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Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Hier geht es um Fälle, in denen eine Querschnittslähmung durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht wurde, beispielsweise durch eine zu spät erkannte Wirbelfraktur oder Komplikationen während einer Operation. Wenn Ihre Querschnittslähmung hingegen durch einen Unfall verursacht wurde, finden Sie die passenden Informationen hier: Querschnittslähmung nach Unfall.

Mit Expertise und Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite

Eine Auswertung der Techniker Krankenkasse zeigt: Mehr als die Hälfte aller Querschnittslähmungen ist keine Unfallfolge, sondern Folge einer Krankheit. Tumore, eine Rückenmarksentzündung oder eine Blutung im Spinalkanal können sich durch Warnzeichen bemerkbar machen. Werden solche Symptome nicht erkannt, falsch eingeordnet oder notwendige Untersuchungen zu spät veranlasst, kann darin ein ärztlicher Behandlungsfehler liegen. Im schlimmsten Fall wird die Ursache nicht rechtzeitig behandelt und es kommt zu einer Querschnittslähmung.

Das verändert alles. Von einem Moment auf den anderen stehen Sie und Ihre Familie vor neuen, oft überwältigenden Herausforderungen – medizinisch, finanziell und emotional. Der Verlust an Mobilität, die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und die Unsicherheit über die Zukunft belasten nicht nur den Körper, sondern greifen auch tief in das gesamte Leben ein.

In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und echtem Einfühlungsvermögen setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Wir stehen an Ihrer Seite, damit Sie Ihre Zukunft sicher gestalten und Ihren Alltag Schritt für Schritt wieder selbstbestimmt leben können.

Mann im Gespräch mit einer Frau in einem Büro.

Die ersten Schritte nach einer Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Wenn eine Lähmung nicht durch einen Unfall, sondern durch einen ärztlichen Fehler verursacht wurde, ist eine lückenlose Rekonstruktion des Behandlungsverlaufs besonders wichtig – oft entscheiden Stunden oder sogar Formulierungen in der Akte über die Beweislage. Wir sorgen dafür, dass diese Rekonstruktion von Anfang an sorgfältig erfolgt.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Anforderung und genauen Prüfung sämtlicher Behandlungsunterlagen, OP-Berichte und Pflegeprotokolle,

  • der Auswertung medizinischer Gutachten zur Frage, ob und ab wann ein Behandlungsfehler vorlag,

  • der zeitlichen Rekonstruktion, ab welchem Zeitpunkt Warnzeichen einer Rückenmarkskompression hätten erkannt werden müssen,

  • der Ermittlung des Bedarfs an dauerhafter Pflege, Wohnraumanpassung und Mobilitätshilfen.

  • der Berechnung von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und lebenslangem Mehrbedarf sowie

  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber der Klinik und den Versicherern.

Gerade wenn eine Lähmung auf einen Behandlungsfehler zurückgeht, ist es wichtig, sich nicht mit einer ersten, möglicherweise vorschnellen gutachterlichen Einschätzung zufriedenzugeben. Der tatsächliche Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden lässt sich oft erst durch eine sehr genaue Aktenprüfung abschließend klären.

Ihre Ansprüche nach einer Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Von dauerhaften Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Umbauten – die finanziellen Folgen einer Querschnittslähmung sind enorm. Betroffene sehen sich mit hohen Ausgaben für Pflege, Rehabilitation und Hilfsmittel konfrontiert, während das gewohnte Einkommen oft wegfällt. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen dürfen diese finanziellen Belastungen nicht allein bei Ihnen und Ihrer Familie hängenbleiben. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind Ihr gutes Recht.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren?
In unserem Ratgeberbeitrag finden Sie weitere Informationen: Querschnittslähmung: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?

Diese Positionen können Sie geltend machen

Schmerzensgeld: Eine Querschnittslähmung bedeutet massive körperliche und seelische Belastungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen eine angemessene Entschädigung zugesprochen wird.

Schadensersatz: Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Absicherung für alle langfristigen Kosten:

  • Verdienstausfall: Wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

  • Haushaltsführungsschaden: Falls Sie auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind.

  • Pflege- und Betreuungskosten: Für professionelle Pflege oder Unterstützung durch Angehörige.

  • Mehrbedarfskosten: Barrierefreier Umbau, Hilfsmittel oder spezialisierte Therapien.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 8. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Prämiert in den Jahren 2017, 2019 bis 2025. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 04/2025.

Quirmbach & Partner zählt 2026 laut WirtschaftsWoche-Ranking bereits zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Unser Team setzt sich mit Engagement und juristischer Expertise für die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen ein.

Warum eine frühzeitige Dokumentation entscheidend ist

Versicherer versuchen häufig, Ansprüche zu kürzen oder hinauszuzögern. Gerade bei schweren Schäden wie einer Querschnittslähmung kommt es deshalb auf eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation an – nicht auf ein schnelles, möglicherweise vorschnelles Ergebnis. Wir übernehmen das für Sie, sichern Beweise und sorgen dafür, dass kein Anspruch verloren geht.

Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler: Fallschilderungen aus unserer Praxis

Die Fallschilderungen zeigen, wie wir Fälle dieser Art aufarbeiten. Wir prüfen OP-Berichte, Pflegeprotokolle, zeitliche Abläufe und medizinische Gutachten sehr genau. Unser Ziel ist es, Behandlungsfehler nachzuweisen und die Ansprüche unserer Mandanten auf Schmerzensgeld, Pflegekosten, Zukunftsschäden und eine lebenslange finanzielle Absicherung durchzusetzen..

Der Fall

Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.

Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.

Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.

Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Sie zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.

Die gesundheitlichen Folgen

Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der gesamten Lebensführung unseres Mandanten.

Bei Wirbelsäulenverletzungen können zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen wichtige Warnzeichen sein. Werden sie nicht rechtzeitig abgeklärt, kann eine Rückenmarkskompression dauerhafte neurologische Schäden verursachen.

Die rechtliche Herausforderung

Entscheidend war die Frage, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.

Im Mittelpunkt stand daher der zeitliche Ablauf: Wann lagen welche Beschwerden vor? Welche Diagnostik wäre medizinisch erforderlich gewesen? Und war die Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?

Unser Vorgehen

Da außergerichtlich zunächst keine Einigung möglich war, erhoben wir für unseren Mandanten Klage.

Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Nach den gutachterlichen Feststellungen waren die verspätete Diagnose und Behandlung ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden.

Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.

Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist

Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Zu prüfen sind auch Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.

Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.

Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete deshalb eng zusammen. Während wir im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgten, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.

Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.

Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.

Fazit

Der Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.

Für betroffene Patienten ist deshalb entscheidend, Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitliche Abläufe genau prüfen zu lassen. Bei schweren Dauerschäden geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.

Erstrittener Schadensersatz

500 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde in einer Universitätsklinik mit einer schwerwiegenden Diagnose konfrontiert. Die behandelnden Ärzte gingen von einem aggressiven Sarkom aus, also einem bösartigen Tumor.

Auf dieser Grundlage wurde eine dringliche Operation empfohlen. Nach unserer Prüfung wurde der Patient jedoch nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs, die diagnostische Unsicherheit und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt.

Erst die spätere Gewebeuntersuchung zeigte, dass kein Sarkom vorlag, sondern ein gutartiges, langsam wachsendes Schwannom. Die Operation wäre in dieser Form nicht erforderlich gewesen.

Die gesundheitlichen Folgen

Während des Eingriffs wurde der Nervus femoralis rechts verletzt, ein wichtiger Beinnerv. Die Nervenschädigung führte zu dauerhaften Einschränkungen.

Unser Mandant leidet seitdem unter Lähmungen, chronischen Schmerzen und einer erheblichen Gehbehinderung. Seine Mobilität, seine berufliche Leistungsfähigkeit und sein Alltag sind dauerhaft beeinträchtigt.

Neben den körperlichen Folgen belastete ihn auch die fehlerhafte Krebsdiagnose erheblich. Entscheidend war jedoch vor allem, dass die Operation medizinisch und aufklärungsrechtlich nicht tragfähig abgesichert war.

Die rechtliche Herausforderung

Zu klären war, ob die Diagnose ausreichend gesichert, die Operation medizinisch indiziert, die Aufklärung ordnungsgemäß und die Nervenschädigung vermeidbar war.

Gerade bei schwerwiegenden Eingriffen darf eine Verdachtsdiagnose nicht ungeprüft zur Grundlage einer weitreichenden Operation werden. Patienten müssen wissen, wie sicher die Diagnose ist, welche Risiken bestehen und welche Alternativen in Betracht kommen.

Unsere Strategie

Wir leiteten zunächst ein Begutachtungsverfahren über die Krankenkasse ein. Der Medizinische Dienst bestätigte den Behandlungsfehler.

Da die Haftpflichtversicherung der Klinik keine angemessene Regulierung vornahm, erhoben wir Klage. Im gerichtlichen Verfahren bestätigte auch der Sachverständige die wesentlichen Punkte unserer Argumentation: Die Diagnose war fehlerhaft, der Eingriff in dieser Form nicht erforderlich und die Nervenschädigung vermeidbar.

Das Gericht bewertete den Vorgang als groben Behandlungsfehler.

Das Ergebnis

Im laufenden Gerichtsverfahren nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir einen Vergleich über 1.300.000 € erreichen.

Die Regulierung berücksichtigt die langfristigen Folgen des Behandlungsfehlers, insbesondere Schmerzensgeld, Pflege- und Unterstützungsbedarf, Erwerbsschaden, Therapiekosten, Hilfsmittel und notwendige Anpassungen des Wohnumfelds.

Für unseren Mandanten bedeutet der Vergleich eine umfassende finanzielle Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Fazit

Der Fall zeigt, wie folgenreich eine unzureichend gesicherte Tumordiagnose sein kann. Wird ein gutartiger Tumor fälschlich als Krebs eingeordnet und daraufhin eine weitreichende Operation durchgeführt, müssen Diagnose, Indikation und Aufklärung genau geprüft werden.

Bei schweren Eingriffen kommt es entscheidend darauf an, ob der Patient ausreichend über Diagnosesicherheit, Operationsrisiken und Behandlungsalternativen informiert wurde. Für Betroffene geht es zudem um die vollständige Absicherung der langfristigen Folgen – insbesondere bei Lähmungen, chronischen Schmerzen, Gehbehinderung, Erwerbsschaden, Pflegebedarf und Zukunftsschäden.

Erstrittener Schadensersatz

1,3 Mio.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Patientenanwälte an Ihrer Seite

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten. Mit unserem Wissen und einem starken Expertennetzwerk kämpfen wir entschlossen für Ihr Recht auf Entschädigung.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten erfolgreich tätig – u. a. mit einer Schadensersatzsumme von über 2 Mio. Euro nach einem schweren Behandlungsfehler.

Bundesweit tätig

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Unsere Anwälte sind bundesweit für Sie da, kümmern sich persönlich um Ihren Fall und setzen sich engagiert für Ihr Recht ein.

Kostenlose Ersteinschätzung

In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und erklären Ihnen, wie wir Sie konkret unterstützen können. Für Sie ganz ohne Risiko!

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Ihr Fall

    Schildern Sie uns kostenlos und unverbindlich, was passiert ist. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.

    Unsere Ersteinschätzung

    Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen offen mit, ob Sie grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben.Schnell, klar und kostenlos.

    Ihr Anspruch

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere inklusive der Kommunikation mit der Versicherung. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

    Wer Sie jetzt vertritt

    Ihr eingespieltes Anwaltsteam

    Hinter Ihrer Vertretung stehen Köpfe, die sich ergänzen. Sven Wilhelmy und Anna-Maria Weiß führen die Fäden Ihres Falls zusammen. Als Experten für Ihr Recht steuern sie ein maßgeschneidertes Team aus Spezialisten und behalten dabei stets die menschliche Komponente im Blick. Bei uns verbinden sich juristische Präzision und persönliche Betreuung zu einer Einheit, auf die Sie sich in jeder Phase verlassen können.

    Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

    Sven Wilhelmy

    Rechtsanwalt & Partner
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung
    Anna-Maria Weiss, Rechtsanwältin

    Anna-Maria Weiß

    Rechtsanwältin
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Querschnittslähmung

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Wenn eine Querschnittslähmung nicht durch einen Unfall, sondern durch einen Behandlungsfehler entsteht, stehen Betroffene vor besonders schwierigen Fragen. Wir bieten Ihnen eine erste rechtliche Orientierung – verständlich, transparent und mit Blick auf Ihre Situation. Und wenn Sie individuelle Unterstützung brauchen: Wir sind an Ihrer Seite.

      Typische Konstellationen sind eine zu spät erkannte Wirbelfraktur mit fortschreitender Rückenmarkskompression, eine übersehene Spinalkanalstenose, Komplikationen bei Operationen an der Wirbelsäule oder Verletzungen des Rückenmarks bei Injektionen und Punktionen in dessen unmittelbarer Nähe. In vielen Fällen liegt der Fehler jedoch nicht im ursprünglichen Ereignis, sondern in der Zeit danach, beispielsweise wenn Warnzeichen wie zunehmende Schmerzen oder erste Lähmungserscheinungen nicht ernst genommen werden. Welche konkrete Fehlerkonstellation vorliegt, muss immer anhand der individuellen Behandlungsunterlagen geprüft werden.

      Das gesamte Ausmaß der gesundheitlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen zeigt sich bei einer Querschnittslähmung häufig erst im weiteren Verlauf. Neben dem unmittelbaren Behandlungs- und Pflegebedarf müssen unter anderem auch künftige Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen, Erwerbsschäden und dauerhaft erhöhte Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Eine frühzeitige und umfassende Dokumentation ist deshalb wichtig, damit keine Ansprüche übersehen werden und keine vorschnellen, abschließenden Abfindungen erfolgen.

      Ein erstes Gutachten ist nicht zwingend das letzte Wort. Gutachterliche Einschätzungen beruhen auf der Auswertung von Behandlungsunterlagen. Schon einzelne missverständliche Formulierungen oder eine ungenaue Lesart handschriftlicher Einträge können zu einer fehlerhaften Bewertung führen. Es ist deshalb empfehlenswert, die Originaldokumentation genau prüfen zu lassen und bei einer ersten ungünstigen Einschätzung gegebenenfalls ein weiteres, unabhängiges Gutachten einzuholen.

      Nach einem Unfall muss zunächst geklärt werden, wer ihn verursacht hat und ob ein Mitverschulden vorliegt, denn der medizinische Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis und der Verletzung ist in der Regel unstrittig. Bei einem Behandlungsfehler ist es umgekehrt: Der Kausalzusammenhang zwischen dem Handeln (oder Unterlassen) des Arztes und der Lähmung muss aktiv nachgewiesen werden, gemessen am medizinischen Facharztstandard zum Behandlungszeitpunkt. „Wird ein Behandlungsfehler als grob eingestuft, kehrt sich die Beweislast um. Dann muss die Behandlerseite nachweisen, dass der Fehler nicht ursächlich für die Lähmung war. In der Regel ist dafür ein medizinisches Sachverständigengutachten erforderlich, das beurteilt, ob und wann eine andere Behandlung den Schaden verhindert hätte. Diese medizinisch-rechtliche Beweisführung ist deutlich komplexer als die reine Haftungsklärung nach einem Unfall.

      testimonials

      Unsere Mandaten sagen über uns:

      „Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      „Die Ärzte haben mir zwei Jahre erzählt, dass ich mir meine Schmerzen nur einbilde. Durch den Vergleich wurde nun doch zugegeben, dass die Ärzte Fehler gemacht haben. Das war mir sehr wichtig. Die Entschädigung … hilft uns, das Haus, das wir uns über Jahrzehnte gebaut haben, behindertengerecht umzubauen. Dafür vielen, vielen Dank. Wir würden immer wieder Ihre Kanzlei aufsuche und auch weiterempfehlen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      „Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre großartige Arbeit, die einen langen Weg zum Ziel geführt hat. Wir sind froh, dieses schwierige Kapitel, zumindest was den ‚Entschädigungsaspekt‘ betrifft, nun schließen zu können und werden das Leben zwar ohne Augenlicht, doch durchaus mit Visionen weiter gestalten.“

      Ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht