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Geburtsschaden durch Behandlungsfehler

Fachliche Expertise, einfühlsame Begleitung

Auf die Geburt Ihres Kindes haben Sie sich intensiv vorbereitet: Schwangerschaftskurse besucht, Bücher gewälzt, sich um eine erfahrene Hebamme und das richtige Krankenhaus gekümmert. Alles war bis ins kleinste Detail geplant. Doch dann kam alles anders: Ihr Kind hat einen Geburtsschaden erlitten, weil es während der Geburt zu Komplikationen kam. Aus einem der schönsten Momente Ihres Lebens wird ein Albtraum.

Wenn ein Kind bei der Geburt schwer geschädigt wird, benötigen Eltern vor allem eines: Klarheit. Was ist medizinisch passiert? Lag ein Behandlungsfehler vor? Welche Ansprüche bestehen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und eine langfristige Versorgung ihres Kindes?

In dieser Ausnahmesituation sind wir an Ihrer Seite. Ihr Fall ist für uns weit mehr als eine juristische Angelegenheit, denn es geht um Ihr Kind, Ihre Familie und Ihr Recht auf Gerechtigkeit. Mit Empathie, Erfahrung und Entschlossenheit setzen wir uns dafür ein, dass Sie die Entschädigung und Unterstützung erhalten, die Ihnen und Ihrem Kind zustehen.

ZZwei Rechtsanwälte der Kanzlei Quirmbach & Partner in einem modernen Büro.

Mögliche Ursachen für einen Geburtsschaden

  • Eine unterlassene, falsche oder unvollständige Beratung der Mutter vor und während der Schwangerschaft,

  • die Ärztin oder der Arzt hat bei den Voruntersuchungen eine Fehlbildung oder eine offensichtliche Erkrankung des Kindes nicht erkannt,

  • eine medikamentöse Fehlbehandlung der Mutter, die zu einer Schädigung des Kindes führt

  • Sauerstoffmangel des Kindes während der Schwangerschaft oder der Geburt,

  • ein Notkaiserschnitt, der zu spät oder falsch durchgeführt wird,

  • eine gestörte Geburtsmechanik,  die zu einer Schulterdystokie und häufig zu einer irreversiblen Plexusparese (Armlähmung) führt,

  • Verwendung einer Geburtszange oder Saugglocke, die Mutter oder Kind verletzen.

Die genannten Ursachen sind jedoch nur die Spitze des Eisbergs, denn es gibt eine Vielzahl weiterer möglicher Behandlungsfehler. In unserem Ratgeber Geburtsschäden finden Sie zahlreiche weiterführende Beiträge, die typische Fälle, rechtliche Fragen und Vorgehensweisen bei Geburtsschäden verständlich erläutern.

Die ersten Schritte nach einem Geburtsschaden

Bevor wir uns mit rechtlichen und finanziellen Fragen beschäftigen, wollen wir sicherstellen, dass Sie und Ihr Kind keine Zeit verlieren. Deshalb übernehmen wir von Anfang an die Klärung der medizinischen Fakten. Das bedeutet, dass Sie sich in dieser ohnehin schweren Zeit nicht auch noch durch medizinische Gutachten und juristische Fragen kämpfen müssen.

Bei Geburtsschäden ist vor allem eines wichtig: die vollständige Sicherung der medizinischen Dokumentation. Wir sorgen dafür, dass von Anfang an die richtigen Fragen gestellt und die richtigen Unterlagen angefordert werden.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei:

  • der vollständigen Anforderung und Sicherung von Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen und neonatologischen Behandlungsunterlagen,

  • der Auswertung geburtshilflicher und neonatologischer Gutachten,

  • der Klärung, ob es sich um eine schicksalhafte Komplikation oder einen vermeidbaren Behandlungsfehler handelt,

  • der Ermittlung des künftigen Therapie-, Förder- und Pflegebedarfs Ihres Kindes,

  • der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber Klinik, Ärzten und Versicherern.

Es sollte auch nichts vorschnell abschließend mit der Versicherung reguliert werden, da sich die vollständigen Entwicklungs- und Förderbedarfe eines Kindes oft erst nach Jahren zuverlässig einschätzen lassen.

Auszeichnung der WirtschaftsWoche: Quirmbach & Partner ist zum 9. Mal als Top-Kanzlei im Medizinrecht genannt. Handelsblatt Research Institute, Ausgabe 01/2026

Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.

Finanzielle Sicherheit für die Zukunft Ihres Kindes

Geburtsschäden führen nicht nur zu schweren gesundheitlichen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Schäden. Statt unbeschwert die ersten gemeinsamen Monate zu genießen, stehen Eltern vor einem Berg an Fragen: Was bedeutet das für mein Kind? Welche Unterstützung gibt es? Wer übernimmt die Kosten für lebenslange Behandlungen und Pflege?

Wir setzen uns dafür ein, dass Sie und Ihr Kind die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht. Dabei verstehen wir uns nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht. Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu betreuen. Über das Juristische hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner in einer für Sie schwierigen Lebenssituation. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, sei es bei der Organisation eines Reha-Dienstes oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.

Bei Geburtsschäden geht es fast immer um eine lebenslange Versorgung. Dieser Aspekt wird in der ersten anwaltlichen Einschätzung häufig unterschätzt, wenn die entsprechende Spezialisierung fehlt. Eltern, die sich unsicher sind, ob ihr Fall mit der notwendigen Tiefe bearbeitet wird, können sich über die Voraussetzungen eines Anwaltswechsels informieren, auch wenn das Verfahren bereits läuft.

Welche Ansprüche kommen infrage?

  • Schmerzensgeld: Für das betroffene Kind - teilweise im fünf- bis sechsstelligen Bereich - je nach Ausmaß und Dauer der Beeinträchtigung. Auch Eltern können im Einzelfall Ansprüche geltend machen, etwa bei posttraumatischen Belastungsstörungen.

  • Pflege- und Behandlungskosten: Dazu gehören nicht nur laufende Therapien, sondern auch Kosten für Hilfsmittel, Medikamente, Pflegepersonal und Rehabilitationsmaßnahmen - oft ein Leben lang.

  • Haushaltsführungsschaden: Ist ein Elternteil durch die Pflege dauerhaft eingeschränkt, kann auch dieser Verdienstausfall ersetzt werden.

  • Behindertengerechte Umbaumaßnahmen: Umbaukosten für Wohnung, Haus oder Fahrzeug werden erstattet, wenn sie zur Bewältigung des Alltags notwendig sind.

  • Renten zur Sicherung des Lebensunterhalts: Häufig wird eine monatliche Rente zugesprochen, die die langfristige Pflege und Versorgung sicherstellen soll, manchmal lebenslang.

  • Kosten für zukünftige Bedürfnisse Es können auch vorausschauende Ansprüche geltend gemacht werden, z.B. für spätere Operationen, Therapien oder Erziehungshilfen.

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen wir zunächst, ob sich Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler abzeichnen. Diese erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Ihnen offen und ehrlich, wie wir Ihre Situation einordnen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.

Beschaffung der Behandlungsunterlagen
Entscheiden Sie sich für eine Beauftragung, fordern wir sämtliche relevanten Behandlungsunterlagen an: Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen, neonatologische Befunde und alle weiteren Dokumente, die für die Bewertung wichtig sind. Diese Phase braucht Zeit: Die vollständige Beschaffung und Auswertung können sich über mehrere Wochen erstrecken, vor allem dann, wenn mehrere Kliniken oder Abteilungen beteiligt waren.

Medizinische Begutachtung
Auf dieser Grundlage lassen wir den Fall von unabhängigen medizinischen Sachverständigen aus Geburtshilfe, Neonatologie oder Neurologie bewerten. Erst wenn diese fachliche Einschätzung vorliegt, lässt sich seriös beurteilen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.

Laufende Kommunikation mit Ihnen
Während der gesamten Zeit halten wir Sie auf dem Laufenden. Sie müssen nicht selbst nachfragen oder den Überblick behalten. Wir melden uns aktiv, sobald es etwas Neues gibt, und sind erreichbar, wenn Sie Fragen haben.

Mit Nachdruck für Ihr Recht
Bewahrheitet sich ein Behandlungsfehler, verhandeln wir mit der Haftpflichtversicherung der Klinik und arbeiten auf eine außergerichtliche Einigung hin, um Ihnen und Ihrem Kind ein langwieriges Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu ersparen. Lässt sich keine angemessene Lösung erzielen, vertreten wir Sie ebenso entschlossen vor allen deutschen Gerichten.

Geburtsschaden durch Behandlungsfehler: Fallschilderungen aus unserer Praxis

Hinter jedem Fall steht eine Familie, die einen langen Weg zurückgelegt hat. Die folgenden Beispiele zeigen unser Vorgehen bei schweren Geburtsschäden, die sorgfältige Prüfung der medizinischen Unterlagen, klare Kommunikation mit den Eltern und konsequenter Einsatz für die langfristige Versorgung des Kindes.

Der Fall

Nach zunächst unauffälliger Schwangerschaft kam es in der 29. Schwangerschaftswoche zu einer akuten Plazentalösung. Das ungeborene Kind wurde nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und erlitt eine schwere perinatale Asphyxie.

Der Junge musste nach der Notentbindung reanimiert und anschließend auf der neonatologischen Intensivstation behandelt werden.

Die Behandlungsfehler

Nach unserer Prüfung kam es in der weiteren Versorgung zu schwerwiegenden Versäumnissen. Eine notwendige Bluttransfusion wurde nicht rechtzeitig durchgeführt. Zudem wurde eine kritische Unterzuckerung des Neugeborenen zu spät erkannt und behandelt.

Gerade bei Frühgeborenen und nach Sauerstoffmangel ist eine engmaschige Überwachung entscheidend. Verzögerungen bei Transfusion, Blutzuckerkontrolle und intensivmedizinischer Behandlung können schwere neurologische Folgen haben.

Die gesundheitlichen Folgen

Unser Mandant leidet heute unter einer schweren neurologischen Mehrfachbehinderung. Dazu gehören eine infantile Zerebralparese mit spastischer Tetraparese, erhebliche kognitive Entwicklungsstörungen, epileptische Anfälle sowie schwere Seh- und Schluckstörungen.

Er wird dauerhaft auf medizinische Behandlung, Therapien, Hilfsmittel und Pflege angewiesen sein. Für die Familie ging es daher nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die lebenslange finanzielle Absicherung seiner Versorgung.

Unsere Strategie

Zentral war die Frage, welche Schäden auf die akute Plazentalösung zurückgingen und welche Folgen durch die spätere Behandlung auf der Intensivstation vermeidbar gewesen wären.

Wir werteten die Geburts- und Behandlungsunterlagen der Neonatologie genau aus. Im Mittelpunkt standen zeitliche Abläufe, Laborwerte, Transfusionsentscheidung, Blutzuckerkontrollen und intensivmedizinische Versorgung.

Medizinische Sachverständige bestätigten, dass die verzögerte Behandlung für die schweren Folgeschäden relevant war. Der Fall ließ sich damit nicht allein als unvermeidbare Folge der Plazentalösung einordnen.

Das Ergebnis

Auf dieser Grundlage erreichten wir einen umfassenden Vergleich über 2.000.000 €.

Die Entschädigung dient der langfristigen Versorgung des Kindes. Sie berücksichtigt insbesondere Pflegekosten, Therapien, Hilfsmittel, medizinische Spezialbehandlungen, Betreuung und den behindertengerechten Umbau des Wohnumfelds.

Für die Familie schafft die Einigung eine deutlich bessere finanzielle Grundlage, um die lebenslange Versorgung des Kindes zu sichern.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung der Versorgung nach einer Notgeburt ist. Auch wenn bei einer akuten Plazentalösung bereits vor der Geburt ein schwerer Sauerstoffmangel entstehen kann, muss geprüft werden, ob spätere Behandlungsfehler die Schäden verschlimmert oder vermeidbare Folgen verursacht haben.

Gerade bei schweren Geburtsschäden kommt es auf die genaue Auswertung von Geburtsdokumentation, Intensivstationsunterlagen, Laborwerten, Transfusionszeitpunkt, Blutzuckerkontrollen und medizinischen Gutachten an.

Für betroffene Familien ist entscheidend, dass nicht nur das Schmerzensgeld betrachtet wird. Im Mittelpunkt steht die lebenslange Absicherung des Kindes: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle zukünftigen Schäden.

Erstrittener Schadensersatz

2,0 Mio.

Der Fall

Unsere Mandantin kam in der 36. Schwangerschaftswoche als Frühgeborene zur Welt. Unmittelbar nach der Geburt zeigten sich medizinische Anpassungsstörungen, die dokumentiert wurden.

Nach unserer Prüfung wurden diese Auffälligkeiten nicht ausreichend abgeklärt. Eine engmaschige Überwachung oder Verlegung auf eine neonatologische Intensivstation unterblieb.

Zwei Tage nach der Geburt erlitt das Kind im Krankenhaus einen schweren cerebralen Krampfanfall.

Die gesundheitlichen Folgen

In den folgenden Jahren kam es wiederholt zu epileptischen Anfällen und deutlichen Entwicklungsverzögerungen. Eine spätere MRT-Untersuchung zeigte eine schwere Leukenzephalopathie, also eine Schädigung der weißen Hirnsubstanz.

Unsere Mandantin leidet heute unter einer strukturellen Epilepsie mit wiederkehrenden, medikamentös schwer einstellbaren Anfällen. Hinzu kommen erhebliche Einschränkungen in Sprache, Feinmotorik und Grobmotorik.

Sie wird dauerhaft auf Unterstützung, medizinische Behandlung, Therapien und Betreuung angewiesen sein.

Unsere Strategie

Entscheidend war, ob die dokumentierten Auffälligkeiten nach der Geburt eine frühere Behandlung oder intensivere Überwachung erfordert hätten.

Wir ließen die stationäre Behandlung durch einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen prüfen. Das Gutachten bestätigte, dass auf die erkennbaren Anpassungsstörungen nicht angemessen reagiert wurde.

Auf dieser Grundlage konnten wir den Behandlungsfehler gegenüber der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses belastbar darlegen. Die Gegenseite erkannte die Haftung dem Grunde nach an.

Das Ergebnis

Für unsere Mandantin wurden bislang rund 1.200.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld erreicht.

Zusätzlich setzten wir eine laufende monatliche Rente durch. Sie sichert die dauerhaften Mehrkosten für Betreuung, Pflege, Therapien und medizinische Versorgung ab.

Wichtig war außerdem ein umfassender Feststellungstitel. Dadurch bleibt die Gegenseite verpflichtet, auch künftige Schäden zu übernehmen, die heute noch nicht abschließend absehbar sind.

Fazit

Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überwachung von Frühgeborenen nach der Geburt ist. Werden Anpassungsstörungen erkannt und dokumentiert, müssen sie medizinisch richtig eingeordnet und konsequent behandelt werden.

Bei schweren neurologischen Schäden kommt es auf die genaue Prüfung früher Befunde, Überwachung, Behandlungsentscheidungen und des weiteren Verlaufs an.

Für betroffene Familien geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte finanzielle Absicherung des Kindes – für Pflege, Therapien, Betreuung, Hilfsmittel, medizinische Versorgung und alle zukünftigen Schäden.

Erstrittener Schadensersatz

1,2 Mio.

Der Fall

In diesem Verfahren ging es um einen schweren Geburtsschaden. Während der Geburt bestand der Verdacht auf eine Schulterdystokie. Dabei bleibt nach dem Austritt des kindlichen Kopfes die Schulter des Kindes im Becken der Mutter stecken.

Eine Schulterdystokie ist ein geburtshilflicher Notfall. Sie muss rechtzeitig erkannt und sofort richtig behandelt werden.

Im gerichtlichen Verfahren kam der medizinische Sachverständige zunächst zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliege. Seine Einschätzung stützte er wesentlich auf eine handschriftliche Passage in der Geburtsdokumentation.

Die entscheidende Aktenstelle

Der Sachverständige las die Dokumentation so, als stehe dort: „Kopf/Kinn nicht eingezogen“.

Das war medizinisch erheblich. Denn bei einer Schulterdystokie kann der kindliche Kopf nach dem Austritt wieder zurückweichen. Dieses sogenannte Turtle-Sign kann ein wichtiges Warnzeichen sein.

Hätte dort tatsächlich „nicht eingezogen“ gestanden, hätte dies gegen eine erkannte Schulterdystokie sprechen können.

Die genaue Prüfung der Originalakte zeigte jedoch: Dort stand nicht „nicht eingezogen“, sondern „wirkt eingezogen“.

Der Wendepunkt im Verfahren

Dieser Unterschied war entscheidend. Nachdem wir auf die korrekte Lesart hingewiesen hatten, prüften Gericht, Sachverständiger und Beteiligte die Originaldokumentation erneut.

Der Sachverständige änderte daraufhin seine Einschätzung. Wenn der Kopf nach der Geburt erkennbar eingezogen wirkte und darauf nicht rechtzeitig reagiert wurde, sprach dies für eine übersehene Schulterdystokie.

Die verspätete Reaktion wurde schließlich als grober Behandlungsfehler bewertet.

Das Ergebnis

Durch die genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen konnte eine zunächst ungünstige gutachterliche Einschätzung korrigiert werden.

Für die geschädigte Familie war das entscheidend. Denn die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich beeinflussen, insbesondere bei der Beweislast.

Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf zusammenfassende Bewertungen zu verlassen, sondern die Originaldokumentation genau zu prüfen.

Fazit

Gerade bei Geburtsschäden können einzelne Formulierungen in der Behandlungsdokumentation entscheidend sein. Eine falsch gelesene oder missverstandene Aktenstelle kann die medizinische und rechtliche Bewertung erheblich verändern.

Deshalb müssen Geburtsprotokolle, CTG-Dokumentation, handschriftliche Einträge, Zeitabläufe und Gutachten sorgfältig überprüft werden.

Dieser Fall zeigt: Im Medizinrecht entscheidet nicht selten ein Detail darüber, ob ein Behandlungsfehler nachweisbar ist. Bei schweren Geburtsschäden kann eine präzise Aktenprüfung deshalb den Ausschlag für die Haftungsfrage geben.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Patientenanwälte an Ihrer Seite

Wir sind spezialisiert auf die Vertretung geschädigter Patienten. Mit unserem Wissen und einem starken Expertennetzwerk kämpfen wir entschlossen für Ihr Recht auf Entschädigung.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten erfolgreich tätig – u. a. mit einer Schadensersatzsumme von über 2 Mio. Euro nach einem schweren Behandlungsfehler.

Bundesweit für Sie da

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Wir prüfen Ihren Fall bundesweit, stehen Ihnen persönlich zur Seite und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Versicherung.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, ob wir Sie unterstützen können und welche rechtlichen Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen.

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Sie schildern uns Ihren Fall

    Sie berichten uns, was passiert ist, welche Beschwerden bestehen und welche Unterlagen bereits vorliegen. Die erste Einschätzung ist vertraulich und unverbindlich.

    Unsere Ersteinschätzung

    Unsere Anwälte prüfen Ihren Fall und teilen Ihnen offen und ehrlich mit, ob Sie grundsätzlich Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Schnell, klar und kostenlos.

    Ihr Anspruch auf Entschädigung

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere, inklusive der Kommunikation mit der Klinik, dem Arzt und der Versicherung. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

    Wer Sie jetzt vertritt

    Wir glauben an die Kraft des Teams. Ihre zentralen Ansprechpartner, die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Medizinrecht Sven Wilhelmy und Alexander Rüdiger bringen die richtigen Experten zusammen. Sie bündeln juristisches Fachwissen, unterschiedliche Perspektiven und persönliches Engagement für Lösungen, die tragen. Und für Ergebnisse, die überzeugen.

    Rechtsanwalt Sven Wilhelmy

    Sven Wilhelmy

    Rechtsanwalt & Partner
    Fachanwalt für Medizinrecht
    Spezialisiert auf Arzthaftung bei Geburtsschäden und Querschnittslähmung
    Rechtsanwalt Alexander Rüdiger

    Alexander Rüdiger

    Assoziierter Partner | Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
    Spezialisiert auf Geburtsschäden und komplexe Arzthaftungsfälle

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen, beispielsweise im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel oder andere sozialrechtliche Anliegen geht, Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Die rechtlichen Fragen, die sich in einer solchen Ausnahmesituation stellen, sind oft komplex und gleichzeitig dringend. Wir möchten Ihnen helfen, schnell Klarheit zu gewinnen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst. Bei Bedarf begleiten wir Sie durch jeden weiteren Schritt.

      Häufige Ursachen sind die Fehlinterpretation von CTG-Herztönen, ein zu langes Zögern bei einer notwendigen Not-Sectio (Kaiserschnitt) oder die fehlerhafte Anwendung von Saugglocke oder Zange. Auch eine unzureichende Reaktion auf eine Schulterdystokie oder Infektionen während der Schwangerschaft können haftungsbegründende Fehler darstellen.

      Bei einem Geburtsschaden lässt sich keine pauschale Summe nennen. Die Höhe des Schmerzensgeldes hängt immer von den Umständen des jeweiligen Falls ab.

      Berücksichtigt werden insbesondere:

      • die Art und Schwere der körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen,

      • die Dauer und Intensität der Schmerzen und Beschwerden,

      • dauerhafte Einschränkungen der Selbstständigkeit und Lebensführung,

      • der Umfang des Pflege- und Betreuungsbedarfs,

      • die Auswirkungen auf Kommunikation, Mobilität und soziale Teilhabe,

      • die persönliche Prognose und die voraussichtliche weitere Entwicklung sowie

      • die Vergleichbarkeit mit konkreten Gerichtsentscheidungen.

      Das Schmerzensgeld betrifft nur die immateriellen Schäden. Die materiellen Folgen des Geburtsschadens müssen daneben gesondert ermittelt werden. Dazu können unter anderem lebenslange Pflege- und Betreuungskosten, Therapien, Hilfsmittel, behindertengerechte Umbauten, Fahrtkosten, Assistenzleistungen und weitere Zukunftsschäden gehören.

      Gerade bei schwer geschädigten Kindern können diese materiellen Schadenspositionen einen erheblichen Umfang erreichen. Deshalb sollte die Regulierung nicht auf die Frage nach dem Schmerzensgeldbetrag beschränkt werden. Entscheidend ist eine vollständige Betrachtung der gesundheitlichen, persönlichen und wirtschaftlichen Folgen.

      Eine HIE ist eine schwere Schädigung des Gehirns, die durch Sauerstoffmangel (Hypoxie) und unzureichende Durchblutung (Ischämie) während der Geburt verursacht wird. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob Warnsignale – insbesondere im CTG – rechtzeitig erkannt und richtig bewertet wurden. Wurde eine notwendige Not-Sectio verzögert eingeleitet, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen, wenn sich die Hirnschädigung bei einem rechtzeitigen Eingreifen hätte vermeiden lassen.

      Das CTG dokumentiert insbesondere die kindliche Herzfrequenz und die Wehentätigkeit. Die Aufzeichnungen können deshalb wichtige Hinweise darauf geben, wie sich der Zustand des Kindes während der Geburt entwickelt hat, wann Auffälligkeiten auftraten und wie das Behandlungsteam darauf reagierte.

      Das CTG ist jedoch nicht die alleinige Beweisgrundlage. Für die medizinische und rechtliche Bewertung müssen regelmäßig auch weitere Unterlagen und Informationen berücksichtigt werden:

      • Der Mutterpass und die Dokumentation der Schwangerschaft,

      • das Geburtsprotokoll und die zeitliche Abfolge der einzelnen Maßnahmen,

      • ärztliche und hebammenbezogene Untersuchungsbefunde,

      • mütterliche Vitalwerte und Laborbefunde,

      • Blutgaswerte aus Nabelschnuroder kindlichem Blut,

      • Angaben zu Wehen, vaginalen Untersuchungen und der kindlichen Herzaktion,

      • die Entscheidung und der Zeitpunkt eines Notkaiserschnitts,

      • Operationsund Anästhesieberichte,

      • Reanimationsund Erstversorgungsprotokolle,

      • neonatologische Behandlungsund Pflegeunterlagen sowie

      • spätere neurologische, entwicklungsmedizinische und therapeutische Befunde.

       Entscheidend ist nicht nur, ob das CTG Auffälligkeiten zeigte. Es muss auch geprüft werden, ob diese Auffälligkeiten nach dem damaligen medizinischen Standard richtig eingeordnet wurden, ob rechtzeitig reagiert wurde und ob eine andere Behandlung den Gesundheitsschaden hätte verhindern oder verringern können.

      Die Bewertung sollte deshalb nicht auf einen einzelnen CTG-Ausschnitt oder eine isolierte Zeitangabe beschränkt werden. Erforderlich ist eine fachkundige Betrachtung des gesamten Geburtsverlaufs.

      Die AWMF-Leitlinien zur fetalen Überwachung betonen ebenfalls, dass aus der CTG-Interpretation nicht isoliert, sondern unter Berücksichtigung weiterer Faktoren Konsequenzen gezogen werden sollen.

      testimonials

      Unsere Mandanten sagen über uns:

      „Herzlichen Dank an die gesamte Kanzlei, die nie aufgegeben hat, meine Ansprüche durchzusetzen. Insbesondere gilt mein Dank an Herrn Sven Wilhelmy, der mich sogar persönlich besucht hat um sich ein Bild von mir als Person zu machen, ich danke ihm auch dafür, das es sich lohnt nicht aufzugeben, auch wenn man manchmal versucht den Kopf in den Sand zu stecken. Die ganze Kanzlei ist einfach spitze und ich würde Sie jederzeit wieder in Anspruch nehmen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      "Ich bedanke mich von ganzem Herzen für Ihre sehr gute Unterstützung und Beratung sowie für Ihren Einsatz  vor Gericht und die gute Zusammenarbeit. Und ich und meine Familie sind sehr froh und zufrieden das wir damit abschließen können nach 10 Jahren Schriftverkehr und Hoffen und Bangen."

      Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
      Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht,
      Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn

      „Die Ärzte haben mir zwei Jahre erzählt, dass ich mir meine Schmerzen nur einbilde. Durch den Vergleich wurde nun doch zugegeben, dass die Ärzte Fehler gemacht haben. Das war mir sehr wichtig. Die Entschädigung … hilft uns, das Haus, das wir uns über Jahrzehnte gebaut haben, behindertengerecht umzubauen. Dafür vielen, vielen Dank. Wir würden immer wieder Ihre Kanzlei aufsuche und auch weiterempfehlen.“

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt & Partner Sven Wilhelmy
      Fachanwalt für Medizinrecht

      "Ich habe in den letzten Jahren mit einigen Anwälten seines Fachs gearbeitet und dachte, es gäbe keine guten Anwälte mehr. Herr Rüdiger hat mich aber vom Gegenteil überzeugt. Fachlich und menschlich top! Er prüft seine Fälle umsichtig, gibt realistische Einschätzungen. Bei ihm hat man nicht das Gefühl irgendein Fall von vielen zu sein. Er weiß, wovon er spricht und nimmt sich ausreichend Zeit. Er sagt, was geht, aber eben auch, was nicht geht.
      Ich würde ihn immer wieder beauftragen und kann ihn uneingeschränkt weiterempfehlen!"

      Eine Mandantin von Rechtsanwalt Alexander Rüdiger
      Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht
      Lehrbeauftragter an der Uni Siegen & Uni Bonn