Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall
Haben Sie oder ein Angehöriger nach einem Schlaganfall schwere oder dauerhafte Schäden erlitten? Besteht der Verdacht, dass Warnzeichen nicht rechtzeitig erkannt wurden, notwendige Untersuchungen oder Behandlungen verzögert wurden oder eine erforderliche Verlegung unterlassen wurde?
Dann kann eine sorgfältige arzthaftungsrechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Unsere spezialisierten Fachanwälte für Medizinrecht prüfen, ob die Behandlung dem maßgeblichen medizinischen Standard entsprach und ob ein vermeidbarer Fehler den Gesundheitsschaden verursacht oder verschlimmert haben kann. Dazu rekonstruieren wir den gesamten Behandlungsverlauf, angefangen bei den ersten Symptomen über die Aufnahme und Behandlung bis zur weiteren Versorgung.
Wir sichern die relevanten Behandlungsunterlagen, lassen den Fall medizinisch begutachten und prüfen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld, Schadensersatz, Pflegekosten, Verdienstausfall und weitere Zukunftsschäden.
Welche Behandlungsfehler kommen nach einem Schlaganfall infrage?
Ein Schlaganfall ist immer auch ein dramatischer Einschnitt ins Leben – für Betroffene ebenso wie für ihre Angehörigen. Wenn zusätzlich ein Behandlungsfehler vorliegt, werden die Folgen oft noch schwerwiegender: gesundheitlich, emotional und finanziell.
Bei der rechtlichen Prüfung können unter anderem folgende Fragen eine Rolle spielen:
Wurden typische Warnzeichen eines Schlaganfalls rechtzeitig erkannt?
Wurde die notwendige Diagnostik ohne vermeidbare Verzögerung veranlasst?
Wurde zwischen einem Gefäßverschluss und einer Hirnblutung unterschieden?
Wurde bei einem ischämischen Schlaganfall geprüft, ob eine Thrombolyse oder Thrombektomie infrage kam?
Wurde eine notwendige Verlegung auf eine Stroke Unit oder in ein spezialisiertes Zentrum rechtzeitig organisiert?
Wurde der Patient nach der Akutbehandlung ausreichend überwacht?
Wurde er möglicherweise zu früh entlassen?
Wurden Verschlechterungen oder neue neurologische Symptome rechtzeitig erkannt und behandelt?
Diese Konstellationen sind jedoch nicht automatisch als Behandlungsfehler zu werten. Ob eine Abweichung vom medizinischen Standard vorlag, hängt unter anderem vom konkreten Befund, dem Zeitpunkt, dem Gesundheitszustand, den verfügbaren Behandlungsmöglichkeiten und der Dokumentation ab.
Genau hier setzen wir an. Unsere Fachanwälte für Medizinrecht prüfen, ob der Fehler den Gesundheitsschaden verursacht oder verschlimmert hat. Gerade bei Schlaganfällen ist deshalb eine genaue Rekonstruktion des zeitlichen Ablaufs sowie regelmäßig eine medizinische Begutachtung erforderlich.
Die ersten Schritte der rechtlichen Aufarbeitung
Bei einem Schlaganfall zählt medizinisch jede Minute und das gilt auch für die rechtliche Aufarbeitung: Je genauer die Zeitabläufe von den ersten Symptomen bis zur tatsächlichen Behandlung dokumentiert werden, desto klarer lässt sich später beurteilen, ob die Leitlinien-Zeitfenster eingehalten wurden. Für diese zeitkritische Beweisführung ist Erfahrung mit neurologischen Gutachten erforderlich.
Wir prüfen insbesondere:
wann die ersten Symptome auftraten,
wann ärztliche Hilfe angefordert wurde,
wann die Aufnahme im Krankenhaus erfolgte,
wann die neurologische Untersuchung und Bildgebung durchgeführt wurden,
wann die Diagnose gestellt wurde,
welche Behandlung geprüft oder eingeleitet wurde,
ob eine Verlegung erforderlich war und wann sie erfolgte,
welche gesundheitlichen Folgen anschließend eingetreten sind.
Dazu zählen unter anderem die Sicherung und Prüfung von Rettungsdienstunterlagen, Notaufnahmeprotokollen, Arztberichten, Bildgebungsmaterial, Pflegeberichten, Therapieentscheidungen und Entlassungsunterlagen.
Eine zeitliche Verzögerung allein beweist noch keinen Behandlungsfehler. Sie kann jedoch Anlass für eine genauere Prüfung sein, wenn eine erforderliche Maßnahme nicht rechtzeitig geprüft, eingeleitet oder organisiert wurde und dadurch ein Gesundheitsschaden verursacht oder vergrößert worden sein könnte.
Wenn Sie daran zweifeln, ob Ihr Fall entsprechend geprüft wurde, findet hier Hinweise zum Einholen einer Zweitmeinung.
Ihre Rechte und Ansprüche nach einem falsch behandelten Schlaganfall
Wie hoch ist das Schmerzensgeld?
Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben nachhaltig verändern, nicht nur körperlich, sondern auch emotional und sozial. Schmerzensgeld soll diese immateriellen Schäden ausgleichen und Ihnen eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bieten.
Dazu zählen sowohl körperliche Schmerzen, die durch den Fehler entstanden sind, als auch psychische Belastungen wie Ängste, Depressionen oder Traumata. Auch Einschränkungen im Alltag, beispielsweise der Verlust von Lebensfreude, Hobbys oder sozialer Teilhabe durch die gesundheitlichen Folgen, fließen in die Bemessung ein.
Die Höhe hängt von mehreren Faktoren ab: Je gravierender und langanhaltender Ihre Einschränkungen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen. Ebenso entscheidend ist, wie stark sich der Fehler auf Ihren Beruf und Alltag auswirkt. Von großer Bedeutung ist auch, ob grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vorlag, denn je schwerer das Verschulden, desto höher fällt die Entschädigung in der Regel aus.
Wir wissen, dass eine finanzielle Entschädigung das Geschehene nicht ungeschehen macht, aber sie kann helfen, Ihnen Gerechtigkeit und Sicherheit für die Zukunft zu geben.
Schadensersatz: Ihre finanzielle Sicherheit nach einem Behandlungsfehler
Ein ärztlicher Fehler kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Viele Betroffene sind plötzlich mit unerwarteten Kosten konfrontiert, sei es durch Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungen oder Pflegebedarf. Diese Belastungen müssen Sie bei einem nachgewiesenen Arztfehler nicht allein tragen. Es steht Ihnen eine angemessene Entschädigung zu.
Dazu gehören unter anderem:
Verdienstausfall: Wenn Sie durch den Behandlungsfehler arbeitsunfähig werden oder Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.
Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, weil Sie alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigen können.
Medizinische Zusatzkosten: Für weiterführende Behandlungen, spezialisierte Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen.
Mehrbedarfsschaden: Kosten für ambulante oder stationäre Pflege sowie notwendige Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.
Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.
Warum eine sorgfältige Dokumentation wichtig ist
Damit Ihnen keine Ansprüche entgehen, ist es entscheidend, alle entstandenen und zukünftigen Kosten genau zu erfassen. Versicherungen versuchen oft, Leistungen zu kürzen oder abzulehnen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen nichts entgeht und Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden.
In unserem Ratgeberbeitrag Schlaganfall – jede Minute zählt erfahren Schlaganfall-Patienten und Angehörige mehr über ihre Rechte und erhalten wertvolle Tipps.
Schlaganfall zu spät erkannt: Fallschilderungen aus unserer Praxis
Unsere Fallschilderungen zeigen, wie wir Fälle falsch behandelter Schlaganfälle aufarbeiten. Wir prüfen Krankenakten, Befunde, Dokumentation, Zeitabläufe und Gutachten, um mögliche Behandlungsfehler nachzuweisen und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Pflegekosten, Zukunftsschäden und wirtschaftliche Absicherung durchzusetzen.
Der Fall
Unser Mandant wurde mit dringendem Verdacht auf einen akuten Schlaganfall durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Die Klinik veranlasste zunächst ein Notfall-CT des Gehirns. Eine Hirnblutung konnte dadurch ausgeschlossen werden.
Damit stand der Verdacht auf einen Gefäßverschluss im Raum. In dieser Situation hätte zügig geprüft werden müssen, ob eine Schlaganfalltherapie möglich und geboten war, insbesondere eine Lysetherapie oder je nach Befund eine Thrombektomie.
Die Herausforderung
Obwohl die notwendige Diagnostik zunächst eingeleitet wurde, erfolgte anschließend keine rechtzeitige Behandlung. Das therapeutische Zeitfenster wurde nicht genutzt.
Gerade bei einem ischämischen Schlaganfall ist der zeitliche Ablauf entscheidend. Je länger ein Gefäßverschluss unbehandelt bleibt, desto größer ist das Risiko dauerhafter Hirnschäden.
Bei unserem Mandanten verstrich das Zeitfenster für eine mögliche Lysetherapie und Thrombektomie. Als später weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, war der schwere Hirnschaden bereits eingetreten.
Die Folgen waren erheblich: Unser Mandant erlitt dauerhafte Lähmungen und ist seitdem im Alltag auf umfassende Unterstützung angewiesen.
Unsere Strategie
Unser Ziel war eine zügige Klärung der Haftung und eine belastbare Grundlage für die Regulierung. Statt sofort Klage zu erheben, veranlassten wir zunächst eine medizinische Begutachtung über die Krankenkasse.
Das Gutachten bestätigte den Behandlungsfehler. Es stellte fest, dass die notwendige Schlaganfalltherapie nicht rechtzeitig eingeleitet wurde und diese Verzögerung für die schweren gesundheitlichen Folgen relevant war.
Mit dieser Grundlage konnten wir die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses außergerichtlich zur Regulierung bewegen.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten erreichten wir eine außergerichtliche Gesamtsumme von 700.000 €. Dadurch konnte ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden.
Die Entschädigung dient der Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, mögliche Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.
Für unseren Mandanten und seine Familie bedeutete die außergerichtliche Einigung eine schnellere finanzielle Klärung in einer ohnehin schweren Lebenssituation.
Fazit
Der Fall zeigt, dass bei einem Schlaganfall nicht nur die schnelle Diagnostik entscheidend ist. Ebenso wichtig ist, dass nach der Diagnostik die notwendige Therapie ohne vermeidbare Verzögerung geprüft und eingeleitet wird.
Wird das Zeitfenster für Lysetherapie oder Thrombektomie versäumt, können schwere und dauerhafte Hirnschäden entstehen. Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde mit typischen Symptomen eines akuten Schlaganfalls in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefert. Bei einem Schlaganfallverdacht zählt jede Minute, weil schnelle Diagnostik und Therapie entscheidend für den weiteren Verlauf sein können.
Nach unserer Prüfung wurde die notwendige Schlaganfall-Diagnostik nicht rechtzeitig eingeleitet. Das Notfall-CT des Gehirns erfolgte erst mit erheblicher Verzögerung. Auch die Verlegung auf eine spezialisierte Schlaganfallstation wurde nicht zeitnah organisiert.
Dadurch verstrich wertvolle Zeit, in der eine gezielte Behandlung hätte geprüft und eingeleitet werden müssen.
Die Behandlungsfehler
Im Mittelpunkt standen mehrere Versäumnisse in der Notaufnahme. Trotz des akuten Verdachts wurde die bildgebende Diagnostik nicht innerhalb des erforderlichen Zeitfensters veranlasst. Das CT erfolgte erst mehr als drei Stunden später.
Außerdem wurde unser Mandant nicht rechtzeitig auf eine Stroke Unit verlegt. Dort wären eine spezialisierte neurologische Überwachung und Behandlung möglich gewesen.
Durch die Verzögerung wurde auch das Zeitfenster für wichtige Schlaganfalltherapien verpasst, insbesondere für eine Lysetherapie und je nach Befund für eine Thrombektomie.
Die gesundheitlichen Folgen
Unser Mandant erlitt einen dauerhaften Hirnschaden. Seitdem ist er einseitig gelähmt und in seinem Alltag erheblich eingeschränkt.
Er benötigt dauerhaft Unterstützung sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Hilfe. Nach den medizinischen Feststellungen wären die Folgen bei rechtzeitiger Diagnostik und Behandlung zumindest wesentlich vermeidbar gewesen.
Unsere Strategie
Vorgerichtlich lag bereits ein medizinisches Gutachten vor, das den Behandlungsfehler bestätigte. Dennoch lehnte die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zunächst eine angemessene Regulierung ab.
Wir erhoben deshalb Klage. Im gerichtlichen Verfahren bestätigte auch der gerichtlich bestellte Sachverständige unsere Auffassung und bewertete die Versäumnisse in der Notaufnahme als grobe Behandlungsfehler.
Das war rechtlich besonders wichtig, weil sich bei einem groben Behandlungsfehler die Beweislast zugunsten der Patientenseite verschieben kann.
Das Ergebnis
Im laufenden Gerichtsverfahren nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir einen Vergleich über 850.000 € erreichen.
Die Entschädigung dient der langfristigen Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Sie umfasst insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und weitere behandlungsfehlerbedingte Zukunftsschäden.
Fazit
Der Fall zeigt, wie entscheidend schnelle Abläufe bei einem Schlaganfallverdacht sind. Notfall-CT, neurologische Einschätzung und gegebenenfalls Verlegung auf eine Stroke Unit müssen ohne vermeidbare Verzögerung organisiert werden.
Wird das diagnostische und therapeutische Zeitfenster verpasst, können dauerhafte Hirnschäden entstehen. Für betroffene Patienten geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die vollständige Absicherung langfristiger Folgen – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde mit plötzlich einsetzenden, extrem starken Kopfschmerzen durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Solche Beschwerden werden medizinisch häufig als Vernichtungskopfschmerz beschrieben und können auf eine ernsthafte neurologische Ursache hinweisen.
In einer solchen Situation muss insbesondere an eine drohende Hirnblutung oder ein Aneurysma gedacht werden. Eine zeitnahe bildgebende Diagnostik, etwa durch ein CT des Kopfes, ist dann von zentraler Bedeutung.
Nach unserer Prüfung wurde diese Abklärung nicht veranlasst. Stattdessen nahm die Klinik eine hypertensive Entgleisung, also eine Blutdruckkrise, an. Der Mandant wurde wenig später entlassen.
Die gesundheitlichen Folgen
Nur wenige Tage später traten die Beschwerden erneut auf. Diesmal kam es zu einer schweren Hirnblutung.
Unser Mandant erlitt einen dauerhaften Hirnschaden mit erheblichen Lähmungen und kognitiven Einschränkungen. Nach den medizinischen Feststellungen wären diese Folgen bei rechtzeitiger Diagnostik und Behandlung vermeidbar gewesen.
Für den Mandanten und seine Familie veränderte sich der Alltag grundlegend. Pflege, Unterstützung, Therapien und langfristige finanzielle Absicherung wurden zu zentralen Fragen.
Die rechtliche Herausforderung
Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Symptome in der Notaufnahme als neurologisches Warnzeichen hätten erkannt werden müssen. Entscheidend war außerdem, ob rechtzeitige Bildgebung und Behandlung die spätere Hirnblutung verhindert oder ihre Folgen wesentlich reduziert hätten.
Gerade bei plötzlich auftretenden, ungewöhnlich starken Kopfschmerzen müssen Notaufnahmeprotokolle, Blutdruckwerte, neurologische Befunde und diagnostische Entscheidungen sorgfältig geprüft werden.
Unsere Strategie
Um eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden, leiteten wir zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer ein. Dieses Verfahren ermöglichte eine unabhängige medizinische Bewertung ohne eigenes Kostenrisiko für den Mandanten.
Wir arbeiteten die Behandlungsunterlagen detailliert auf und stellten dar, warum die Symptome eine weiterführende neurologische Abklärung erfordert hätten.
Das Gutachten der Schlichtungsstelle bestätigte unsere Auffassung. Das Übersehen der Warnzeichen und das Unterlassen der notwendigen Diagnostik wurden als grober Behandlungsfehler bewertet.
Das Ergebnis
Auf Grundlage des Schlichtungsgutachtens nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir eine Entschädigungssumme von 950.000 € erreichen.
Die Regulierung erfolgte ohne langjährigen Gerichtsprozess. Das war für den Mandanten besonders wichtig, weil seine gesundheitliche Situation und der Pflegebedarf die Familie bereits erheblich belasteten.
Die Entschädigung dient der Absicherung der langfristigen Folgen, insbesondere Pflege, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel und weiterer Zukunftsschäden.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Abklärung bei plötzlich einsetzenden, extrem starken Kopfschmerzen ist. Ein Vernichtungskopfschmerz kann ein Warnzeichen für eine Hirnblutung oder ein Aneurysma sein.
Wird in einer solchen Situation keine ausreichende Diagnostik veranlasst, können schwere und dauerhafte Schäden entstehen. Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, kognitiven Einschränkungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln und Zukunftsschäden.
Erstrittener Schadensersatz
In guten Händen - für Ihr gutes Recht
Ihr Weg zur Entschädigung
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Sie berichten uns, was passiert ist, welche Beschwerden bestehen und welche Unterlagen bereits vorliegen. Die erste Einschätzung ist vertraulich und unverbindlich.
Unsere Ersteinschätzung
Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen offen und ehrlich mit, ob Sie grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Schnell, klar und kostenlos.
Ihr Anspruch auf Entschädigung
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere, inklusive der Kommunikation mit der Klinik, dem Arzt und der Versicherung. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.
Wer Sie jetzt vertritt
Der Anwalt an Ihrer Seite
Erfolg ist niemals Zufall, sondern das Ergebnis präziser Zusammenarbeit. Rechtsanwalt Malte Oehlschläger ist Ihr persönlicher Ansprechpartner, bei dem alle Informationen zusammenlaufen. Er stellt für Ihr spezifisches Anliegen ein maßgeschneidertes Expertenteam auf, das Fachwissen und Erfahrung bündelt. So erhalten Sie eine Vertretung, die fachlich tief greift und sich mit vollem Einsatz für Ihre Ziele starkmacht.
Malte Oehlschläger
Zusätzliche Kompetenz
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht, Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.
Sie haben noch Fragen zum Thema?
Rechtliche Fragen nach einem fehlerhaft behandelten Schlaganfall können in einer ohnehin von Sorgen und Unsicherheit geprägten Situation überwältigend sein. Deshalb haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt: verständlich und auf den Punkt gebracht. Und wenn doch etwas offen bleibt, sind wir gerne für Sie da.
Bei Schlaganfällen ist der exakte Zeitpunkt, zu dem die ersten Symptome auftraten, von zentraler Bedeutung, da sich die gesamte Zeitfenster-Berechnung für Lysetherapie und Thrombektomie daran orientiert. Wird diese Uhrzeit in der Notaufnahme ungenau oder gar nicht dokumentiert, kann dies die spätere Klärung erschweren, ob ein Zeitfenster tatsächlich verpasst wurde. Angehörige und Ersthelfer sollten den genauen Zeitpunkt des Symptombeginns deshalb wenn möglich festhalten, denn diese Information kann für die spätere rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Die Behandlungsdokumentation liefert wichtige Anhaltspunkte: den Zeitpunkt der Aufnahme, den Zeitpunkt der Bildgebung, den Zeitpunkt der neurologischen Erstuntersuchung und den Zeitpunkt einer eventuellen Therapieentscheidung. Weichen diese Zeitpunkte deutlich von den Leitlinienvorgaben ab, ist das ein starkes Indiz für ein mögliches Organisationsverschulden. Relevant ist auch, ob eine spezialisierte Schlaganfallstation vorhanden war und rechtzeitig eingebunden wurde. Gerade bei kleineren Krankenhäusern ohne eigene Stroke Unit stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine Verlegung in eine spezialisierte Klinik rechtzeitig hätte erfolgen müssen.
Ja, grundsätzlich kommt auf jeder Versorgungsstufe eine Haftung infrage, wenn Warnzeichen hätten erkannt werden müssen. Werden etwa bei einem Hausarztbesuch typische Schlaganfallsymptome wie plötzliche Sprachstörungen, einseitige Lähmungserscheinungen oder Sehstörungen nicht ernst genommen und kein Notruf sofort veranlasst, kann das einen eigenständigen Behandlungsfehler darstellen. Das Gleiche gilt für eine spätere Verzögerung in der Klinik. Welche Versorgungsstufe im konkreten Fall ursächlich für die Verzögerung war, muss jeweils individuell aufgeklärt werden.
Bei einem ischämischen Schlaganfall wird ein Teil des Gehirns nicht mehr ausreichend durchblutet, wodurch mehr und mehr Nervenzellen unwiderruflich absterben. Die strengen Vorgaben (sofortige Bildgebung, Verlegung auf die Stroke Unit und neurologische Abklärung) existieren genau aus diesem Grund: Sie sollen sicherstellen, dass die entscheidenden Therapieoptionen noch innerhalb des Zeitfensters geprüft werden können, in dem sie wirksam sind. Diese Leitlinien sind nicht nur medizinisch begründet, sondern werden auch in der rechtlichen Bewertung als objektiver Maßstab herangezogen, an dem sich das tatsächliche Verhalten der Klinik messen lassen muss.