Geburtshilfliche Fehler bleiben oft im Verborgenen
Nach wie vor werden ZwischenfĂ€lle in der Geburtshilfe wie z.B. verspĂ€teter Kaiserschnitt, unterlassene Mikroblutuntersuchung beim Kind, fehlerhafte Interpretation der Wehenschreiberaufzeichnung, verspĂ€tete Verlegung von Mutter oder Kind vor oder nach der Geburt (um nur einige zu nennen) nur selten der Ăffentlichkeit oder den fĂŒr die QualitĂ€tssicherung in der Medizin zustĂ€ndigen Stellen bekannt.
Melderegister fĂŒr Behandlungsfehler dringend notwendig
Dies ist allenfalls dann der Fall, wenn ĂŒber die oft sehr tragischen Ereignisse auch medienwirksam berichtet wird. Sinnvolle und wichtige MaĂnahmen zur QualitĂ€tssicherung werden deshalb möglicherweise nicht mit dem notwendigen Engagement umgesetzt. Mit der Einrichtung eines Melderegisters, das seit Jahrzehnten von verschiedenen Seiten gefordert wird, wĂŒrde sich dies grundlegend Ă€ndern.
Nach wie vor ist es so, dass bei 25 bis 35 Prozent der vermuteten Behandlungsfehler tatsÀchlich ein oder sogar mehrere Fehler aufgetreten sind. Wir gehen aber von einer deutlich hörbaren Quote aus.
Vertuschung trotz hoher wirtschaftlicher SchÀden
Die Kliniken und ihre Versicherer sind in der Regel in der Lage, auch bei nachgewiesenen Standardverletzungen in der Geburtshilfe eine Stillhalte- und Vertuschungspolitik zu betreiben. Dass Behandlungsfehler in der Geburtshilfe katastrophale wirtschaftliche Folgen haben können, spielt dabei kaum eine Rolle. Haftpflichtversicherer von Geburtskliniken, Hebammen und GeburtshĂ€usern mĂŒssen pro Schadensfall RĂŒckstellungen von durchschnittlich 3 Mio. EUR einkalkulieren, weil die schweren Behinderungen betroffener Kinder ein Leben lang kompensiert werden mĂŒssen. DarĂŒber hinaus stellen Kranken- und Pflegekassen sowie SozialĂ€mter hĂ€ufig eigene Forderungen aus dem Schadensfall.
Spitzenverband Bund der Krankenkassen fordert Melderegister
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fordert seit vielen Jahren ein Melderegister fĂŒr Behandlungsfehler. Leider zieht die Politik - bis auf vereinzelte Stimmen - nicht mit. Dabei liegt der Vorteil, aus dem Dunkelfeld der Behandlungsfehler ein Hellfeld zu machen, auf der Hand: Strukturfehler werden schnell und systematisch erkannt, im Zweifelsfall wird sofort nachgebessert. Auf diese Weise etablieren sich möglichst situationsresistente Standards.
Mangelnde Transparenz gefÀhrdet Patientensicherheit
Wenn eine Klinik oder ihr Haftpflichtversicherer von einem geburtshilflichen Schadensfall erfĂ€hrt, gibt es in der Regel keine Regulierung oder âproaktiveâ Vorgehensweise. Dies geschieht erst, wenn sich betroffene Patienten mit konkreten Forderungen melden oder den Medizinischen Dienst oder einen Patientenanwalt einschalten. Der Versicherer verfolgt dann in der Regel eine abwartende Strategie in der Hoffnung, sich auch bei begrĂŒndeten BehandlungsfehlervorwĂŒrfen nach einem gewissen Zeitablauf auf die VerjĂ€hrung der AnsprĂŒche der Eltern eines geburtshilflich geschĂ€digten Kindes berufen zu können.
Verantwortungslosigkeit durch fehlende Melderegister
Aus unserer Sicht entsteht jedenfalls der Eindruck, dass sich die verantwortlichen Behandler bewusst in die AnonymitĂ€t eines fehlenden Melderegisters flĂŒchten und sich buchstĂ€blich aus der Verantwortung stehlen können.
Ăber den Autor
Rechtsanwalt und Partner Sven Wilhelmy, Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht, ist spezialisiert auf die Bearbeitung von GeburtsschadensfĂ€llen und FĂ€lle von QuerschnittslĂ€hmung nach einem Behandlungsfehler.