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Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Auf dieser Seite geht es um Querschnittslähmungen, die durch einen ärztlichen Behandlungsfehler verursacht wurden. Wenn Ihre Querschnittslähmung hingegen auf einem Unfall beruht, finden Sie die passenden Informationen hier: Querschnittslähmung nach Unfall.

Mit Expertise und Einfühlungsvermögen an Ihrer Seite

Ein ärztlicher Behandlungsfehler, der zu einer Querschnittslähmung führt, verändert alles. Von einem Moment auf den anderen sehen Sie und Ihre Familie sich neuen, oft überwältigenden Herausforderungen gegenüber, die sowohl medizinischer als auch finanzieller und emotionaler Natur sind. Der Verlust der Mobilität, die Abhängigkeit von Hilfsmitteln und die Unsicherheit über die Zukunft belasten nicht nur den Körper, sondern greifen auch tief in das gesamte Leben ein.

In dieser schwierigen Situation sind Sie nicht allein. Mit Fachkompetenz, Erfahrung und echtem Einfühlungsvermögen setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Unterstützung und Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Wir stehen an Ihrer Seite, damit Sie Ihre Zukunft sicher gestalten und Ihren Alltag Schritt für Schritt wieder selbstbestimmt leben können.

Mann im Gespräch mit einer Frau in einem Büro.

Die ersten Schritte nach einer Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Wenn eine Querschnittslähmung durch einen ärztlichen Fehler verursacht wurde, ist eine genaue Rekonstruktion des Behandlungsverlaufs besonders wichtig. Für die rechtliche Bewertung kann entscheidend sein, wann Beschwerden erkannt, Untersuchungen veranlasst und notwendige Behandlungen durchgeführt wurden. Auch die Einträge in der Patientenakte können für die Beweisführung eine wichtige Rolle spielen.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der Anforderung und genauen Prüfung sämtlicher Behandlungsunterlagen, OP-Berichte und Pflegeprotokolle,

  • der Auswertung medizinischer Gutachten zur Frage, ob und ab wann ein Behandlungsfehler vorlag,

  • der zeitlichen Rekonstruktion, ab welchem Zeitpunkt Warnzeichen einer Rückenmarkskompression hätten erkannt werden müssen,

  • der Ermittlung des Bedarfs an dauerhafter Pflege, Wohnraumanpassung und Mobilitätshilfen.

  • der Berechnung von Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und lebenslangem Mehrbedarf sowie

  • der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber der Klinik und den Versicherern.

Gerade wenn eine Lähmung auf einen Behandlungsfehler zurückgeht, ist es wichtig, sich nicht mit einer ersten, möglicherweise vorschnellen gutachterlichen Einschätzung zufriedenzugeben. Der tatsächliche Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden lässt sich oft erst durch eine sehr genaue Aktenprüfung abschließend klären.

Der Nachweis eines groben Behandlungsfehlers erfordert medizinisches Detailwissen, über das nicht jede allgemein tätige Kanzlei verfügt. Gerade bei einer Querschnittslähmung als Folgeschaden kann dies über den Ausgang des Verfahrens entscheiden. Bestehen Zweifel, ob die bisherige Vertretung diese Tiefe leistet, ist ein Wechsel der Kanzlei auch nach Klageerhebung noch möglich.

Ihre Ansprüche nach einer Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler

Von dauerhaften Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Umbauten, die finanziellen Folgen einer Querschnittslähmung sind enorm. Betroffene sehen sich mit hohen Ausgaben für Pflege, Rehabilitation und Hilfsmittel konfrontiert, während das gewohnte Einkommen oft wegfällt. Neben den gesundheitlichen Einschränkungen dürfen diese finanziellen Belastungen nicht allein bei Ihnen und Ihrer Familie hängenbleiben. Schmerzensgeld und Schadensersatz sind Ihr gutes Recht.

Diese Positionen können Sie geltend machen

Schmerzensgeld: Eine Querschnittslähmung bedeutet massive körperliche und seelische Belastungen. Das Schmerzensgeld ist die Entschädigung für die Lebensqualität und Lebensfreude, die Ihnen nach dem Behandlungsfehler verloren gegangen sind.

Schadensersatz: Neben dem Schmerzensgeld haben Sie Anspruch auf eine finanzielle Absicherung für alle langfristigen Kosten. Dazu gehören u.a.:

  • Verdienstausfall: Wenn Sie nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können.

  • Haushaltsführungsschaden: Falls Sie auf Unterstützung im Haushalt angewiesen sind.

  • Pflege- und Betreuungskosten: Für professionelle Pflege oder Unterstützung durch Angehörige.

  • Mehrbedarfskosten: Barrierefreier Umbau, Hilfsmittel oder spezialisierte Therapien.

Sie möchten mehr über das Thema erfahren?
In unserem Ratgeberbeitrag Querschnittslähmung: Wie viel Schmerzensgeld ist möglich? finden Sie weitere Informationen.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 8. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Prämiert in den Jahren 2017, 2019 bis 2025. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 04/2025.

Quirmbach & Partner zählt 2026 laut WirtschaftsWoche-Ranking bereits zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Unser Team setzt sich mit Engagement und juristischer Expertise für die Interessen geschädigter Patientinnen und Patienten sowie ihrer Angehörigen ein.

Warum schnelles Handeln wichtig ist

Versicherer versuchen oft, Ansprüche zu kürzen oder hinauszuzögern. Doch gerade bei schweren Schäden wie einer Querschnittslähmung ist eine frühzeitige und lückenlose Dokumentation entscheidend. Wir übernehmen das für Sie, sichern Beweise und sorgen dafür, dass kein Anspruch verloren geht.

Querschnittslähmung durch Behandlungsfehler: Fallschilderungen aus unserer Praxis

Die Fallschilderungen zeigen, wie wir Fälle dieser Art aufarbeiten. Wir prüfen OP-Berichte, Pflegeprotokolle, zeitliche Abläufe und medizinische Gutachten sehr genau. Unser Ziel ist es, Behandlungsfehler nachzuweisen und die Ansprüche unserer Mandanten auf Schmerzensgeld, Pflegekosten, Zukunftsschäden und eine lebenslange finanzielle Absicherung durchzusetzen.

Der Fall

Nach einem Sturz von einer Leiter suchte unser Mandant die Notaufnahme eines Krankenhauses auf. Dort wurde eine Wirbelfraktur zunächst nicht erkannt, obwohl bereits Hinweise auf eine ernsthafte Verletzung vorlagen.

Eine weiterführende Diagnostik, insbesondere eine genauere bildgebende Abklärung, unterblieb. Der Mandant wurde ohne ausreichende Behandlung nach Hause entlassen.

Als sich seine Beschwerden verschlimmerten und erste Lähmungserscheinungen auftraten, stellte er sich erneut ärztlich vor. Doch auch in der zweiten Klinik wurde die zutreffende Diagnose zunächst nicht gestellt.

Erst mit erheblicher Verzögerung erfolgte eine MRT-Untersuchung. Sie zeigte die Wirbelfraktur und eine Kompression des Rückenmarks. Zu diesem Zeitpunkt war der Nervenschaden bereits eingetreten.

Die gesundheitlichen Folgen

Die verspätete Diagnose führte zu bleibenden Einschränkungen der Mobilität, der Selbstständigkeit und der gesamten Lebensführung unseres Mandanten.

Bei Wirbelsäulenverletzungen können zunehmende Schmerzen, neurologische Auffälligkeiten oder Lähmungserscheinungen wichtige Warnzeichen sein. Werden sie nicht rechtzeitig abgeklärt, kann eine Rückenmarkskompression dauerhafte neurologische Schäden verursachen.

Die rechtliche Herausforderung

Entscheidend war die Frage, ob die Fraktur bei rechtzeitiger Diagnostik hätte erkannt werden müssen und ob eine frühere Behandlung den Nervenschaden hätte verhindern können.

Im Mittelpunkt stand daher der zeitliche Ablauf: Wann lagen welche Beschwerden vor? Welche Diagnostik wäre medizinisch erforderlich gewesen? Und war die Verzögerung ursächlich für die bleibende Lähmung?

Unser Vorgehen

Da außergerichtlich zunächst keine Einigung möglich war, erhoben wir für unseren Mandanten Klage.

Im gerichtlichen Verfahren wurde ein medizinisches Sachverständigengutachten eingeholt. Das Ergebnis war eindeutig: Der Behandlungsfehler war nachweisbar. Nach den gutachterlichen Feststellungen waren die verspätete Diagnose und Behandlung ursächlich für die gesundheitlichen Dauerschäden.

Auf dieser Grundlage nahm die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses Vergleichsgespräche auf.

Mehr als Arzthaftung: Warum interdisziplinäre Prüfung wichtig ist

Bei schweren Gesundheitsschäden geht es häufig nicht nur um die Haftung des Krankenhauses. Zu prüfen sind auch Verdienstausfall, Erwerbsschaden, Haushaltsführungsschaden, Pflege- und Betreuungskosten, Hilfsmittel, Reha-Maßnahmen und Zukunftsschäden.

Hinzu kommen oft Ansprüche gegenüber privaten Versicherungen. In diesem Fall war neben der Arzthaftung auch die private Unfallversicherung des Mandanten relevant.

Unser Team aus Medizinrecht und Versicherungsrecht arbeitete deshalb eng zusammen. Während wir im Arzthaftungsverfahren die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser verfolgten, setzten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel die Leistungen aus der privaten Unfallversicherung durch.

Das Ergebnis

Für unseren Mandanten konnten sowohl die Ansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser als auch die Ansprüche aus der privaten Unfallversicherung gesichert werden.

Damit wurden nicht nur die unmittelbaren Folgen des Behandlungsfehlers berücksichtigt, sondern auch die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der bleibenden Lähmung.

Entscheidend war die Kombination aus medizinrechtlicher Aufarbeitung und versicherungsrechtlicher Prüfung. Nur so ließ sich der gesamte Schaden umfassend erfassen.

Fazit

Der Fall zeigt, wie folgenreich eine verspätete Diagnose bei Wirbelsäulenverletzungen sein kann. Wird eine Wirbelfraktur mit Rückenmarkskompression zu spät erkannt, können dauerhafte neurologische Schäden entstehen.

Für betroffene Patienten ist deshalb entscheidend, Behandlungsunterlagen, Befunde und zeitliche Abläufe genau prüfen zu lassen. Bei schweren Dauerschäden geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die vollständige rechtliche und wirtschaftliche Absicherung – einschließlich Erwerbsschaden, Pflegebedarf, Hilfsmitteln, Zukunftsschäden und möglicher Ansprüche aus privaten Versicherungen.

Erstrittener Schadensersatz

500 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant wurde in einer Universitätsklinik mit einer schwerwiegenden Diagnose konfrontiert. Die behandelnden Ärzte gingen von einem aggressiven Sarkom aus, also einem bösartigen Tumor.

Auf dieser Grundlage wurde eine dringliche Operation empfohlen. Nach unserer Prüfung wurde der Patient jedoch nicht ausreichend über die Risiken des Eingriffs, die diagnostische Unsicherheit und mögliche Behandlungsalternativen aufgeklärt.

Erst die spätere Gewebeuntersuchung zeigte, dass kein Sarkom vorlag, sondern ein gutartiges, langsam wachsendes Schwannom. Die Operation wäre in dieser Form nicht erforderlich gewesen.

Die gesundheitlichen Folgen

Während des Eingriffs wurde der Nervus femoralis rechts verletzt, ein wichtiger Beinnerv. Die Nervenschädigung führte zu dauerhaften Einschränkungen.

Unser Mandant leidet seitdem unter Lähmungen, chronischen Schmerzen und einer erheblichen Gehbehinderung. Seine Mobilität, seine berufliche Leistungsfähigkeit und sein Alltag sind dauerhaft beeinträchtigt.

Neben den körperlichen Folgen belastete ihn auch die fehlerhafte Krebsdiagnose erheblich. Entscheidend war jedoch vor allem, dass die Operation medizinisch und aufklärungsrechtlich nicht tragfähig abgesichert war.

Die rechtliche Herausforderung

Zu klären war, ob die Diagnose ausreichend gesichert, die Operation medizinisch indiziert, die Aufklärung ordnungsgemäß und die Nervenschädigung vermeidbar war.

Gerade bei schwerwiegenden Eingriffen darf eine Verdachtsdiagnose nicht ungeprüft zur Grundlage einer weitreichenden Operation werden. Patienten müssen wissen, wie sicher die Diagnose ist, welche Risiken bestehen und welche Alternativen in Betracht kommen.

Unsere Strategie

Wir leiteten zunächst ein Begutachtungsverfahren über die Krankenkasse ein. Der Medizinische Dienst bestätigte den Behandlungsfehler.

Da die Haftpflichtversicherung der Klinik keine angemessene Regulierung vornahm, erhoben wir Klage. Im gerichtlichen Verfahren bestätigte auch der Sachverständige die wesentlichen Punkte unserer Argumentation: Die Diagnose war fehlerhaft, der Eingriff in dieser Form nicht erforderlich und die Nervenschädigung vermeidbar.

Das Gericht bewertete den Vorgang als groben Behandlungsfehler.

Das Ergebnis

Im laufenden Gerichtsverfahren nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir einen Vergleich über 1.300.000 € erreichen.

Die Regulierung berücksichtigt die langfristigen Folgen des Behandlungsfehlers, insbesondere Schmerzensgeld, Pflege- und Unterstützungsbedarf, Erwerbsschaden, Therapiekosten, Hilfsmittel und notwendige Anpassungen des Wohnumfelds.

Für unseren Mandanten bedeutet der Vergleich eine umfassende finanzielle Absicherung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Fazit

Der Fall zeigt, wie folgenreich eine unzureichend gesicherte Tumordiagnose sein kann. Wird ein gutartiger Tumor fälschlich als Krebs eingeordnet und daraufhin eine weitreichende Operation durchgeführt, müssen Diagnose, Indikation und Aufklärung genau geprüft werden.

Bei schweren Eingriffen kommt es entscheidend darauf an, ob der Patient ausreichend über Diagnosesicherheit, Operationsrisiken und Behandlungsalternativen informiert wurde. Für Betroffene geht es zudem um die vollständige Absicherung der langfristigen Folgen – insbesondere bei Lähmungen, chronischen Schmerzen, Gehbehinderung, Erwerbsschaden, Pflegebedarf und Zukunftsschäden.

Erstrittener Schadensersatz

1,3 Mio.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Patientenanwälte an Ihrer Seite

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten. Mit unserem Wissen und einem starken Expertennetzwerk kämpfen wir entschlossen für Ihr Recht auf Entschädigung.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten erfolgreich tätig – u. a. mit einer Schadensersatzsumme von über 2 Mio. Euro nach einem schweren Behandlungsfehler.

Bundesweit für Sie da

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Wir prüfen Ihren Fall bundesweit, stehen Ihnen persönlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob wir Sie unterstützen können und welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Sie schildern uns Ihren Fall

    Sie berichten uns, was passiert ist, welche Beschwerden bestehen und welche Unterlagen bereits vorliegen. Die erste Einschätzung ist vertraulich und unverbindlich.

    Unsere Ersteinschätzung

    Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen offen und ehrlich mit, ob Sie grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Schnell, klar und kostenlos.

    Ihr Anspruch auf Entschädigung

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere, inklusive der Kommunikation mit der Klinik, dem Arzt und der Versicherung. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

    Wer Sie jetzt vertritt

    Ihr Anliegen ist einzigartig – unser Team auch. Rechtsanwalt Sven Wilhelmy und Rechtsanwältin Anna-Maria Weiß sind Ihre zentralen Ansprechpartner. Sie koordinieren nicht nur den juristischen Ablauf, sondern auch die Menschen dahinter: ein eingespieltes Netzwerk spezialisierter Kolleginnen und Kollegen, die sich mit Erfahrung, Vertrauen und echtem Miteinander für Ihre Interessen einsetzen.

    Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

    Sven Wilhelmy

    Rechtsanwalt & Partner
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung
    Anna-Maria Weiss, Rechtsanwältin

    Anna-Maria Weiß

    Rechtsanwältin
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Querschnittslähmung

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht, Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Nach einer Querschnittslähmung stehen Betroffene vor besonders schwierigen Fragen. Wir bieten Ihnen eine erste rechtliche Orientierung – verständlich, transparent und mit Blick auf Ihre Situation. Und wenn Sie individuelle Unterstützung brauchen: Wir sind an Ihrer Seite.

      Typische Konstellationen sind eine zu spät erkannte Wirbelfraktur mit fortschreitender Rückenmarkskompression, eine übersehene Spinalkanalstenose, Komplikationen bei Operationen an der Wirbelsäule oder Verletzungen des Rückenmarks bei Injektionen und Punktionen in dessen unmittelbarer Nähe. In vielen Fällen liegt der Fehler jedoch nicht im ursprünglichen Ereignis, sondern in der Zeit danach, beispielsweise wenn Warnzeichen wie zunehmende Schmerzen oder erste Lähmungserscheinungen nicht ernst genommen werden. Welche konkrete Fehlerkonstellation vorliegt, muss immer anhand der individuellen Behandlungsunterlagen geprüft werden.

      Das gesamte Ausmaß der gesundheitlichen, beruflichen und wirtschaftlichen Folgen zeigt sich bei einer Querschnittslähmung häufig erst im weiteren Verlauf. Neben dem unmittelbaren Behandlungs- und Pflegebedarf müssen unter anderem auch künftige Hilfsmittel, Wohnraumanpassungen, Erwerbsschäden und dauerhaft erhöhte Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden. Eine frühzeitige und umfassende Dokumentation ist deshalb wichtig, damit keine Ansprüche übersehen werden und keine vorschnellen, abschließenden Abfindungen erfolgen.

      Ein erstes Gutachten ist nicht zwingend das letzte Wort. Gutachterliche Einschätzungen beruhen auf der Auswertung von Behandlungsunterlagen. Schon einzelne missverständliche Formulierungen oder eine ungenaue Lesart handschriftlicher Einträge können zu einer fehlerhaften Bewertung führen. Es ist deshalb empfehlenswert, die Originaldokumentation genau prüfen zu lassen und bei einer ersten ungünstigen Einschätzung gegebenenfalls ein weiteres, unabhängiges Gutachten einzuholen.

      Nach einem Unfall mit Querschnittslähmung sind zunächst die Verantwortlichkeit, ein mögliches Mitverschulden und die auf den Unfall zurückzuführenden Verletzungen und Folgeschäden zu klären. Auch der medizinische Zusammenhang kann streitig sein, etwa bei Vorschäden oder weiteren möglichen Ursachen.

      Bei einer möglichen Querschnittslähmung durch einen Behandlungsfehler muss zusätzlich geprüft werden, ob die Behandlung dem medizinischen Standard entsprach. Dabei sind drei Fragen entscheidend:

      • Welche Behandlung wäre medizinisch erforderlich gewesen?

      • Worin lag die konkrete Abweichung, etwa in einer verspäteten Diagnose, unterlassenen Untersuchung oder fehlerhaften Operation?

      • Hat diese Abweichung die Querschnittslähmung verursacht oder wesentlich verschlimmert?

      Für die Beweisführung sind insbesondere die Behandlungsdokumentation, die zeitlichen Abläufe, die OP- und Pflegeberichte, die Bildgebung sowie die medizinischen Gutachten wichtig.

      Bei einem groben Behandlungsfehler kann gemäß § 630h Abs. 5 BGB vermutet werden, dass dieser für die Verletzung ursächlich war, sofern er grundsätzlich geeignet war, einen Schaden dieser Art zu verursachen. Das erleichtert die Beweisführung, bedeutet jedoch nicht die Umkehr der gesamten Beweislast. Zunächst müssen der grobe Fehler und seine grundsätzliche Eignung festgestellt werden. Auch die konkreten gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen sind gesondert zu prüfen.

      Ob eine Querschnittslähmung auf einen Unfall, eine unvermeidbare Behandlungskomplikation oder einen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, muss daher im Einzelfall sorgfältig geklärt werden.

      testimonials

      Unsere Mandanten sagen über uns:

      „Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      "Ich kann Quirmbach & Partner absolut empfehlen. Die Kommunikation während des gesamten Prozesses war sehr gut – über ein Online-Portal wird man immer auf dem Laufenden gehalten und hat jederzeit Zugriff auf alle Dokumente. Was besonders beeindruckt, ist die Zielstrebigkeit: Das Team gibt niemals auf. Zudem wurden meine Erwartungen von Tag eins an gut gemanagt, da von Anfang an ehrlich und realistisch kommuniziert wurde. Dank des unermüdlichen Einsatzes haben wir am Ende ein gutes Ergebnis erzielt. Vielen Dank für die großartige Unterstützung!"

      Ein Mandant von Rechtsanwältin Anna-Maria Weiß

      „Wir danken Ihnen von ganzem Herzen für Ihre großartige Arbeit, die einen langen Weg zum Ziel geführt hat. Wir sind froh, dieses schwierige Kapitel, zumindest was den ‚Entschädigungsaspekt‘ betrifft, nun schließen zu können und werden das Leben zwar ohne Augenlicht, doch durchaus mit Visionen weiter gestalten.“

      Ein Mandant von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht