Geburtsschäden durch Behandlungsfehler
Rechtliche Hilfe bei schweren Geburtsschäden
Wenn ein Kind bei der Geburt schwer geschädigt wird, brauchen die Eltern Klarheit: Was ist medizinisch passiert? Lag ein Behandlungsfehler vor? Welche Ansprüche bestehen auf Schmerzensgeld, Schadensersatz und eine langfristige Versorgung?
Quirmbach & Partner prüft bundesweit Geburtsschäden durch mögliche Behandlungsfehler. Wir analysieren Behandlungsverläufe, sichern medizinische Unterlagen und arbeiten mit spezialisierten Gutachtern zusammen. So setzen wir berechtigte Ansprüche gegenüber Kliniken, Haftpflichtversicherern und weiteren Verantwortlichen durch.
Unser Fokus liegt auf schweren Geburtsschäden mit langfristigen Folgen für das Kind und seine Familie.
Sofortmaßnahmen bei einem Geburtsschaden
Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe
Wir helfen Ihnen bei ...
Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihr Anspruch rechtlich klar und durchsetzbar bleibt.
Unsere Anwälte analysieren ärztliche Gutachten und Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.
Wir verhandeln direkt mit Versicherungen und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.
Ihre Rechte und Ansprüche nach einem Geburtsschaden
Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität
Geburtsschäden führen nicht nur zu schweren gesundheitlichen, sondern auch zu erheblichen finanziellen Schäden. Statt unbeschwert die ersten gemeinsamen Monate zu genießen, stehen Eltern vor einem Berg an Fragen: Was bedeutet das für mein Kind? Welche Unterstützung gibt es? Wer übernimmt die Kosten für lebenslange Behandlungen und Pflege?
Wurde ein Geburtsschaden durch einen Behandlungsfehler verursacht, ist es entscheidend, die Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz für das Kind und möglicherweise auch für die Mutter konsequent durchzusetzen. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie und Ihr Kind die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht – für finanzielle Sicherheit und eine bestmögliche Versorgung.
Wir verstehen uns dabei nicht nur als Ihre juristischen Berater im Geburtsschadensrecht: Unser Ziel ist es, Sie ganzheitlich zu betreuen. Über das Juristische hinaus sind wir Ihre Ansprechpartner in einer für Sie schwierigen Lebenssituation. Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite – sei es bei der Organisation eines Reha-Dienstes oder beim behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung.
Wir stehen entschlossen an Ihrer Seite
Schmerzensgeld: Ihr Kind soll nicht nur medizinisch, sondern auch finanziell bestmöglich abgesichert sein. Die Höhe richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung, den langfristigen Folgen und den persönlichen Einschränkungen.
Schadensersatz: Neben den emotionalen Belastungen entstehen enorme finanzielle Herausforderungen, die nicht bei Ihnen als Familie hängenbleiben dürfen. Dazu gehören:
Verdienstausfall: Wenn ein Elternteil seine Berufstätigkeit einschränken oder aufgeben muss, um sich um das Kind zu kümmern.
Pflege- und Behandlungskosten: Alle laufenden medizinischen Therapien, Hilfsmittel und Betreuungskosten müssen gedeckt sein.
Umbaukosten für Barrierefreiheit: Ob Wohnung oder Auto – notwendige Anpassungen dürfen nicht zur finanziellen Belastung werden.
Unser Einsatz für Sie und Ihr Kind
Detaillierte rechtliche Prüfung: Wir analysieren Ihre medizinischen Unterlagen sorgfältig und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung darüber, welche Ansprüche Ihnen zustehen und mit welcher Entschädigung Sie rechnen können.
Zusammenarbeit mit Experten: Um Ihren Fall bestmöglich zu untermauern, arbeiten wir mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, die die medizinischen Beweise klar und überzeugend darstellen – sei es in außergerichtlichen Verhandlungen oder vor Gericht.
Berechnung von Schmerzensgeld und Schadensersatz: Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass Ihr Kind eine angemessene Entschädigung erhält und sämtliche Folgekosten – von Pflege- und Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Wohnraumanpassungen – vollständig übernommen werden. Unser Ziel ist es, die langfristige finanzielle Absicherung Ihres Kindes sicherzustellen.
Außergerichtliche Einigung als Ziel: Wir streben eine einvernehmliche Einigung an, um Ihnen und Ihrem Kind eine langwierige und belastende Gerichtsverhandlung zu ersparen. Sollte eine Klage notwendig sein, vertreten wir Sie mit voller Entschlossenheit vor allen deutschen Gerichten.
Im Ranking der WirtschaftsWoche gehört Quirmbach & Partner 2026 zum neunten Mal in Folge zu den führenden Kanzleien im deutschen Medizinrecht. Mit Leidenschaft und Nachdruck setzen wir uns für die Rechte geschädigter Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen ein.
Unser Anwaltsteam berät Sie individuell, entwickelt eine maßgeschneiderte Strategie für Ihren Fall und bleibt während des gesamten Verfahrens eng an Ihrer Seite.
Dabei ist an manchen Stellen auch Ihr Engagement gefragt – und außerdem Geduld. Denn Versicherer versuchen bei einem Geburtsschaden häufig, berechtigte Ansprüche hinauszuzögern. Doch wir lassen nicht locker – bis Ihre Rechte vollständig durchgesetzt sind. Wir halten Sie jederzeit auf dem Laufenden und sind für Ihre Fragen da – persönlich, zuverlässig und engagiert.
Unser Ratgeber für betroffene Eltern bietet Ihnen zusätzliche Informationen und praktische Hinweise. Geburtsschäden und Geburtsschadensrecht
Fallschilderungen aus unserer Praxis:
Wie wir Geburtsschäden aufdecken und Millionenansprüche durchsetzen
Hinter jedem Geburtsschaden steht das Schicksal einer Familie und eine medizinische Akte, in der oft jedes einzelne Wort über Recht oder Unrecht entscheidet. Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir: Versicherungen und Kliniken versuchen regelmäßig, Behandlungsfehler als Schicksalsschläge darzustellen oder sie durch fehlerhafte Gutachten kleinzurechnen.
Wir lassen uns davon nicht beeindrucken. Wir lesen Krankenberichte nicht nur, wir sezieren sie Buchstabe für Buchstabe. Auf dieser Seite finden Sie reale Fälle aus unserer Praxis. Sie zeigen, wie wir durch akribische Detailarbeit, medizinisches Know-how und unnachgiebigen Kampfgeist scheinbar aussichtslose Verfahren zu Gunsten betroffener Kinder gedreht und eine lebenslange finanzielle Absicherung in Millionenhöhe erkämpft haben.
Der Fall
Nach einer zunächst unauffälligen Schwangerschaft kam es in der 29. Schwangerschaftswoche zu einer akuten Plazentalösung. Das ungeborene Kind wurde dadurch nicht mehr ausreichend mit Sauerstoff versorgt und erlitt eine schwere perinatale Asphyxie.
Der Junge musste unmittelbar nach der Notentbindung reanimiert und anschließend auf der neonatologischen Intensivstation behandelt werden.
Die Behandlungsfehler
Nach unserer Prüfung kam es in der anschließenden Versorgung zu schwerwiegenden Versäumnissen. Eine medizinisch notwendige Bluttransfusion wurde nicht rechtzeitig durchgeführt. Zudem wurde eine kritische Unterzuckerung des Neugeborenen nicht rechtzeitig erkannt und behandelt.
Gerade bei Frühgeborenen und nach Sauerstoffmangel ist eine engmaschige Überwachung besonders wichtig. Verzögerungen bei Transfusion, Blutzuckerkontrolle und intensivmedizinischer Behandlung können erhebliche neurologische Folgen haben.
Die gesundheitlichen Folgen
Unser Mandant leidet heute unter einer schweren neurologischen Mehrfachbehinderung. Dazu gehören eine infantile Zerebralparese mit spastischer Tetraparese, erhebliche kognitive Entwicklungsstörungen, epileptische Anfälle sowie schwere Seh- und Schluckstörungen.
Der Junge wird dauerhaft auf umfassende medizinische Behandlung, Therapien, Hilfsmittel und Pflege angewiesen sein. Für die Familie geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die lebenslange finanzielle Absicherung der Versorgung.
Unsere Strategie
Die zentrale Frage war, welcher Teil der Schäden auf die akute Plazentalösung zurückzuführen war und welche Folgen durch die spätere Behandlung auf der Intensivstation vermeidbar gewesen wären.
Wir werteten deshalb die Geburts- und Behandlungsunterlagen der Neonatologie genau aus. Im Mittelpunkt standen die zeitlichen Abläufe, Laborwerte, Transfusionsentscheidung, Blutzuckerkontrollen und die intensivmedizinische Versorgung.
Medizinische Sachverständige bestätigten, dass die verzögerte Behandlung für die schweren Folgeschäden relevant war. Damit ließ sich der Fall nicht allein als unvermeidbare Folge der Plazentalösung einordnen.
Das Ergebnis
Auf dieser Grundlage konnte ein umfassender Vergleich über 2.000.000 € erreicht werden.
Die Entschädigung dient der langfristigen Versorgung des Kindes. Sie berücksichtigt insbesondere Pflegekosten, Therapien, Hilfsmittel, medizinische Spezialbehandlungen, Betreuung und den behindertengerechten Umbau des Wohnumfelds.
Für die Familie bedeutet die Einigung eine deutlich bessere finanzielle Grundlage, um die lebenslange Versorgung des Kindes sicherzustellen.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine genaue Prüfung der Versorgung nach einer Notgeburt ist. Bei einer akuten Plazentalösung kann bereits vor der Geburt ein schwerer Sauerstoffmangel entstehen. Dennoch muss zusätzlich geprüft werden, ob spätere Behandlungsfehler in der Neonatologie die Schäden verschlimmert oder vermeidbare Folgen verursacht haben.
Gerade bei schweren Geburtsschäden kommt es auf die genaue Auswertung von Geburtsdokumentation, Intensivstationsunterlagen, Laborwerten, Transfusionszeitpunkt, Blutzuckerkontrollen und medizinischen Gutachten an.
Für betroffene Familien ist entscheidend, dass nicht nur das Schmerzensgeld betrachtet wird. Im Mittelpunkt steht die lebenslange Absicherung des Kindes – für Pflege, Therapien, Hilfsmittel, Wohnraumanpassung und alle zukünftigen Schäden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
Unsere Mandantin kam in der 36. Schwangerschaftswoche als Frühgeborene zur Welt. Unmittelbar nach der Geburt zeigten sich medizinische Anpassungsstörungen, die in der Behandlungsdokumentation festgehalten wurden.
Nach unserer Prüfung wurden diese Auffälligkeiten jedoch nicht ausreichend medizinisch abgeklärt. Eine engmaschige Überwachung oder Verlegung auf eine neonatologische Intensivstation unterblieb.
Zwei Tage nach der Geburt erlitt das Kind im Krankenhaus einen schweren cerebralen Krampfanfall.
Die gesundheitlichen Folgen
In den folgenden Jahren kam es wiederholt zu epileptischen Anfällen und deutlichen Entwicklungsverzögerungen. Eine spätere MRT-Untersuchung zeigte eine schwere Leukenzephalopathie, also eine Schädigung der weißen Substanz des Gehirns.
Unsere Mandantin leidet heute unter einer strukturellen Epilepsie mit wiederkehrenden, medikamentös schwer einstellbaren Anfällen. Hinzu kommen erhebliche Einschränkungen in Sprache, Feinmotorik und Grobmotorik.
Sie wird dauerhaft auf Unterstützung, medizinische Behandlung, Therapien und Betreuung angewiesen sein.
Unsere Strategie
Entscheidend war die Frage, ob die dokumentierten Auffälligkeiten nach der Geburt eine frühere Behandlung oder eine intensivere Überwachung erforderlich gemacht hätten.
Wir ließen die stationäre Behandlung durch einen unabhängigen medizinischen Sachverständigen prüfen. Das Gutachten bestätigte, dass auf die erkennbaren Anpassungsstörungen nicht angemessen reagiert wurde.
Auf dieser Grundlage konnte der Behandlungsfehler gegenüber der Haftpflichtversicherung des Krankenhauses belastbar dargelegt werden. Die Gegenseite erkannte die Haftung dem Grunde nach an.
Das Ergebnis
Für unsere Mandantin wurden bislang rund 1.200.000 € Schadensersatz und Schmerzensgeld erreicht.
Zusätzlich wurde eine laufende monatliche Rente durchgesetzt. Sie dient dazu, die dauerhaften Mehrkosten für Betreuung, Pflege, Therapien und medizinische Versorgung abzusichern.
Wichtig war außerdem ein umfassender Feststellungstitel. Dadurch bleibt die Gegenseite verpflichtet, auch künftige Schäden zu übernehmen, die heute noch nicht abschließend absehbar sind.
Fazit
Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Überwachung von Frühgeborenen nach der Geburt ist. Werden Anpassungsstörungen erkannt und dokumentiert, müssen sie medizinisch richtig eingeordnet und konsequent behandelt werden.
Bei schweren neurologischen Schäden kommt es darauf an, die frühen Befunde, die Überwachung, die Behandlungsentscheidungen und den weiteren Verlauf genau zu prüfen.
Für betroffene Familien geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte finanzielle Absicherung des Kindes – insbesondere für Pflege, Therapien, Betreuung, Hilfsmittel, medizinische Versorgung und alle zukünftigen Schäden.
Erstrittener Schadensersatz
Der Fall
In diesem Verfahren ging es um einen schweren Geburtsschaden. Während der Geburt bestand der Verdacht auf eine Schulterdystokie. Dabei bleibt nach dem Austritt des kindlichen Kopfes die Schulter des Kindes im Becken der Mutter stecken.
Eine Schulterdystokie ist eine geburtshilfliche Notfallsituation. Entscheidend ist, dass sie rechtzeitig erkannt und sofort angemessen behandelt wird.
Im gerichtlichen Verfahren kam der medizinische Sachverständige zunächst zu dem Ergebnis, dass kein Behandlungsfehler vorliege. Seine Einschätzung stützte er wesentlich auf eine Passage in der Geburtsdokumentation.
Die entscheidende Aktenstelle
Der Sachverständige las die handschriftliche Dokumentation so, als stehe dort: „Kopf/Kinn nicht eingezogen“.
Das war medizinisch bedeutsam. Denn bei einer Schulterdystokie kann der kindliche Kopf nach dem Austritt wieder zurückweichen. Dieses sogenannte Turtle-Sign kann ein wichtiges Warnzeichen sein.
Wenn in der Dokumentation tatsächlich gestanden hätte, dass der Kopf nicht eingezogen war, hätte dies gegen eine erkannte Schulterdystokie sprechen können.
Bei genauer Prüfung der Originalakte zeigte sich jedoch: Die Passage war anders zu lesen. Dort stand nicht „nicht eingezogen“, sondern „wirkt eingezogen“.
Der Wendepunkt im Verfahren
Dieser Unterschied war entscheidend. Nachdem auf die korrekte Lesart hingewiesen wurde, prüften Gericht, Sachverständiger und Beteiligte die Originaldokumentation erneut.
Der Sachverständige änderte daraufhin seine Einschätzung. Wenn der Kopf nach der Geburt erkennbar eingezogen wirkte und darauf nicht rechtzeitig reagiert wurde, sprach dies für eine übersehene Schulterdystokie.
Die verspätete Reaktion wurde schließlich als grober Behandlungsfehler bewertet.
Das Ergebnis
Durch die genaue Prüfung der Behandlungsunterlagen konnte eine zunächst ungünstige gutachterliche Einschätzung korrigiert werden.
Für die geschädigte Familie war das ein entscheidender Punkt im Verfahren. Denn die Feststellung eines groben Behandlungsfehlers kann die Durchsetzung von Ansprüchen erheblich beeinflussen, insbesondere im Hinblick auf die Beweislast.
Der Fall zeigt, wie wichtig es ist, sich nicht allein auf zusammenfassende Bewertungen zu verlassen, sondern die Originaldokumentation genau zu prüfen.
Fazit
Gerade in Geburtsschadensfällen können einzelne Formulierungen in der Behandlungsdokumentation entscheidend sein. Eine falsch gelesene oder missverstandene Aktenstelle kann die medizinische und rechtliche Bewertung eines Falls erheblich verändern.
Deshalb müssen Geburtsprotokolle, CTG-Dokumentation, handschriftliche Einträge, Zeitabläufe und Gutachten sorgfältig überprüft werden.
Dieser Fall zeigt: Im Medizinrecht entscheidet nicht selten ein Detail darüber, ob ein Behandlungsfehler nachweisbar ist. Bei schweren Geburtsschäden kann eine präzise Aktenprüfung deshalb den Ausschlag für die gesamte Haftungsfrage geben.
Der Fall
Bei der Geburt unserer Mandantin zeigten sich im CTG frühzeitig Hinweise auf eine kritische Sauerstoffunterversorgung. Nach unserer Prüfung reagierte die Klinik nicht rechtzeitig auf die auffälligen Befunde. Der gebotene Notkaiserschnitt erfolgte zu spät; zudem war bei der Entbindung kein Kinderarzt anwesend.
Das Kind erlitt infolge der Sauerstoffunterversorgung einen schweren, dauerhaften Hirnschaden. Seitdem leidet es unter spastischen Lähmungen und ist dauerhaft auf medizinische, therapeutische und pflegerische Unterstützung angewiesen.
Die Herausforderung
Geburtsschadensfälle sind medizinisch und rechtlich besonders anspruchsvoll. Entscheidend ist häufig, ob sich aus CTG-Aufzeichnungen, Geburtsverlauf, Dokumentation und späteren Befunden ein vermeidbarer Behandlungsfehler nachweisen lässt.
Die Gegenseite bestritt eine Haftung. Eine außergerichtliche Einigung war zunächst nicht möglich, sodass gerichtlich geklärt werden musste, ob Klinik und Behandler für die schweren Folgen einstehen müssen.
Unsere Strategie
Wir werteten Geburtsunterlagen, CTG-Aufzeichnungen und medizinische Befunde sorgfältig aus. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die auffälligen CTG-Werte rechtzeitig erkannt wurden und ob eine frühere Entbindung den Hirnschaden hätte verhindern können.
Medizinische Sachverständigengutachten bestätigten, dass die kritischen Befunde nicht angemessen berücksichtigt wurden und der Notkaiserschnitt zu spät erfolgte. Das Gericht bewertete dies als groben Behandlungsfehler. Dadurch konnte sich die Beweislast zugunsten des Kindes verschieben.
Das Ergebnis
Das Gericht folgte unserer Argumentation und verurteilte die Klinik sowie die verantwortliche Ärztin. Für das Kind wurde ein Schmerzensgeld von 500.000 € zugesprochen.
Für die langfristige Absicherung war außerdem entscheidend, dass die Gegenseite eine lebenslange monatliche Rente zahlen und künftige materielle Schäden übernehmen muss. Dazu gehören insbesondere Therapien, Pflege, Hilfsmittel, Betreuung, barrierefreie Wohnraumanpassungen und weitere Mehrbedarfe.
Das Gesamtregulierungsvolumen liegt dadurch im mehrfachen siebenstelligen Bereich.
Einordnung
Der Fall zeigt, wie wichtig eine rechtzeitige Reaktion auf kritische CTG-Befunde ist. Bei schweren Geburtsschäden geht es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die lebenslange finanzielle Absicherung des Kindes.
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Ihr Fall
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