Wann sollten Sie einen Anwalt für Behandlungsfehler einschalten?
Nicht jeder schwierige Behandlungsverlauf ist automatisch ein Behandlungsfehler. Entscheidend ist, ob die Behandlung vom anerkannten medizinischen Standard abwich und dadurch ein Gesundheitsschaden verursacht oder verschlimmert wurde.
Unsere Arbeit konzentriert sich insbesondere auf Fälle, in denen die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen besonders schwer wiegen.
Eine anwaltliche Prüfung kann sinnvoll sein, wenn Beschwerden nach einer Behandlung unerwartet fortbestehen oder sich deutlich verschlimmern, wenn eine Diagnose erst verspätet gestellt wurde oder wenn Sie Zweifel an der Dokumentation haben. Das gilt auch, wenn eine Operation nicht den erwarteten Verlauf genommen hat und wichtige Risiken nicht erklärt wurden.
Ein Behandlungsfehler liegt jedoch nicht allein deshalb vor, weil eine Behandlung erfolglos war. Entscheidend sind regelmäßig drei Fragen:
Wurde vom anerkannten medizinischen Facharztstandard abgewichen?
Ist dadurch ein Gesundheitsschaden entstanden oder größer geworden?
Lässt sich der Zusammenhang zwischen der Behandlung und dem Schaden nachweisen?
Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich häufig erst nach einer sorgfältigen Prüfung der Behandlungsunterlagen und einer medizinischen Begutachtung beurteilen.
Schmerzensgeld und Schadensersatz nach einem Behandlungsfehler
Wenn ein Behandlungsfehler einen Gesundheitsschaden verursacht oder verschlimmert hat, können Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz bestehen. Neben dem Ausgleich für Schmerzen und dauerhafte Beeinträchtigungen können unter anderem Behandlungskosten, Kosten für Pflege und Therapie, Kosten für Hilfsmittel, Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und Erwerbsschaden und künftige Folgeschäden zu ersetzen sein. Welche Ansprüche in welcher Höhe bestehen, hängt vom konkreten Behandlungsverlauf, den medizinischen Unterlagen und den langfristigen Folgen ab.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Beitrag Schmerzensgeld nach Unfall oder Behandlungsfehler: Anspruch, Höhe und Durchsetzung.
Diese Behandlungsfehler prüfen wir
Wir prüfen unter anderem folgende Konstellationen:
Diagnosefehler und unterlassene Befunderhebung
Erkrankungen oder Verletzungen werden nicht erkannt, Befunde falsch eingeordnet oder notwendige Untersuchungen nicht veranlasst.
Verzögerte Behandlung
Eine erforderliche Therapie, Operation, Verlegung oder weitere Diagnostik erfolgt verspätet und verschlechtert möglicherweise die gesundheitliche Prognose.
Fehler bei Operationen und Therapien
Ein Eingriff wird fehlerhaft durchgeführt, ist nicht ausreichend vorbereitet oder war möglicherweise nicht medizinisch indiziert.
Aufklärungsfehler
Über wesentliche Risiken, Behandlungsalternativen oder die Tragweite eines Eingriffs wurde möglicherweise nicht ausreichend aufgeklärt.
Fehler bei Überwachung und Nachbehandlung
Warnzeichen werden nach einer Operation oder Behandlung nicht rechtzeitig erkannt. Eine notwendige Kontrolle, Therapieanpassung oder Nachsorge bleibt aus.
Dokumentations- und Organisationsfehler
Behandlungsabläufe, Zuständigkeiten oder wichtige Befunde werden nicht ausreichend dokumentiert oder innerhalb der Einrichtung nicht richtig weitergegeben.
Vertrauen, das trägt
Unsere Mandantinnen und Mandanten empfehlen uns weiter, denn wir sind mehr als nur ihre juristischen Vertreter. Wir nehmen nicht nur Ihren Fall, sondern auch Sie als Mensch ernst.
Sie können sich auf uns verlassen – juristisch, menschlich und strategisch.