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Behandlungsfehler nach einem Schlaganfall

Schlaganfall – eine der häufigsten Erkrankungen

Der Schlaganfall (auch Hirnschlag oder Apoplex genannt) ist die dritthäufigste Todesursache und die häufigste Ursache für Behinderungen. Dennoch wird ein Schlaganfall oft nicht erkannt oder aufgrund mangelnder Infrastruktur der Krankenhäuser zu spät behandelt.

Dabei ist eine zeitnahe Behandlung für Schlaganfallpatienten extrem wichtig. Jede Minute zählt, denn je früher ein Schlaganfall erkannt wird, desto erfolgreicher kann er behandelt und schwerwiegende Folgen können verhindert werden.

Dennoch kommt es selbst in Kliniken mit Stroke Unit immer wieder vor, dass ein Schlaganfall nicht erkannt und der Patient falsch behandelt wird

Rechtsanwalt im Gespräch mit einer Mandantin.

Klare Lösungen und verlässliche Unterstützung

Ein Schlaganfall ist immer auch ein dramatischer Einschnitt ins Leben – für Betroffene ebenso wie für ihre Angehörigen. Wenn zusätzlich ein Behandlungsfehler vorliegt, werden die Folgen oft noch schwerwiegender: gesundheitlich, emotional und finanziell.

Plötzlich stehen Sie vor vielen Fragen:

  • War die Diagnose und Behandlung korrekt?

  • Hätte eine schnellere oder andere Therapie die Schäden begrenzen können?

  • Welche Ansprüche stehen Ihnen oder Ihrem betroffenen Angehörigen zu – und wie können Sie diese durchsetzen?"

Genau hier setzen wir an. Unsere spezialisierten Fachanwälte im Medizinrecht vertreten ausschließlich Patientinnen und Patienten. Wir prüfen Ihren Fall mit größter Sorgfalt, klären Ihre Ansprüche und setzen sie entschlossen durch – im Gespräch mit Versicherungen ebenso wie, wenn nötig, vor Gericht. Und wir begleiten Sie nicht nur juristisch, sondern auch menschlich – Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zu Gerechtigkeit und Sicherheit.

Die ersten Schritte nach einem Schlaganfall mit Verdacht auf Behandlungsfehler

Bei einem Schlaganfall zählt medizinisch jede Minute – und genau das gilt auch für die rechtliche Aufarbeitung: Je genauer die Zeitabläufe von den ersten Symptomen bis zur tatsächlichen Behandlung dokumentiert werden, desto klarer lässt sich später beurteilen, ob die Leitlinien-Zeitfenster eingehalten wurden.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Sicherung von Notaufnahme-Dokumentationen, Zeitprotokollen und bildgebender Diagnostik,

  • der Auswertung medizinischer Gutachten zur Einhaltung der Schlaganfall-Leitlinien,

  • der genauen Rekonstruktion des zeitlichen Ablaufs zwischen Symptombeginn, Aufnahme, Diagnostik und Therapieentscheidung,

  • der Prüfung, ob eine rechtzeitige Verlegung auf eine Stroke Unit erfolgt ist,

  • der Berechnung von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Pflegekosten,

  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber Klinik und Versicherern.

Gerade bei Schlaganfall-Fällen ist die minutengenaue Dokumentation der ersten Stunden oft entscheidender als bei jedem anderen Behandlungsfehler-Typ. Deshalb lohnt es sich, die Unterlagen der Notaufnahme so früh wie möglich sichern zu lassen..

Häufige Behandlungsfehler bei Schlaganfällen

Nicht jeder Schlaganfall ist auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen – doch es gibt Situationen, in denen Ärzte und Kliniken schwerwiegende Fehler machen. Dazu gehören unter anderem:

  • Verzögerte Diagnosestellung: Symptome werden nicht ernst genommen oder falsch interpretiert, wodurch wertvolle Zeit verstreicht.

  • Fehlende oder falsche Behandlung: Medikamente wie Thrombolyse oder chirurgische Eingriffe werden zu spät oder gar nicht angewendet.

  • Unzureichende Überwachung: Nach der Erstversorgung erfolgt keine ausreichende neurologische Kontrolle oder Therapieanpassung.

  • Verfrühte Entlassung aus dem Krankenhaus: Patienten werden entlassen, obwohl weiterhin ein erhöhtes Risiko für Folgeschäden besteht.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, unterstützen wir Sie bei der Klärung und setzen Ihre Ansprüche durch.

Ihre Rechte und Ansprüche nach einem falsch behandelten Schlaganfall

Was Ihnen zusteht

Ein Behandlungsfehler kann Ihr Leben nachhaltig verändern – nicht nur körperlich, sondern auch emotional und sozial. Schmerzensgeld soll diese immateriellen Schäden ausgleichen und Ihnen eine finanzielle Entschädigung für das erlittene Leid bieten.

Dazu zählen sowohl körperliche Schmerzen, die durch den Fehler entstanden sind, als auch psychische Belastungen wie Ängste, Depressionen oder Traumata. Auch Einschränkungen im Alltag, beispielsweise der Verlust von Lebensfreude, Hobbys oder sozialer Teilhabe durch die gesundheitlichen Folgen, fließen in die Bemessung ein.

Wie hoch ist Ihr Schmerzensgeld?

Die Höhe der Entschädigung hängt von mehreren Faktoren ab: Je gravierender und langanhaltender Ihre Einschränkungen sind, desto höher kann das Schmerzensgeld ausfallen. Ebenso entscheidend ist, wie stark sich der Fehler auf Ihren Beruf und Alltag auswirkt. Von großer Bedeutung ist auch, ob grobe Fahrlässigkeit oder sogar Vorsatz vorlag, denn je schwerer das Verschulden, desto höher fällt die Entschädigung in der Regel aus.

Wir wissen, dass eine finanzielle Entschädigung das Geschehene nicht ungeschehen macht – aber sie kann helfen, Ihnen Gerechtigkeit und Sicherheit für die Zukunft zu geben. Wir stehen an Ihrer Seite und setzen Ihr Recht auf Schmerzensgeld entschlossen durch.

Schadensersatz: Ihre finanzielle Sicherheit nach einem Behandlungsfehler

Ein ärztlicher Fehler kann nicht nur gesundheitliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. Viele Betroffene sind plötzlich mit unerwarteten Kosten konfrontiert – sei es durch Verdienstausfall, zusätzliche Behandlungen oder Pflegebedarf. Sie müssen diese Belastungen nicht allein tragen. Ihnen steht eine angemessene Entschädigung zu.

Dazu gehören:

  • Verdienstausfall: Wenn Sie durch den Behandlungsfehler arbeitsunfähig werden oder Ihre Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

  • Haushaltsführungsschaden: Wenn Sie Unterstützung im Haushalt benötigen, weil Sie alltägliche Aufgaben nicht mehr bewältigen können.

  • Medizinische Zusatzkosten: Für weiterführende Behandlungen, spezialisierte Therapien oder Rehabilitationsmaßnahmen.

  • Mehrbedarfsschaden: Kosten für ambulante oder stationäre Pflege sowie notwendige Umbaumaßnahmen zur Barrierefreiheit.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 9. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 01/2026

Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.

Warum eine sorgfältige Dokumentation wichtig ist

Damit Ihnen keine Ansprüche entgehen, ist es entscheidend, alle entstandenen und zukünftigen Kosten genau zu erfassen. Versicherungen versuchen oft, Leistungen zu kürzen oder abzulehnen – wir sorgen dafür, dass Ihnen nichts entgeht und Ihre Ansprüche vollständig durchgesetzt werden

Sie möchten mehr über das Thema erfahren?

In unserem Expertenbeitrag erfahren Sie mehr über Ihre Rechte und erhalten wertvolle Tipps für Schlaganfall-Patienten und Angehörige: Schlaganfall – jede Minute zählt

Schlaganfall zu spät erkannt: Fallschilderungen aus unserer Praxis

Unsere Fallschilderungen zeigen, wie wir solche Fälle falsch behandelter Schlaganfälle aufarbeiten. Wir prüfen Krankenakten, Befunde, Dokumentation, Zeitabläufe und Gutachten, um mögliche Behandlungsfehler nachzuweisen und Ansprüche auf Schmerzensgeld, Pflegekosten, Zukunftsschäden und wirtschaftliche Absicherung durchzusetzen.

Der Fall

Unser Mandant wurde mit dringendem Verdacht auf einen akuten Schlaganfall durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Die Klinik veranlasste zunächst ein Notfall-CT des Gehirns. Eine Hirnblutung konnte dadurch ausgeschlossen werden.

Damit stand der Verdacht auf einen Gefäßverschluss im Raum. In dieser Situation hätte zügig geprüft werden müssen, ob eine Schlaganfalltherapie möglich und geboten war, insbesondere eine Lysetherapie oder je nach Befund eine Thrombektomie.

Die Herausforderung

Obwohl die notwendige Diagnostik zunächst eingeleitet wurde, erfolgte anschließend keine rechtzeitige Behandlung. Das therapeutische Zeitfenster wurde nicht genutzt.

Gerade bei einem ischämischen Schlaganfall ist der zeitliche Ablauf entscheidend. Je länger ein Gefäßverschluss unbehandelt bleibt, desto größer ist das Risiko dauerhafter Hirnschäden.

Bei unserem Mandanten verstrich das Zeitfenster für eine mögliche Lysetherapie und Thrombektomie. Als später weitere Maßnahmen eingeleitet wurden, war der schwere Hirnschaden bereits eingetreten.

Die Folgen waren erheblich: Unser Mandant erlitt dauerhafte Lähmungen und ist seitdem im Alltag auf umfassende Unterstützung angewiesen.

Unsere Strategie

Unser Ziel war eine zügige Klärung der Haftung und eine belastbare Grundlage für die Regulierung. Statt sofort Klage zu erheben, veranlassten wir zunächst eine medizinische Begutachtung über die Krankenkasse.

Das Gutachten bestätigte den Behandlungsfehler. Es stellte fest, dass die notwendige Schlaganfalltherapie nicht rechtzeitig eingeleitet wurde und diese Verzögerung für die schweren gesundheitlichen Folgen relevant war.

Mit dieser Grundlage konnten wir die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses außergerichtlich zur Regulierung bewegen.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten erreichten wir eine außergerichtliche Gesamtsumme von 700.000 €. Dadurch konnte ein langwieriger Gerichtsprozess vermieden werden.

Die Entschädigung dient der Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Dazu gehören insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, mögliche Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.

Für unseren Mandanten und seine Familie bedeutete die außergerichtliche Einigung eine schnellere finanzielle Klärung in einer ohnehin schweren Lebenssituation.

Fazit

Der Fall zeigt, dass bei einem Schlaganfall nicht nur die schnelle Diagnostik entscheidend ist. Ebenso wichtig ist, dass nach der Diagnostik die notwendige Therapie ohne vermeidbare Verzögerung geprüft und eingeleitet wird.

Wird das Zeitfenster für Lysetherapie oder Thrombektomie versäumt, können schwere und dauerhafte Hirnschäden entstehen. Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.

Erstrittener Schadensersatz

700 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde mit typischen Symptomen eines akuten Schlaganfalls in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefert. Bei einem Schlaganfallverdacht zählt jede Minute, weil schnelle Diagnostik und Therapie entscheidend für den weiteren Verlauf sein können.

Nach unserer Prüfung wurde die notwendige Schlaganfall-Diagnostik nicht rechtzeitig eingeleitet. Das Notfall-CT des Gehirns erfolgte erst mit erheblicher Verzögerung. Auch die Verlegung auf eine spezialisierte Schlaganfallstation wurde nicht zeitnah organisiert.

Dadurch verstrich wertvolle Zeit, in der eine gezielte Behandlung hätte geprüft und eingeleitet werden müssen.

Die Behandlungsfehler

Im Mittelpunkt standen mehrere Versäumnisse in der Notaufnahme. Trotz des akuten Verdachts wurde die bildgebende Diagnostik nicht innerhalb des erforderlichen Zeitfensters veranlasst. Das CT erfolgte erst mehr als drei Stunden später.

Außerdem wurde unser Mandant nicht rechtzeitig auf eine Stroke Unit verlegt. Dort wären eine spezialisierte neurologische Überwachung und Behandlung möglich gewesen.

Durch die Verzögerung wurde auch das Zeitfenster für wichtige Schlaganfalltherapien verpasst, insbesondere für eine Lysetherapie und je nach Befund für eine Thrombektomie.

Die gesundheitlichen Folgen

Unser Mandant erlitt einen dauerhaften Hirnschaden. Seitdem ist er einseitig gelähmt und in seinem Alltag erheblich eingeschränkt.

Er benötigt dauerhaft Unterstützung sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Hilfe. Nach den medizinischen Feststellungen wären die Folgen bei rechtzeitiger Diagnostik und Behandlung zumindest wesentlich vermeidbar gewesen.

Unsere Strategie

Vorgerichtlich lag bereits ein medizinisches Gutachten vor, das den Behandlungsfehler bestätigte. Dennoch lehnte die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses zunächst eine angemessene Regulierung ab.

Wir erhoben deshalb Klage. Im gerichtlichen Verfahren bestätigte auch der gerichtlich bestellte Sachverständige unsere Auffassung und bewertete die Versäumnisse in der Notaufnahme als grobe Behandlungsfehler.

Das war rechtlich besonders wichtig, weil sich bei einem groben Behandlungsfehler die Beweislast zugunsten der Patientenseite verschieben kann.

Das Ergebnis

Im laufenden Gerichtsverfahren nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir einen Vergleich über 850.000 € erreichen.

Die Entschädigung dient der langfristigen Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen. Sie umfasst insbesondere medizinische Versorgung, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen und weitere behandlungsfehlerbedingte Zukunftsschäden.

Fazit

Der Fall zeigt, wie entscheidend schnelle Abläufe bei einem Schlaganfallverdacht sind. Notfall-CT, neurologische Einschätzung und gegebenenfalls Verlegung auf eine Stroke Unit müssen ohne vermeidbare Verzögerung organisiert werden.

Wird das diagnostische und therapeutische Zeitfenster verpasst, können dauerhafte Hirnschäden entstehen. Für betroffene Patienten geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die vollständige Absicherung langfristiger Folgen – insbesondere bei Lähmungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln, Wohnraumanpassung und Erwerbsschaden.

Erstrittener Schadensersatz

850 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde mit plötzlich einsetzenden, extrem starken Kopfschmerzen durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eingeliefert. Solche Beschwerden werden medizinisch häufig als Vernichtungskopfschmerz beschrieben und können auf eine ernsthafte neurologische Ursache hinweisen.

In einer solchen Situation muss insbesondere an eine drohende Hirnblutung oder ein Aneurysma gedacht werden. Eine zeitnahe bildgebende Diagnostik, etwa durch ein CT des Kopfes, ist dann von zentraler Bedeutung.

Nach unserer Prüfung wurde diese Abklärung nicht veranlasst. Stattdessen nahm die Klinik eine hypertensive Entgleisung, also eine Blutdruckkrise, an. Der Mandant wurde wenig später entlassen.

Die gesundheitlichen Folgen

Nur wenige Tage später traten die Beschwerden erneut auf. Diesmal kam es zu einer schweren Hirnblutung.

Unser Mandant erlitt einen dauerhaften Hirnschaden mit erheblichen Lähmungen und kognitiven Einschränkungen. Nach den medizinischen Feststellungen wären diese Folgen bei rechtzeitiger Diagnostik und Behandlung vermeidbar gewesen.

Für den Mandanten und seine Familie veränderte sich der Alltag grundlegend. Pflege, Unterstützung, Therapien und langfristige finanzielle Absicherung wurden zu zentralen Fragen.

Die rechtliche Herausforderung

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Symptome in der Notaufnahme als neurologisches Warnzeichen hätten erkannt werden müssen. Entscheidend war außerdem, ob rechtzeitige Bildgebung und Behandlung die spätere Hirnblutung verhindert oder ihre Folgen wesentlich reduziert hätten.

Gerade bei plötzlich auftretenden, ungewöhnlich starken Kopfschmerzen müssen Notaufnahmeprotokolle, Blutdruckwerte, neurologische Befunde und diagnostische Entscheidungen sorgfältig geprüft werden.

Unsere Strategie

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden, leiteten wir zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer ein. Dieses Verfahren ermöglichte eine unabhängige medizinische Bewertung ohne eigenes Kostenrisiko für den Mandanten.

Wir arbeiteten die Behandlungsunterlagen detailliert auf und stellten dar, warum die Symptome eine weiterführende neurologische Abklärung erfordert hätten.

Das Gutachten der Schlichtungsstelle bestätigte unsere Auffassung. Das Übersehen der Warnzeichen und das Unterlassen der notwendigen Diagnostik wurden als grober Behandlungsfehler bewertet.

Das Ergebnis

Auf Grundlage des Schlichtungsgutachtens nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir eine Entschädigungssumme von 950.000 € erreichen.

Die Regulierung erfolgte ohne langjährigen Gerichtsprozess. Das war für den Mandanten besonders wichtig, weil seine gesundheitliche Situation und der Pflegebedarf die Familie bereits erheblich belasteten.

Die Entschädigung dient der Absicherung der langfristigen Folgen, insbesondere Pflege, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel und weiterer Zukunftsschäden.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Abklärung bei plötzlich einsetzenden, extrem starken Kopfschmerzen ist. Ein Vernichtungskopfschmerz kann ein Warnzeichen für eine Hirnblutung oder ein Aneurysma sein.

Wird in einer solchen Situation keine ausreichende Diagnostik veranlasst, können schwere und dauerhafte Schäden entstehen. Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, kognitiven Einschränkungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln und Zukunftsschäden.

Erstrittener Schadensersatz

950 Tsd.

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    Malte Oehlschläger, Rechtsanwalt

    Malte Oehlschläger

    Fachanwalt für Medizinrecht
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    Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Rechtliche Fragen nach einem Behandlungsfehler bei einem Schlaganfall können überwältigend wirken – besonders in einer Situation, die ohnehin von Sorgen und Unsicherheit geprägt ist. Deshalb haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt: verständlich, auf den Punkt und mit dem Ziel, Ihnen schnell weiterzuhelfen. Und wenn doch etwas offen bleibt – wir sind jederzeit gerne für Sie da.

      Bei Schlaganfällen ist der exakte Zeitpunkt, zu dem die ersten Symptome auftraten, von zentraler Bedeutung, da sich die gesamte Zeitfenster-Berechnung für Lysetherapie und Thrombektomie daran orientiert. Wird diese Uhrzeit in der Notaufnahme ungenau oder gar nicht dokumentiert, kann dies die spätere Klärung erschweren, ob ein Zeitfenster tatsächlich verpasst wurde. Angehörige und Ersthelfer sollten den genauen Zeitpunkt des Symptombeginns deshalb wenn möglich festhalten, denn diese Information kann für die spätere rechtliche Bewertung entscheidend sein.

      Die Behandlungsdokumentation liefert wichtige Anhaltspunkte: den Zeitpunkt der Aufnahme, den Zeitpunkt der Bildgebung, den Zeitpunkt der neurologischen Erstuntersuchung und den Zeitpunkt einer eventuellen Therapieentscheidung. Weichen diese Zeitpunkte deutlich von den Leitlinienvorgaben ab, ist das ein starkes Indiz für ein mögliches Organisationsverschulden. Relevant ist auch, ob eine spezialisierte Schlaganfallstation vorhanden war und rechtzeitig eingebunden wurde. Gerade bei kleineren Krankenhäusern ohne eigene Stroke Unit stellt sich zusätzlich die Frage, ob eine Verlegung in eine spezialisierte Klinik rechtzeitig hätte erfolgen müssen.

      Ja, grundsätzlich kommt auf jeder Versorgungsstufe eine Haftung infrage, wenn Warnzeichen hätten erkannt werden müssen. Werden etwa bei einem Hausarztbesuch typische Schlaganfallsymptome wie plötzliche Sprachstörungen, einseitige Lähmungserscheinungen oder Sehstörungen nicht ernst genommen und kein Notruf sofort veranlasst, kann das einen eigenständigen Behandlungsfehler darstellen. Das Gleiche gilt für eine spätere Verzögerung in der Klinik. Welche Versorgungsstufe im konkreten Fall ursächlich für die Verzögerung war, muss jeweils individuell aufgeklärt werden.

      Bei einem ischämischen Schlaganfall wird ein Teil des Gehirns nicht mehr ausreichend durchblutet, wodurch mehr und mehr Nervenzellen unwiderruflich absterben. Die strengen Vorgaben (sofortige Bildgebung, Verlegung auf die Stroke Unit und neurologische Abklärung) existieren genau aus diesem Grund: Sie sollen sicherstellen, dass die entscheidenden Therapieoptionen noch innerhalb des Zeitfensters geprüft werden können, in dem sie wirksam sind. Diese Leitlinien sind nicht nur medizinisch begründet, sondern werden auch in der rechtlichen Bewertung als objektiver Maßstab herangezogen, an dem sich das tatsächliche Verhalten der Klinik messen lassen muss.

      testimonials

      Unsere Mandaten sagen über uns:

      Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt.“

      Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
      Fachanwalt für Medizinrecht

      "Ich möchte mich bei Herrn Oehlschläger recht herzlich bedanken für seinen überdurchschnittlichen Einsatz in meinem Prozess. Außerhalb und im Gerichtssaal hat er seine Fachkompetenz bewiesen und meinem Streitfall mit bestmöglichem Ausgang zu meinen Gunsten abgewickelt. Zudem möchte ich mich auch vom Team der Kanzlei Quirmbach & Partner recht herzlich bedanken.“

      Ein Mandant von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
      Fachanwalt für Medizinrecht

      „Letzten Sommer fühlte sich meine Frau schlecht. Schwindel und kurzzeitige … Parese der rechten Hand. Sie hatte Schwierigkeiten, schwerere Gegenstände zu halten und hatte sehr leichte Sprachprobleme. Dies waren Symptome eines möglichen Schlaganfalls. Leider hat der Neurologe … diese Symptome vernachlässigt. Nach einem Monat hatte meine Frau einen Schlaganfall. Herr Malte Oehlschläger hat sich um unseren Fall gekümmert. Aufgrund des umfangreichen Wissens und Engagements von Herrn Oehlschläger haben wir kürzlich eine Vergütung erhalten. Wir möchten uns ganz herzlich bei Ihnen bedanken. Ohne Ihre Hilfe wäre eine Entschädigung nicht möglich.“

      E. und M.B., Mandanten von Rechtsanwalt Malte Oehlschläger
      Fachanwalt für Medizinrecht