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Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Mit Expertise und Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite

Ein ärztlicher Behandlungsfehler mit der Folge einer Querschnittslähmung verändert alles. Von einem Moment auf den anderen stehen Sie und Ihre Familie vor neuen, oft überwältigenden Herausforderungen – medizinisch, finanziell und emotional. Der Verlust an Mobilität, die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und die Unsicherheit über die Zukunft sind nicht nur körperliche Belastungen, sondern greifen tief in das gesamte Leben ein.

In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und echtem Einfühlungsvermögen setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Wir stehen an Ihrer Seite, damit Sie Ihre Zukunft sicher gestalten und Ihren Alltag Schritt für Schritt wieder selbstbestimmt leben können.

Sofortmaßnahmen bei Querschnittslähmung

Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe 

Wir helfen Ihnen bei ...

Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.

Unsere Anwälte analysieren medizinische Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.

Wir verhandeln direkt mit dem vesicherer und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.

Ihre Rechte und Ansprüche

Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität

Von dauerhaften Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Umbauten – die finanziellen Folgen einer Querschnittslähmung sind enorm. Viele Betroffene stehen vor hohen Ausgaben für Pflege, Rehabilitation und Hilfsmittel, während das gewohnte Einkommen oft wegfällt.

Damit Sie sich nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen belasten müssen, setzen wir uns entschlossen für Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ein. Unser Ziel: eine sichere Zukunft und die bestmögliche Lebensqualität für Sie.

Wir kämpfen für das,  was Ihnen bei einer Querschnittslähmung wirklich zusteht

Ein ärztlicher Fehler mit lebenslangen Folgen – plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen kommen finanzielle Belastungen hinzu, die nicht allein getragen werden dürfen. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind Ihr gutes Recht – und wir sorgen dafür, dass Sie die volle Entschädigung erhalten.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren?

In unserem Expertenbeitrag erhalten Sie weitere Informationen: Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?

Welche Ansprüche haben Sie?

Schmerzensgeld: Eine Querschnittslähmung bedeutet massive körperliche und seelische Belastungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen eine angemessene Entschädigung zugesprochen wird.

Schadensersatz: Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Absicherung für alle langfristigen Kosten:

  • Verdienstausfall: Wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

  • Haushaltsführungsschaden: Falls Sie auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind.

  • Pflege- und Betreuungskosten: Für professionelle Pflege oder Unterstützung durch Angehörige.

  • Mehrbedarfskosten: Barrierefreier Umbau, Hilfsmittel oder spezialisierte Therapien.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 8. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Prämiert in den Jahren 2017, 2019 bis 2025. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 04/2025.

Quirmbach & Partner zählt 2026 laut WirtschaftsWoche-Ranking bereits zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Unser Team setzt sich mit Engagement und juristischer Expertise für die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen ein.

Warum schnelles Handeln wichtig ist

Versicherer versuchen oft, Ansprüche zu kürzen oder hinauszuzögern. Doch gerade bei schweren Schäden wie einer Querschnittslähmung ist eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation entscheidend. Wir übernehmen das für Sie, sichern Beweise und sorgen dafür, dass kein Anspruch verloren geht.
In den Beiträgen unserer Anwälte für Arzthaftungsrecht erhalten Sie weitergehende Informationen zum Thema: Ratgeber Arzthaftung

Mann im Gespräch mit einer Frau in einem Büro.

Fallschilderungen aus unserer Praxis

Unser Kampf bei Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Eine Querschnittslähmung, die nach einer Routineoperation an der Wirbelsäule oder durch ein zu spät erkanntes Hämatom im Rückenmarkskanal entsteht, ist der absolute Albtraum. Für Betroffene ist das Schlimmste, dass zu der lebensverändernden Behinderung auch noch das Wissen kommt, dass ein ärztlicher Fehler die Ursache war. In diesen Millionen-Fällen versuchen die gegnerischen Klinikversicherungen sofort, die Schuld von sich zu weisen und die Lähmung als „schicksalhaftes OP-Risiko“ darzustellen.

Unsere Fallschilderungen aus der Praxis zeigen, wie wir diese Schutzbehauptungen demontieren. Wir prüfen OP-Berichte und Pflegeprotokolle sekundengenau. Anhand echter Fälle zeigen wir Ihnen, wie wir durch medizinisches Fachwissen grobe Behandlungsfehler beweisen und für unsere Mandanten eine lebenslange finanzielle Absicherung, Pflegekosten und Rekord-Schmerzensgelder erwirken.

Der Fall

Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.

Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.

Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.

Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Diese zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.

Die Folgen sind dauerhaft: Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der Lebensführung unseres Mandanten.

Die rechtliche Herausforderung

In einem solchen Fall kommt es entscheidend darauf an, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.

Gerade bei Wirbelsäulenverletzungen nach einem Sturz müssen Warnzeichen sorgfältig bewertet werden. Treten zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen auf, ist eine weiterführende Abklärung medizinisch besonders wichtig.

Die zentrale Frage war daher: Wurde die notwendige Diagnostik zu spät veranlasst – und war diese Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?

Unser Vorgehen

Trotz außergerichtlicher Bemühungen war zunächst keine Einigung mit der Gegenseite möglich. Deshalb erhoben wir für unseren Mandanten Klage.

Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Die verspätete Diagnose und Behandlung waren nach den gutachterlichen Feststellungen ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden unseres Mandanten.

Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.

Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist

Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Betroffene stehen meist vor mehreren rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zugleich.

Zu prüfen sind insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.

Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.

Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete daher eng zusammen. Während im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgt wurden, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.

Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.

Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.

Für betroffene Patienten ist deshalb eine genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitlichen Abläufe entscheidend. Es muss geklärt werden, wann welche Diagnostik erforderlich gewesen wäre und ob eine frühere Behandlung die Lähmung hätte verhindern können.

Bei schweren Dauerschäden reicht es außerdem nicht, nur das Schmerzensgeld zu betrachten. Entscheidend ist die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.

Erstrittener Schadensersatz

500 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde in einer Universitätsklinik mit einer schwerwiegenden Diagnose konfrontiert. Die behandelnden Ärzte gingen davon aus, dass bei ihm ein aggressives Sarkom, also ein bösartiger Tumor, vorlag.

Auf dieser Grundlage wurde eine dringliche Operation empfohlen. Nach unserer Prüfung wurde der Patient jedoch nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs, die diagnostische Unsicherheit und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt.

Erst die spätere Gewebeuntersuchung zeigte, dass es sich nicht um ein Sarkom handelte. Der Tumor war ein gutartiges, langsam wachsendes Schwannom. Die Operation wäre in dieser Form nicht erforderlich gewesen.

Die gesundheitlichen Folgen

Während des Eingriffs kam es zu einer schweren Verletzung des Nervus femoralis rechts, eines wichtigen Beinnervs. Diese Nervenschädigung führte zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.

Unser Mandant leidet seitdem unter Lähmungen, chronischen Schmerzen und einer erheblichen Gehbehinderung. Seine Mobilität, seine berufliche Leistungsfähigkeit und sein Alltag sind dadurch dauerhaft beeinträchtigt.

Neben den körperlichen Folgen war auch die fehlerhafte Krebsdiagnose für den Mandanten erheblich belastend. Entscheidend war jedoch vor allem, dass die Operation medizinisch und aufklärungsrechtlich nicht tragfähig abgesichert war.

Die rechtliche Herausforderung

In diesem Fall mussten mehrere Fragen geklärt werden: War die Diagnose ausreichend gesichert? War die Operation in dieser Form medizinisch indiziert? Wurde der Patient vor dem Eingriff ordnungsgemäß aufgeklärt? Und war die Nervenschädigung vermeidbar?

Gerade bei schwerwiegenden Operationen reicht es nicht aus, eine Verdachtsdiagnose ungeprüft zur Grundlage eines radikalen Eingriffs zu machen. Patienten müssen wissen, wie sicher die Diagnose ist, welche Risiken bestehen und welche Alternativen medizinisch in Betracht kommen.

Unsere Strategie

Wir leiteten zunächst ein Begutachtungsverfahren über die Krankenkasse ein. Der Medizinische Dienst bestätigte den Behandlungsfehler.

Da die Haftpflichtversicherung der Klinik zunächst keine angemessene Regulierung vornahm, erhoben wir Klage. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt.

Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte die wesentlichen Punkte unserer Argumentation: Die Diagnose war fehlerhaft, der Eingriff in dieser Form nicht erforderlich und die Nervenschädigung vermeidbar. Das Gericht bewertete den Vorgang als groben Behandlungsfehler.

Das Ergebnis

Im laufenden Gerichtsverfahren nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir einen Vergleich über 1.300.000 € erreichen.

Die Regulierung berücksichtigt die langfristigen Folgen des Behandlungsfehlers. Dazu gehören insbesondere Schmerzensgeld, Pflege- und Unterstützungsbedarf, Erwerbsschaden, Therapiekosten, Hilfsmittel und notwendige Anpassungen des Wohnumfelds.

Für unseren Mandanten bedeutet der Vergleich eine umfassende finanzielle Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie folgenreich eine unzureichend gesicherte Tumordiagnose sein kann. Wird ein gutartiger Tumor fälschlich als Krebs eingeordnet und daraufhin eine weitreichende Operation durchgeführt, müssen Diagnose, Indikation und Aufklärung genau geprüft werden.

Bei schweren Eingriffen kommt es entscheidend darauf an, ob der Patient ausreichend über Diagnosesicherheit, Operationsrisiken und Behandlungsalternativen informiert wurde. Auch vermeidbare Nervenschäden können erhebliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz begründen.

Für Betroffene geht es nicht nur um die Bewertung des Operationsfehlers. Entscheidend ist die vollständige Absicherung der langfristigen Folgen – insbesondere bei Lähmungen, chronischen Schmerzen, Gehbehinderung, Erwerbsschaden, Pflegebedarf und Zukunftsschäden.

Erstrittener Schadensersatz

1,3 Mio.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Patientenanwälte an Ihrer Seite

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten. Mit unserem Wissen und einem starken Expertennetzwerk kämpfen wir entschlossen für Ihr Recht auf Entschädigung.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten begleiten wir Betroffene mit juristischer und strategischer Expertise.

Bundesweit tätig

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Unsere Anwälte sind bundesweit für Sie da, kümmern sich persönlich um Ihren Fall und setzen sich engagiert für Ihr Recht ein.

Kostenlose Ersteinschätzung

In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und erklären Ihnen, wie wir Sie konkret unterstützen können. Für Sie ganz ohne Risiko!

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Ihr Fall

    Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich oder senden uns Ihre Unterlagen. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.

    Unsere Ersteinschätzung

    Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall sorgfältig und sagen Ihnen offen, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.

    Ihr Anspruch

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit der Gegenseite und kümmern uns um die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten erklären wir Ihnen transparent, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

    Wer Sie jetzt vertritt

    Ihr eingespieltes Anwaltsteam

    Hinter Ihrer Vertretung stehen Köpfe, die sich ergänzen. Sven Wilhelmy und Anna-Maria Weiß führen die Fäden Ihres Falls zusammen. Als Experten für Ihr Recht steuern sie ein maßgeschneidertes Team aus Spezialisten und behalten dabei stets die menschliche Komponente im Blick. Bei uns verbinden sich juristische Präzision und persönliche Betreuung zu einer Einheit, auf die Sie sich in jeder Phase verlassen können.

    Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

    Sven Wilhelmy

    Rechtsanwalt & Partner
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung
    Anna-Maria Weiss, Rechtsanwältin

    Anna-Maria Weiß

    Rechtsanwältin
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Querschnittslähmung

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Wenn eine Querschnittslähmung nicht durch einen Unfall, sondern durch einen Behandlungsfehler entsteht, stehen Betroffene vor besonders schwierigen Fragen. Wir bieten Ihnen eine erste rechtliche Orientierung – verständlich, transparent und mit Blick auf Ihre Situation. Und wenn Sie individuelle Unterstützung brauchen: Wir sind an Ihrer Seite.

      Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch einen schweren Unfall oder einen gravierenden Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden. Der Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden und nicht auf einfachen Standardfällen.

      Ein zentraler Vorteil ist die langjährige Erfahrung: Seit über 40 Jahren vertreten wir bundesweit ausschließlich Geschädigte und kennen die Strategien von Versicherern und Kliniken genau. Dieses Wissen wird gezielt eingesetzt, um Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.

      Gleichzeitig endet unsere Arbeit nicht bei der juristischen Bewertung. Gerade bei schweren Verletzungen stellen sich existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Was wird aus Arbeit, Familie, Selbstständigkeit? In solchen Situationen versteht sich Quirmbach & Partner nicht nur als rechtlicher Vertreter, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite: Wir sind für Sie erreichbar, kommunizieren klar und haben ein echtes Verständnis für Ihre persönliche Lage.

      Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten ohne Ausnahme auf Seiten der Geschädigten. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte, sondern eine klare Ausrichtung: die bestmögliche Absicherung der Mandantinnen und Mandanten – heute und in Zukunft.

      Ein weiterer Unterschied liegt im ganzheitlichen Ansatz. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um Ihr Schmerzensgeld, sondern um Ihre vollständige wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung. Dazu beziehen wir medizinische, wirtschaftliche und rehabilitative Aspekte systematisch in unsere Fallstrategie ein.

      Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.

      Ja, auf jeden Fall. Wir verstehen uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als verlässliche Partner in einer schwierigen Zeit. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten stehen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler vor ganz neuen Herausforderungen - sei es bei der Pflege, dem Umbau der Wohnung oder der Mobilität. Genau dafür haben wir über Jahre ein starkes Netzwerk aufgebaut: Fachleute für behindertengerechte Umbauten, Reha-Spezialisten, Pflegeberater und Experten für barrierefreie Mobilität. Auf Wunsch bringen wir Sie mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen - schnell, vertrauensvoll und unkompliziert.

      testimonials

      Unsere Mandaten sagen über uns:

      „Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      „Die Ärzte haben mir zwei Jahre erzählt, dass ich mir meine Schmerzen nur einbilde. Durch den Vergleich wurde nun doch zugegeben, dass die Ärzte Fehler gemacht haben. Das war mir sehr wichtig. Die Entschädigung … hilft uns, das Haus, das wir uns über Jahrzehnte gebaut haben, behindertengerecht umzubauen. Dafür vielen, vielen Dank. Wir würden immer wieder Ihre Kanzlei aufsuche und auch weiterempfehlen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      „Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre großartige Arbeit, die einen langen Weg zum Ziel geführt hat. Wir sind froh, dieses schwierige Kapitel, zumindest was den ‚Entschädigungsaspekt‘ betrifft, nun schließen zu können und werden das Leben zwar ohne Augenlicht, doch durchaus mit Visionen weiter gestalten.“

      Ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht