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Arzthaftung

10.11.2020

Härtefallfond im Arzthaftungsrecht - sinnvoll oder nicht?

Malte Oehlschläger, Rechtsanwalt
Malte Oehlschläger
Inhaltsverzeichnis
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Hand tippt auf Taschenrechner, daneben medizinische Symbole und digitale Diagramme – Symbolbild für finanzielle Fragen im Gesundheitswesen, z. B. Härtefallfonds oder Entschädigungszahlungen.

Härtefallfonds im Arzthaftungsrecht – Ein Instrument für mehr Gerechtigkeit

Grob vereinfacht ist die Einrichtung eines Härtefallfonds im Arzthaftungsrecht grundsätzlich ein geeignetes Mittel zur Erhöhung der Gerechtigkeit. Zum Ausbau der Waffengleichheit zwischen Behandlungsseite und Patient wäre ein solcher Fond sinnvoll.

Zwei Bedingungen fĂĽr eine faire Ausgestaltung

Erforderlich wäre jedoch insbesondere eine doppelte Einschränkung:
a) Die Ausschüttung sollte nicht verschuldensunabhängig erfolgen.
b) Der im Einzelfall ausgeschüttete Betrag sollte nur einen Teil des tatsächlich entstandenen Schadens darstellen.

Haftungsrecht darf nicht ausgehebelt werden

Durch diese Einschränkung wäre sichergestellt, dass das Haftungsrecht nur ergänzt und nicht ersetzt wird.
Im Deutschen Haftungsrecht wird der Patient nur entschädigt, wenn und soweit dem Arzt ein Verschulden nachgewiesen werden kann (Verschuldensprinzip).
In einigen Systemen anderer Länder erhält der Patient eine Unterstützung, wenn anlässlich einer ärztlichen Behandlung ein Schaden eingetreten ist. Und zwar unabhängig von dem Verschulden des Arztes, aber dafür nicht in der vollen Höhe, wie dies nach dem Haftungsrecht möglich wäre (Solidaritätsprinzip).
Eine verschuldensunabhängige Ausschüttung würde das Verschuldensprinzip durch das Solidaritätsprinzip ersetzt und damit das Haftungsrecht aushebeln.
Ebenso würde ein Betrag, der die Höhe des tatsächlichen Schadens erreicht, das Haftungsrecht umgehen.

Härtefallfonds für besondere Fälle ohne rechtliche Ansprüche

In den Fällen, in denen ein Patient im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung einen Schaden erlitten hat und nur ein einfacher Fehler vorliegt, ein grober Fehler oder die Kausalität (zwischen Fehler und Schaden) aber nicht nachweisbar sind, so dass der Patient keinen Schadensersatz erhalten würde, erscheint es sinnvoll und erforderlich einen Härtefallfond zur Ausschüttung zu bringen, um Ungerechtigkeit und/oder Härte zu vermeiden.

Wenn Gerechtigkeit zur Existenzfrage wird

Vermieden werden sollen insbesondere Fälle, in denen schwer geschädigte Patienten 10 Jahre oder länger prozessieren, am Ende unterliegen, weder Schadensersatz noch sonstigen Ausgleich erhalten, stattdessen jedoch 5- oder gar 6-stellige Prozesskosten tragen müssen. Eine derartige Konstellation könnte im Einzelfall die wirtschaftliche Existenz einer Familie gefährden.

Und gerade zur Vermeidung einer solchen Härte wäre die Einrichtung eines Härtefallfonds sinnvoll.

AnwaltsbĂĽro Quirmbach & Partner

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