• Nach einem Behandlungsfehler sind wir für Sie da!

    Erfahren • Kompetent • Einfühlsam

    Anwalt für Arzthaftung und Arzthaftungsrecht

Ihre Anwälte für Arzthaftung und Arzthaftungsrecht

Wir unterstützen Sie mit unserer Erfahrung und Kompetenz

Anwälte an Ihrer Seite

Unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht vertreten nach einem Behandlungsfehler ausschließlich die Patientenseite – niemals den Arzt, das Krankenhaus oder die gegnerische Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren persönlichen Fall – unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Versprochen!

Immer informiert

Mit der WebAkte sind Sie rund um die Uhr informiert. Und damit ist Ihr Anwalt für Sie erreichbar – wann und wo immer Sie möchten.

Arzthaftungsrechtler an Ihrer Seite

Nach einem Behandlungsfehler stehen geschädigte Patienten meist ratlos und verzweifelt vor scheinbar unüberwindbaren Hindernissen: Die Ärzte bestreiten einen Fehler. Ihre Gesundheit ist teilweise oder vollständig zerstört, sie leiden unter Schmerzen, Ängsten und Isolation. Hinzu kommt die finanzielle Not, denn die gegnerische Versicherung verweigert den Schadenersatz, Schmerzensgeldforderungen werden abgelehnt.

Ihr Nutzen die langjährige Erfahrung, die Kompetenz und Spezialisierung unserer Fachanwälte für Medizinrecht. Denn wir sind seit vielen Jahren auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert und vertreten bei Behandlungsfehlern ausschließlich die Patientenseite, niemals die Gegenseite. Viele Geschädigte wenden sich an uns, weil ihr bisheriger Anwalt nicht spezialisiert ist und daher mit der komplexen Materie des Arzthaftungs- und Medizinrechts überfordert ist.

Wir können und wollen Ihnen zu Ihrem Recht verhelfen.

Quirmbach & Partner, Kompetenz in Arzthaftung

Hohe Kompetenz durch Spezialisierung auf Arzthaftungsrecht

Opfer von Arztfehlern brauchen einen erfahrenen Fachanwalt

Vielleicht suchen Sie einen Anwalt in Ihrer Nähe. Das ist verständlich, kann sich aber als Nachteil erweisen. Denn erfahrene Fachanwältinnen und Fachanwälte finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Wir von Quirmbach & Partner haben uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Opfer von Behandlungsfehlern und Unfällen zu beraten. Das bedeutet, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Wenn Sie wissen möchten, ob Sie den richtigen Anwalt gewählt haben, hilft Ihnen diese Checkliste weiter: 11 Standards, die Sie von einem Patientenanwalt erwarten dürfen

Die Bedeutung spezialisierter Anwälte im Arzthaftungsrecht

Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass Opfer von Behandlungsfehlern ein zweites Mal zu Opfern werden – diesmal durch schlechte Rechtsberatung. Häufig kommen Mandanten zu uns, weil ihr bisheriger, nicht spezialisierter Anwalt keine oder nur wenig Erfahrung im Arzthaftungsrecht hat.

Hinzu kommt, dass Versicherer selbst in vermeintlich klaren Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder ganz verweigern. Sie brauchen also einen Anwalt, der Erfahrung in der schwierigen Auseinandersetzung mit hartnäckigen Versicherern hat. Mit einem auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Experten an Ihrer Seite erhöhen sich Ihre Erfolgsaussichten erheblich.

In 3 einfachen Schritten zum Schadenersatz

Ihr Fall

Schildern Sie uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder rufen Sie uns an.

Unsere Ersteinschätzung

Wir prüfen Ihren Fall und die Aussichten auf Schadenersatz und Schmerzensgeld. Sie erhalten so schnell wie möglich unsere kostenlose Ersteinschätzung.

Ihr Schadensersatz

Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und kämpfen für Ihr gutes Recht. Die Kosten besprechen wir ausführlich mit Ihnen – natürlich bevor Sie etwas unterschreiben.

Top-Kanzlei Medizinrecht

Viele unserer Anwältinnen und Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung in der Regulierung von schweren Personenschäden nach Behandlungsfehlern oder Unfällen. Sie gehören zu den führenden Experten auf ihrem Gebiet.
Das hat uns die WirtschaftsWoche eindrucksvoll bestätigt, als sie uns erneut zu einer der „TOP-Kanzleien“ im Bereich Medizinrecht gekürt hat.

Und nicht nur das: Zwei unserer Fachanwälte für Medizinrecht gehören zu den „TOP-Anwälten Medizinrecht“.

Quirmbach & Partner, Topkanzlei Medizinrecht 2024

Top-Kanzlei Medizinrecht

Viele unserer Anwältinnen und Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung in der Regulierung von schweren Personenschäden nach Behandlungsfehlern oder Unfällen. Sie gehören zu den führenden Experten auf ihrem Gebiet.
Das hat uns die WirtschaftsWoche eindrucksvoll bestätigt, als sie uns erneut zu einer der „TOP-Kanzleien“ im Bereich Medizinrecht gekürt hat.

Und nicht nur das: Zwei unserer Fachanwälte für Medizinrecht gehören zu den „TOP-Anwälten Medizinrecht“.

Bundesweit für Sie tätig

Wir vertreten Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Denn gerade in dem hochkomplexen Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts sind Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Entfernungen spielen dank Internet ohnehin kaum noch eine Rolle – zumal wir die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation konsequent nutzen.

h3>Anwälte für Patienten – bundesweit für Sie tätig

Die Patientenanwältinnen und Patientenanwälte von Quirmbach & Partner sind bundesweit tätig und vertreten Mandantinnen und Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet. Gerade in dem hochkomplexen Rechtsgebiet des Arzthaftungsrechts sind Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Hinzu kommt, dass Entfernungen dank Internet kaum noch eine Rolle spielen und wir die Möglichkeiten moderner anwaltlicher Kommunikation konsequent nutzen.

Im Arzthaftungsrecht vertreten unsere Anwältinnen und Anwälte ausschließlich die Opfer von Behandlungsfehlern, niemals den Arzt oder das Krankenhaus. Wir sind der Überzeugung, dass eine glaubwürdige Vertretung beider Seiten nicht möglich ist.

Wir verstehen uns nicht nur als Ihr Anwalt und Rechtsbeistand bei Behandlungsfehlern. Wir hören Ihnen zu und sind im Rahmen unserer Möglichkeiten Ihr Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

Arzthaftung, eines unserer Spezialgebiete

Mit der WebAkte immer für Sie da

Als besonderen Service bieten wir unseren Mandantinnen und Mandanten die WebAkte an, eine gesicherte Online-Plattform, über die Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informieren können – ob per PC, Notebook, Tablet oder Smartphone. So sind wir immer und überall für Sie erreichbar. Mit Mandanten aus ganz Deutschland arbeiten wir über die WebAkte eng und vertrauensvoll zusammen.

Besonders zufrieden waren wir mit der fachlichen Kompetenz und begeistert von dem freundlichen und menschlichen Miteinander, vor dem doch so ernsten Hintergrund. Weiterempfehlen würden wir Sie jederzeit, weil wir rundum zufrieden waren.

aus der Rückmeldung eines Mandanten

Arzthaftung: Ihr Recht bei Behandlungsfehlern und ärztlichen Pflichtverletzungen

Verletzt ein Arzt seine ärztlichen Sorgfaltspflichten gegenüber einem Patienten und kommt es dadurch zu einem Behandlungsfehler, greift die Arzthaftung. Ärztliche Pflichtverletzungen sind z.B. Aufklärungsfehler, Dokumentationsfehler und sonstige Pflichtverletzungen.

Rechtliche Grundlagen der Arzthaftung

Die Arzthaftung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt: zum einen im Vertragsrecht als Grundlage des Behandlungsvertrages zwischen Arzt und Patient. Zum anderen ist die Arzthaftung in den Vorschriften über das Recht der unerlaubten Handlungen geregelt. Denn jeder Heileingriff ist zugleich eine Körperverletzung, die nur dann straffrei bleibt, wenn der Patient in die Behandlung eingewilligt hat.

„Der Mensch ist etwas wert“

Warum es sich lohnt, nach einem Behandlungsfehler für sein Recht zu kämpfen.

Die Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche von Patienten aufgrund eines Behandlungsfehlers sind Teil des Arzthaftungsrechts.

In der Praxis bedeutet das: Der Arzt macht einen schwerwiegenden Behandlungsfehler, wenn er z.B. einen Schlaganfall nicht rechtzeitig erkennt oder einen Geburtsfehler verursacht, und der Patient leidet sein Leben lang unter den Folgeschäden. Diese Situationen kennen wir leider nur zu gut, denn unsere Kanzlei ist seit 40 Jahren auf das Arzthaftungsrecht spezialisiert. Unsere hochqualifizierten Fachanwältinnen und Fachanwälte helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche nach einem schweren Behandlungsfehler durchzusetzen.

» Was kann ein Anwalt für Arzthaftungsrecht für Sie tun? Lesen Sie, was Rechtsanwalt Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, zu diesem Thema geschrieben hat.

Experten für Arzthaftungsrecht

Erfolgreich für Mandanten

  • Konsequente Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Wir nehmen Anteil an Ihrem Schicksal, hören Ihnen aufmerksam zu und prüfen Ihre Schadensersatzansprüche gewissenhaft. Das ist die Basis für ein für Sie sehr gutes Ergebnis.

  • Erfolgreich für Mandanten

    Der Erfolg gibt uns Recht: Wir haben häufig sehr hohe Entschädigungssummen erstritten und von unseren Mandanten unzählige positive Rückmeldungen erhalten.

  • Hohe Kompetenz dank Spezialisierung

    Die Spezialisierung unserer Fachanwälte auf das Arzthaftungsrecht ist ein wesentlicher Faktor unseres und damit auch Ihres Erfolges. Zudem arbeiten wir mit exzellenten Sachverständigen aus den unterschiedlichsten Fachbereichen zusammen.

  • Effektiv durch modernster Technik

    In unserer Kanzlei setzen wir bei der Fallbearbeitung und der Kommunikation mit unseren Mandanten konsequent auf innovative Technologien. Das steigert die Effizienz und sorgt für schnelle Ergebnisse.

  • Bundesweit tätig

    Egal, wo Sie wohnen: Wir vertreten Sie bundesweit, denn Entfernungen spielen heute kaum noch eine Rolle.

  • Einfühlsam und sensibel

    Unsere Mandantinnen und Mandanten sind für uns keine anonymen Fälle. Wir verstehen uns – neben der anwaltlichen Vertretung – auch als Ihr Berater und Ansprechpartner in einer für Sie sehr schwierigen Lebenssituation.

Was schuldet der Arzt dem Patienten ?

Der Patient erwartet, dass der Arzt ihn erfolgreich behandelt. Der Arzt schuldet dem Patienten aber keine erfolgreiche Behandlung seiner Grunderkrankung. Er schuldet ihm „nur“ eine Behandlung nach dem aktuellen medizinischen Standard.

Eine nicht erfolgreiche Operation ist daher nicht automatisch mit einem Behandlungsfehler gleichzusetzen. Hat der Arzt diagnostisch und therapeutisch vertretbar sorgfältig operiert, so hat er nach dem medizinischen Standard behandelt und damit keinen Fehler begangen.

Es gibt auch Krankheiten, die von Ärzten nicht beherrschbar und schicksalhaft sind.

Arzthaftungsrecht und Arzthaftung

Grundlagen der Arzthaftung: Voraussetzungen für Schadensersatz und Schmerzensgeld

Um im Arzthaftungsrecht Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zu begründen, müssen u.a.  drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Es muss ein Behandlungsfehler bzw. Aufklärungsfehler des Arztes vorliegen (Verstoß gegen den zum Zeitpunkt der Behandlung geltenden fachärztlichen Standard).
  2. Es muss ein Gesundheitsschaden beim Patienten vorliegen..
  3. Der Gesundheitsschaden muss durch den Behandlungs- oder Aufklärungsfehler (mit-)verursacht worden sein (Kausalität).

Diese Voraussetzungen sind vom Geschädigten zu beweisen.

Einfacher und grober Behandlungsfehler und Beweislastumkehr

Liegt ein einfacher Behandlungsfehler vor, muss der Patient beweisen, dass der Behandlungsfehler (oder Diagnosefehler oder Aufklärungsfehler) zu dem geltend gemachten Gesundheitsschaden geführt hat (Kausalität).
Wird dagegen ein grober Behandlungsfehler festgestellt, tritt die so genannte Beweislastumkehr ein. In diesem Fall muss nicht der Patient den Behandlungsfehler beweisen. Vielmehr muss der Arzt bzw. das Krankenhaus nachweisen, dass die gleichen gesundheitlichen Folgen auch bei richtiger Behandlung eingetreten wären oder dass es so gut wie ausgeschlossen ist, dass der Behandlungsfehler zu dem Gesundheitsschaden geführt hat.

Gerade im Arzthaftungsrecht muss jeder Fall unter Berücksichtigung einer Vielzahl von Umständen individuell geprüft werden, um ihn sowohl medizinisch als auch juristisch beurteilen zu können.

Sie suchen rechtlichen Rat nach einem Arztfehler?

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Unsere Ersteinschätzung ist zu 100% kostenlos.

Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Behandlungsfehler

Ihr Recht auf angemessenen Schadenersatz

Bei einem nachgewiesenen Behandlungsfehler haben Patientinnen und Patienten in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Zum einen beurteilen die Gerichte die Fälle oft sehr unterschiedlich. Zum anderen gibt es gerade bei größeren Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung immer wieder Versicherer, die die Regulierung verzögern oder ganz verweigert. Wer auf eigene Faust versucht, sein Recht durchzusetzen, hat in der Regel wenig Chancen.
Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Fachanwalt für Arzthaftungsrecht an seiner Seite zu haben, der Ihre Ansprüche entschlossen durchsetzt.

Langjährige Erfahrung, breites Netzwerk

Als erfahrene Spezialisten für Arzthaftungsrecht verfügen wir über das notwendige juristische und medizinische Fachwissen. Darüber hinaus können wir auf ein großes Netzwerk medizinischer Berater zurückgreifen. Auf dieser Basis erfassen wir alle Möglichkeiten, die für eine erfolgreiche Fallbearbeitung zur Verfügung stehen. Wir informieren Sie umfassend und erzielen das für Sie optimale Ergebnis.

Der Verursacher eines nachgewiesenen Behandlungsfehlers, also der Arzt oder das Krankenhaus, muss alle entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und der so genannte Mehrbedarfsschaden, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau von Wohnung und Auto.

Schmerzensgeld: Was Ihnen zusteht

Neben dem materiellen Schadenersatz steht Ihnen auch ein Schmerzensgeld zu. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nicht nur nach den körperlichen Schmerzen, sondern auch nach anderen Faktoren, wie z.B. der Beeinträchtigung der Lebensqualität (z.B. bei einer Gehbehinderung). Ein angemessenes Schmerzensgeld macht Sie nicht wieder gesund. Aber es entlastet Sie finanziell, entspannt Ihre wirtschaftliche Situation und kann so zu Ihrer Genesung beitragen.

Beispiele aus der Praxis

Pauschale Aussagen zur Höhe des Schmerzensgeldes sind schwierig. Interessante Anhaltspunkte liefern aktuelle Fälle aus unserer Praxis. So haben wir für eine Mandantin nach einer fehlerhaften Bandscheibenoperation mit erheblichen Nervenschäden in einem außergerichtlichen Vergleich ein Schmerzensgeld in Höhe von 785.000 Euro erstritten. Eine Mandantin, die nach einer fehlerhaften Medikamentenumstellung ins Wachkoma fiel, erhielt eine Entschädigung in Höhe von 1,65 Millionen Euro. Oft haben wir Entschädigungssummen erstritten, die weit über den Erwartungen unserer Mandanten lagen.

Und wir sind überzeugt: Solche Summen sind nur möglich, wenn Anwältinnen und Anwälte die persönliche Situation ihrer Mandantinnen und Mandanten gewissenhaft analysieren. Herkömmliche Schmerzensgeldtabellen reichen in der Regel nicht aus. Deshalb setzen unsere Anwältinnen und Anwälte alles daran, die einzelnen Puzzleteile zu einem realistischen Gesamtbild zusammenzufügen und das für Sie optimale Ergebnis zu erzielen.

Fachanwälte für Medizinrecht – Experten für Arztfehler

Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht

Malte Oehlschläger

Fachanwalt für Medizinrecht, spezialisiert auf Behandlungsfehler in der Neurologie und Notfallmedizin

Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Schmerzensgeld

Irem Jung

Fachanwältin für Medizinrecht, spezialisiert auf Geburtsschäden

Ines Gläser, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht

Ines Gläser

Fachanwältin für Medizinrecht, spezialisiert auf Zwischenfälle bei Narkosen

Sven Wilhelmy, Rechtsanwalt und Partner

Sven Wilhelmy

Fachanwalt für Medizinrecht, Experte für Personenschadenregulierung in Arzthaftungsfällen

Alexander Rüdiger, Fachanwalt für Medizinrecht und Versicherungsrecht

Alexander Rüdiger

Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter der Universität Siegen

Was unsere Anwälte für Arzthaftungsrecht für Sie tun

Einschätzung der rechtlichen SituationWir erstellen eine realistische Einschätzung der Rechtslage
Besteht der Verdacht eines ärztlichen Behandlungsfehlers, ist es wichtig, die Behandlungsunterlagen zu sichten und sowohl aus medizinischer als auch aus juristischer Sicht zu bewerten. Am Anfang jeder Mandatsbearbeitung steht für uns daher die Anforderung der Behandlungsunterlagen. Besonderen Wert legen wir auf die Erstellung eines Gedächtnisprotokoll .

Im ersten Schritt dürfen Sie daher von uns eine sorgfältige und gewissenhafte Auswertung der Behandlungsunterlagen sowie eine zuverlässige Einschätzung der Rechtslage erwarten. Sehen wir Chancen auf Schadensersatz, informieren wir Sie über mögliche Ansprüche. Dabei erläutern wir Ihnen mögliche Kostenrisiken ebenso wie die aktuelle Rechtsprechung im Arzthaftungsrecht zu Behandlungsfehlern. Dabei gehen wir auch auf regionale Unterschiede in der Höhe der durchsetzbaren Ansprüche (je nach Gerichtsstand) ein.

GutachterWir ziehen renommierte Gutachter hinzu

Wir lassen die Behandlungsunterlagen von hochkarätigen Gutachtern bewerten, die sich mit Behandlungsfehlern auskennen. Dies ist besonders wichtig, wenn es zu einer Beweisaufnahme vor Gericht kommt, bei der Gutachter als Zeugen aussagen.

Da wir seit vielen Jahren eng mit renommierten Sachverständigen und Gutachtern zusammenarbeiten, die über umfangreiche Prozesserfahrung verfügen und bei den Gerichten in der Regel hohe Akzeptanz genießen, sind wir – und damit auch Sie – für solche Fälle bestens gerüstet.

Arzthaftungsrecht medizinisches Gutachten

EinigungWir streben eine außergerichtliche Einigung an

Um Ihnen einen langwierigen Prozess zu ersparen, versuchen wir stets, Ihnen außergerichtlich zum Erfolg zu verhelfen. Doch nicht immer lässt sich bei einem Behandlungsfehler ein Prozess vermeiden.

Wenn die Gegenseite jedoch mauert und sich einer außergerichtlichen Einigung verschließt, vertreten Sie unsere auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte persönlich vor allen Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland. In komplexen Fällen stellen wir für Sie ein Anwaltsteam zusammen.

Schmerzensgeld SchadensersatzWir beziffern Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz

Liegt ein Behandlungsfehler vor, der einen Gesundheitsschaden zumindest mitverursacht hat, steht Ihnen nicht nur Schmerzensgeld zu. Sie haben auch Anspruch auf weiteren Schadensersatz, wie zum Beispiel Haushaltsführungsschaden, Pflegemehraufwand, Ersatz von Fahrtkosten, Hilfsmittel und Medikamente, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Gegebenenfalls haben Sie auch Anspruch auf einen späteren Verdienstausfall.

Eine angemessene Entschädigung bringt Ihre Gesundheit zwar nicht zurück, entlastet Sie aber finanziell, entspannt Ihre wirtschaftliche Situation und kann so wesentlich zu Ihrer Genesung beitragen.

Schildern Sie uns Ihren Fall

Erzählen Sie uns Ihre Geschichte: Wir hören zu und helfen

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