Schmerzensgeld und Schadenersatz nach einem Behandlungsfehler
Bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern haben Patienten in der Regel Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz. Doch die Gerichte beurteilen die Fälle oft sehr unterschiedlich. Deshalb ist es wichtig, einen kompetenten Fachanwalt an der Seite zu haben, der auf Arzthaftungsrecht und Medizinrecht spezialisiert ist und Ihre Ansprüche entschlossen durchsetzt.
Gerade bei großen Schadensfällen im Bereich der Arzthaftung gibt es immer wiederVersicherer, die die Regulierung herauszögern oder sie gleich ganz ablehnen. Wer dann auf eigene Faust versucht, sein Recht durchzusetzen, steht in der Regel auf verlorenem Posten.
Langjährige Erfahrung, großes Netzwerk
Als erfahrene Experten für Medizinrecht und Arzthaftung verfügen wir über die notwendigen juristischen und auch medizinischen Kenntnisse. Zudem können wir auf ein großes Netzwerk medizinischer Berater zurückgreifen. Auf dieser Basis erfassen wir sämtliche Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen. Wir klären Sie detailliert auf – und erreichen das für Sie optimale Ergebnis.
Der Verursacher eines nachgewiesenen Behandlungsfehlers, also der Arzt oder das Krankenhaus, muss sämtliche entstandenen Schäden ersetzen. Dazu gehören der Verdienstausfall, der Haushaltsführungsschaden, die Minderung der Erwerbsfähigkeit und der sogenannte Mehrbedarfsschaden, etwa wegen des behindertengerechten Umbaus von Wohnung und Auto.