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Arzthaftung

20.06.2024

Beweislast im Arzthaftungsrecht

Malte Oehlschläger, Rechtsanwalt
Malte Oehlschläger
Inhaltsverzeichnis
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Ein Stethoskop liegt auf einem aufgeschlagenen Buch, symbolisch für Medizin, Recht und Arzthaftung

Wer trägt welche Beweislast?

Wenn nach einer Behandlung etwas schiefgelaufen ist, stehen viele Betroffene vor der Frage: Wer muss eigentlich beweisen, was passiert ist?

Grundsätzlich gilt: Ärztinnen und Ärzte müssen darlegen, dass sie ordnungsgemäß aufgeklärt haben und eine wirksame Einwilligung eingeholt wurde.

Patientinnen und Patienten müssen dagegen nachweisen:

  • dass ein Behandlungsfehler vorlag,

  • dass ein Schaden entstanden ist und

  • dass dieser Fehler den Schaden mitverursacht hat.

Gerade der Nachweis der Kausalität ist für Betroffene oft die größte Hürde. Umso wichtiger ist es zu wissen, dass die Rechtsprechung in bestimmten Situationen Beweiserleichterungen vorsieht.

Beweiserleichterung verständlich erklärt

In einigen typischen Konstellationen verschiebt sich die Beweislast oder die Anforderungen an den Patienten werden geringer. Das kann im Verfahren von entscheidender Bedeutung sein.

Fehlende oder unvollständige Dokumentation

Medizinisch notwendige Schritte wie etwa Ultraschalluntersuchungen, Untersuchungen oder die Erfassung von Vitalwerten, müssen dokumentiert werden. Fehlt dieser Eintrag, gilt die Maßnahme als nicht erfolgt, bis der Arzt beweisen kann, dass sie dennoch durchgeführt wurde.

Für Betroffene bedeutet das: Sie müssen nicht gegen eine unvollständige Patientenakte „ankämpfen“.

Voll beherrschbare Risiken

Bei fachgerechter Organisation dürfen bestimmte Risiken schlicht nicht vorkommen, z. B.:

  • Sturz vom Operationstisch

  • vergessene OP-Materialien

  • Verwechslung der Seite

  • Lagerungsschäden

  • defekte Geräte.

Tritt eines dieser Ereignisse ein, muss die Ärzteseite erklären, wie es dazu kommen konnte und dass kein Versäumnis vorlag.

Grober Behandlungsfehler

Ein grober Fehler liegt vor, wenn elementare medizinische Regeln verletzt wurden und der Fehler selbst für medizinische Laien kaum nachvollziehbar ist. Wird ein solcher Fehler bestätigt, kommt es zur Umkehr der Beweislast.

Das heißt, die Ärztin oder der Arzt muss nun belegen, dass der Schaden auch bei richtiger Behandlung eingetreten wäre. Für Betroffene kann dies eine erhebliche Entlastung sein und ist oft der Schlüssel zum Erfolg des Verfahrens.

Was bedeutet eine Beweislastumkehr konkret?

Bei einer Beweislastumkehr muss die Ärzteseite nachweisen, dass ihr Fehler nicht ursächlich für den eingetretenen Schaden war.

Eine Beispiel:
Wird eine Hirnblutung grob fehlerhaft übersehen und der Patient verstirbt später, muss der Arzt beweisen, dass der Patient selbst bei sofortiger Behandlung keine Überlebenschance gehabt hätte.

In der Praxis ist dieser Nachweis jedoch selten möglich, was für geschädigte Patientinnen und Patienten von Vorteil ist.

Anwaltsbüro Quirmbach & Partner

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