Geburtsschaden durch Behandlungsfehler
Rechtliche Hilfe bei einem schweren Geburtsschaden
Wenn ein Kind bei der Geburt schwer geschädigt wird, benötigen die Eltern vor allem eines: Klarheit. Was ist medizinisch passiert? Lag ein Behandlungsfehler vor? Welche Ansprüche bestehen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und eine langfristige Versorgung ihres Kindes?
Quirmbach & Partner vertritt bundesweit Familien, deren Kinder durch einen möglichen Behandlungsfehler bei der Geburt geschädigt wurden. Unser Fokus liegt bewusst auf schweren Fällen mit langfristigen Folgen und nicht auf einfachen Standardverfahren. Wir kennen die medizinischen und rechtlichen Besonderheiten des Geburtsschadensrechts und wissen, wie Kliniken und deren Versicherer in solchen Verfahren argumentieren.
Das bedeutet für Sie als Eltern vor allem eines: Sie müssen sich in dieser ohnehin schweren Zeit nicht auch noch allein durch medizinische Gutachten und juristische Fragen kämpfen. Wir übernehmen das für Sie – mit dem Ziel, Ihrem Kind die Versorgung zu sichern, die es ein Leben lang braucht.
Die ersten Schritte nach einem Geburtsschaden
Bevor es um rechtliche und finanzielle Fragen geht, steht für uns eines im Vordergrund: dass Ihnen und Ihrem Kind keine Zeit verloren geht. Deshalb übernehmen wir von Anfang an die Klärung der medizinischen Fakten – sorgfältig und ohne dass Sie sich selbst durch Formulare und Fachbegriffe arbeiten müssen.
Bei Geburtsschäden ist vor allem eines wichtig: die vollständige Sicherung der medizinischen Dokumentation, bevor Unterlagen unvollständig werden oder Erinnerungen verblassen. Wir sorgen dafür, dass von Anfang an die richtigen Fragen gestellt und die richtigen Unterlagen angefordert werden.
Wir unterstützen Sie insbesondere bei:
der vollständigen Anforderung und Sicherung von Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen und neonatologischen Behandlungsunterlagen,
der Auswertung geburtshilflicher und neonatologischer Gutachten,
der Klärung, ob es sich um eine schicksalhafte Komplikation oder einen vermeidbaren Behandlungsfehler handelt,
der Ermittlung des künftigen Therapie-, Förder- und Pflegebedarfs Ihres Kindes,
der Berechnung von Verdienstausfall (etwa bei Aufgabe der Berufstätigkeit zur Kinderbetreuung) und Pflegekosten,
der Durchsetzung von Schmerzensgeld und Schadensersatz gegenüber Klinik, Ärzten und Versicherern.
Gerade bei Geburtsschäden ist es wichtig, nichts vorschnell abschließend zu regulieren. Die vollständigen Entwicklungs- und Förderbedarfe eines Kindes lassen sich oft erst nach Jahren zuverlässig einschätzen.
Finanzielle Sicherheit für die Zukunft Ihres Kindes
Geburtsschäden führen nicht nur zu schweren gesundheitlichen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Schäden. Statt unbeschwert die ersten gemeinsamen Monate zu genießen, stehen Eltern vor einem Berg an Fragen: Was bedeutet das für mein Kind? Welche Unterstützung gibt es? Wer übernimmt die Kosten für lebenslange Behandlungen und Pflege?
Wurde ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht, ist es entscheidend, die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Kind und möglicherweise auch für die Mutter konsequent durchzusetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie und Ihr Kind die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – für finanzielle Sicherheit und eine bestmögliche Versorgung.
Wir verstehen uns dabei nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht: Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu betreuen. Über das Juristische hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner in einer für Sie schwierigen Lebenssituation. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Organisation eines Reha-Dienstes oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.
Welche Ansprüche kommen infrage?
Schmerzensgeld: Die Höhe richtet sich nach Schwere der Beeinträchtigung und den langfristigen Folgen für Ihr Kind.
Verdienstausfall: Wenn ein Elternteil die Berufstätigkeit einschränkt oder aufgibt, um das Kind zu betreuen.
Pflege- und Behandlungskosten: Laufende Therapien, Hilfsmittel und Betreuung.
Umbaukosten für Barrierefreiheit: Notwendige Anpassungen von Wohnung oder Fahrzeug.
Unser Einsatz für Sie und Ihr Kind
So arbeiten wir mit Ihnen zusammen
Nachdem Sie uns Ihren Fall geschildert haben, prüfen wir zunächst, ob sich Anhaltspunkte für einen Behandlungsfehler abzeichnen. Diese erste Einschätzung ist für Sie kostenlos und unverbindlich – Sie erfahren offen, wie wir Ihre Situation einordnen und welche nächsten Schritte sinnvoll sind.
Beschaffung der Behandlungsunterlagen
Entscheiden Sie sich für eine Beauftragung, fordern wir sämtliche relevanten Behandlungsunterlagen an – Geburtsprotokoll, CTG-Aufzeichnungen, neonatologische Befunde und alle weiteren Dokumente, die für die Bewertung wichtig sind. Diese Phase braucht Zeit: Die vollständige Beschaffung und Auswertung kann sich über mehrere Wochen erstrecken, gerade wenn mehrere Kliniken oder Abteilungen beteiligt waren.
Medizinische Begutachtung
Auf dieser Grundlage lassen wir den Fall von unabhängigen medizinischen Sachverständigen bewerten – je nach Sachlage aus Geburtshilfe, Neonatologie oder Neurologie. Erst wenn diese fachliche Einschätzung vorliegt, lässt sich seriös beurteilen, ob und in welcher Höhe Ansprüche bestehen.
Laufende Kommunikation mit Ihnen
Während der gesamten Zeit halten wir Sie auf dem Laufenden. Sie müssen nicht selbst nachfragen oder den Überblick behalten – wir melden uns aktiv, sobald es etwas Neues gibt, und sind erreichbar, wenn Sie Fragen haben.
Mit Nachdruck für Ihr Recht
Zeigt sich ein Behandlungsfehler, verhandeln wir zunächst mit der Haftpflichtversicherung der Klinik auf eine außergerichtliche Einigung hin, um Ihnen und Ihrem Kind ein langwieriges Gerichtsverfahren nach Möglichkeit zu ersparen. Lässt sich keine angemessene Lösung erzielen, vertreten wir Sie ebenso entschlossen vor allen deutschen Gerichten.
Unser Ratgeber für betroffene Eltern bietet Ihnen zusätzliche Informationen und praktische Hinweise. Geburtsschäden und Geburtsschadensrecht
Geburtsschaden durch Behandlungsfehler: Fallschilderungen aus unserer Praxis
Jeder Fall ist anders – und hinter jeder Zahl steht eine Familie, die einen langen Weg zurückgelegt hat. Die folgenden Beispiele zeigen unser Vorgehen bei schweren Geburtsschäden: sorgfältige Prüfung der medizinischen Unterlagen, klare Kommunikation mit den Eltern und konsequenter Einsatz für die langfristige Versorgung des Kindes.
Der Fall
Nach zunächst unauffälliger Schwangerschaft kam es in der 29. Schwangerschaftswoche zu einer akuten Plazentalösung. Das ungeborene Kind wurde nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und erlitt eine schwere perinatale Asphyxie.
Der Junge musste nach der Notentbindung reanimiert und anschließend auf der neonatologischen Intensivstation behandelt werden.
Die Behandlungsfehler
Nach unserer Prüfung kam es in der weiteren Versorgung zu schwerwiegenden Versäumnissen. Eine notwendige Bluttransfusion wurde nicht rechtzeitig durchgeführt. Zudem wurde eine kritische Unterzuckerung des Neugeborenen zu spät erkannt und behandelt.
Gerade bei Frühgeborenen und nach Sauerstoffmangel ist eine engmaschige Überwachung entscheidend. Verzögerungen bei Transfusion, Blutzuckerkontrolle und intensivmedizinischer Behandlung können schwere neurologische Folgen haben.
Die gesundheitlichen Folgen
Unser Mandant leidet heute unter einer schweren neurologischen Mehrfachbehinderung. Dazu gehören eine infantile Zerebralparese mit spastischer Tetraparese, erhebliche kognitive Entwicklungsstörungen, epileptische Anfälle sowie schwere Seh- und Schluckstörungen.
Er wird dauerhaft auf medizinische Behandlung, Therapien, Hilfsmittel und Pflege angewiesen sein. Für die Familie ging es daher nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die lebenslange finanzielle Absicherung seiner Versorgung.
Unsere Strategie
Zentral war die Frage, welche Schäden auf die akute Plazentalösung zurückgingen und welche Folgen durch die spätere Behandlung auf der Intensivstation vermeidbar gewesen wären.
Wir werteten die Geburts- und Behandlungsunterlagen der Neonatologie genau aus. Im Mittelpunkt standen zeitliche Abläufe, Laborwerte, Transfusionsentscheidung, Blutzuckerkontrollen und intensivmedizinische Versorgung.
Medizinische Sachverständige bestätigten, dass die verzögerte Behandlung für die schweren Folgeschäden relevant war. Der Fall ließ sich damit nicht allein als unvermeidbare Folge der Plazentalösung einordnen.
Das Ergebnis
Auf dieser Grundlage erreichten wir einen umfassenden Vergleich über 2.000.000 €.
Die Entschädigung dient der langfristigen Versorgung des Kindes. Sie berücksichtigt insbesondere Pflegekosten, Therapien, Hilfsmittel, medizinische Spezialbehandlungen, Betreuung und den behindertengerechten Umbau des Wohnumfelds.
Für die Familie schafft die Einigung eine deutlich bessere finanzielle Grundlage, um die lebenslange Versorgung des Kindes zu sichern.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung der Versorgung nach einer Notgeburt ist. Auch wenn bei einer akuten Plazentalösung bereits vor der Geburt ein schwerer Sauerstoffmangel entstehen kann, muss geprüft werden, ob spätere Behandlungsfehler die Schäden verschlimmert oder vermeidbare Folgen verursacht haben.
Gerade bei schweren Geburtsschäden kommt es auf die genaue Auswertung von Geburtsdokumentation, Intensivstationsunterlagen, Laborwerten, Transfusionszeitpunkt, Blutzuckerkontrollen und medizinischen Gutachten an.
Für betroffene Familien ist entscheidend, dass nicht nur das Schmerzensgeld betrachtet wird. Im Mittelpunkt steht die lebenslange Absicherung des Kindes: Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle zukünftigen Schäden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unsere Mandantin kam in der 36. Schwangerschaftswoche als Frühgeborene zur Welt. Unmittelbar nach der Geburt zeigten sich medizinische Anpassungsstörungen, die dokumentiert wurden.
Nach unserer Prüfung wurden diese Auffälligkeiten nicht ausreichend abgeklärt. Eine engmaschige Überwachung oder Verlegung auf eine neonatologische Intensivstation unterblieb.
Zwei Tage nach der Geburt erlitt das Kind im Krankenhaus einen schweren cerebralen Krampfanfall.
Die gesundheitlichen Folgen
In den folgenden Jahren kam es wiederholt zu epileptischen Anfällen und deutlichen Entwicklungsverzögerungen. Eine spätere MRT-Untersuchung zeigte eine schwere Leukenzephalopathie, also eine Schädigung der weißen Hirnsubstanz.
Unsere Mandantin leidet heute unter einer strukturellen Epilepsie mit wiederkehrenden, medikamentös schwer einstellbaren Anfällen. Hinzu kommen erhebliche Einschränkungen in Sprache, Feinmotorik und Grobmotorik.
Sie wird dauerhaft auf Unterstützung, medizinische Behandlung, Therapien und Betreuung angewiesen sein.
Unsere Strategie
Entscheidend war, ob die dokumentierten Auffälligkeiten nach der Geburt eine frühere Behandlung oder intensivere Überwachung erfordert hätten.
Wir ließen die stationäre Behandlung durch einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen prüfen. Das Gutachten bestätigte, dass auf die erkennbaren Anpassungsstörungen nicht angemessen reagiert wurde.
Auf dieser Grundlage konnten wir den Behandlungsfehler gegenüber der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses belastbar darlegen. Die Gegenseite erkannte die Haftung dem Grunde nach an.
Das Ergebnis
Für unsere Mandantin wurden bislang rund 1.200.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld erreicht.
Zusätzlich setzten wir eine laufende monatliche Rente durch. Sie sichert die dauerhaften Mehrkosten für Betreuung, Pflege, Therapien und medizinische Versorgung ab.
Wichtig war außerdem ein umfassender Feststellungstitel. Dadurch bleibt die Gegenseite verpflichtet, auch künftige Schäden zu übernehmen, die heute noch nicht abschließend absehbar sind.
Fazit
Der Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überwachung von Frühgeborenen nach der Geburt ist. Werden Anpassungsstörungen erkannt und dokumentiert, müssen sie medizinisch richtig eingeordnet und konsequent behandelt werden.
Bei schweren neurologischen Schäden kommt es auf die genaue Prüfung früher Befunde, Überwachung, Behandlungsentscheidungen und des weiteren Verlaufs an.
Für betroffene Familien geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte finanzielle Absicherung des Kindes – für Pflege, Therapien, Betreuung, Hilfsmittel, medizinische Versorgung und alle zukünftigen Schäden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
In diesem Verfahren ging es um einen schweren Geburtsschaden. Während der Geburt bestand der Verdacht auf eine Schulterdystokie. Dabei bleibt nach dem Austritt des kindlichen Kopfes die Schulter des Kindes im Becken der Mutter stecken.
Eine Schulterdystokie ist ein geburtshilflicher Notfall. Sie muss rechtzeitig erkannt und sofort richtig behandelt werden.
Im gerichtlichen Verfahren kam der medizinische Sachverständige zunächst zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliege. Seine Einschätzung stützte er wesentlich auf eine handschriftliche Passage in der Geburtsdokumentation.
Die entscheidende Aktenstelle
Der Sachverständige las die Dokumentation so, als stehe dort: „Kopf/Kinn nicht eingezogen“.
Das war medizinisch erheblich. Denn bei einer Schulterdystokie kann der kindliche Kopf nach dem Austritt wieder zurückweichen. Dieses sogenannte Turtle-Sign kann ein wichtiges Warnzeichen sein.
Hätte dort tatsächlich „nicht eingezogen“ gestanden, hätte dies gegen eine erkannte Schulterdystokie sprechen können.
Die genaue Prüfung der Originalakte zeigte jedoch: Dort stand nicht „nicht eingezogen“, sondern „wirkt eingezogen“.
Der Wendepunkt im Verfahren
Dieser Unterschied war entscheidend. Nachdem wir auf die korrekte Lesart hingewiesen hatten, prüften Gericht, Sachverständiger und Beteiligte die Originaldokumentation erneut.
Der Sachverständige änderte daraufhin seine Einschätzung. Wenn der Kopf nach der Geburt erkennbar eingezogen wirkte und darauf nicht rechtzeitig reagiert wurde, sprach dies für eine übersehene Schulterdystokie.
Die verspätete Reaktion wurde schließlich als grober Behandlungsfehler bewertet.
Das Ergebnis
Durch die genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen konnte eine zunächst ungünstige gutachterliche Einschätzung korrigiert werden.
Für die geschädigte Familie war das entscheidend. Denn die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich beeinflussen, insbesondere bei der Beweislast.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf zusammenfassende Bewertungen zu verlassen, sondern die Originaldokumentation genau zu prüfen.
Fazit
Gerade bei Geburtsschäden können einzelne Formulierungen in der Behandlungsdokumentation entscheidend sein. Eine falsch gelesene oder missverstandene Aktenstelle kann die medizinische und rechtliche Bewertung erheblich verändern.
Deshalb müssen Geburtsprotokolle, CTG-Dokumentation, handschriftliche Einträge, Zeitabläufe und Gutachten sorgfältig überprüft werden.
Dieser Fall zeigt: Im Medizinrecht entscheidet nicht selten ein Detail darüber, ob ein Behandlungsfehler nachweisbar ist. Bei schweren Geburtsschäden kann eine präzise Aktenprüfung deshalb den Ausschlag für die Haftungsfrage geben.
In guten Händen - für Ihr gutes Recht
Ihr Weg zur Entschädigung
Ihr Fall
Schildern Sie uns kostenlos und unverbindlich, was passiert ist. Wir hören zu und erfassen alle wichtigen Informationen.
Unsere Ersteinschätzung
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Ihr Anspruch
Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir alles Weitere inklusive der Kommunikation mit der Versicherung. Selbstverständlich informieren wir Sie transparent über mögliche Kosten, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.
Wer Sie jetzt vertritt
Zwei Anwälte, ein Ziel: Ihr Recht
Hinter jeder erfolgreichen Vertretung steht die richtige Strategie. Die Rechtsanwälte Sven Wilhelmy und Alexander Rüdiger sind Ihre direkten Ansprechpartner und Koordinatoren. Sie führen die Kompetenzen unserer Spezialisten gezielt zusammen, um Ihren Fall aus verschiedenen Perspektiven zu lösen. Wir bündeln Fachwissen und persönliches Engagement für Ergebnisse, die nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis bestehen.
Sven Wilhelmy
Alexander Rüdiger
Zusätzliche Kompetenz
Für besondere Fälle
Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Mathias Holl, Experte für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.
Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.
Sie haben noch Fragen zum Thema?
Ein Behandlungsfehler unter der Geburt kann schwerwiegende Folgen für das Kind und die ganze Familie haben. Die rechtlichen Fragen, die sich in einer solchen Ausnahmesituation stellen, sind oft komplex – und gleichzeitig dringend. Wir möchten Ihnen helfen, schnell Klarheit zu gewinnen. Deshalb haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst – einfühlsam, verständlich und lösungsorientiert. Bei Bedarf begleiten wir Sie durch jeden weiteren Schritt.
In unserem Ratgeber finden Sie zahlreiche weiterführende Beiträge, die typische Fälle, rechtliche Fragen und Vorgehensweisen bei Geburtsschäden verständlich erläutern: Ratgeber Geburtsschäden
Häufige Ursachen sind die Fehlinterpretation von CTG-Herztönen, ein zu langes Zögern bei einer notwendigen Not-Sectio (Kaiserschnitt) oder die fehlerhafte Anwendung von Saugglocke oder Zange. Auch eine unzureichende Reaktion auf eine Schulterdystokie oder Infektionen während der Schwangerschaft können haftungsbegründende Fehler darstellen.
Bei schwersten Schädigungen, wie einer infantilen Zerebralparese nach Sauerstoffmangel, bewegen sich die Schmerzensgeldbeträge heute oft zwischen 500.000 € und über 1.000.000 €. Hinzu kommen die oft deutlich höheren materiellen Schadensersatzsummen für den lebenslangen Pflege- und Betreuungsaufwand.
Eine HIE ist eine schwere Schädigung des Gehirns, die durch Sauerstoffmangel (Hypoxie) und unzureichende Durchblutung (Ischämie) während der Geburt verursacht wird. Aus rechtlicher Sicht ist entscheidend, ob Warnsignale – insbesondere im CTG – rechtzeitig erkannt und richtig bewertet wurden. Wurde eine notwendige Not-Sectio verzögert eingeleitet, kann dies einen Behandlungsfehler darstellen, wenn sich die Hirnschädigung bei einem rechtzeitigen Eingreifen hätte vermeiden lassen.
Das CTG zeichnet die Herzfrequenz des Kindes und die Wehentätigkeit während der Geburt auf und ist in der Regel die wichtigste Beweisgrundlage. Anhaltende Auffälligkeiten, wie eine dauerhaft verminderte Herzfrequenz, können auf eine beginnende Sauerstoffunterversorgung hinweisen und erfordern umgehend Maßnahmen. Ob solche Muster rechtzeitig erkannt und richtig eingeordnet wurden, lässt sich meist nur durch eine detaillierte, oft minutengenaue Auswertung der Aufzeichnungen durch einen Facharzt für Geburtshilfe klären. Fehlt die CTG-Dokumentation oder ist sie lückenhaft, kann dies rechtlich zugunsten der geschädigten Familie gewertet werden.