ï»żIn Arzthaftungsverfahren stellt sich oft heraus, dass eine falsche Diagnose gestellt, unnötig behandelt bzw. operiert wurde oder Patienten sich nicht richtig ĂŒber die Behandlung informiert fĂŒhlten. Dabei lassen sich viele Behandlungsfehler vermeiden, wenn man als Patient im Vorfeld und wĂ€hrend der Behandlung einige Regeln beachtet.
Informieren Sie sich umfassend vor der Behandlung
Bevor Sie sich auf eine Behandlung einlassen, fragen Sie den Arzt, ob die Behandlung tatsĂ€chlich in der vorgeschlagenen Form erfolgen muss und ob es eventuell Alternativen gibt. Bei diesem GesprĂ€ch sollte der Arzt auch die Vor- und Nachteile jeder Behandlung ausfĂŒhrlich erlĂ€utern. Achten Sie darauf, dass der Arzt ĂŒber mögliche Risiken der jeweiligen Behandlung informiert. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie so lange nach bis Sie es verstehen. Das AufklĂ€rungsgesprĂ€ch sollte unbedingt schriftlich dokumentiert und Ihnen in Kopie ausgehĂ€ndigt werden. Idealerweise finden diese GesprĂ€che in Anwesenheit einer Person Ihres Vertrauens statt.
Zweitmeinung einholen fĂŒr mehr Sicherheit
Wenn eine Behandlung nicht unaufschiebbar ist, sollte zwischen den informatorischen GesprÀchen und der eigentlichen Behandlung ausreichend Zeit liegen, damit Sie Ihre Entscheidung in Ruhe treffen können. Bei Zweifeln oder auch vor schwerwiegenden Eingriffen ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich eine unabhÀngige Zweitmeinung einzuholen.
Den richtigen Behandler auswÀhlen
Ein weiterer wichtiger Aspekt zur Minimierung von Behandlungsfehlern ist die richtige Auswahl des behandelnden Arztes bzw. Krankenhauses. FĂŒr jede Erkrankung und Behandlungsform gibt es spezialisierte Ărzte und KrankenhĂ€user. Spezialisten garantieren zwar keine fehlerfreie Behandlung, doch aufgrund ihrer Erfahrung in der Behandlung vieler gleichgelagerter FĂ€lle, ist das Risiko einen Behandlungsfehler zu erleiden deutlich verringert. Informationen ĂŒber entsprechende Spezialkliniken gibt Ihnen der Sie behandelnde Arzt. Sie können sich aber auch ĂŒber unabhĂ€ngige Kliniklisten und die KlinikfĂŒhrer der Krankenkassen, die Sie auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse finden, informieren.
Vorbereitung im Krankenhaus: Keimtest und Medikamentenliste
Vor einem Eingriff ist es ratsam, bei dem behandelnden Krankenhaus auf einem Keimtest zu bestehen. Dieser Test ist unkompliziert durchzufĂŒhren und mit geringen Kosten verbunden, hilft aber dabei, das Risiko von Krankenhauskeimen und die damit fĂŒr den Patienten verbundenen Risiken deutlich zu reduzieren.
Auch wĂ€hrend eines stationĂ€ren Aufenthaltes kommt es immer wieder zu vermeidbaren Behandlungsfehlern: So werden Medikamente verabreicht, gegen die die Patienten allergisch sind, oder Medikamente werden falsch dosiert. Dieses Risiko lĂ€sst sich minimieren, wenn Sie dem behandelnden Arzt bei der stationĂ€ren Aufnahme eine Medikamentenliste ĂŒbergeben und ihn unaufgefordert ĂŒber etwaige Allergien oder MedikamentenunvertrĂ€glichkeiten informieren. Ganz wichtig ist es sicherzustellen, dass dies in der Krankenakte auch sichtbar vermerkt wird.
Sicherheit vor der OP: Markierung der Eingriffsstelle
Da es immer wieder vorkommt, dass bei Operationen an der falschen Stelle operiert wird, ist es ratsam, mit den Ărzten zu besprechen, dass die zu operierende Stelle vor dem Eingriff markiert wird.
Beschwerden nach der OP ernst nehmen
Viele Behandlungsfehler passieren erst nach dem eigentlichen Eingriff. Ursache hierfĂŒr ist, dass die Patientenbeschwerden in der Nachbehandlung nicht ausreichend ernstgenommen werden. In einem solchen Fall ist es wichtig, dass Sie oder Ihre Angehörigen sich auf der Station Gehör verschaffen und mit Nachdruck darauf bestehen, von einem Arzt untersucht zu werden.
Checkliste fĂŒr Patienten
Vor der Behandlung:
Behandlungsalternativen und Notwendigkeit der Behandlung abfragen,
 Ggf. Zweitmeinung einholen,
Vertrauensperson zu wichtigen GesprÀchen mitnehmen.
Behandlung nur von Spezialisten,
Vor dem Eingriff auf Keimtest bestehen,
Ăbergabe der Medikamentenliste an das Krankenhaus,
Krankenhaus ĂŒber Allergien informieren,
OP Stelle markieren,
Fordern Sie auf der Station mit Nachdruck Ihr Recht ein.
Anwaltliche UnterstĂŒtzung bei Behandlungsfehlern
Sollte es dennoch zu einem Behandlungsfehler kommen, beauftragen Sie unbedingt einen spezialisierten Anwalt mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen. Er verfĂŒgt ĂŒber die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Er klĂ€rt ĂŒber alle zur VerfĂŒgung stehenden Möglichkeiten auf und kann das fĂŒr Sie optimale Ergebnis erreichen.
Ăber den Autor
Rechtsanwalt und Partner Sven Wilhelmy, Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht, ist spezialisiert auf die Bearbeitung von GeburtsschadensfĂ€llen und FĂ€lle von QuerschnittslĂ€hmung nach einem Behandlungsfehler.