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Behandlungsfehler

25.08.2026

Behandlungsfehlerstatistik 2025: Wieder weniger Gutachten – aber keine Entwarnung

Rechtsanwalt Sven Wilhelmy
Sven Wilhelmy
Inhaltsverzeichnis
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Im Jahr 2025 hat der Medizinische Dienst bundesweit 11.735 Vorwürfe wegen vermuteter Behandlungsfehler begutachtet. In 3.503 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. In 2.700 Fällen war der Fehler nach Einschätzung der Gutachter ursächlich für einen Gesundheitsschaden. In 97 Fällen führte der Fehler zum Tod des Patienten oder trug wesentlich dazu bei.

Was die Zahlen für Betroffene bedeuten

Wenn nach einer Behandlung schwere Folgen zurückbleiben, beginnt für Betroffene oft eine lange Zeit der Unsicherheit. War der Verlauf wirklich unvermeidbar? Wurde zu spät reagiert? Hätte eine Untersuchung, eine Operation oder eine andere Behandlung den Schaden verhindern können?

Viele Menschen gehen diesen Fragen zunächst nicht nach. Sie sind mit der eigenen Genesung, mit Pflege, Reha oder der Versorgung eines Angehörigen beschäftigt. Manche wollen dem behandelnden Arzt keinen Vorwurf machen. Andere denken, sie könnten ohnehin nicht beweisen, was passiert ist.

Gerade bei schweren und dauerhaften Gesundheitsschäden sollte ein möglicher Behandlungsfehler jedoch nicht vorschnell als schicksalhafter Verlauf hingenommen werden.

Die neue Jahresstatistik 2025 der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste ist kein Beweis für den einzelnen Fall. Sie zeigt aber erneut, dass die Überprüfung eines Behandlungsverlaufs nicht aussichtslos ist.

Ein Jahr weiter – die Zahlen im Vergleich

Seit Jahren veröffentlicht der Medizinische Dienst Zahlen zur Begutachtung von Behandlungsfehlervorwürfen. Die Zahl der Vorwürfe ist in den vergangenen Jahren zurückgegangen: 2022 waren es 13.059 Fälle, 2023 noch 12.438, 2024 insgesamt 12.304 und 2025 schließlich 11.735. Grundlage dieses Vergleichs sind die offiziellen Jahresstatistiken 2022, 2023 , 2024 und 2025 des Medizinischen Dienstes Bund.  Die Statistik zeigt somit einen Rückgang der dem Medizinischen Dienst zur Begutachtung vorgelegten Fälle. Sie sagt jedoch nichts darüber aus, ob tatsächlich weniger Behandlungsfehler aufgetreten sind.

Auch die Zahl der festgestellten Behandlungsfehler schwankte. So wurden 2022 3.685 Fehler bestätigt, 2023 waren es 3.595, 2024 insgesamt 3.731 und 2025 3.503.

In den Fällen, in denen der Fehler nach Einschätzung der Gutachter den Gesundheitsschaden verursacht hatte, lagen die Zahlen bei 2.696 im Jahr 2022, 2.679 im Jahr 2023, 2.825 im Jahr 2024 und 2.700 im Jahr 2025.

Trotz der gesunkenen Zahl an Gutachten blieb die Zahl der bestätigten kausalen Gesundheitsschäden damit in einer ähnlichen Größenordnung

Aus diesem Vergleich lässt sich weder eine Entwarnung noch eine Verschlechterung der medizinischen Versorgung ableiten. In der Statistik werden nur die Fälle erfasst, die gemeldet, von einer Krankenkasse aufgegriffen und dem Medizinischen Dienst zur Begutachtung vorgelegt wurden. Wie viele Verdachtsfälle nicht gemeldet oder auf anderem Weg geprüft wurden, lässt sich daraus nicht bestimmen. Entscheidend bleibt deshalb der konkrete Behandlungsverlauf und nicht die Zahl, die in einer Jahresstatistik erscheint.

Was die Statistik tatsächlich aussagt

2025 begutachtete der Medizinische Dienst 11.735 Vorwürfe. In 3.503 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. In 3.098 Fällen lag zusätzlich ein Gesundheitsschaden vor. In 2.700 Fällen bestätigten die Gutachterinnen und Gutachter schließlich, dass der Fehler den Schaden verursacht hatte. Das entspricht rund 23 Prozent aller begutachteten Vorwürfe.

Diese Unterscheidung ist wichtig. Ein Gesundheitsschaden beweist noch keinen Behandlungsfehler, denn eine Behandlung kann trotz sorgfältigen Vorgehens erfolglos bleiben oder zu einer Komplikation führen. Umgekehrt kann ein Fehler vorliegen, ohne dass er im konkreten Fall einen nachweisbaren gesundheitlichen Schaden verursacht hat.

Für die rechtliche Bewertung müssen daher regelmäßig drei Fragen beantwortet werden:

  • War die Behandlung fehlerhaft?

  • Ist ein Gesundheitsschaden eingetreten?

  • Und hat gerade dieser Fehler den Schaden verursacht?

Das klingt abstrakt, doch für die Betroffenen selbst ist es das selten. Sie erleben, dass nach einer Operation dauerhafte Schmerzen, Lähmungen oder andere Beschwerden zurückbleiben. Sie erleben, dass ein Angehöriger nach einem Schlaganfall nicht mehr sprechen, gehen oder arbeiten kann. Oder sie sehen, dass sich ein Kind nach einer schwierigen Geburt nicht so entwickelt wie erwartet. Dann geht es nicht um Statistik. Dann geht es um die Frage, ob der Verlauf medizinisch erklärbar ist – oder ob etwas versäumt wurde.

Die MD-Statistik erfasst nur einen Teil der überprüften Fälle

Die 11.735 Gutachten des Medizinischen Dienstes sind nicht die Gesamtzahl aller überprüften Behandlungsfehlerfälle in Deutschland. Neben den Medizinischen Diensten befassen sich auch Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern mit Behandlungsfehlervorwürfen. Weitere Fälle werden direkt mit Kliniken, Ärzten oder Haftpflichtversicherern reguliert oder vor Gericht geklärt.]

Hinzu kommen Fälle, in denen Betroffene zunächst private medizinische Gutachten einholen oder eine anwaltliche Prüfung veranlassen, ohne dass es zu einem Verfahren beim Medizinischen Dienst kommt. Eine bundesweite Stelle, die all diese Fälle zusammenführt, gibt es nicht.

Die 11.735 Begutachtungen bilden nur einen Ausschnitt der Fälle ab, die in Deutschland medizinisch und rechtlich überprüft werden. Eine belastbare Gesamtzahl lässt sich daraus nicht ableiten. Eine belastbare Gesamtzahl lässt sich daraus nicht ableiten. Auch die 2.700 dort bestätigten kausalen Fehler sind nicht die Gesamtzahl aller in Deutschland nachgewiesenen Behandlungsfehler mit Gesundheitsschaden. Sie bilden nur den Teil ab, der in diesem System erfasst wurde.

Der Medizinische Dienst weist selbst darauf hin, dass sich die Fälle der Medizinischen Dienste und der Ärztekammern vermutlich nur in geringem Umfang überschneiden. Die Statistik ist deshalb keine Entwarnung. Sie zeigt nicht, wie selten Behandlungsfehler sind. Sie zeigt lediglich einen großen, aber eben begrenzten Ausschnitt der Fälle, die medizinisch überprüft werden.

150 Never Events im Jahr 2025

Die Jahresstatistik 2025 der Gemeinschaft der Medizinischen Dienste weist außerdem 150 sogenannte Never Events aus. Dazu zählen besonders schwerwiegende und eindeutig vermeidbare Ereignisse wie Patienten- oder Seitenverwechslungen, schwere Medikationsfehler oder im Körper zurückgebliebene Fremdkörper.

Der Medizinische Dienst Bund sieht in diesen Fällen Hinweise auf strukturelle Schwachstellen in den Abläufen. Dann geht es nicht nur um die Frage, was im Einzelfall schiefgelaufen ist. Es muss auch geprüft werden, ob Sicherheitsvorkehrungen bei der Patientenidentifikation, der Dokumentation, der Übergabe oder der Medikamentenkontrolle versagt haben.

Könnte die Statistik auch den eigenen Fall betreffen?

Die Statistik wird für Betroffene dann relevant, wenn sie sich in einem der beschriebenen Verläufe wiederfinden.

Vielleicht wurde ein Angehöriger wiederholt mit Beschwerden nach Hause geschickt, obwohl sich sein Zustand verschlechterte. Vielleicht wurde ein Befund nicht rechtzeitig erhoben oder nicht richtig eingeordnet. Vielleicht ist nach einer Operation eine Komplikation eingetreten, die zu spät erkannt wurde. Vielleicht wurde bei einer Geburt auf Warnzeichen nicht rechtzeitig reagiert. Oder nach einem Schlaganfall verging wertvolle Zeit, bevor die notwendige Diagnostik, Behandlung oder Verlegung erfolgte.

Niemand muss in einer solchen Situation selbst beurteilen können, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Das kann von Patienten und Angehörigen auch nicht erwartet werden. Es genügt, dass der Verlauf Fragen aufwirft.

Gerade dann, wenn die Folgen schwer oder dauerhaft sind, sollte nicht vorschnell angenommen werden, es habe sich eben um einen unvermeidbaren Verlauf gehandelt. Wer nach einer Behandlung dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhebliche Einschränkungen im Alltag hat oder ein Kind mit bleibenden Gesundheitsschäden versorgen muss, hat einen nachvollziehbaren Grund, den Ablauf medizinisch und rechtlich überprüfen zu lassen.

Diagnostische Verzögerungen bleiben ein wesentlicher Punkt

Die Statistik 2025 zeigt, dass mögliche Behandlungsfehler nicht nur im Operationssaal entstehen. Bei 1.339 Vorwürfen ging es um eine möglicherweise fehlerhafte Befunderhebung; in 575 Fällen wurde ein Fehler festgestellt. In 576 Fällen ging es um den Vorwurf, dass trotz eines eindeutigen Befunds keine richtige Diagnose gestellt worden war. In 244 Fällen bestätigten die Gutachter einen Behandlungsfehler.

Das betrifft einen Bereich, der für Betroffene häufig besonders schwer zu erkennen ist. Ein Fehler während einer Operation kann sichtbar oder zumindest zeitlich klar zuzuordnen sein. Schwieriger wird es, wenn eine Untersuchung unterbleibt, ein auffälliger Befund nicht weiterverfolgt wird oder Warnzeichen nicht ernst genommen werden.

Gerade bei zeitkritischen Erkrankungen kann das schwerwiegende Folgen haben. Beim Hirninfarkt beziehungsweise Schlaganfall durch Gefäßverschluss erfasste der Medizinische Dienst 2025 100 begutachtete Fälle; in 33 Fällen wurde ein Fehler festgestellt. Diese Zahl ist keine Aussage über die Qualität der Schlaganfallversorgung insgesamt. Sie zeigt aber, dass auch bei neurologischen Notfällen Behandlungsverläufe vorkommen, bei denen eine genaue Prüfung erforderlich sein kann.

Bei Schlaganfällen kommt es häufig auf den zeitlichen Ablauf an: Wann bestanden die ersten Symptome? Wann wurde ärztliche Hilfe in Anspruch genommen? Wurde die erforderliche Diagnostik veranlasst? Wurden Befunde rechtzeitig bewertet? Wurde eine Behandlung oder Verlegung zu spät eingeleitet? Wenn schwere neurologische Ausfälle zurückbleiben, müssen diese Fragen beantwortet werden.

Besonders schwere Folgen verlangen eine besonders sorgfältige Prüfung

Quirmbach & Partner vertritt ausschließlich geschädigte Patientinnen, Patienten und Angehörige. Im Mittelpunkt stehen Fälle, in denen ein möglicher Behandlungsfehler das weitere Leben grundlegend verändert hat.

Das betrifft insbesondere:

  • Geburtsschäden, wenn eine verzögerte Reaktion, eine fehlerhafte Überwachung oder eine unzureichende geburtshilfliche Versorgung zu bleibenden Schäden beim Kind geführt haben kann;

  • Schlaganfälle, wenn Warnzeichen nicht erkannt, Diagnostik oder Verlegung verzögert oder eine erforderliche Behandlung nicht rechtzeitig eingeleitet wurde;

  • Querschnittslähmungen und schwere neurologische Schäden, etwa nach verspäteter Diagnostik, fehlerhafter Operation, unzureichender Überwachung oder nicht beherrschten Komplikationen;

  • Fälle mit dauerhaftem Pflege- und Assistenzbedarf, Verlust der Erwerbsfähigkeit oder einer erheblichen Einschränkung der Selbstständigkeit.

Gerade in diesen Konstellationen geht es nicht allein um die Frage nach einem Schmerzensgeld. Es geht darum, ob die langfristige Versorgung gesichert ist.

Wer künftig auf Pflege, Assistenz, Therapien, Hilfsmittel, eine barrierefreie Wohnung oder Unterstützung im Alltag angewiesen ist, braucht eine vollständige Betrachtung des Schadens. Auch Verdienstausfall, Nachteile in der beruflichen Entwicklung, Haushaltsführungsschäden und künftige Mehrbedarfe müssen von Beginn an mitgedacht werden.

In solchen Fällen ist die Begleitung durch einen im Arzthaftungs- und Personenschadensrecht spezialisierten Rechtsanwalt keine bloße Formalität. Der medizinische Verlauf muss nachvollziehbar aufgearbeitet, die Beweisführung strukturiert vorbereitet und der gesamte – häufig lebenslange – Schaden erfasst werden. Wer zu früh oder zu eng nur auf die bisher sichtbaren Folgen schaut, riskiert Versorgungslücken für die Zukunft.

Schwere Dauerschäden und Todesfälle

Der Medizinische Dienst unterscheidet bei den kausal bestätigten Fehlern nach dem Schweregrad des Gesundheitsschadens. 2025 wurden 186 Fälle mit schwerem Dauerschaden erfasst. Gemeint sind Schäden, die Betroffene im Alltag und in der normalen Lebensführung wesentlich beeinträchtigen oder bei denen täglich Hilfe anderer erforderlich sein kann. In 97 Fällen führte der Fehler zum Tod oder trug wesentlich dazu bei.

Diese Fälle machen deutlich, warum es nicht genügt, allein auf den Abschluss der Akutbehandlung zu schauen. Bei einer Querschnittlähmung, einem schweren Hirnschaden oder einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit beginnt die eigentliche Herausforderung oft erst nach der Entlassung aus dem Krankenhaus.

Dann geht es um die Frage, wie ein Mensch künftig wohnen, arbeiten, sich fortbewegen und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Es geht um Pflege, Assistenz, Hilfsmittel, Therapien, Umbauten, Mobilität und den Verlust beruflicher Möglichkeiten. Wer solche Folgen nur für die nächsten Monate betrachtet, wird der tatsächlichen Dimension eines schweren Personenschadens nicht gerecht.

Fazit

Die Behandlungsfehlerstatistik 2025 liefert keine Antwort auf den einzelnen Fall. Sie zeigt aber erneut, dass eine Überprüfung sinnvoll sein kann. In 2.700 Fällen wurde im vergangenen Jahr bestätigt, dass ein Fehler ursächlich für einen Gesundheitsschaden war. Diese Zahl ist nur ein Teil der tatsächlich überprüften und nachgewiesenen Fälle in Deutschland.

Für Betroffene kommt es deshalb nicht darauf an, ob ihr Fall in einer Statistik erscheint. Entscheidend ist, ob der eigene Behandlungsverlauf Fragen aufwirft – und ob die Folgen so schwer sind, dass Klarheit notwendig ist.

Wer nach einer Behandlung mit einem dauerhaften Gesundheitsschaden lebt, sollte sich nicht mit dem Gedanken abfinden, man könne ohnehin nichts mehr ändern oder nichts beweisen. Gerade bei Geburtsschäden, schweren Schlaganfallfolgen, Querschnittlähmungen und dauerhaftem Pflege- oder Assistenzbedarf kann eine sorgfältige medizinische und rechtliche Aufarbeitung darüber entscheiden, ob die langfristige Versorgung vollständig gesichert wird.

Quellen

Häufige Fragen (FAQ) zur Behandlungsfehlerstatistik 2025

Wie viele Behandlungsfehler wurden 2025 festgestellt?

Der Medizinische Dienst begutachtete 11.735 Vorwürfe. In 3.503 Fällen wurde ein Behandlungsfehler festgestellt. In 2.700 Fällen war dieser nach Einschätzung der Gutachter ursächlich für einen Gesundheitsschaden.

Beweist die Statistik, dass in meinem Fall ein Behandlungsfehler vorliegt?

Nein. Die Statistik kann einen konkreten Einzelfall weder beweisen noch ausschließen. Dafür müssen der Behandlungsverlauf, die Unterlagen, der medizinische Standard und der Zusammenhang zwischen Fehler und Schaden geprüft werden.

In welchem Fachgebiet gab es die meisten Behandlungsfehlervorwürfe?

Die meisten Vorwürfe entfielen auf die Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Zahl der Vorwürfe ist aber keine Fehlerquote des Fachgebiets, weil die Gesamtzahl aller dort vorgenommenen Behandlungen als Bezugsgröße fehlt.

Wie kann ich einen vermuteten Behandlungsfehler prüfen lassen?

Gesetzlich Versicherte können sich an ihre Krankenkasse wenden und eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst anregen. Bei schweren oder dauerhaften Schäden ist zusätzlich eine medizinrechtliche Prüfung sinnvoll. 

Über den Autor

Rechtsanwalt und Partner Sven Wilhelmy ist Fachanwalt für Medizinrecht. Er hat sich auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmungen spezialisiert und wurde mehrfach von der WirtschaftsWoche als Top-Anwalt im Medizinrecht ausgezeichnet. Von seiner früheren Tätigkeit als Großschadenregulierer profitiert er heute im Interesse geschädigter Patientinnen und Patienten.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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