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Behandlungsfehler bei der Geburt/Geburtsschäden

Fachliche Expertise, einfühlsame Begleitung

Die Geburt eines Kindes ist einer der kostbarsten Momente im Leben. Doch manchmal wird aus diesem Augenblick der Freude eine Zeit voller Sorgen – wenn durch einen medizinischen Fehler ein schwerer Geburtsschaden entsteht.

Aus Glück wird Verzweiflung. Eltern stehen plötzlich vor einer Zukunft voller Ängste, Fragen und Herausforderungen – medizinisch, finanziell und emotional.

In dieser Ausnahmesituation sind wir an Ihrer Seite. Ihr Fall ist für uns weit mehr als eine juristische Angelegenheit – es geht um Ihr Kind, Ihre Familie und Ihr Recht auf Gerechtigkeit. Mit Empathie, Erfahrung und Entschlossenheit setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung und Unterstützung erhalten, die Ihnen und Ihrem Kind zustehen.

Sofortmaßnahmen

Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe 

Wir helfen Ihnen bei ...

Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.

Unsere Anwälte analysieren ärztliche Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.

Wir verhandeln direkt mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.

Ihre Rechte und Ansprüche nach einem Geburtschaden

Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität

Geburtsschäden führen nicht nur zu schweren gesundheitlichen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Schäden. Statt unbeschwert die ersten gemeinsamen Monate zu genießen, stehen Eltern vor einem Berg an Fragen: Was bedeutet das für mein Kind? Welche Unterstützung gibt es? Wer übernimmt die Kosten für lebenslange Behandlungen und Pflege?

Wurde ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht, ist es entscheidend, die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Kind und möglicherweise auch für die Mutter konsequent durchzusetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie und Ihr Kind die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – für finanzielle Sicherheit und eine bestmögliche Versorgung.

Wir verstehen uns dabei nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht: Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu betreuen. Über das Juristische hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner in einer für Sie schwierigen Lebenssituation. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Organisation eines Reha-Dienstes oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.

Wir stehen entschlossen an Ihrer Seite

  • Schmerzensgeld: Ihr Kind soll nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell bestmöglich abgesichert sein. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung, den langfristigen Folgen und den persönlichen Einschränkungen.

  • Schadensersatz: Neben den emotionalen Belastungen entstehen enorme finanzielle Herausforderungen, die nicht bei Ihnen als Familie hängenbleiben dürfen. Dazu gehören:

  • Verdienstausfall: Wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben muss, um sich um das Kind zu kümmern.

  • Pflege- und Behandlungskosten: Alle laufenden medizinischen Therapien, Hilfsmittel und Betreuungskosten müssen gedeckt sein.

  • Umbaukosten für Barrierefreiheit: Ob Wohnung oder Auto – notwendige Anpassungen dürfen nicht zur finanziellen Belastung werden.

Unser Einsatz für Sie

  • Detaillierte rechtliche Prüfung: Wir analysieren Ihre medizinischen Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung darüber, welche Ansprüche Ihnen zustehen und mit welcher Entschädigung Sie rechnen können.

  • Zusammenarbeit mit Experten: Um Ihren Fall bestmöglich zu untermauern, arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, die die medizinischen Beweise klar und überzeugend darstellen – sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.

  • Berechnung von Schmerzensgeld und Schadensersatz: Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Ihr Kind eine angemessene Entschädigung erhält und sämtliche Folgekosten – von Pflege- und Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Wohnraumanpassungen – vollständig übernommen werden. Unser Ziel ist es, die langfristige finanzielle Absicherung Ihres Kindes sicherzustellen.

  • Außergerichtliche Einigung als Ziel: Wir streben eine einvernehmliche Einigung an, um Ihnen und Ihrem Kind eine langwierige und belastende Gerichtsverhandlung zu ersparen. Sollte eine Klage notwendig sein, vertreten wir Sie mit voller Entschlossenheit vor allen deutschen Gerichten.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 8. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Prämiert in den Jahren 2017, 2019 bis 2025. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 04/2025.

Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner zum siebten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.

Unser Anwaltsteam berät Sie individuell, entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall und bleibt während des gesamten Verfahrens eng an Ihrer Seite.

Dabei ist an manchen Stellen auch Ihr Engagement gefragt – und außerdem Geduld. Denn Versicherer versuchen häufig, berechtigte Ansprüche hinauszuzögern. Doch wir lassen nicht locker – bis Ihre Rechte vollständig durchgesetzt sind. Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden und sind für Ihre Fragen da – persönlich, zuverlässig und engagiert.

In unseren Ratgeber für Eltern von geburtsgeschädigten Kindern erhalten Sie weitere Informationen: Geburtsschäden und Geburtsschadensrecht

Vier Personen in einem Besprechungsraum im Gespräch – eine Frau spricht engagiert mit zwei Männern, während eine vierte Person zuhört.

Fallbeispiele aus der Praxis

Jeder Fall ist einzigartig, doch aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Herausforderungen ähnliche Fragen und Lösungen mit sich bringen. Hier finden Sie Beispiele aus unserer Praxis, die Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise und erfolgreiche Ergebnisse geben.

Der Fall

Bei der Geburt unserer kleinen Mandantin kam es zu gravierenden Versäumnissen seitens des behandelnden Krankenhauspersonals. Obwohl das CTG bereits früh alarmierende Werte zeigte, die auf eine drohende Sauerstoffunterversorgung des Kindes hindeuteten, wurde nicht sofort reagiert. Ein dringend erforderlicher Kaiserschnitt unterblieb – stattdessen wurde die vaginale Geburt über zwei Stunden weitergeführt.

Die Mandantin erlitt eine schwere Hirnschädigung (hypoxisch-ischämische Enzephalopathie) sowie spastische Lähmungen. Hinzu kam, dass kein erfahrener Kinderarzt rechtzeitig anwesend war, um eine optimale Erstversorgung sicherzustellen. Die gesundheitlichen Schäden hätten mit einer rechtzeitigen medizinischen Intervention erheblich gemildert oder sogar verhindert werden können.

 Unser Vorgehen

Nach eingehender Prüfung der Geburtsakte und der Einholung von Sachverständigengutachten konnten wir grobe Behandlungsfehler nachweisen. Trotz unserer Bemühungen kam es zu keiner außergerichtlichen Einigung mit der Klinik. Daher reichten wir Klage gegen das Krankenhaus und die verantwortlichen Behandler ein.

Das Gericht bestätigte unsere Auffassung: Das Krankenhaus und die verantwortliche Stationsärztin haben grob fehlerhaft gehandelt. Die Missachtung der kritischen CTG-Werte und das Unterlassen eines Kaiserschnitts wurden als schwerwiegende Pflichtverletzungen eingestuft.

Das Ergebnis

Das Gericht verurteilte die Klinik zur Zahlung eines mittleren sechsstelligen Schmerzensgeldes, einer monatlichen Rente sowie zur Übernahme sämtlicher zukünftiger Kosten – darunter Pflege, Therapien und der Umbau eines behindertengerechten Wohnumfelds.

 Fazit: Dieser Fall zeigt, wie folgenschwer Behandlungsfehler in der Geburtshilfe sein können. Die betroffene Familie stand plötzlich vor einer enormen Belastung – emotional, organisatorisch und finanziell. Durch unsere erfolgreiche Schadensersatzklage konnte zumindest die wirtschaftliche Absicherung gewährleistet werden.

Der Fall

Unser kleiner Mandant wurde in der 30. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt geboren. Die Geburt selbst verlief laut gerichtlichem Sachverständigen ohne Behandlungsfehler, obwohl problematische CTG-Werte vorlagen und Uneinigkeit über die Verabreichung der Lungenreifeprophylaxe (RDS-Prophylaxe) bestand.

Die gravierenden Versäumnisse ereigneten sich jedoch unmittelbar nach der Geburt:

1. Verspätete Notfall-Bluttransfusion

  • Der Säugling zeigte sofort nach der Geburt eindeutige Anzeichen einer Sauerstoffunterversorgung. Die Kinderärzte forderten umgehend eine Bluttransfusion an.

  • Die Klinik lieferte die dringend benötigte Blutkonserve jedoch erst eine Stunde später – eine fatale Verzögerung.

  • Laut Sachverständigem war dieses Vorgehen grob fehlerhaft, da eine frühzeitige Transfusion die Sauerstoffversorgung des Gehirns verbessert und schwere Folgeschäden hätte verhindern können.

2. Unzureichende Behandlung einer schweren Unterzuckerung (Hypoglykämie)

  • In den ersten Lebensstunden hatte das Neugeborene mehrfach kritische Blutzuckerwerte. Eine rasche Behandlung ist in solchen Fällen essenziell, um neuronale Schäden zu verhindern.

  • Trotz der lebensbedrohlichen Werte erfolgte keine rechtzeitige Intervention – die Unterzuckerung bestand über einen längeren Zeitraum fort.

  • Auch hier bestätigte der Sachverständige einen schwerwiegenden medizinischen Behandlungsfehler, der maßgeblich zur Schädigung des Kindes beitrug.

Die gesundheitlichen Folgen

Durch die verzögerten Behandlungsmaßnahmen erlitt das Kind irreversible neurologische Schäden, die mit einer adäquaten Versorgung vermeidbar gewesen wären. Er leidet heute unter:

  • Infantiler Cerebralparese (bilateral spastisch)

  • Hochgradiger Sehstörung

  • Epilepsie (cerebrales Anfallsleiden)

  • Störungen der Körpertemperaturregulation (zentrale Thermoregulationsstörung)

  • Periventrikulärer Leukomalazie (PVL)

  • Hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie (HIE)

Er ist sein gesamtes Leben auf umfassende medizinische und pflegerische Betreuung angewiesen.

Juristische Aufarbeitung und Anspruchsdurchsetzung

Unsere Kanzlei übernahm die Vertretung der Familie und konnte nachweisen, dass die medizinische Versorgung nach der Geburt nicht den geltenden Standards entsprach. Konkret stellte das Gericht fest:

  • Die Notfall-Bluttransfusion wurde grob verspätet verabreicht, obwohl sie rechtzeitig angefordert wurde.

  • Die Behandlung der schweren Hypoglykämie erfolgte fehlerhaft und viel zu spät.

  • Beide Versäumnisse hatten direkte und schwerwiegende Folgen für Karl.

Auf Basis dieser Beweise wurde die Haftung des Klinikträgers und der verantwortlichen Ärzte festgestellt.

Das Ergebnis: Erfolgreiche Durchsetzung eines hohen Schadensersatzes

Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld in hoher sechsstelliger Höhe zu. Zudem erhielt er einen umfassenden Feststellungsanspruch, um zukünftige Schäden abzusichern – darunter:

  • Kosten für lebenslange Pflege

  • Spezielle Hilfsmittel und medizinische Versorgung

  • Wohnraumanpassungen für seine Bedürfnisse

Fazit: Dieser Fall verdeutlicht, dass nicht nur die Geburt selbst, sondern auch die erste Phase der Neugeborenenversorgung entscheidend für die langfristige Gesundheit eines Kindes ist. Schwerwiegende Verzögerungen bei lebensnotwendigen Maßnahmen können zu irreversiblen Schäden führen.

 

Der Fall

Unsere Mandantin befand sich in ihrer ersten Schwangerschaft und wurde von ihrer Frauenärztin regelmäßig untersucht. Über einen längeren Zeitraum zeigten sich auffällige Befunde: stetig steigender Blutdruck, zunehmende Eiweißausscheidung im Urin und Wassereinlagerungen – klassische Anzeichen einer Schwangerschaftsgestose (Präeklampsie). Diese ernsthafte Erkrankung kann unbehandelt zu lebensbedrohlichen Komplikationen für Mutter und Kind führen.Trotz dieser eindeutigen Warnsignale unterblieb eine fachgerechte Diagnostik und Überwachung. Die Mandantin wurde nicht über die Risiken aufgeklärt, und eine frühzeitige medizinische Intervention blieb aus.

In den späten Schwangerschaftswochen verschlechterte sich ihr Zustand dramatisch. Sie entwickelte ein schweres HELLP-Syndrom, das eine Not-Kaiserschnittentbindung erforderte. Die verzögerte Behandlung führte bei ihr zu einer ausgeprägten Niereninsuffizienz mit langfristigem Behandlungsbedarf.

Noch gravierender waren die Folgen für ihre Tochter: Aufgrund der Sauerstoffunterversorgung während der Geburt erlitt sie schwere neurologische Schäden. Heute leidet sie unter erheblichen motorischen und kognitiven Beeinträchtigungen und wird lebenslang auf umfassende Unterstützung angewiesen sein.

Unser Vorgehen

Unsere Kanzlei übernahm die rechtliche Vertretung der Familie und analysierte den gesamten Behandlungsverlauf mit medizinischen Sachverständigen. Die Untersuchung ergab klare Verstöße gegen die medizinischen Standards:

  • Die Ärztin dokumentierte auffällige Befunde, leitete jedoch keine erforderlichen Maßnahmen ein.

  • Eine stationäre Aufnahme wäre nach geltenden Leitlinien zwingend erforderlich gewesen.

  • Die Mandantin wurde nicht ausreichend über die Risiken einer unbehandelten Präeklampsie informiert.

  • Das Gericht stellte die Haftung der Ärztin fest.

Das Ergebnis

Der Mandantin und ihrer Tochter wurde ein Schmerzensgeld in hoher sechsstelliger Höhe zugesprochen. Zusätzlich sicherte das Urteil für Lia eine umfassende Pflege sowie einen Feststellungsanspruch für zukünftige Schäden – etwa für notwendige Wohnraumanpassungen, Verdienstausfall oder Unterstützung im Haushalt.

Fazit: Eine frühzeitige Diagnose und angemessene medizinische Maßnahmen hätten das Schicksal von Mutter und Kind entscheidend verbessern können. Die verspätete Reaktion auf klare Anzeichen einer Schwangerschaftsvergiftung führte jedoch zu lebenslangen gesundheitlichen Folgen – ein tragisches Beispiel dafür, wie wichtig rechtzeitiges und verantwortungsvolles ärztliches Handeln ist.

Der Fall

Das betroffene Kind kam in einem Krankenhaus zur Welt. Bereits während der Schwangerschaft gab es erhebliche gesundheitliche Risiken bei der Mutter – darunter Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck und weitere bekannte Risikofaktoren. Auch die vorherige Geburt eines Kindes per Kaiserschnitt hätte Anlass zu besonderer Vorsicht geben müssen.

Trotz dieser belastenden Vorgeschichte fand keine ausreichende Aufklärung über die Gefahren einer natürlichen Geburt nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt statt. Im Gegenteil: Die damit verbundenen Risiken wurden den Eltern gegenüber sogar heruntergespielt.

Dieser schwerwiegende Aufklärungsfehler hatte dramatische Folgen: Während der Geburt kam es zu einer Uterusruptur. Dadurch wurde das Kind nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt – ein akuter Notfall. Der Sauerstoffmangel führte zu einem schweren Hirnschaden.

Die langfristigen Auswirkungen sind tiefgreifend. Das Kind leidet an einer erheblichen Entwicklungsverzögerung, kognitiven Einschränkungen, massiven Sprachentwicklungsstörungen und ist lebenslang auf umfassende Betreuung angewiesen. Hinzu kommen motorische Beeinträchtigungen, auffälliges Verhalten und eine stark eingeschränkte Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung.

Unser Vorgehen

Nach sorgfältiger Prüfung der Geburtsakte und Einholung von Sachverständigengutachten konnten wir Fehler bei der Entbindung sowie Versäumnisse bei der Aufklärung im Vorfeld der Entbindung feststellen. Trotz intensiver Bemühungen konnte keine außergerichtliche Einigung mit der Klinik erzielt werden. Daher reichten wir Klage gegen das Krankenhaus und die verantwortlichen Behandler ein.

Nachdem der medizinische Sachverständiger bestätigte, dass das Krankenhaus die Mutter über die Risiken hätte aufklären müssen, stellte das Gericht den Verstoß gegen die Aufklärungspflicht fest. Aufgrund der fehlerhaften Aufklärung haftet das Krankenhaus für sämtliche Schäden der Mandantin – einschließlich zukünftiger.

Warum dieser Fall wichtig ist

Auch wenn der Nachweis eines Aufklärungsfehler in der Praxis schwierig ist, beweist dieses Urteil, dass Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen für Aufklärungsfehler haften und Patienten ihre Rechte durchsetzen können.

Auf dieser Basis sah sich die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses gezwungen, Vergleichsgespräche aufzunehmen.

In Fällen wie diesem geht es nicht nur um die klassische Arzthaftung. Wer einen Behandlungsfehler erlitten hat, sieht sich oft mit einer Vielzahl rechtlicher und finanzieller Fragen konfrontiert:

  • Wie lässt sich die ärztliche Verantwortung juristisch nachweisen?

  • Welche finanziellen Einbußen entstehen durch die dauerhafte Einschränkung?

  • Welche Versicherungen müssen leisten – und wie lässt sich verhindern, dass sie Zahlungen verweigern?

Unser Team aus Medizinrechtlern und Experten für Versicherungsrecht arbeitet in solchen Fällen eng zusammen. Während wir vor Gericht die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser durchgesetzt haben, sorgten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel dafür, dass die private Unfallversicherung des Mandanten die ihm zustehende Leistung auszahlt.

Fazit: Dieser Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Patientenrechten oft über das klassische Haftungsrecht hinausgeht. Gerade bei schweren Gesundheitsschäden müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine angemessene Entschädigung zu erreichen. Durch unser interdisziplinäres Team aus Medizinrechts- und Versicherungsrechtsexperten konnten wir für unseren Mandanten ein optimales Ergebnis erzielen.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Patientenanwälte an Ihrer Seite

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten. Mit unserem Wissen und einem starken Expertennetzwerk kämpfen wir entschlossen für Ihr Recht auf Entschädigung.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vierzig Jahren stehen wir Betroffenen mit all unserer Erfahrung und Expertise zur Seite – als Ihr verlässlicher Partner.

Bundesweit für Sie im Einsatz

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Unsere Anwälte sind bundesweit für Sie da, kümmern sich persönlich um Ihren Fall und setzen sich engagiert für Ihr Recht ein.

Kostenlose Ersteinschätzung

Mit einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie wir Ihnen helfen können – selbstverständlich ohne jedes Risiko.

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Ihr Fall

    Schildern Sie uns kostenlos und unverbindlich, was passiert ist. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.

    Unsere Ersteinschätzung

    Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen ehrlich, ob und in welcher Höhe Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen. Schnell, klar und kostenlos.

    Ihr Anspruch

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere – inklusive Kommunikation mit der Versicherung. Die Kosten? Erklären wir Ihnen ganz in Ruhe, bevor Sie irgendetwas unterschreiben.

    Unsere Anwälte an Ihrer Seite

    Zusammenarbeit als Stärke

    Für Ihre Sache

    Wir glauben an die Kraft des Teams. Ihre zentralen Ansprechpartner – die Rechtsanwälte Sven Wilhelmy und Alexander Rüdiger – bringen die richtigen Experten zusammen. Sie bündeln juristisches Fachwissen, unterschiedliche Perspektiven und persönliches Engagement – für Lösungen, die tragen. Und für Ergebnisse, die überzeugen.

    Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

    Sven Wilhelmy

    Rechtsanwalt
    Partner
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Rechtsanwalt Alexander Rüdiger

    Alexander Rüdiger

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Fachanwalt für Versicherungsrecht
    Lehrbeauftragter der Universität Siegen

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Ein Behandlungsfehler unter der Geburt kann schwerwiegende Folgen für das Kind und die ganze Familie haben. Die rechtlichen Fragen, die sich in einer solchen Ausnahmesituation stellen, sind oft komplex – und gleichzeitig dringend. Wir möchten Ihnen helfen, schnell Klarheit zu gewinnen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst – einfühlsam, verständlich und lösungsorientiert. Bei Bedarf begleiten wir Sie durch jeden weiteren Schritt.

      Haben Sie Erfahrung mit schweren Geburtsschäden?

      Ja - und das macht den Unterschied. Seit vielen Jahren vertreten wir Familien, deren Kinder bei der Geburt schwere Schäden erlitten haben - zum Beispiel durch Sauerstoffmangel, zu späten Kaiserschnitt oder Fehler bei der CTG-Auswertung. Wir kennen die medizinischen Details, die juristischen Hürden - und auch die emotionale Belastung der Eltern.

      Deshalb helfen wir nicht nur mit juristischer Expertise. Wir unterstützen Sie auch ganz praktisch: mit einem erprobten Netzwerk aus Pflegeberatern, Reha-Experten, Architekten für barrierefreies Wohnen und Spezialisten für behindertengerechte Fahrzeuge. Was immer Sie brauchen - wir sind für Sie da.

      Was tun Sie konkret für unser Kind nach einem schweren Geburtsschaden?

      Unser Ziel ist es, die Zukunft Ihres Kindes zu sichern - rechtlich, finanziell und menschlich. Wir prüfen sorgfältig, ob es bei der Geburt zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, holen unabhängige medizinische Gutachten ein und vertreten Ihre Ansprüche mit Nachdruck. Dabei geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um alles, was Ihr Kind dauerhaft braucht: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, bauliche Anpassungen, barrierefreie Mobilität - kurz: ein Leben mit bestmöglicher Unterstützung. Wir stehen Ihnen zur Seite - mit Erfahrung, Einfühlungsvermögen und Durchsetzungskraft.

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      Selbstverständlich! Wir stehen Ihnen jederzeit per Videokonferenz, Telefon, E-Mail oder über unsere sichere WebAkte zur Verfügung. Fragen Sie jederzeit nach – wir helfen gerne.

      testimonials

      Unsere Mandaten sagen über uns:

      „Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

      Mandantin von Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

      Fachanwalt für Medizinrecht & Partner

      "Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre sehr gute Unterstützung und Beratung sowie für Ihren Einsatz  vor Gericht und die gute Zusammenarbeit. Und ich und meine Familie sind sehr froh und zufrieden das wir damit abschließen können nach 10 Jahren  Schriftverkehr und Hoffen und Bangen."

      Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger

      Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Lehrbeauftragter der Universität Siegen

      „Die Ärzte haben mir zwei Jahre erzählt, dass ich mir meine Schmerzen nur einbilde. Durch den Vergleich wurde nun doch zugegeben, dass die Ärzte Fehler gemacht haben. Das war mir sehr wichtig. Die Entschädigung … hilft uns, das Haus, das wir uns über Jahrzehnte gebaut haben, behindertengerecht umzubauen. Dafür vielen, vielen Dank. Wir würden immer wieder Ihre Kanzlei aufsuche und auch weiterempfehlen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

      "Ich habe in den letzten Jahren mit einigen Anwälten seines Fachs gearbeitet und dachte, es gäbe keine guten Anwälte mehr. Herr Rüdiger hat mich aber vom Gegenteil überzeugt.
      Fachlich und menschlich top! Er prüft seine Fälle umsichtig, gibt realistische Einschätzungen.
      Bei ihm hat man nicht das Gefühl irgendein Fall von vielen zu sein. Er weiß, wovon er spricht und nimmt sich ausreichend Zeit. Er sagt, was geht, aber eben auch, was nicht geht.
      Ich würde ihn immer wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger