Anwalt für Geburtsschäden
Spezialisierte Vertretung im Geburtsschadensrecht – bundesweite Unterstützung
Ein Geburtsschaden durch einen ärztlichen Behandlungsfehler liegt vor, wenn während der Schwangerschaft oder der Geburt medizinische Standards verletzt werden, beispielsweise durch Sauerstoffmangel (Hypoxie), eine verspätete Intervention oder eine fehlerhafte Überwachung. Die Folgen sind oft lebenslang und verändern das Leben einer Familie grundlegend.
Wir unterstützen Sie dabei, die entscheidenden Fragen zu klären.
Liegt ein Behandlungsfehler der Klinik oder der Hebamme vor?
Welche Ansprüche stehen dem geschädigten Kind zu, insbesondere auf Schmerzensgeld, Rentenzahlungen und die Übernahme von Pflege-, Therapie- und Umbaukosten?
Wer haftet für die langfristigen finanziellen Folgen?
Als spezialisierte und bundesweit tätige Kanzlei für Arzthaftungsrecht vertreten wir Familien unabhängig vom Wohnort vor allen deutschen Gerichten. Wir analysieren Behandlungsverläufe, sichern gemeinsam mit spezialisierten Gutachtern medizinische Beweise und setzen Ansprüche gegenüber Kliniken und Versicherern konsequent durch.
Wir bearbeiten ausschließlich Fälle mit schweren und langfristigen Folgen.
Wie wir Sie unterstützen
Rechtliche Beratung bei Verdacht auf Geburtsschaden
Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld
Unterstützung bei der Begutachtung durch medizinische Sachverständige
Langfristige Begleitung bei komplexen Fällen
Unsere digitale Mandatsführung ermöglicht eine schnelle, diskrete und ortsunabhängige Betreuung, sodass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihr Kind und Ihre Familie.
Vertrauen Sie auf unsere juristische und menschliche Kompetenz.
In einer Situation, die alles verändert, kämpfen wir an Ihrer Seite – entschlossen, erfahren und einfühlsam.
Sofortmaßnahmen bei einem Geburtsschaden
Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe
Wir helfen Ihnen bei ...
Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.
Unsere Anwälte analysieren ärztliche Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.
Wir verhandeln direkt mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.
Ihre Rechte und Ansprüche nach einem Geburtsschaden
Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität
Geburtsschäden führen nicht nur zu schweren gesundheitlichen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Schäden. Statt unbeschwert die ersten gemeinsamen Monate zu genießen, stehen Eltern vor einem Berg an Fragen: Was bedeutet das für mein Kind? Welche Unterstützung gibt es? Wer übernimmt die Kosten für lebenslange Behandlungen und Pflege?
Wurde ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht, ist es entscheidend, die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Kind und möglicherweise auch für die Mutter konsequent durchzusetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie und Ihr Kind die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – für finanzielle Sicherheit und eine bestmögliche Versorgung.
Wir verstehen uns dabei nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht: Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu betreuen. Über das Juristische hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner in einer für Sie schwierigen Lebenssituation. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Organisation eines Reha-Dienstes oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.
Wir stehen entschlossen an Ihrer Seite
Schmerzensgeld: Ihr Kind soll nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell bestmöglich abgesichert sein. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung, den langfristigen Folgen und den persönlichen Einschränkungen.
Schadensersatz: Neben den emotionalen Belastungen entstehen enorme finanzielle Herausforderungen, die nicht bei Ihnen als Familie hängenbleiben dürfen. Dazu gehören:
Verdienstausfall: Wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben muss, um sich um das Kind zu kümmern.
Pflege- und Behandlungskosten: Alle laufenden medizinischen Therapien, Hilfsmittel und Betreuungskosten müssen gedeckt sein.
Umbaukosten für Barrierefreiheit: Ob Wohnung oder Auto – notwendige Anpassungen dürfen nicht zur finanziellen Belastung werden.
Unser Einsatz für Sie und Ihr Kind
Detaillierte rechtliche Prüfung: Wir analysieren Ihre medizinischen Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung darüber, welche Ansprüche Ihnen zustehen und mit welcher Entschädigung Sie rechnen können.
Zusammenarbeit mit Experten: Um Ihren Fall bestmöglich zu untermauern, arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, die die medizinischen Beweise klar und überzeugend darstellen – sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.
Berechnung von Schmerzensgeld und Schadensersatz: Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Ihr Kind eine angemessene Entschädigung erhält und sämtliche Folgekosten – von Pflege- und Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Wohnraumanpassungen – vollständig übernommen werden. Unser Ziel ist es, die langfristige finanzielle Absicherung Ihres Kindes sicherzustellen.
Außergerichtliche Einigung als Ziel: Wir streben eine einvernehmliche Einigung an, um Ihnen und Ihrem Kind eine langwierige und belastende Gerichtsverhandlung zu ersparen. Sollte eine Klage notwendig sein, vertreten wir Sie mit voller Entschlossenheit vor allen deutschen Gerichten.
Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.
Unser Anwaltsteam berät Sie individuell, entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall und bleibt während des gesamten Verfahrens eng an Ihrer Seite.
Dabei ist an manchen Stellen auch Ihr Engagement gefragt – und außerdem Geduld. Denn Versicherer versuchen bei einem Geburtsschaden häufig, berechtigte Ansprüche hinauszuzögern. Doch wir lassen nicht locker – bis Ihre Rechte vollständig durchgesetzt sind. Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden und sind für Ihre Fragen da – persönlich, zuverlässig und engagiert.
Unser Ratgeber für betroffene Eltern bietet Ihnen zusätzliche Informationen und praktische Hinweise. Geburtsschäden und Geburtsschadensrecht
Geburtsschaden-Fälle aus der Praxis
Jeder Fall ist einzigartig, doch aus unserer Erfahrung wissen wir, dass viele Herausforderungen ähnliche Fragen und Lösungen mit sich bringen. Hier finden Sie Beispiele aus unserer Praxis, die Ihnen einen Einblick in unsere Arbeitsweise im Umgang mit Geburtsschäden und unsere erfolgreichen Ergebnisse geben.
Der Fall
Das betroffene Kind kam in einem Krankenhaus zur Welt. Bereits während der Schwangerschaft gab es erhebliche gesundheitliche Risiken bei der Mutter – darunter Schwangerschaftsdiabetes, Bluthochdruck und weitere bekannte Risikofaktoren. Auch die vorherige Geburt eines Kindes per Kaiserschnitt hätte Anlass zu besonderer Vorsicht geben müssen.
Trotz dieser belastenden Vorgeschichte fand keine ausreichende Aufklärung über die Gefahren einer natürlichen Geburt nach einem vorangegangenen Kaiserschnitt statt. Im Gegenteil: Die damit verbundenen Risiken wurden den Eltern gegenüber sogar heruntergespielt.
Dieser schwerwiegende Aufklärungsfehler hatte dramatische Folgen: Während der Geburt kam es zu einer Uterusruptur. Dadurch wurde das Kind nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt – ein akuter Notfall. Der Sauerstoffmangel führte zu einem schweren Hirnschaden.
Die langfristigen Auswirkungen sind tiefgreifend. Das Kind leidet an einer erheblichen Entwicklungsverzögerung, kognitiven Einschränkungen, massiven Sprachentwicklungsstörungen und ist lebenslang auf umfassende Betreuung angewiesen. Hinzu kommen motorische Beeinträchtigungen, auffälliges Verhalten und eine stark eingeschränkte Fähigkeit zur selbstständigen Lebensführung.
Unser Vorgehen
Nach sorgfältiger Prüfung der Geburtsakte und Einholung von Sachverständigengutachten konnten wir Fehler bei der Entbindung sowie Versäumnisse bei der Aufklärung im Vorfeld der Entbindung feststellen. Trotz intensiver Bemühungen konnte keine außergerichtliche Einigung mit der Klinik erzielt werden. Daher reichten wir Klage gegen das Krankenhaus und die verantwortlichen Behandler ein.
Nachdem der medizinische Sachverständiger bestätigte, dass das Krankenhaus die Mutter über die Risiken hätte aufklären müssen, stellte das Gericht den Verstoß gegen die Aufklärungspflicht fest. Aufgrund der fehlerhaften Aufklärung haftet das Krankenhaus für sämtliche Schäden der Mandantin – einschließlich zukünftiger.
Warum dieser Fall wichtig ist
Auch wenn der Nachweis eines Aufklärungsfehler in der Praxis schwierig ist, beweist dieses Urteil, dass Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen für Aufklärungsfehler haften und Patienten ihre Rechte durchsetzen können.
Auf dieser Basis sah sich die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses noch während des laufenden Prozesses gezwungen, Vergleichsgespräche aufzunehmen.
In Fällen wie diesem geht es nicht nur um die klassische Arzthaftung. Wer einen Behandlungsfehler erlitten hat, sieht sich oft mit einer Vielzahl rechtlicher und finanzieller Fragen konfrontiert:
Wie lässt sich die ärztliche Verantwortung juristisch nachweisen?
Welche finanziellen Einbußen entstehen durch die dauerhafte Einschränkung?
Welche Versicherungen müssen leisten – und wie lässt sich verhindern, dass sie Zahlungen verweigern?
Unser Team aus Medizinrechtlern und Experten für Versicherungsrecht arbeitet in solchen Fällen eng zusammen. Während wir vor Gericht die Schadensersatzansprüche gegen die beteiligten Krankenhäuser durchgesetzt haben, sorgten unsere Fachanwälte für Versicherungsrecht parallel dafür, dass die private Unfallversicherung des Mandanten die ihm zustehende Leistung auszahlt.
Fazit: Dieser Fall zeigt, dass die Durchsetzung von Patientenrechten oft über das klassische Haftungsrecht hinausgeht. Gerade bei schweren Gesundheitsschäden müssen verschiedene rechtliche Aspekte berücksichtigt werden, um eine angemessene Entschädigung zu erreichen. Durch unser interdisziplinäres Team aus Medizinrechts- und Versicherungsrechtsexperten konnten wir für unseren Mandanten ein optimales Ergebnis erzielen.
Der Fall
Unser kleiner Mandant wurde in der 30. Schwangerschaftswoche per Kaiserschnitt geboren. Die Geburt selbst verlief laut gerichtlichem Sachverständigen ohne Behandlungsfehler, obwohl problematische CTG-Werte vorlagen und Uneinigkeit über die Verabreichung der Lungenreifeprophylaxe (RDS-Prophylaxe) bestand.
Die gravierenden Versäumnisse ereigneten sich jedoch unmittelbar nach der Geburt:
1. Verspätete Notfall-Bluttransfusion
Der Säugling zeigte sofort nach der Geburt eindeutige Anzeichen einer Sauerstoffunterversorgung. Die Kinderärzte forderten umgehend eine Bluttransfusion an.
Die Klinik lieferte die dringend benötigte Blutkonserve jedoch erst eine Stunde später – eine fatale Verzögerung.
Laut Sachverständigem war dieses Vorgehen grob fehlerhaft, da eine frühzeitige Transfusion die Sauerstoffversorgung des Gehirns verbessert und schwere Folgeschäden hätte verhindern können.
2. Unzureichende Behandlung einer schweren Unterzuckerung (Hypoglykämie)
In den ersten Lebensstunden hatte das Neugeborene mehrfach kritische Blutzuckerwerte. Eine rasche Behandlung ist in solchen Fällen essenziell, um neuronale Schäden zu verhindern.
Trotz der lebensbedrohlichen Werte erfolgte keine rechtzeitige Intervention – die Unterzuckerung bestand über einen längeren Zeitraum fort.
Auch hier bestätigte der Sachverständige einen schwerwiegenden medizinischen Behandlungsfehler, der maßgeblich zur Schädigung des Kindes beitrug.
Die gesundheitlichen Folgen
Durch die verzögerten Behandlungsmaßnahmen erlitt das Kind irreversible neurologische Schäden, die mit einer adäquaten Versorgung vermeidbar gewesen wären. Er leidet heute unter:
Infantiler Cerebralparese (bilateral spastisch)
Hochgradiger Sehstörung
Epilepsie (cerebrales Anfallsleiden)
Störungen der Körpertemperaturregulation (zentrale Thermoregulationsstörung)
Periventrikulärer Leukomalazie (PVL)
Hypoxisch-ischämischer Enzephalopathie (HIE)
Er ist sein gesamtes Leben auf umfassende medizinische und pflegerische Betreuung angewiesen.
Juristische Aufarbeitung und Anspruchsdurchsetzung
Unsere Kanzlei übernahm die Vertretung der Familie und konnte nachweisen, dass die medizinische Versorgung nach der Geburt nicht den geltenden Standards entsprach. Konkret stellte das Gericht fest:
Die Notfall-Bluttransfusion wurde grob verspätet verabreicht, obwohl sie rechtzeitig angefordert wurde.
Die Behandlung der schweren Hypoglykämie erfolgte fehlerhaft und viel zu spät.
Beide Versäumnisse hatten direkte und schwerwiegende Folgen für Karl.
Auf Basis dieser Beweise wurde die Haftung des Klinikträgers und der verantwortlichen Ärzte festgestellt.
Das Ergebnis: Erfolgreiche Durchsetzung eines hohen Schadensersatzes
Das Gericht sprach ein Schmerzensgeld in hoher sechsstelliger Höhe zu. Zudem erhielt er einen umfassenden Feststellungsanspruch, um zukünftige Schäden abzusichern – darunter:
Kosten für lebenslange Pflege
Spezielle Hilfsmittel und medizinische Versorgung
Wohnraumanpassungen für seine Bedürfnisse
Fazit: Dieser Fall verdeutlicht, dass nicht nur die Geburt selbst, sondern auch die erste Phase der Neugeborenenversorgung entscheidend für die langfristige Gesundheit eines Kindes ist. Schwerwiegende Verzögerungen bei lebensnotwendigen Maßnahmen können zu irreversiblen Schäden führen.
Der Fall
Während einer zunächst unauffälligen Schwangerschaft kam es in der 29. Schwangerschaftswoche zu einer akuten, vollständigen Plazentalösung, einem seltenen geburtshilflichen Notfall. Dadurch wurde das ungeborene Kind nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt. Es entwickelte sich eine schwere perinatale Asphyxie.
Der Junge musste unmittelbar nach der Geburt reanimiert und intensivmedizinisch in der Neonatologie behandelt werden. Dort kam es zu weiteren Behandlungsfehlern: Eine notwendige Bluttransfusion erfolgte deutlich verspätet und eine gefährliche Unterzuckerung (Hypoglykämie) wurde nicht rechtzeitig erkannt.
Die Folgen
Die Kombination aus Sauerstoffmangel und Behandlungsversäumnissen führte zu schweren und dauerhaften Hirnschäden.
Unser Mandant leidet heute unter einer ausgeprägten neurologischen Mehrfachbehinderung, unter anderem mit:
infantiler Zerebralparese mit spastischer Tetraparese,
schweren Entwicklungsstörungen
epileptischen Anfällen,
Seh- und Schluckstörungen.
Der Junge ist dauerhaft auf intensive medizinische Betreuung, Therapien und umfassende Pflege angewiesen.
Unser Vorgehen:
Wir haben die vollständigen Geburts- und Behandlungsunterlagen ausgewertet, medizinische Leitlinien geprüft und unabhängige Sachverständigengutachten eingeholt. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Komplikationen rechtzeitig erkannt und medizinisch korrekt behandelt wurden.
Ergebnis:
Im Rahmen der juristischen Aufarbeitung konnten die Behandlungsfehler nachgewiesen werden. Mit dem Klinikum wurde schließlich ein Vergleich über 2 Millionen Euro geschlossen, der die langfristige Versorgung des Kindes absichert.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unsere kleine Mandantin wurde in der 36. Schwangerschaftswoche als Frühchen geboren. Nach der Geburt zeigte sie deutliche Anpassungsstörungen, die auch von der behandelnden Ärztin erkannt wurden. Eine angemessene medizinische Reaktion blieb jedoch aus.
Zwei Tage nach der Geburt erlitt das Kind einen cerebralen Krampfanfall.
Die Folgen
In den folgenden Jahren traten weitere epileptische Anfälle sowie eine deutliche Entwicklungsverzögerung auf. Eine MRT-Untersuchung des Schädels ergab eine Leukenzephalopathie, also eine Schädigung der weißen Substanz des Gehirns.
Bis heute leidet unsere Mandantin unter struktureller Epilepsie mit regelmäßigen Krampfanfällen sowie erheblichen Entwicklungsstörungen in Sprache, Fein- und Grobmotorik. Ein selbstständiges Leben oder die Ausübung eines Berufs wird ihr voraussichtlich nicht möglich sein.
Unser Vorgehen
Wir ließen die ärztliche Behandlung zeitnah durch einen spezialisierten medizinischen Gutachter überprüfen. Das Gutachten bestätigte den Behandlungsfehler. Auf dieser Grundlage konnten wir die Ansprüche unserer Mandantin gegenüber der Haftpflichtversicherung konsequent durchsetzen.
Die Versicherung räumte die Behandlungsfehler ein und erkannte ihre Haftung an.
Ergebnis
Unsere Mandantin erhielt bislang Schadensersatz in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro. Darüber hinaus zahlt die Versicherung eine laufende Rente, die die absehbaren Mehrkosten für Betreuung und Versorgung deckt. Auch zukünftige Kosten, die derzeit noch nicht absehbar sind, können weiterhin geltend gemacht werden.
Erstrittener Schadensersatz
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Sven Wilhelmy
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Für besondere Fälle
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
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Sie haben noch Fragen zum Thema?
Ein Behandlungsfehler unter der Geburt kann schwerwiegende Folgen für das Kind und die ganze Familie haben. Die rechtlichen Fragen, die sich in einer solchen Ausnahmesituation stellen, sind oft komplex – und gleichzeitig dringend. Wir möchten Ihnen helfen, schnell Klarheit zu gewinnen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst – einfühlsam, verständlich und lösungsorientiert. Bei Bedarf begleiten wir Sie durch jeden weiteren Schritt.
In unserem Ratgeber finden Sie zahlreiche weiterführende Beiträge, die typische Fälle, rechtliche Fragen und Vorgehensweisen bei Geburtsschäden verständlich erläutern: Ratgeber Geburtsschäden
Ja - und das macht den Unterschied. Seit vielen Jahren vertreten wir Familien, deren Kinder bei der Geburt schwere Schäden erlitten haben - zum Beispiel durch Sauerstoffmangel, zu späten Kaiserschnitt oder Fehler bei der CTG-Auswertung. Wir kennen die medizinischen Details, die juristischen Hürden - und auch die emotionale Belastung der Eltern.
Deshalb helfen wir nicht nur mit juristischer Expertise. Wir unterstützen Sie auch ganz praktisch: mit einem erprobten Netzwerk aus Pflegeberatern, Reha-Experten, Architekten für barrierefreies Wohnen und Spezialisten für behindertengerechte Fahrzeuge. Was immer Sie brauchen - wir sind für Sie da.
Häufige Ursachen sind die Fehlinterpretation von CTG-Herztönen, ein zu langes Zögern bei einer notwendigen Not-Sectio (Kaiserschnitt) oder die fehlerhafte Anwendung von Saugglocke oder Zange. Auch eine unzureichende Reaktion auf eine Schulterdystokie oder Infektionen während der Schwangerschaft können haftungsbegründende Fehler darstellen.
Bei schwersten Schädigungen, wie einer infantilen Zerebralpapiere nach Sauerstoffmangel, bewegen sich die Schmerzensgeldbeträge heute oft zwischen 500.000 € und über 1.000.000 €. Hinzu kommen die oft deutlich höheren materiellen Schadensersatzsummen für den lebenslangen Pflege- und Betreuungsaufwand.