
ï»żBeim Landgericht und beim Oberlandesgericht wurde die Klage unseres Mandanten abgewiesen.
Bundesgerichtshof hebt Vorentscheidungen auf und ermöglicht Vergleich
Nach der Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden die Vorentscheidungen nun aufgehoben und es konnte jetzt ein Vergleich geschlossen werden, so dass der Mandant entschÀdigt wurde.
Befangenheitsantrag erfolgreich: Gutachten des SachverstÀndigen nicht verwertbar
Im konkreten Fall ging es um einen Àrztlichen Behandlungsfehler. Der vom Gericht bestellte SachverstÀndige wurde von uns erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt.
Die Kammer des Landgerichts hatte dennoch âkeine Bedenken, die AusfĂŒhrungen des SachverstĂ€ndigen ihrer Entscheidung zugrunde zu legenâ und wies die Klage ab.
Die Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde dort zurĂŒckgewiesen.
BGH schlieĂt GesetzeslĂŒcke: Klarstellung zur Verwertbarkeit von SachverstĂ€ndigengutachten
Der BGH hat nun klarstellend und letztinstanzlich festgestellt:
âDas Gutachten des abgelehnten SachverstĂ€ndigen (darf) grundsĂ€tzlich nicht mehr verwertet werden.â (BGH VI ZR 34/22, Urteil vom 05.12.2023)
Dabei hat der BGH auf eine UnzulĂ€nglichkeit im Gesetzeswortlaut des § 412 Abs. 2 ZPO hingewiesen. Dort heiĂt es nĂ€mlich, dass ein Gericht die Begutachtung durch einen anderen SachverstĂ€ndigen anordnen âkannâ, wenn ein SachverstĂ€ndiger mit Erfolg abgelehnt ist. AusdrĂŒcklich weist der BGH nun darauf hin, dass âungeachtet des Wortlauts des § 412 Abs. 2 ZPOâ die Verwertung âgrundsĂ€tzlichâ nicht mehr erfolgen darf.
Damit hat unser Mandant nach einem langen Weg nicht nur in der 3. Instanz gewonnen, sondern auch Rechtsgeschichte geschrieben.
Malte OehlschlĂ€ger, Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht