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Fachanwalt für Medizinrecht

Auf die Spezialisierung kommt es an

Rechtsgebiet Medizinrecht

Das Medizinrecht, ein Teilbereich der Rechtswissenschaften, ist ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sowohl für Patienten als auch für Ärzte bedeutsam ist, denn es ist die juristische Grundlage für das Verhältnis von Arzt und Patient.

Neben  dem  Arzthaftungsrecht, das die Rechtsbeziehung zwischen Arzt/Krankenhaus und Patient regelt, und dem Patientenrechtegesetz regelt  das Medizinrecht u.a. folgende Gebiete:

  • das Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht sowie Grundzüge der Pflegeversicherung
  • Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere ärztliches Berufsrecht und Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • Grundzüge des Apothekenrechts
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
  • Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht
  • Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts
  • Grundzüge des Apothekenrechts
  • Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts
Behandlungsfehler und Medizinrecht

Es war die beste Entscheidung mich von der Anwaltskanzlei Quirmbach & Partner in meiner medizinischen Angelegenheit vertreten zulassen. Sehr freundliches und kompetentes Team.

Rückmeldung einer Mandantin

Fachanwalt für Medizinrecht – Ihr Ansprechpartner nach einem Behandlungsfehler

Was einen Fachanwalt für Medizinrecht ausmacht

Um den Titel Fachanwalt für Medizinrecht führen zu dürfen, muss ein Rechtsanwalt besondere theoretische und auch praktische Kenntnisse nachweisen. Hierzu zählen der erfolgreiche Abschluss des 120 Stunden umfassenden Fachanwaltslehrgangs für Medizinrecht sowie der Nachweis, in den letzten drei Jahren mindestens 60 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Bereichen des Medizinrechts bearbeitet zu haben, die zudem einen gewissen Schwierigkeitsgrad aufweisen müssen.

Schadensersatzansprüche feststellen und beziffern

Neben profunden juristischen Kenntnissen muss sich ein Fachanwalt für Medizinrecht also auch grundlegendes medizinisches Wissen aneignen. Ein medizinisches Grundverständnis ist, zusammen mit einem Netzwerk von medizinischen Beratern wie Fachärzten und Pflegeberatern, für eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit unerlässlich.

Ohne diese Kenntnisse und ein solches Netzwerk wird er nicht in der Lage sein, die schwierigen und komplexen medizinischen Sachverhalte so zu verstehen, dass er hieraus die notwendigen medizinrechtlichen Schlussfolgerungen ziehen kann.

Schadensersatzansprüche korrekt feststellen und beziffern

Ein Fachanwalt für Medizinrecht muss die Schadensersatzansprüche seines Mandanten aus einem nachgewiesenen Aufklärungs-/Behandlungsfehler dem Grunde und der Höhe nach feststellen und anschließend beziffern können. Im Wesentlichen geht es dabei um folgende Positionen:

  • Schmerzensgeld
  • Erwerbsschaden
  • Personeller Mehrbedarfsschaden in Form von erhöhtem Pflege- und Betreuungsaufwand
  • Haushaltsführungsschaden
  • Materieller Mehrbedarf (dazu gehören Fahrtkosten, Anschaffungen wie Hilfsmittel/Heilmittel, barrierefreier Umbau einer Wohnung/eines Hauses, gegebenenfalls Anschaffung und behindertengerechter Umbau des Fahrzeuges usw.)

Geht es um juristische Probleme in Zusammenhang mit medizinischen Themen ist ein Fachanwalt für Medizinrecht der richtige Ansprechpartner für Sie. Das Medizinrecht ist allerdings so umfangreich, dass selbst ein Fachanwalt selten in allen Bereichen tätig ist. Daher spezialisiert er sich  normalerweise auf ein Teilgebiet des Medizinrechts.

Wenn Sie nach einem vermuteten Behandlungsfehler juristischen Beistand suchen, sollten Sie immer abklären, ob der von Ihnen gewählte Fachanwalt für Medizinrecht im Arzthaftungsrecht und auf Patientenseite tätig ist.

Dies ist bei den Medizinrechtler von Quirmbach & Partner der Fall. Sie haben jahrelange Erfahrung im Arzthaftungsrecht und bilden sich ständig weiter. Ihr Fachwissen teilen sie mit dem gesamten Team. Damit bauen wir das Know-how der Kanzlei immer weiter aus.

eine der besten Kanzleien für Privatmandanten 2022Sie suchen juristischen Rat von einem Fachanwalt für Medizinrecht?

Sprechen Sie mit uns!

Unsere Ersteinschätzung ist für Sie zu 100% kostenlos.

Der Weg zu Ihrem Recht – in 3 einfachen Schritten

Fallschilderung Schmerzensgeld, Arzthaftungsrecht

Ihr Fall

Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich über unser sicheres Online-Formular oder Sie rufen uns an.

Kostenlose Prüfung

Kostenlose Ersteinschätzung

SSie erhalten von uns schnellstmöglich eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falls.

Ihr Schmerzensgeld und Schadensersatz

Ihr Schadensersatz

Wir übernehmen bei Mandatserteilung die Kommunikation mit der gegnerischen Versicherung und setzen uns ein für Ihren Schadensersatz.

Ihr Vorteil – unsere Erfahrung und Kompetenz im Medizinrecht

Unsere Fachanwälte stehen nach einem Arztfehler für Sie ein

Sie suchen womöglich einen Anwalt in Ihrer unmittelbaren Umgebung. Das ist nachvollziehbar, könnte aber möglicherweise zu Ihrem Nachteil sein. Denn erfahrene Anwälte für schwere Personenschäden finden Sie nicht unbedingt „um die Ecke“.

Bei der Beantwortung der Frage, ob Sie einen kompetenten Anwalt für Medizinrecht gewählt haben, hilft Ihnen diese Checkliste weiter: 11 Standards, die Sie von einem Patientenanwalt erwarten dürfen

Wir bei Quirmbach & Partner haben uns von Anfang an konsequent darauf spezialisiert, ausschließlich Opfer von Behandlungsfehlern und Unfällen zu beraten. Das heißt, dass wir Anfragen aus anderen Rechtsgebieten ausnahmslos ablehnen und stattdessen kompetente Kollegen empfehlen.

Mit Erfahrung und Kompetenz zum Erfolg

Leider sehen wir immer wieder, dass Opfer von Behandlungsfehlern ein zweites Mal zu Opfern werden – dieses Mal von schlechter Rechtsberatung. Häufig kommen Mandanten zu uns, weil der bisherige, nicht spezialisierte Anwalt über wenig bis keine Erfahrung im Arzthaftungsrecht verfügt. Doch bei einem Behandlungsfehler brauchen Sie Anwälte, die Erfahrung haben in Auseinandersetzungen mit ausgebufften Versicherern.

Und immer wieder stellen wir fest, dass einige Versicherer selbst in vermeintlich eindeutigen Fällen die Schadensregulierung massiv verzögern oder gleich ganz verweigern. Mit einem spezialisierten Anwalt an der Seite erhöhen sich Ihre Erfolgschancen deutlich.

Top-Kanzlei Medizinrecht

Quirmbach & Partner, Top-Kanzlei für MedizinrechtViele unserer Anwälte haben jahrzehntelange Erfahrung mit der Regulierung von schweren Personenschäden nach Behandlungsfehlern oder Unfällen. Sie gehören zu den führenden Experten in ihren jeweiligen Rechtsgebieten.

Das hat die WirtschaftsWoche eindrucksvoll bestätigt, als sie uns erneut zu einer der „TOP-Kanzleien“ im Bereich Medizinrecht gekürt hat. Und nicht nur das: Zwei unserer Fachanwälte für Medizinrecht gehören zu den „TOP-Anwälten Medizinrecht“.

Bundesweit für Sie aktiv

Wir vertreten Mandanten aus ganz Deutschland. Denn Erfahrung, Kompetenz und Spezialisierung sind gerade in diesem hochkomplexen Rechtsgebiet weitaus wichtiger als räumliche Nähe. Entfernungen spielen dank Internet ohnehin so gut wie keine Rolle mehr – zumal wir konsequent die Möglichkeiten moderner Anwaltskommunikation nutzen.

Mit der WebAkte immer für Sie erreichbar

Als einen besonderen Service bieten wir unseren Mandanten die WebAkte an, eine sichere Online-Plattform, über die Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand Ihres Falles informieren können, sei es via PC, Notebook, Tablet oder Smartphone. Damit sind wir für Sie erreichbar – wann und wo immer Sie möchten. Mit der WebAkte arbeiten wir mit Mandanten aus ganz Deutschland eng und vertrauensvoll zusammen.

Fachanwälte Medizinrecht – Spezialisten an Ihrer Seite

Um unsere Mandanten bestmöglich zu vertreten, haben sich die Anwälte in unserem Team im Medizinrecht weiter unterspezialisiert. Sie finden bei uns u.a. Experten für Geburtsschäden, Schlaganfallpatienten, Behandlungsfehler in der Kindermedizin, Narkosezwischenfälle.

Wir vertreten ausschließlich die Patientenseite – niemals den Arzt, das Krankenhaus oder den gegnerischen Versicherer. Wir stehen fest an der Seite unserer Mandanten und setzen uns mit dem nötigen Engagement für sie ein. Unser erklärtes Ziel ist es, eine optimale außergerichtliche Einigung zu erreichen. Nur wenn die nicht zum gewünschten Ergebnis führt, beschreiten wir nach erneuter medizinrechtlicher Prüfung gemeinsam mit dem Mandanten auch den Klageweg.

Malte Oehlschläger, Fachanwalt für Medizinrecht

Malte Oehlschläger
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialgebiet: Schlaganfälle, Neurologie und Notfallmedizin

Ines Gläser, Fachanwältin für Medizinrecht

Ines Gläser
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialgebiet: Zwischenfälle bei Narkosen

Irem Scholz, Fachanwältin für Medizinrecht

Irem Jung
Fachanwältin für Medizinrecht
Spezialgebiet: Geburtsschadensrecht

Jan Tübben, Fachanwalt für Medizinrecht

Sven Wilhelmy
Fachanwalt für Medizinrecht

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