Vorbehalt oder einen finanziellen Ausgleich bedacht werden müssen.

Möglicherweise kam es bei dem Schadensereignis zu der Verletzung eines Gelenkes, sodass in der Zukunft mit einer Arthrose, mit zunehmendem Alter vielleicht sogar mit einer Prothese zu rechnen ist, die ggfs. nach 5 bis 10 Jahren erneuert werden muss. Die Sensibilität für eine solche Folgeproblematik ist gerade bei einem Anwalt, der auf diese Fälle spezialisiert ist, besonders ausgeprägt. Er kann die dadurch zu erwartenden Risiken konkret einschätzen und bei der Regulierung des Schadens entsprechend berücksichtigen. Dies ist der Schlüssel zu einer bestmöglichen Absicherung für den Geschädigten.

Valeska Strunk, Rechtsanwältin

6. Februar 2018/von Quirmbach&Partner
Schlagworte: Personengroßschaden, Schadenersatz, Schadensregulierung

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Anwaltsbüro Quirmbach & Partner, Arzthaftungsrecht und Schmerzensgeld Schadensersatz und Schadensersatzansprüche

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