Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler
Mit Expertise und Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite
Ein ärztlicher Behandlungsfehler mit der Folge einer Querschnittslähmung verändert alles. Von einem Moment auf den anderen stehen Sie und Ihre Familie vor neuen, oft überwältigenden Herausforderungen – medizinisch, finanziell und emotional. Der Verlust an Mobilität, die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und die Unsicherheit über die Zukunft sind nicht nur körperliche Belastungen, sondern greifen tief in das gesamte Leben ein.
In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und echtem Einfühlungsvermögen setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Wir stehen an Ihrer Seite, damit Sie Ihre Zukunft sicher gestalten und Ihren Alltag Schritt für Schritt wieder selbstbestimmt leben können.
Sofortmaßnahmen bei Querschnittslähmung
Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe
Wir helfen Ihnen bei ...
Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.
Unsere Anwälte analysieren medizinische Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.
Wir verhandeln direkt mit dem vesicherer und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.
Ihre Rechte und Ansprüche
Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität
Von dauerhaften Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Umbauten – die finanziellen Folgen einer Querschnittslähmung sind enorm. Viele Betroffene stehen vor hohen Ausgaben für Pflege, Rehabilitation und Hilfsmittel, während das gewohnte Einkommen oft wegfällt.
Damit Sie sich nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen belasten müssen, setzen wir uns entschlossen für Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ein. Unser Ziel: eine sichere Zukunft und die bestmögliche Lebensqualität für Sie.
Wir kämpfen für das, was Ihnen bei einer Querschnittslähmung wirklich zusteht
Ein ärztlicher Fehler mit lebenslangen Folgen – plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen kommen finanzielle Belastungen hinzu, die nicht allein getragen werden dürfen. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind Ihr gutes Recht – und wir sorgen dafür, dass Sie die volle Entschädigung erhalten.
Sie möchten mehr über das Thema erfahren?
In unserem Expertenbeitrag erhalten Sie weitere Informationen: Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?
Welche Ansprüche haben Sie?
Schmerzensgeld: Eine Querschnittslähmung bedeutet massive körperliche und seelische Belastungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen eine angemessene Entschädigung zugesprochen wird.
Schadensersatz: Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Absicherung für alle langfristigen Kosten:
Verdienstausfall: Wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
Haushaltsführungsschaden: Falls Sie auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind.
Pflege- und Betreuungskosten: Für professionelle Pflege oder Unterstützung durch Angehörige.
Mehrbedarfskosten: Barrierefreier Umbau, Hilfsmittel oder spezialisierte Therapien.
Quirmbach & Partner zählt 2026 laut WirtschaftsWoche-Ranking bereits zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Unser Team setzt sich mit Engagement und juristischer Expertise für die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen ein.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Versicherer versuchen oft, Ansprüche zu kürzen oder hinauszuzögern. Doch gerade bei schweren Schäden wie einer Querschnittslähmung ist eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation entscheidend. Wir übernehmen das für Sie, sichern Beweise und sorgen dafür, dass kein Anspruch verloren geht.
In den Beiträgen unserer Anwälte für Arzthaftungsrecht erhalten Sie weitergehende Informationen zum Thema: Ratgeber Arzthaftung
Fallschilderungen aus unserer Praxis
Unser Kampf bei Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler
Eine Querschnittslähmung, die nach einer Routineoperation an der Wirbelsäule oder durch ein zu spät erkanntes Hämatom im Rückenmarkskanal entsteht, ist der absolute Albtraum. Für Betroffene ist das Schlimmste, dass zu der lebensverändernden Behinderung auch noch das Wissen kommt, dass ein ärztlicher Fehler die Ursache war. In diesen Millionen-Fällen versuchen die gegnerischen Klinikversicherungen sofort, die Schuld von sich zu weisen und die Lähmung als „schicksalhaftes OP-Risiko“ darzustellen.
Unsere Fallschilderungen aus der Praxis zeigen, wie wir diese Schutzbehauptungen demontieren. Wir prüfen OP-Berichte und Pflegeprotokolle sekundengenau. Anhand echter Fälle zeigen wir Ihnen, wie wir durch medizinisches Fachwissen grobe Behandlungsfehler beweisen und für unsere Mandanten eine lebenslange finanzielle Absicherung, Pflegekosten und Rekord-Schmerzensgelder erwirken.
Der Fall
Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.
Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.
Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.
Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Diese zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.
Die Folgen sind dauerhaft: Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der Lebensführung unseres Mandanten.
Die rechtliche Herausforderung
In einem solchen Fall kommt es entscheidend darauf an, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.
Gerade bei Wirbelsäulenverletzungen nach einem Sturz müssen Warnzeichen sorgfältig bewertet werden. Treten zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen auf, ist eine weiterführende Abklärung medizinisch besonders wichtig.
Die zentrale Frage war daher: Wurde die notwendige Diagnostik zu spät veranlasst – und war diese Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?
Unser Vorgehen
Trotz außergerichtlicher Bemühungen war zunächst keine Einigung mit der Gegenseite möglich. Deshalb erhoben wir für unseren Mandanten Klage.
Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Die verspätete Diagnose und Behandlung waren nach den gutachterlichen Feststellungen ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden unseres Mandanten.
Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.
Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist
Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Betroffene stehen meist vor mehreren rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zugleich.
Zu prüfen sind insbesondere Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.
Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.
Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete daher eng zusammen. Während im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgt wurden, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.
Das Ergebnis
Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.
Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.
Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.
Für betroffene Patienten ist deshalb eine genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitlichen Abläufe entscheidend. Es muss geklärt werden, wann welche Diagnostik erforderlich gewesen wäre und ob eine frühere Behandlung die Lähmung hätte verhindern können.
Bei schweren Dauerschäden reicht es außerdem nicht, nur das Schmerzensgeld zu betrachten. Entscheidend ist die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unser Mandant wurde in einer Universitätsklinik mit einer schwerwiegenden Diagnose konfrontiert. Die behandelnden Ärzte gingen davon aus, dass bei ihm ein aggressives Sarkom, also ein bösartiger Tumor, vorlag.
Auf dieser Grundlage wurde eine dringliche Operation empfohlen. Nach unserer Prüfung wurde der Patient jedoch nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs, die diagnostische Unsicherheit und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt.
Erst die spätere Gewebeuntersuchung zeigte, dass es sich nicht um ein Sarkom handelte. Der Tumor war ein gutartiges, langsam wachsendes Schwannom. Die Operation wäre in dieser Form nicht erforderlich gewesen.
Die gesundheitlichen Folgen
Während des Eingriffs kam es zu einer schweren Verletzung des Nervus femoralis rechts, eines wichtigen Beinnervs. Diese Nervenschädigung führte zu dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen.
Unser Mandant leidet seitdem unter Lähmungen, chronischen Schmerzen und einer erheblichen Gehbehinderung. Seine Mobilität, seine berufliche Leistungsfähigkeit und sein Alltag sind dadurch dauerhaft beeinträchtigt.
Neben den körperlichen Folgen war auch die fehlerhafte Krebsdiagnose für den Mandanten erheblich belastend. Entscheidend war jedoch vor allem, dass die Operation medizinisch und aufklärungsrechtlich nicht tragfähig abgesichert war.
Die rechtliche Herausforderung
In diesem Fall mussten mehrere Fragen geklärt werden: War die Diagnose ausreichend gesichert? War die Operation in dieser Form medizinisch indiziert? Wurde der Patient vor dem Eingriff ordnungsgemäß aufgeklärt? Und war die Nervenschädigung vermeidbar?
Gerade bei schwerwiegenden Operationen reicht es nicht aus, eine Verdachtsdiagnose ungeprüft zur Grundlage eines radikalen Eingriffs zu machen. Patienten müssen wissen, wie sicher die Diagnose ist, welche Risiken bestehen und welche Alternativen medizinisch in Betracht kommen.
Unsere Strategie
Wir leiteten zunächst ein Begutachtungsverfahren über die Krankenkasse ein. Der Medizinische Dienst bestätigte den Behandlungsfehler.
Da die Haftpflichtversicherung der Klinik zunächst keine angemessene Regulierung vornahm, erhoben wir Klage. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt.
Der gerichtlich bestellte Sachverständige bestätigte die wesentlichen Punkte unserer Argumentation: Die Diagnose war fehlerhaft, der Eingriff in dieser Form nicht erforderlich und die Nervenschädigung vermeidbar. Das Gericht bewertete den Vorgang als groben Behandlungsfehler.
Das Ergebnis
Im laufenden Gerichtsverfahren nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir einen Vergleich über 1.300.000 € erreichen.
Die Regulierung berücksichtigt die langfristigen Folgen des Behandlungsfehlers. Dazu gehören insbesondere Schmerzensgeld, Pflege- und Unterstützungsbedarf, Erwerbsschaden, Therapiekosten, Hilfsmittel und notwendige Anpassungen des Wohnumfelds.
Für unseren Mandanten bedeutet der Vergleich eine umfassende finanzielle Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie folgenreich eine unzureichend gesicherte Tumordiagnose sein kann. Wird ein gutartiger Tumor fälschlich als Krebs eingeordnet und daraufhin eine weitreichende Operation durchgeführt, müssen Diagnose, Indikation und Aufklärung genau geprüft werden.
Bei schweren Eingriffen kommt es entscheidend darauf an, ob der Patient ausreichend über Diagnosesicherheit, Operationsrisiken und Behandlungsalternativen informiert wurde. Auch vermeidbare Nervenschäden können erhebliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz begründen.
Für Betroffene geht es nicht nur um die Bewertung des Operationsfehlers. Entscheidend ist die vollständige Absicherung der langfristigen Folgen – insbesondere bei Lähmungen, chronischen Schmerzen, Gehbehinderung, Erwerbsschaden, Pflegebedarf und Zukunftsschäden.
Erstrittener Schadensersatz
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Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich oder senden uns Ihre Unterlagen. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.
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Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall sorgfältig und sagen Ihnen offen, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.
Ihr Anspruch
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit der Gegenseite und kümmern uns um die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten erklären wir Ihnen transparent, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Wer Sie jetzt vertritt
Ihr eingespieltes Anwaltsteam
Hinter Ihrer Vertretung stehen Köpfe, die sich ergänzen. Sven Wilhelmy und Anna-Maria Weiß führen die Fäden Ihres Falls zusammen. Als Experten für Ihr Recht steuern sie ein maßgeschneidertes Team aus Spezialisten und behalten dabei stets die menschliche Komponente im Blick. Bei uns verbinden sich juristische Präzision und persönliche Betreuung zu einer Einheit, auf die Sie sich in jeder Phase verlassen können.
Sven Wilhelmy
Zusätzliche Kompetenz
Für besondere Fälle
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
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Sie haben noch Fragen zum Thema?
Wenn eine Querschnittslähmung nicht durch einen Unfall, sondern durch einen Behandlungsfehler entsteht, stehen Betroffene vor besonders schwierigen Fragen. Wir bieten Ihnen eine erste rechtliche Orientierung – verständlich, transparent und mit Blick auf Ihre Situation. Und wenn Sie individuelle Unterstützung brauchen: Wir sind an Ihrer Seite.
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch einen schweren Unfall oder einen gravierenden Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden. Der Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden und nicht auf einfachen Standardfällen.
Ein zentraler Vorteil ist die langjährige Erfahrung: Seit über 40 Jahren vertreten wir bundesweit ausschließlich Geschädigte und kennen die Strategien von Versicherern und Kliniken genau. Dieses Wissen wird gezielt eingesetzt, um Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.
Gleichzeitig endet unsere Arbeit nicht bei der juristischen Bewertung. Gerade bei schweren Verletzungen stellen sich existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Was wird aus Arbeit, Familie, Selbstständigkeit? In solchen Situationen versteht sich Quirmbach & Partner nicht nur als rechtlicher Vertreter, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite: Wir sind für Sie erreichbar, kommunizieren klar und haben ein echtes Verständnis für Ihre persönliche Lage.
Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten ohne Ausnahme auf Seiten der Geschädigten. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte, sondern eine klare Ausrichtung: die bestmögliche Absicherung der Mandantinnen und Mandanten – heute und in Zukunft.
Ein weiterer Unterschied liegt im ganzheitlichen Ansatz. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um Ihr Schmerzensgeld, sondern um Ihre vollständige wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung. Dazu beziehen wir medizinische, wirtschaftliche und rehabilitative Aspekte systematisch in unsere Fallstrategie ein.
Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.
Ja, auf jeden Fall. Wir verstehen uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als verlässliche Partner in einer schwierigen Zeit. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten stehen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler vor ganz neuen Herausforderungen - sei es bei der Pflege, dem Umbau der Wohnung oder der Mobilität. Genau dafür haben wir über Jahre ein starkes Netzwerk aufgebaut: Fachleute für behindertengerechte Umbauten, Reha-Spezialisten, Pflegeberater und Experten für barrierefreie Mobilität. Auf Wunsch bringen wir Sie mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen - schnell, vertrauensvoll und unkompliziert.