Was tun bei einem Behandlungsfehler?
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche
Wann liegt ein (grober) Behandlungsfehler vor
Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten gegen die Regeln und Standards der ärztlichen Wissenschaft verstößt oder wenn er einen Eingriff, z.B. eine Operation, ohne Einwilligung des Patienten vornimmt und dem Patienten dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden ist.
Laut Definition des Bundesgerichtshof (BGH) setzt ein grober Behandlungsfehler „neben einem eindeutigen Verstoß gegen bewährte ärztliche Behandlungsregeln oder gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse die Feststellung voraus, dass der Arzt einen Fehler begangen hat, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf.“
Allerdings hat nicht jeder Behandlungsfehler auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz für den geschädigten Patienten zur Folge. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, erläutern wie Ihnen im folgenden Text.