Fachanwalt für Medizinrecht
Auf die Spezialisierung kommt es an
Rechtsgebiet Medizinrecht
Das Medizinrecht, ein Teilbereich der Rechtswissenschaften, ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sowohl für Patienten als auch für Ärzte bedeutsam ist, denn es ist die juristische Grundlage für das Verhältnis von Arzt und Patient.
Neben dem Arzthaftungsrecht, das die Rechtsbeziehung zwischen Arzt/Krankenhaus und Patient regelt, und dem Patientenrechtegesetz regelt das Medizinrecht u.a. folgende Gebiete:
- das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie Grundzüge der Pflegeversicherung
- Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
- Grundzüge des Apothekenrechts
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
- Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
- Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
- Grundzüge des Apothekenrechts
- Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts