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Behandlungsfehler

15.01.2019

Amaurosis fugax

Malte Oehlschläger, Rechtsanwalt
Malte OehlschlÀger
Inhaltsverzeichnis
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Monitor zeigt mehrere MRT-Bilder von Gehirnen mit farblich markierten Bereichen, im Hintergrund bewegt sich medizinisches Personal auf einem Krankenhausflur

Was ist eine Amaurosis fugax?

Bei einer Amaurosis fugax (flĂŒchtige Blindheit) handelt es sich um eine Sehstörung, bei der es zu einer vorĂŒbergehenden Durchblutungsstörung der NetzhautgefĂ€ĂŸe kommt. Dabei kann eine plötzliche Erblindung eintreten, die sich meist nach Sekunden oder Minuten, selten erst nach Stunden wieder (vollstĂ€ndig) zurĂŒckbildet.

Medizinische Bedeutung

Bei der Amaurosis fugax liegt ein medizinischer Notfall vor, der sofort Ă€rztlich - und zwar neurologisch - abgeklĂ€rt werden muss. Dies gilt auch, wenn sich die Symptomatik nach kurzer Zeit wieder vollstĂ€ndig zurĂŒckgebildet hat.

Denn eine Amaurosis fugax kann neben anderen Ursachen immer auch ein Hinweis auf einen Schlaganfall sein.

Rechtliche Bedeutung

Ein Arzt (z. B. ein Facharzt fĂŒr Allgemeinmedizin oder Augenheilkunde) muss deshalb bei einer Amaurosis fugax immer an einen Schlaganfall als mögliche Ursache denken und den Befund neurologisch abklĂ€ren. Tut er dies nicht, so könnte ein (grober) Behandlungsfehler, bzw. ein (grober) Befunderhebungsfehler vorliegen.

Warnhinweis im Deutschen Ärzteblatt

Auch dem Deutschen Ärzteblatt war im September 2011 zu entnehmen, dass eine Sehstörung, neben anderen Symptomen, als Warnhinweis („red Flag“) angesehen werden muss, die die sofortige stationĂ€re Einweisung in ein Krankenhaus mit Stroke Unit zur Folge haben muss.

Behandlungsfehler: Urteil des OLG Bremen

Das Oberlandesgericht Bremen hat schon im Jahre 2000 einen Behandlungsfehler bejaht, weil ein Augenarzt es bei kurzfristiger Besserung der SehschÀrfe unterlassen hat, einen Schlaganfall abzuklÀren.

Schadensersatz bei Behandlungsfehlern

Ein solcher Behandlungsfehler kann den vollstĂ€ndigen Schadensersatzanspruch auslösen. Hier gilt dann der Grundsatz der Naturalrestitution. Das heißt, der Patient muss (wirtschaftlich) so gestellt werden, wie er stĂŒnde, wenn es den Behandlungsfehler nicht gegeben hĂ€tte.

Der Schadensersatzanspruch umfasst insbesondere die folgenden Positionen: Schmerzensgeld, Verdienstausfall, HaushaltsfĂŒhrungsschaden, Mehrbedarfsschaden, behindertengerechter Umbau von Haus und Fahrzeugen, Fahrtkosten, Zuzahlung zu Medikation und Therapie etc.

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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