Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler
Mit Expertise und Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite
Ein ärztlicher Behandlungsfehler mit der Folge einer Querschnittslähmung verändert alles. Von einem Moment auf den anderen stehen Sie und Ihre Familie vor neuen, oft überwältigenden Herausforderungen – medizinisch, finanziell und emotional. Der Verlust an Mobilität, die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und die Unsicherheit über die Zukunft sind nicht nur körperliche Belastungen, sondern greifen tief in das gesamte Leben ein.
In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und echtem Einfühlungsvermögen setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Wir stehen an Ihrer Seite, damit Sie Ihre Zukunft sicher gestalten und Ihren Alltag Schritt für Schritt wieder selbstbestimmt leben können.
Sofortmaßnahmen bei Querschnittslähmung
Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe
Wir helfen Ihnen bei ...
Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.
Unsere Anwälte analysieren medizinische Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.
Wir verhandeln direkt mit dem vesicherer und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.
Ihre Rechte und Ansprüche
Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität
Von dauerhaften Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Umbauten – die finanziellen Folgen einer Querschnittslähmung sind enorm. Viele Betroffene stehen vor hohen Ausgaben für Pflege, Rehabilitation und Hilfsmittel, während das gewohnte Einkommen oft wegfällt.
Damit Sie sich nicht zusätzlich mit finanziellen Sorgen belasten müssen, setzen wir uns entschlossen für Ihre Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche ein. Unser Ziel: eine sichere Zukunft und die bestmögliche Lebensqualität für Sie.
Wir kämpfen für das, was Ihnen bei einer Querschnittslähmung wirklich zusteht
Ein ärztlicher Fehler mit lebenslangen Folgen – plötzlich ist nichts mehr wie vorher. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen kommen finanzielle Belastungen hinzu, die nicht allein getragen werden dürfen. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind Ihr gutes Recht – und wir sorgen dafür, dass Sie die volle Entschädigung erhalten.
Sie möchten mehr über das Thema erfahren?
In unserem Expertenbeitrag erhalten Sie weitere Informationen: Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich?
Welche Ansprüche haben Sie?
Schmerzensgeld: Eine Querschnittslähmung bedeutet massive körperliche und seelische Belastungen. Wir setzen uns dafür ein, dass Ihnen eine angemessene Entschädigung zugesprochen wird.
Schadensersatz: Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Absicherung für alle langfristigen Kosten:
Verdienstausfall: Wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.
Haushaltsführungsschaden: Falls Sie auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind.
Pflege- und Betreuungskosten: Für professionelle Pflege oder Unterstützung durch Angehörige.
Mehrbedarfskosten: Barrierefreier Umbau, Hilfsmittel oder spezialisierte Therapien.
Quirmbach & Partner zählt 2026 laut WirtschaftsWoche-Ranking bereits zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Unser Team setzt sich mit Engagement und juristischer Expertise für die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen ein.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Versicherer versuchen oft, Ansprüche zu kürzen oder hinauszuzögern. Doch gerade bei schweren Schäden wie einer Querschnittslähmung ist eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation entscheidend. Wir übernehmen das für Sie, sichern Beweise und sorgen dafür, dass kein Anspruch verloren geht.
In den Beiträgen unserer Anwälte für Arzthaftungsrecht erhalten Sie weitergehende Informationen zum Thema: Ratgeber Arzthaftung
Querschnittslähmung: Fallbeispiele aus unserer Praxis
Jeder Fall ist einzigartig, doch aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Herausforderungen ähnliche Fragen und Lösungen mit sich bringen. Hier finden Sie Beispiele aus unserer Praxis, die Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise bei einer Querschnittslähmung nach einem nachgewiesenen Behandlungsfehler geben.
Der Fall
Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant eine Notaufnahme auf. Die behandelnden Ärzte übersahen eine Wirbelfraktur, obwohl bereits erste Hinweise darauf erkennbar waren. Eine dringend gebotene weiterführende Diagnostik unterblieb, sodass er ohne adäquate Behandlung nach Hause geschickt wurde.
Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, begab er sich erneut in ärztliche Behandlung. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die richtige Diagnose zunächst nicht gestellt. Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung, die die Fraktur und eine Myelonkompression offenbarte. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden jedoch bereits eingetreten – mit bleibenden Folgen für seine Mobilität, seine Selbstständigkeit und sein gesamtes Leben.
Unser Vorgehen
Trotz intensiver außergerichtlicher Bemühungen war die Klinik nicht zu einer Einigung bereit. Daher entschieden wir uns, für unseren Mandanten Klage zu erheben. Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Gutachten eingeholt – mit einem eindeutigen Ergebnis: Der Behandlungsfehler war klar nachweisbar und ursächlich für die gesundheitlichen Schäden unseres Mandanten.
Auf dieserBasis sah sich die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses gezwungen, Vergleichsgespräche aufzunehmen.
Mehr als nur Haftungsrecht: Warum interdisziplinäre Expertise entscheidend ist
In Fällen wie diesem geht es nicht nur um die klassische Arzthaftung. Wer einen Behandlungsfehler erlitten hat, sieht sich oft mit einer Vielzahl rechtlicher und finanzieller Fragen konfrontiert:
Wie lässt sich die ärztliche Verantwortung juristisch nachweisen?
Welche finanziellen Einbußen entstehen durch die dauerhafte Einschränkung?
Welche Versicherungen müssen leisten – und wie lässt sich verhindern, dass sie Zahlungen verweigern?
Unser Team aus Medizinrechtlern und Experten für Versicherungsrecht arbeitet in solchen Fällen eng zusammen. Während wir vor Gericht die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser durchgesetzt haben, sorgten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel dafür, dass die private Unfallversicherung des Mandanten die ihm zustehende Leistung auszahlt.
Fazit: Dieser Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Patientenrechten oft über das klassische Haftungsrecht hinausgeht. Gerade bei schweren Gesundheitsschäden müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine angemessene Entschädigung zu erreichen.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Die Uniklinik hat fehlerhaft ein sogenanntes Sarkom (bösartiger Tumor, der häufig frühzeitig in die Blutgefäße metastasiert) diagnostiziert, obwohl tatsächlich ein sogenanntes Schwannom (gutartiger, meist langsam wachsender Tumor) bestand. Daraufhin wurde die Operationsindikation gestellt. Während der Operation kam es vermeidbar zu einer folgenschweren Nervverletzung (Nervus femoralis rechts). Über die Risiken und Folgen der Operation ist der Kläger nicht ausreichend (wenn überhaupt) aufgeklärt worden.
Unser Vorgehen
Die Versicherung des Krankenhauses verweigerte die Zahlung trotz außerprozessualer Begutachtung über die Krankenkasse. Deshalb musste der Prozess geführt werden.
Der vom Gericht bestellte Gutachter bestätigte den groben Behandlungsfehler und es konnte ein Vergleich über 1.300.000 € geschlossen werden.
Fazit: Bei positivem Gutachten sollte man nicht aufgeben, selbst wenn der Prozess geführt werden muss.
Erstrittener Schadensersatz
In guten Händen - für Ihr gutes Recht
Ihr Weg zur Entschädigung
Ihr Fall
Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich oder senden uns Ihre Unterlagen. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.
Unsere Ersteinschätzung
Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall sorgfältig und sagen Ihnen offen, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.
Ihr Anspruch
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit der Gegenseite und kümmern uns um die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten erklären wir Ihnen transparent, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Wer Sie jetzt vertritt
Ihr eingespieltes Anwaltsteam
Hinter Ihrer Vertretung stehen Köpfe, die sich ergänzen. Sven Wilhelmy und Anna-Maria Weiß führen die Fäden Ihres Falls zusammen. Als Experten für Ihr Recht steuern sie ein maßgeschneidertes Team aus Spezialisten und behalten dabei stets die menschliche Komponente im Blick. Bei uns verbinden sich juristische Präzision und persönliche Betreuung zu einer Einheit, auf die Sie sich in jeder Phase verlassen können.
Sven Wilhelmy
Zusätzliche Kompetenz
Für besondere Fälle
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.
Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.
Sie haben noch Fragen zum Thema?
Wenn eine Querschnittslähmung nicht durch einen Unfall, sondern durch einen Behandlungsfehler entsteht, stehen Betroffene vor besonders schwierigen Fragen. Wir bieten Ihnen eine erste rechtliche Orientierung – verständlich, transparent und mit Blick auf Ihre Situation. Und wenn Sie individuelle Unterstützung brauchen: Wir sind an Ihrer Seite.
Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch einen schweren Unfall oder einen gravierenden Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden. Der Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden und nicht auf einfachen Standardfällen.
Ein zentraler Vorteil ist die langjährige Erfahrung: Seit über 40 Jahren vertreten wir bundesweit ausschließlich Geschädigte und kennen die Strategien von Versicherern und Kliniken genau. Dieses Wissen wird gezielt eingesetzt, um Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.
Gleichzeitig endet unsere Arbeit nicht bei der juristischen Bewertung. Gerade bei schweren Verletzungen stellen sich existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Was wird aus Arbeit, Familie, Selbstständigkeit? In solchen Situationen versteht sich Quirmbach & Partner nicht nur als rechtlicher Vertreter, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite: Wir sind für Sie erreichbar, kommunizieren klar und haben ein echtes Verständnis für Ihre persönliche Lage.
Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten ohne Ausnahme auf Seiten der Geschädigten. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte, sondern eine klare Ausrichtung: die bestmögliche Absicherung der Mandantinnen und Mandanten – heute und in Zukunft.
Ein weiterer Unterschied liegt im ganzheitlichen Ansatz. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um Ihr Schmerzensgeld, sondern um Ihre vollständige wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung. Dazu beziehen wir medizinische, wirtschaftliche und rehabilitative Aspekte systematisch in unsere Fallstrategie ein.
Ja. Wir begleiten regelmäßig Menschen, die infolge eines Unfalls, Behandlungsfehlers oder anderer Ursachen eine Querschnittslähmung erlitten haben. Solche Fälle verlangen tiefes medizinisches Wissen, juristische Präzision – und vor allem Erfahrung. Wir wissen, wie Versicherer argumentieren, wie medizinische Gutachten kritisch geprüft werden müssen und welche Ansprüche durchsetzbar sind. Bei dauerhaften Schäden wie einer Querschnittslähmung zählt jede Entscheidung. Vertrauen Sie auf unsere Spezialisierung.
Ja, auf jeden Fall. Wir verstehen uns nicht nur als Anwälte, sondern auch als verlässliche Partner in einer schwierigen Zeit. Viele unserer Mandantinnen und Mandanten stehen nach einem Unfall oder Behandlungsfehler vor ganz neuen Herausforderungen - sei es bei der Pflege, dem Umbau der Wohnung oder der Mobilität. Genau dafür haben wir über Jahre ein starkes Netzwerk aufgebaut: Fachleute für behindertengerechte Umbauten, Reha-Spezialisten, Pflegeberater und Experten für barrierefreie Mobilität. Auf Wunsch bringen wir Sie mit den richtigen Ansprechpartnern zusammen - schnell, vertrauensvoll und unkompliziert.