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Behandlungsfehler

22.05.2022

Risiko Querschnittslähmung: So verhindern Sie das Schlimmste

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Sven Wilhelmy
Inhaltsverzeichnis
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Frau liegt in einem Krankenhausbett, im Vordergrund steht ein leerer Rollstuhl – Klinikzimmer in Blau gehalten.

Eine Querschnittslähmung schränkt das Leben erheblich ein, bedroht die wirtschaftliche Existenz und wird oft zur familiären Zerreißprobe. Wie Patienten das Risiko irreversibler Schäden minimieren und sich zugleich für juristische Konflikte wappnen.

Wenn die Lähmung vermeidbar gewesen wäre

Wir beraten seit vielen Jahren Querschnittsgelähmte, die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche durchsetzen wollen. Dabei zeigt sich immer wieder, dass Lähmungen durch eine gewissenhaftere Behandlung zu verhindern gewesen wären.

Übersehene Entzündungen, unterschätzte Stürze

Denn häufig erkennen Ärzte Entzündungen im Rückenbereich, Abszesse sowie Stürze zu spät bzw. unterschätzen die Folgen. Dadurch schreitet die Schädigung des Rückenmarks so lange voran, bis es schließlich zu spät ist.

Fehldiagnose durch falsche Einordnung von Schmerzen

Das Problem: Die Bedrohung für das Rückenmark ist für Behandler nicht leicht zu erkennen. Sie werten starke Rückenschmerzen deshalb häufig als Folge von Verspannungen oder Blockaden und verschreiben Schmerzmittel und Krankengymnastik. Oder sie halten andere Erkrankungen wie eine Lungenentzündung für die Hauptursache der Beschwerden.

„Diagnose Prellung“: Welchen Anzeichen Ärzte nachgehen müssen

Auch Stürze und ihre Folgen werden vielfach falsch bewertet. In unserer täglichen Praxis fällt uns immer wieder auf, dass Ärzte Verletzungen unterschätzen (Diagnose Prellung) oder komplett übersehen – bisweilen, weil sie von anderen Verletzungen wie Rippenbrüchen überlagert werden.

Das führt sehr oft dazu, dass weitere Untersuchungen im Krankenhaus wie ein CT, eine Verlegung in eine Spezialklinik oder operative Eingriffe unterbleiben bzw. zu spät erfolgen.

Woran Sachverständige Behandlungsfehler festmachen

Sachverständige werten solche Versäumnisse allerdings nicht automatisch als Behandlungsfehler. Denn zum einen ist die Diagnose oft nicht einfach und zum anderen entwickeln sich die meisten Symptome erst mit der Zeit. Ein Behandlungsfehler liegt nur vor, wenn Ärzte klaren Anzeichen nicht nachgehen:

  • Es tritt keine Verbesserung der Beschwerden ein.

  • Patienten berichten von besonders starken Schmerzen im Rückenbereich, die nicht zur bisherigen Diagnose passen.

  • Warnzeichen wie Lähmungserscheinungen, Kribbeln und Verstopfungen.

Beweislast: Wer muss was nachweisen?

Für Betroffene stellt sich oft schon früh die Frage, ob sich eine rechtliche Prüfung überhaupt lohnt. Grundsätzlich liegt die Beweislast bei den Patientinnen und Patienten. Sie müssen darlegen, dass ein Behandlungsfehler vorlag und dieser ursächlich für die Querschnittslähmung war. Gerade bei komplexen medizinischen Verläufen ist das oft schwer zu bewerkstelligen.

Handelt es sich jedoch um einen groben Behandlungsfehler, beispielsweise wenn eindeutige Warnzeichen wie Lähmungserscheinungen, starke und untypische Schmerzen oder Kribbeln über einen längeren Zeitraum hinweg ignoriert oder nicht weiter abgeklärt wurden, kehrt sich die Beweislast um. In diesem Fall müssen nicht die Betroffenen beweisen, dass der Fehler zur Lähmung geführt hat. Stattdessen muss die Behandlerseite nachweisen, dass die Schädigung auch bei korrektem Vorgehen eingetreten wäre.

Diese Umkehr der Beweislast verbessert die Erfolgsaussichten in vielen Fällen erheblich und ist einer der wichtigsten Gründe, einen Verdachtsfall fachanwaltlich prüfen zu lassen – selbst wenn der Verlauf im Rückblick unklar erscheint.

„Nicht abwimmeln lassen“: Wie Patienten das Risiko minimieren

Auffallend ist, dass diese Fälle gehäuft in sogenannten Randzeiten auftreten, wenn die Kliniken nicht mit voller Personalstärke arbeiten – also am Wochenende, an Feiertagen oder in den späten Abendstunden.

Wenn Ärzte den genannten Anzeichen verspätet oder gar nicht nachgehen, sind die Aussichten gut, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und Schmerzensgeld und Schadensersatz durchzusetzen.

Aber besser ist natürlich, wenn es gar nicht erst so weit kommt. Und Sie selbst können als Patient entscheidend dazu beitragen, das Risiko einer Querschnittslähmung zu minimieren:

  • Schildern Sie Ihre Beschwerden möglichst genau (wo haben Sie Schmerzen, treten Lähmungserscheinungen oder Verstopfungen auf, spüren Sie ein Kribbeln in den Extremitäten, hatten Sie bereits vergleichbare Schmerzen?)

  • Bestehen Sie darauf, dass Ihre Beschwerden näher untersucht werden, und lassen Sie sich nicht abwimmeln.

  • Suchen Sie wenn möglich einen Spezialisten auf oder holen sich eine zweite Meinung ein.

Besser dokumentieren – besser durchsetzen

Zudem sollten Sie sich, sofern möglich, von einer Vertrauensperson zu den Untersuchungen begleiten lassen. Und sie sollten darauf bestehen, dass Ihre Beschwerden in der Behandlungsdokumentation festgehalten werden und sich frühzeitig Kopien der relevanten Arztbriefe aushändigen lassen,

Das kann entscheidend dazu beitragen, dass der Arzt Ihre Beschwerden ernst nimmt. Zugleich verbessert es Ihre Chance, einen Behandlungsfehler zu beweisen, falls es dennoch zu einer Querschnittslähmung kommen sollte.

In diesem Fall ist es wichtig, dass Sie den Behandlungsverlauf per Gedächtnisprotokoll möglichst genau festhalten. Zudem sollten Sie sich an Ihre Krankenkasse oder eine auf Arzthaftungsrecht spezialisierte Kanzlei wenden und den Fall überprüfen lassen.

Wenn rechtliche Hilfe gefragt ist

Auch ein Fachanwalt für Sozialrecht kann wichtig werden. Denn Behörden und Krankenkassen verweigern oder kürzen bisweilen beantragte Hilfsmittel, Pflegegrade oder Erwerbsunfähigkeitsrenten. In solchen Fällen ist ein erfahrener und kompetenter Partner an Ihrer Seite von unschätzbarem Wert.

Mehr zur rechtlichen Einschätzung von Querschnittslähmungen finden Sie hier:
Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler und hier Querschnittslähmung nach einem Unfall

Über den Autor

Sven Wilhelmy ist Rechtsanwalt, Partner bei Quirmbach & Partner und Fachanwalt für Medizinrecht. Er hat sich auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmungen spezialisiert und wurde mehrfach von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt im Medizinrecht ausgezeichnet. Von seiner früheren Tätigkeit als Großschadenregulierer profitiert er heute im Interesse geschädigter Patientinnen und Patienten.

Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema Querschnittslähmung

Wer muss beweisen, dass die Querschnittslähmung durch einen Behandlungsfehler verursacht wurde?
Grundsätzlich liegt die Beweislast beim Patienten. Bei einem groben Behandlungsfehler, beispielsweise wenn eindeutige Warnzeichen wie Lähmungserscheinungen ignoriert wurden, kehrt sich die Beweislast jedoch zugunsten des Patienten um. In diesem Fall muss die Behandlerseite nachweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für den Schaden war.

Wie hoch ist das Schmerzensgeld bei einer durch einen Behandlungsfehler verursachten Querschnittslähmung?
Das hängt stark vom Einzelfall ab, insbesondere vom Ausmaß der Lähmung, dem Alter der betroffenen Person und den Auswirkungen auf die Lebensführung. Bei vollständigen Querschnittslähmungen bewegen sich die von Gerichten zugesprochenen Beträge häufig im hohen sechsstelligen Bereich. Hinzu kommen Schadensersatzansprüche für Pflege, Umbauten und Erwerbsausfall.

Wie lange habe ich Zeit, um Ansprüche wegen eines Behandlungsfehlers geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Betroffene vom Schaden und vom Behandlungsfehler Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Bei komplexen Verläufen, die erst später als Behandlungsfehler erkennbar werden, kann dieser Zeitpunkt entsprechend später liegen.

Reicht ein Gutachten der Krankenkasse als Nachweis für einen Behandlungsfehler aus?
Ein Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) kann ein wichtiges Indiz sein und wird oft als erster Anhaltspunkt genutzt. Für die zivilrechtliche Durchsetzung von Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen ist es jedoch nicht bindend. In der Regel wird hierfür ein eigenständiges medizinisches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahrens benötigt.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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