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Arzthaftung

27.03.2024

Unser Mandant erhÀlt Recht vom höchsten deutschen Gericht

Malte Oehlschläger, Rechtsanwalt
Malte OehlschlÀger
Inhaltsverzeichnis
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Urteilsdokument des Bundesgerichtshofs mit der Überschrift ‚Im Namen des Volkes – Urteil‘, daneben eine Hand mit Füllfederhalter.

ï»żBeim Landgericht und beim Oberlandesgericht wurde die Klage unseres Mandanten abgewiesen.

Bundesgerichtshof hebt Vorentscheidungen auf und ermöglicht Vergleich

Nach der Anrufung des Bundesgerichtshofs (BGH) wurden die Vorentscheidungen nun aufgehoben und es konnte jetzt ein Vergleich geschlossen werden, so dass der Mandant entschÀdigt wurde.

Befangenheitsantrag erfolgreich: Gutachten des SachverstÀndigen nicht verwertbar

Im konkreten Fall ging es um einen Àrztlichen Behandlungsfehler. Der vom Gericht bestellte SachverstÀndige wurde von uns erfolgreich wegen Befangenheit abgelehnt.

Die Kammer des Landgerichts hatte dennoch „keine Bedenken, die AusfĂŒhrungen des SachverstĂ€ndigen ihrer Entscheidung zugrunde zu legen“ und wies die Klage ab.

Die Berufung vor dem Oberlandesgericht wurde dort zurĂŒckgewiesen.

BGH schließt GesetzeslĂŒcke: Klarstellung zur Verwertbarkeit von SachverstĂ€ndigengutachten

Der BGH hat nun klarstellend und letztinstanzlich festgestellt:

„Das Gutachten des abgelehnten SachverstĂ€ndigen (darf) grundsĂ€tzlich nicht mehr verwertet werden.“ (BGH VI ZR 34/22, Urteil vom 05.12.2023)

Dabei hat der BGH auf eine UnzulĂ€nglichkeit im Gesetzeswortlaut des § 412 Abs. 2 ZPO hingewiesen. Dort heißt es nĂ€mlich, dass ein Gericht die Begutachtung durch einen anderen SachverstĂ€ndigen anordnen „kann“, wenn ein SachverstĂ€ndiger mit Erfolg abgelehnt ist. AusdrĂŒcklich weist der BGH nun darauf hin, dass „ungeachtet des Wortlauts des § 412 Abs. 2 ZPO“ die Verwertung „grundsĂ€tzlich“ nicht mehr erfolgen darf.

Damit hat unser Mandant nach einem langen Weg nicht nur in der 3. Instanz gewonnen, sondern auch Rechtsgeschichte geschrieben.

Malte OehlschlĂ€ger, Fachanwalt fĂŒr Medizinrecht

AnwaltsbĂŒro Quirmbach & Partner

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