Behandlungsfehler 2023: Prüfung eines Behandlungsfehlers kann sich lohnen
Ein Behandlungsfehler kann das Leben der Betroffenen und ihrer Familien nachhaltig verändern. Die aktuelle Jahresstatistik 2023 des Medizinischen Dienstes zeigt, dass dieses Thema nach wie vor von großer Bedeutung ist. Die Zahl der Begutachtungen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht zurückgegangen, die Quote der bestätigten Fehler jedoch nahezu unverändert geblieben. Besonders häufig wurden Fehler in der operativen Therapie und eine unzureichende Befunderhebung festgestellt – zusammen machen sie die Hälfte aller dokumentierten Fälle aus. Hier besteht deutlicher Handlungsbedarf.
Zahlen und Fakten: Wie häufig sind Behandlungsfehler?
Im Jahr 2023 wurden insgesamt 12.438 Gutachten (2022: 13.059 Gutachten) zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In einem Viertel der Gutachten wurde ein Behandlungsfehler bestätigt (2022: 24,7 %). In jedem fünften Fall war dieser Fehler auch nachweislich ursächlich für den eingetretenen Gesundheitsschaden.
Wo passieren die meisten Fehler?
Besonders häufig traten Behandlungsfehler in Krankenhäusern auf:
- 66 % der Vorwürfe betrafen die stationäre Versorgung (8.177 Fälle),
- 34 % die ambulante Versorgung (4.233 Fälle).
Die am häufigsten betroffenen Fachgebiete waren
- Orthopädie und Unfallchirurgie (29,5 %der Fälle)
- Innere Medizin und Allgemeinmedizin (11,5 %der Fälle)
- Frauenheilkunde und Geburtshilfe (9 % der Fälle).
Welche Folgen haben Behandlungsfehler?
Die Schwere der dokumentierten Schäden zeigt, wie gravierend die Folgen eines Behandlungsfehlers sein können:
- In 65,5 % der Fälle handelte es sich um vorübergehende Schäden, die in der Regel vollständig ausheilten.
- In 29,7 %, also fast einem Drittel der Fälle, blieben jedoch dauerhafte Beeinträchtigungen zurück.
Bemerkenswert ist auch, dass in den Spezialgebieten unserer Kanzlei – Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Orthopädie/Neurochirurgie sowie Innere Medizin/Kardiologie/Neurologie – die Fehlerwahrscheinlichkeit über dem Durchschnitt liegt.
Warum sich eine rechtliche Prüfung lohnt
Auch wenn es nicht einfach ist, einen Behandlungsfehler nachzuweisen und seine Rechte durchzusetzen, stehen den Patientinnen und Patienten heute deutlich mehr Möglichkeiten zur Verfügung. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf die Vertretung von Patientinnen und Patienten, die durch einen Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall, eine fehlerhafte medizinische Betreuung rund um die Geburt oder eine Fehlbehandlung mit der Folge einer Querschnittslähmung geschädigt wurden. Gerade in diesen schweren Fällen, in denen die Folgen so gravierend sind, dass ein selbstbestimmtes Leben nur noch schwer möglich ist, setzen wir uns dafür ein, dass Sie das Ihnen zustehende Schmerzensgeld und den Schadensersatz erhalten.
Das medizinische Gutachten: Ein entscheidender Faktor
Dabei spielt ein medizinisches Gutachten eine zentrale Rolle. Es klärt die Frage, ob der erlittene Gesundheitsschaden tatsächlich auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist und bildet die Grundlage für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Fazit: Es lohnt sich, für sein Recht einzutreten
Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Behandlungsfehlers geworden zu sein, lassen Sie sich nicht entmutigen. Die Statistik zeigt: In vielen Fällen bestätigen sich Behandlungsfehler und die Chancen, Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz erfolgreich durchzusetzen, stehen besser als oft angenommen. Mit der richtigen juristischen Unterstützung können Sie Ihr Recht durchsetzen und die Anerkennung erhalten, die Ihnen zusteht.
Unsere erfahrenen Anwältinnen und Anwälte begleiten Sie engagiert, einfühlsam und kompetent auf dem Weg zu Ihrem Recht.
Sven Wilhelmy, Fachanwalt für Medizinrecht und Partner
Spezialisiert auf die Vertretung von Menschen mit Querschnittlähmung und Geburtsschäden infolge eines Behandlungsfehlers.