Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall
Schlaganfall – eine der häufigsten Erkrankungen
Der Schlaganfall (auch Hirnschlag oder Apoplex genannt) ist die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für Behinderungen. Dennoch wird ein Schlaganfall oft nicht erkannt oder aufgrund mangelnder Infrastruktur der Krankenhäuser zu spät behandelt.
Dabei ist eine zeitnahe Behandlung für Schlaganfallpatienten extrem wichtig. Jede Minute zählt, denn je früher ein Schlaganfall erkannt wird, desto erfolgreicher kann er behandelt und schwerwiegende Folgen können verhindert werden.
Dennoch kommt es selbst in Kliniken mit Stroke Unit immer wieder vor, dass ein Schlaganfall nicht erkannt und der Patient falsch behandelt wird
Klare Lösungen und verlässliche Unterstützung
Ein Schlaganfall ist immer auch ein dramatischer Einschnitt ins Leben – für Betroffene ebenso wie für ihre Angehörigen. Wenn zusätzlich ein Behandlungsfehler vorliegt, werden die Folgen oft noch schwerwiegender: gesundheitlich, emotional und finanziell.
Plötzlich stehen Sie vor vielen Fragen:
War die Diagnose und Behandlung korrekt?
Hätte eine schnellere oder andere Therapie die Schäden begrenzen können?
Welche Ansprüche stehen mir zu – und wie kann ich sie durchsetzen?
Genau hier setzen wir an. Unsere spezialisierten Fachanwälte im Medizinrecht vertreten ausschließlich Patientinnen und Patienten. Wir prüfen Ihren Fall mit größter Sorgfalt, klären Ihre Ansprüche und setzen sie entschlossen durch – im Gespräch mit Versicherungen ebenso wie, wenn nötig, vor Gericht. Und wir begleiten Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zu Gerechtigkeit und Sicherheit.
Sofortmaßnahmen
Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe
Wir helfen Ihnen bei ...
Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.
Unsere Anwälte analysieren ärztliche Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.
Wir verhandeln direkt mit dem Versicherer und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.
Häufige Behandlungsfehler bei Schlaganfällen
Nicht jeder Schlaganfall ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen – doch es gibt Situationen, in denen Ärzte und Kliniken schwerwiegende Fehler machen. Dazu gehören unter anderem:
Verzögerte Diagnosestellung: Symptome werden nicht ernst genommen oder falsch interpretiert, wodurch wertvolle Zeit verstreicht.
Fehlende oder falsche Behandlung: Medikamente wie Thrombolyse oder chirurgische Eingriffe werden zu spät oder gar nicht angewendet.
Unzureichende Überwachung: Nach der Erstversorgung erfolgt keine ausreichende neurologische Kontrolle oder Therapieanpassung.
Verfrühte Entlassung aus dem Krankenhaus: Patienten werden entlassen, obwohl weiterhin ein erhöhtes Risiko für Folgeschäden besteht.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Klärung und setzen Ihre Ansprüche durch.
Ihre Rechte und Ansprüche
Was Ihnen wirklich zusteht
Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben nachhaltig verändern – nicht nur körperlich, sondern auch emotional und sozial. Schmerzensgeld soll diese immateriellen Schäden ausgleichen und Ihnen eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bieten.
Dazu gehören:
Körperliche Schmerzen: Akute oder chronische Beschwerden, die durch den Fehler entstanden sind.
Psychische Belastungen: Ängste, Depressionen oder Traumata, die Ihre Lebensqualität beeinträchtigen.
Einschränkungen im Alltag: Verlust von Lebensfreude, Hobbys oder sozialer Teilhabe durch die gesundheitlichen Folgen.
Wie hoch ist Ihr Schmerzensgeld?
Die Entschädigungshöhe hängt von mehreren Faktoren ab:
Wie schwer sind die Folgen? Je gravierender und langanhaltender Ihre Einschränkungen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen.
Wie wirkt sich der Fehler auf Ihr Leben aus? Können Sie Ihrem Beruf oder Alltag nur noch eingeschränkt nachgehen?
Lag grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor? Je schwerer das Verschulden, desto höher fällt die Entschädigung aus.
Wir wissen, dass eine finanzielle Entschädigung das Geschehene nicht ungeschehen macht – aber sie kann helfen, Ihnen Gerechtigkeit und Sicherheit für die Zukunft zu geben. Wir stehen an Ihrer Seite und setzen Ihr Recht auf Schmerzensgeld entschlossen durch.
Schadensersatz: Ihre finanzielle Sicherheit nach einem Behandlungsfehler
Ein ärztlicher Fehler kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Viele Betroffene sind plötzlich mit unerwarteten Kosten konfrontiert – sei es durch Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungen oder Pflegebedarf. Sie müssen diese Belastungen nicht allein tragen. Ihnen steht eine angemessene Entschädigung zu.
Dazu gehören:
Verdienstausfall: Wenn Sie durch den Behandlungsfehler arbeitsunfähig werden oder Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, weil Sie alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigen können.
Medizinische Zusatzkosten: Für weiterführende Behandlungen, spezialisierte Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Mehrbedarfsschaden: Kosten fgür ambulante oder stationäre Pflege sowie notwendige Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.

2025 wurde Quirmbach & Partner zum dritten Mal in Folge vom Magazin stern als eine der besten Kanzleien Deutschlands im Medizinrecht ausgezeichnet. Wir sind stolz darauf, Menschen in schwierigen Zeiten mit unserem Wissen und unserer Erfahrung zur Seite zu stehen.
Warum eine sorgfältige Dokumentation wichtig ist
Damit Ihnen keine Ansprüche entgehen, ist es entscheidend, alle entstandenen und zukünftigen Kosten genau zu erfassen. Versicherungen versuchen oft, Leistungen zu kürzen oder abzulehnen – wir sorgen dafür, dass Ihnen nichts entgeht und Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden
Sie möchten mehr über das Thema erfahren?
In unserem Expertenbeitrag erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und erhalten wertvolle Tipps für Schlaganfall-Patienten und Angehörige: Schlaganfall – jede Minute zählt

Fallbeispiele aus der Praxis
Jeder Fall ist einzigartig, doch aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Herausforderungen ähnliche Fragen und Lösungen mit sich bringen. Hier finden Sie Beispiele aus unserer Praxis, die Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und erfolgreiche Ergebnisse geben.
Der Fall
Unser Mandant wurde mit Verdacht auf Schlaganfall durch den Rettungsdienst in das Krankenhaus verbracht. Das rechtzeitig erstellte CT (innerhalb von 25 Minuten) erbrachte den Ausschluss einer Blutung. Dennoch wurde mit der Therapie (1. Sogenannte Lysetherapie zur Auflösung des Blutgerinsels, also des Thrombus und 2. sogenannte Thrombektomie zur mechanischen Bergung des Thrombus) gewartet, bis das Zeitfenster dafür geschlossen war und der Eingetretenen Dauerschaden therapieresistent war. Auch die erst um Tage verspätete Verlegung in die Uniklinik konnte deshalb den Schaden nur noch Minimal reduzieren.
Unser Vorgehen
Nach kostenloser Begutachtung über die Krankenkasse war die Versicherung bereit, den Fall ohne Prozess zu regulieren (Ergebnis 700.000 €), so dass unserem Mandanten ein jahrelanger Rechtsstreit erspart werden konnte.
Fazit: Ein hohes Ziel sollte die Prozessvermeidung sein. Erst wenn dies nicht möglich ist, müssen die Ansprüche prozessual durchgesetzt werden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Trotz eindeutiger Schlaganfallsymptomatik hat das Krankenhaus bei der Aufnahme versäumt, ein CT innerhalb von 25 Minuten einzuholen und den Patienten zur neurologischen Betreuung sofort auf die Stroke Unit zu verlegen, um dort Lysetherapie und Thrombektomie durchzuführen. Erst mit über 3-stündiger Verspätung wurden das CT durchgeführt und der Patient auf die Stroke Unit verlegt, wo die neurologische Betreuung erfolgte. Aufgrund dieser Verspätung ist es - vermeidbar - zu einem schweren Hirnschaden mit Lähmung und Therapieresistenz gekommen.
Unser Vorgehen
Da die Versicherung des Krankenhausen trotz positiven Gutachtens die Regulierung verweigerte, mussten wir Klage einreichen.
Im Prozess bestätigte der Sachverständige den groben Behandlungsfehler und es konnte ein Vergleich über 850.000 € geschlossen werden.
Fazit: Bei einem Schlaganfall muss
innerhalb von 25 Minuten ein CT veranlasst,
sofort ein Neurologe konsultiert und
sofort der Patient auf die Stroke Unit verlegt werden,
damit schnellst möglich die Therapie erfolgen kann (zum einen die sogenannte Lysetherapie zur Auflösung des Blutgerinsels, also des Thrombus und zum zweiten die sogenannte Thrombektomie zur mechanischen Bergung des Thrombus).
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde mit schwersten Kopfschmerzen (9/10) durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus verbracht. Dort wurde der Patient wenig später mit der Diagnose „Hypertensive Entgleisung“ entlassen. Wenige Tage später trat die Symptomatik erneut auf. Nun kam es zu einer Hirnblutung mit anschließendem Hirnschaden, die bei korrekter Diagnose und Therapie eventuell hätte vermieden werden können.
Unser Vorgehen
Nachdem wir ein für unseren Mandanten kostenloses Schlichtungsverfahren durchgeführt hatten, das den groben Behandlungsfehler bestätigte, zahlte die Versicherung 950.000 €, ohne dass ein langjähriger Prozess notwendig geworden wäre.
Fazit: Eine Regulierung lässt sich auch ohne Prozess erreichen, wenn eine Begutachtung den Behandlungsfehler nachweist und sich die Versicherung einsichtig zeigt.
Erstrittener Schadensersatz
In guten Händen - für Ihr gutes Recht
Ihr Weg zur Entschädigung
Ihr Fall
Schildern Sie uns kostenlos und unverbindlich, was passiert ist. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.
Unsere Ersteinschätzung
Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.
Ihr Anspruch
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere – inklusive Kommunikation mit der Versicherung. Die Kosten? Erklären wir Ihnen ganz in Ruhe, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.
Unser Anwalt an Ihrer Seite
Weil Recht Teamwork braucht
Hinter jedem erfolgreichen Fall steht ein starkes Team. Bei uns verbinden sich Fachwissen, Erfahrung und persönliche Betreuung zu einer klaren Stärke. Ihr zentraler Ansprechpartner – Rechtsanwalt Malte Oehlschläger – stellt für Sie ein maßgeschneidertes Team zusammen, das sich mit gebündelter Kompetenz und vollem Einsatz für Ihr Recht einsetzt.

Zusätzliche Kompetenz
Für besondere Fälle
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.
Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.
Sie haben noch Fragen zum Thema?
Rechtliche Fragen nach einem Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall können überwältigend wirken – besonders in einer Situation, die ohnehin von Sorgen und Unsicherheit geprägt ist. Deshalb haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt: verständlich, auf den Punkt und mit dem Ziel, Ihnen schnell weiterzuhelfen. Und wenn doch etwas offen bleibt – wir sind jederzeit gerne für Sie da.
Habe ich überhaupt eine Chance gegen Ärzte?
Bei Behandlungsfehlern im Zusammenhang mit einem Schlaganfall besteht der entscheidende Vorteil, dass Sie sehr gut argumentieren können. Das liegt an den extrem strengen Anforderungen der Leitlinien.
Wenn Sie mit Verdacht auf Schlaganfall ins Krankenhaus kommen, gelten folgende strenge Vorgaben:
Bilddiagnostik (z.B. CT) sofort, spätestens innerhalb von 25 Minuten
Verlegung auf die Stroke Unit sofort
Neurologische Abklärung sofort
Monitoring sofort
Prüfung und gegebenenfalls schnellstmögliche Durchführung der Therapie (sogenannte „Lysetherapie“ und „Thrombektomie“)
Sind diese Vorgaben nicht erfüllt, sollten Sie der Sache unbedingt auf den Grund gehen. Sie könnten dann gute Chancen haben.
Welche Möglichkeiten habe ich, um ein medizinisches Gutachten zu bekommen?
Im Wesentlichen gibt es drei Wege – jeder mit eigenen Vor- und Nachteilen:
Kostenloses Gutachten über die Krankenkasse:
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie über Ihre Krankenkasse ein medizinisches Gutachten anfordern. Das ist für Sie komplett kostenfrei.Privat beauftragtes Gutachten:
Sie können auch selbst ein Gutachten in Auftrag geben – zum Beispiel bei einem Chefarzt oder ein Chefärztin an einer Uniklinik. Diese Variante ist kostenpflichtig, kann aber in bestimmten Fällen sehr sinnvoll sein.Schlichtungsverfahren:
Auch dieses Verfahren ist kostenlos. Allerdings eignet es sich nicht in allen Fällen gleichermaßen gut. Ob es für Sie infrage kommt, sollte im Einzelfall geprüft werden.
Die drei Optionen unterscheiden sich deutlich – was Kosten, Dauer und Qualität betrifft. Deshalb lohnt es sich, genau abzuwägen, welcher Weg am besten zu Ihrer Situation passt.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Medizinische Gutachten
Gibt es noch mehr als Schmerzensgeld?
Sie haben umfassende Rechte. Dazu gehört insbesondere (aber nicht abschließend) der Ersatz der folgenden Schadens-Positionen:
Verdienstausfall bis zum Renteneintritt und darüber hinaus
Mehrbedarfsschaden (Pflegekosten, Hilfsmittel, Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett etc.)
Haushaltsführungsschaden (Ersatz für Haushaltshilfe)
Energiekosten (Ersatz des höheren Bedarfs)
Zuzahlung zu Medikation und Therapie
Kosten für Begleitperson (wenn medizinisch indiziert)
Fahrtkosten und Parkkosten
Kosten für behindertengerechte Umgestaltung von Wohnung/Haus, Garten, PKW etc.
Es gilt der Grundsatz der Naturalrestitution, das heißt, Sie müssen so gestellt werden, wie stünden, wenn es das Schadensereignis nicht gegeben hätte.
Weitere Informationenfinden Sie in diesem Ratgeberbeitrag: Schadensersatzansprüche nach einem Unfall oder Behandlungsfehler