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Behandlungsfehler

21.11.2022

Schlaganfall mit „milder Symptomatik“

Malte Oehlschläger, Rechtsanwalt
Malte OehlschlÀger
Inhaltsverzeichnis
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Grafische Darstellung eines menschlichen Gehirns mit leuchtenden Nervenbahnen und roten Lichtpunkten im Zentrum – symbolisiert neurologische Aktivität oder eine Störung wie einen Schlaganfall

Diese Maßnahmen sind bei Verdacht auf Schlaganfall Standard

Bei Verdacht auf Schlaganfall gehören insbesondere die folgenden Maßnahmen zum Ă€rztlichen Standard:

  • Ă€rztliche Vorstellung innerhalb von 10 Min (Neurologie)

  • "sofortige Bildgebung", also CT oder MRT

  • "unverzĂŒgliche" Verlegung auf eine Stroke Unit

  • PrĂŒfung und ggf. Veranlassung einer sogenannten Lysetherapie
    (medikamentöse Auflösung des Blutgerinnsels)

  • PrĂŒfung und ggf. Veranlassung einer sogenannten Thrombektomie
    (mechanische Entfernung des Blutgerinnsels mittels Katheters)

  • Überwachung von Blutzuckerspiegel, Blutdruck, Körpertemperatur etc.

Werden diese Maßnahmen nicht oder verspĂ€tet veranlasst, könnte ein Behandlungsfehler vorliegen.

Auch milde Symptome machen den Schlaganfall zum Notfall

Ein hĂ€ufiges Argument der Versicherung ist, es habe nur eine „milde Symptomatik“ vorgelegen und deshalb hĂ€tten z.B. die sogenannte Lysetherapie oder Thrombektomie nicht durchgefĂŒhrt werden mĂŒssen.

Dieses Argument ist so nicht richtig.

Denn in Fachliteratur und Leitlinien wird u.a. festgestellt, dass auch bei einem Schlaganfall mit milder Symptomatik

  • ein medizinischer Notfall vorliegt,

  • unverzĂŒglich auf die Stroke Unit verlegt werden sollte,

  • die Lyse einen Therapievorteil ergibt,

  • die Lyse im Zweifel durchgefĂŒhrt werden sollte.

Leitlinien sind eindeutig: Lyse auch bei leichten VerlÀufen

Schon 2012 hieß es in den Leitlinien:

"Schlaganfallpatienten sind immer als medizinischer Notfall zu betrachten, auch wenn die Symptomatik nur mild ausgeprĂ€gt ist. Sie sollten unverzĂŒglich in eine Stroke Unit gebracht werden, dort sollten sie (Seite 3) vorrangig als potenziell lebensbedrohlich erkrankt behandelt werden."

Lyse ist auch bei geringen Defiziten empfohlen

2015 wurde in den Leitlinien ergÀnzt:

"Bis zu 25 % der wegen milder oder rĂŒcklĂ€ufiger Symptome von der systemischen Thrombolyse ausgeschlossenen Patienten weisen ein ungĂŒnstiges klinisches Outcome mit PflegebedĂŒrftigkeit oder Tod auf (Smith 2005, Nedeltchev 2007). Die gemeinsame Auswertung der randomisierten Studien ergab einen Therapievorteil auch fĂŒr gering betroffene Patienten (Emberson 2014). Von Bedeutung dabei ist, dass die systemische Lysetherapie von wenig betroffenen Schlaganfallpatienten sicher ist (Steffenhagen 2009, Shi 2014). Aus diesen GrĂŒnden sollte auch eine rasche Symptombesserung nicht als Ausschlusskriterium akzeptiert werden, sofern noch ein messbares, behinderndes Defizit besteht. (...)"

2021: Eindeutige Empfehlung zur Lyse – unabhĂ€ngig vom Schweregrad

2021 wurde dann in den Leitlinien sogar klargestellt:

"Eine systemische Thrombolysetherapie mit Alteplase soll bei behindernden Schlaganfallsymptomen innerhalb eines 4,5 Stunden Zeitfensters unabhĂ€ngig vom Schweregrad (NIHSS) erfolgen. (...) (Seite 21) Im Zweifel sollte, wenn sonst keine Kontraindikationen vorliegen, die systemische Thrombolyse eher durchgefĂŒhrt als von ihr abgesehen werden. (...) (Seite 22)"
Dabei deutet das verwendete Hilfsverb "soll" auf "hohe EvidenzstÀrke [1 von 6 (hoch)]" und auf eine "starke Empfehlung" hin (Seite 5).

Mehr zur rechtlichen EinschÀtzung bei Behandlungsfehlern nach einem Schlaganfall finden Sie hier: Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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