Cookies 🍪

Diese Website verwendet Cookies, die Ihre Zustimmung brauchen.

Datenschutzerklärung | Impressum

Schädel-Hirn-Trauma (SHT) nach einem Unfall

Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch erfahrene Anwälte

Ein schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT) trifft Betroffene und ihre Familien oft aus heiterem Himmel. Pläne, Träume, Selbstständigkeit - alles gerät ins Wanken. Die körperlichen und kognitiven Folgen sind oft tiefgreifend, der Weg zurück in den Alltag mühsam. Gleichzeitig steigen die Belastungen: hohe Kosten für Therapien, Pflege und notwendige Umbauten.

Wir wissen, wie belastend diese Situation ist. Deshalb stehen wir Ihnen nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zur Seite. Mit Erfahrung, Feingefühl und dem festen Willen, Ihnen den Rücken zu stärken. Unser Ziel: Sie finanziell abzusichern und Ihnen die Unterstützung zu geben, die Sie jetzt brauchen - damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihre Genesung. Ihre Zukunft.

Sofortmaßnahmen

Verlassen Sie sich auf unsere kompetente und schnelle Hilfe 

Wir helfen Ihnen bei ...

Wir sammeln und dokumentieren alle relevanten Unterlagen und Fakten, damit Ihre Ansprüche rechtlich klar und durchsetzbar bleiben. Vom Unfallbericht bis zu sämtlichen medizinischen Unterlagen – alles wird intensiv verarbeitet.

Unsere Anwälte analysieren unfallanalytische und ärztliche Gutachten sowie Zeugenaussagen, um eine starke Basis für Ihre Forderungen zu schaffen.

Wir verhandeln direkt mit Versicherern und setzen Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz entschlossen durch.

Schädel-Hirn-Traumata: Anzeichen und Auswirkungen

Leiden Sie nach einem Unfall unter Wortfindungsstörungen, Konzentrationsproblemen oder ständiger Müdigkeit? Diese Symptome können auf ein schweres Schädel-Hirn-Trauma (SHT) hinweisen – eine Verletzung des Gehirns, die oft unterschätzt wird. Häufig entstehen solche Schäden durch Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle oder Stürze und ziehen nicht nur körperliche, sondern auch psychische und kognitive Beeinträchtigungen nach sich. Die Folgen sind oft gravierend und beeinflussen das gesamte Leben.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen und die bestmögliche Entschädigung zu erhalten – damit Sie die Hilfe bekommen, die Sie brauchen.

In unserem Expertenbeitrag erhalten Sie weitere Informationen zu Ursachen, Folgen und Behandlung: Schädel-Hirn-Trauma: eine lebensverändernde Herausforderung.

Ihre Rechte und Ansprüche

Maximale Entschädigung – für finanzielle Stabilität und Lebensqualität

Ein schweres Schädel-Hirn-Trauma verändert das Leben von Grund auf – nicht nur für Betroffene, sondern auch für ihre Familien. Kognitive Einschränkungen, berufliche und soziale Veränderungen sowie ein erhöhter Pflegebedarf stellen den Alltag vor neue Herausforderungen. Gleichzeitig entstehen hohe Kosten für Therapien, Betreuung und notwendige Anpassungen im Wohnumfeld.

In dieser Situation ist es entscheidend, Ihre Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüche konsequent durchzusetzen. Wir sorgen dafür, dass Ihnen die finanzielle Unterstützung zusteht, die Sie benötigen – sei es durch Schmerzensgeld, Schadensersatz oder Rentenleistungen.

Diese Ansprüche setzen wir für Sie durch

  • Schmerzensgeld: Eine angemessene Entschädigung, die das Ausmaß der Verletzungen, die langfristigen Folgen und die Beeinträchtigungen Ihrer Lebensqualität berücksichtigt.

  • Schadensersatz für materielle Verluste: Vom Verdienstausfall über Pflege- und Behandlungskosten bis hin zu notwendigen Umbaumaßnahmen – wir sichern Ihre finanziellen Ansprüche.

  • Rentenansprüche: Wenn das Schädel-Hirn-Trauma zu einer dauerhaften Erwerbsminderung führt, kämpfen wir für Ihre langfristige finanzielle Absicherung.

Schnelles Handeln sichert Ihre Ansprüche

Gerade zu Beginn der Schadensregulierung ist es wichtig, die richtigen Weichen zu stellen. Fehlende Nachweise oder versäumte Fristen können dazu führen, dass berechtigte Ansprüche nicht voll durchgesetzt werden. Wir sorgen dafür, dass alle relevanten Faktoren berücksichtigt werden – damit Sie die Unterstützung erhalten, die Ihnen zusteht.

In unserem Expertenbeitrag erhalten Sie weitere Informationen sowie Beispiele aus der Rechtsprechung: Schädel-Hirn-Trauma (SHT) als Unfallfolge

Anwältin und Anwalt im Gespräch im Büro, die Frau lächelt den Mann freundlich an.

Die ZNS-Stiftung: ein starker Partner an unserer Seite

Die ZNS-Stiftung engagiert sich seit vielen Jahren für Menschen mit Schädel-Hirn-Verletzungen und ihre Angehörigen. Mit Informationsangeboten, Hilfsprojekten und einem starken Netzwerk unterstützt sie Betroffene – wie auch mit der neuen Informationsbroschüre für Verkehrsunfallopfer mit Schädel-Hirn-Trauma.

ZNS  Hannelore Kohl Stiftung, Hilfe für Menschen mit Schädelhirntrauma

Wir freuen uns, gemeinsam mit der Stiftung Menschen nach einem Schädel-Hirn-Trauma juristisch und menschlich zur Seite zu stehen.

Fallschilderungen aus unserer Praxis

Wie wir bei Schädel-Hirn-Trauma (SHT) die Existenz unserer Mandanten sichern

Schwere Hirnschädigungen, spastische Lähmungen oder Hemiparesen verändern das Leben der Betroffenen und ihrer Familien radikal. Besonders fatal ist, dass kognitive Einschränkungen und psychische Folgen für Laien oft unsichtbar sind – und genau das nutzen Haftpflichtversicherungen aus, um berechtigte Ansprüche kleinzurechnen. Bei einem Schädel-Hirn-Trauma (SHT) geht es fast nie nur um ein Schmerzensgeld, sondern um die lebenslange Absicherung einer zerstörten Existenz.

Unsere konkreten Fallschilderungen aus der Praxis zeigen, wie wir diese komplexen Großschäden strategisch aufrollen. Wir erstreiten nicht nur Rekord-Schmerzensgelder, sondern beziffern auch den langfristigen Erwerbsschaden, die realen Pflegekosten und den Haushaltsführungsschaden finanzmathematisch präzise. Sehen Sie selbst, wie wir Betroffene durch aktives Reha-Management und die kompromisslose Durchsetzung aller Ansprüche dauerhaft wirtschaftlich absichern.

Der Fall

Unser Mandant wurde mit plötzlich einsetzenden, extrem starken Kopfschmerzen durch den Rettungsdienst in die Notaufnahme eines Krankenhauses eingeliefert. Solche Beschwerden werden medizinisch häufig als Vernichtungskopfschmerz beschrieben und können auf eine ernsthafte neurologische Ursache hinweisen.

In einer solchen Situation muss insbesondere an eine drohende Hirnblutung oder ein Aneurysma gedacht werden. Eine zeitnahe bildgebende Diagnostik, etwa durch ein CT des Kopfes, ist dann von zentraler Bedeutung.

Nach unserer Prüfung wurde diese Abklärung nicht veranlasst. Stattdessen wurde eine hypertensive Entgleisung, also eine Blutdruckkrise, angenommen. Der Mandant wurde wenig später aus der Klinik entlassen.

Die gesundheitlichen Folgen

Nur wenige Tage später traten die Beschwerden erneut auf. Diesmal kam es zu einer schweren Hirnblutung.

Unser Mandant erlitt einen dauerhaften Hirnschaden mit erheblichen Lähmungen und kognitiven Einschränkungen. Nach den medizinischen Feststellungen wären diese Folgen bei rechtzeitiger Diagnostik und Behandlung vermeidbar gewesen.

Für den Mandanten und seine Familie bedeutete dies eine grundlegende Veränderung des gesamten Alltags. Pflege, Unterstützung, Therapien und die langfristige finanzielle Absicherung wurden zu zentralen Fragen.

Die rechtliche Herausforderung

Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die Symptome in der Notaufnahme als neurologisches Warnzeichen hätten erkannt werden müssen. Entscheidend war außerdem, ob eine rechtzeitige Bildgebung und anschließende Behandlung die spätere Hirnblutung verhindert oder ihre Folgen wesentlich reduziert hätte.

Gerade bei plötzlich auftretenden, ungewöhnlich starken Kopfschmerzen müssen Behandlungsunterlagen, Notaufnahmeprotokolle, Blutdruckwerte, neurologische Befunde und diagnostische Entscheidungen sorgfältig geprüft werden.

Unsere Strategie

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung möglichst zu vermeiden, leiteten wir zunächst ein Schlichtungsverfahren bei der Ärztekammer ein. Dieses Verfahren konnte für den Mandanten ohne eigenes Kostenrisiko genutzt werden und bot die Möglichkeit einer unabhängigen medizinischen Bewertung.

Wir arbeiteten die Behandlungsunterlagen detailliert auf und stellten dar, warum die Symptome eine weiterführende neurologische Abklärung erfordert hätten.

Das Gutachten der Schlichtungsstelle bestätigte unsere Auffassung. Das Übersehen der Warnzeichen und das Unterlassen der notwendigen Diagnostik wurden als grober Behandlungsfehler bewertet.

Das Ergebnis

Auf Grundlage des Schlichtungsgutachtens nahm die Haftpflichtversicherung der Klinik Vergleichsgespräche auf. Für unseren Mandanten konnten wir eine Entschädigungssumme von 950.000 € erreichen.

Die Regulierung erfolgte ohne langjährigen Gerichtsprozess. Für den Mandanten war das besonders wichtig, weil seine gesundheitliche Situation und der Pflegebedarf bereits eine erhebliche Belastung für die Familie darstellten.

Die Entschädigung dient der Absicherung der langfristigen Folgen. Dazu gehören insbesondere Pflege, Therapien, Unterstützung im Alltag, Hilfsmittel und weitere Zukunftsschäden.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Abklärung bei plötzlich einsetzenden, extrem starken Kopfschmerzen ist. Ein sogenannter Vernichtungskopfschmerz kann ein Warnzeichen für eine Hirnblutung oder ein Aneurysma sein.

Wird in einer solchen Situation keine ausreichende Diagnostik veranlasst, können schwere und dauerhafte Schäden entstehen. In Arzthaftungsfällen kommt es deshalb darauf an, die Notaufnahmeunterlagen, Befunde, Diagnostikentscheidungen und den weiteren Verlauf genau zu prüfen.

Für Betroffene geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die langfristige Absicherung der Folgeschäden – insbesondere bei Lähmungen, kognitiven Einschränkungen, Pflegebedarf, Therapiekosten, Hilfsmitteln und Zukunftsschäden.

Erstrittener Schadensersatz

950 Tsd.

Der Fall

Unser Mandant erlitt bei einem schweren, unverschuldeten Verkehrsunfall ein massives Schädel-Hirn-Trauma. Die Folgen waren dauerhaft: kognitive Einschränkungen, ein komplizierter Heilverlauf und erhebliche Auswirkungen auf seine berufliche Leistungsfähigkeit.

Vor dem Unfall stand der Mandant mitten im Berufsleben. Nach dem Unfall war eine Rückkehr in seinen bisherigen Beruf nicht mehr möglich. Damit ging es nicht nur um Schmerzensgeld, sondern vor allem um die Frage, wie sein lebenslanger Erwerbsschaden berechnet und abgesichert werden kann.

Die Herausforderung

Bei Schädel-Hirn-Traumata zeigen sich die langfristigen Folgen häufig erst im weiteren Verlauf. Konzentrationsprobleme, reduzierte Belastbarkeit, kognitive Einschränkungen und berufliche Ausfälle lassen sich nicht immer sofort abschließend bewerten.

Entscheidend war daher, keine vorschnelle Abfindung zu akzeptieren. Stattdessen musste der gesamte berufliche Verlauf unseres Mandanten betrachtet werden: bisheriges Einkommen, voraussichtliche Gehaltsentwicklung, mögliche Karriereschritte, steuerliche Nachteile und Risiken einer späteren Erwerbsunfähigkeit.

Unsere Strategie

Wir setzten zunächst ein spezialisiertes Reha-Management durch. Ziel war es, die medizinische Versorgung, therapeutische Maßnahmen und berufliche Perspektiven frühzeitig zu koordinieren.

Die Versicherung übernahm die erforderlichen Reha- und Therapiekosten. Parallel wurde geprüft, welche beruflichen Möglichkeiten dem Mandanten trotz seiner Einschränkungen offenstanden.

Als sich abzeichnete, dass der bisherige Beruf nicht mehr realistisch war, wurde eine berufliche Rehabilitation und Umschulung vorbereitet. Dadurch konnte der Erwerbsschaden zwar nicht vollständig vermieden, aber langfristig reduziert werden.

Die Schadensberechnung

In den außergerichtlichen Verhandlungen stand die Berechnung des Erwerbsschadens im Mittelpunkt. Wir bezifferten nicht nur das aktuelle Einkommensdefizit, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen über das gesamte Erwerbsleben.

Berücksichtigt wurden insbesondere zukünftige Gehaltssteigerungen, tarifliche Entwicklungen, entgangene Beförderungsmöglichkeiten, steuerliche Nachteile und mögliche Zukunftsrisiken.

Außerdem wurde ein umfassender Vorbehalt für spätere Verschlechterungen und bislang nicht abschließend absehbare Folgen vereinbart. Dadurch blieben weitere Ansprüche geschützt, falls sich der Gesundheitszustand oder die Erwerbsfähigkeit künftig verschlechtern.

Das Ergebnis

In den Verhandlungen mit der Haftpflichtversicherung konnten wir eine umfassende Vergleichsvereinbarung erreichen. Neben der Übernahme der Reha-Kosten wurden eine Kapitalabfindung und Rentenzahlungen vereinbart.

Das Gesamtvolumen liegt im siebenstelligen Bereich. Damit sind der Erwerbsschaden, die langfristigen wirtschaftlichen Folgen und die Versorgung der Familie dauerhaft abgesichert.

Für den Mandanten bedeutete das: keine vorschnelle Abfindung, sondern eine Lösung, die seine gesundheitliche Entwicklung, seine berufliche Zukunft und seine wirtschaftliche Sicherheit berücksichtigt.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie sorgfältig schwere Schädel-Hirn-Traumata rechtlich und wirtschaftlich geprüft werden müssen. Entscheidend ist nicht nur der aktuelle Gesundheitszustand, sondern die Frage, wie sich die Verletzung auf Beruf, Einkommen, Belastbarkeit, Karriereverlauf und Zukunftsrisiken auswirkt.

Gerade bei kognitiven Einschränkungen darf der Schaden nicht zu früh abschließend bewertet werden. Wichtig sind medizinische Begutachtung, Reha-Management, berufliche Neuorientierung und eine vollständige Berechnung des lebenslangen Erwerbsschadens.

Für Betroffene geht es deshalb nicht nur um Schmerzensgeld, sondern um die langfristige Absicherung der gesamten Lebens- und Erwerbssituation.

Der Fall

Unser Mandant erlitt als Schüler bei einem schweren, unverschuldeten Verkehrsunfall ein massives Schädel-Hirn-Trauma. Die Folgen waren dauerhaft: eine erhebliche Hirnschädigung, kognitive Einschränkungen, spastische Lähmungen, eine Hemiparese und schwere Blickfeldeinschränkungen.

Der junge Mann wird dauerhaft auf Unterstützung, Betreuung, Therapien und Hilfsmittel angewiesen sein. Für die Familie stellte sich deshalb nicht nur die Frage nach einem angemessenen Schmerzensgeld, sondern vor allem nach der langfristigen wirtschaftlichen Absicherung aller Zukunftsschäden.

Die Herausforderung

Die Familie wandte sich erst viele Jahre nach dem Unfall an unsere Kanzlei. Zuvor waren wesentliche Schadenspositionen nicht ausreichend geprüft und nicht konsequent verfolgt worden.

Besonders schwierig war die Verjährungsfrage. Die gegnerische Haftpflichtversicherung berief sich auf Verjährungseinwände und stellte einzelne Schadenspositionen infrage. Deshalb musste zunächst sorgfältig geprüft werden, welche Ansprüche noch durchsetzbar waren und welche Wirkungen frühere Verjährungsverzichte hatten.

Hinzu kam eine weitere Besonderheit: Da unser Mandant zum Unfallzeitpunkt noch Schüler war, ließ sich sein späterer Erwerbsschaden nicht anhand eines bereits bestehenden Berufsverlaufs berechnen.

Unsere Strategie

Wir arbeiteten den Fall vollständig neu auf. Dazu gehörten die medizinischen Unterlagen, die bisherigen Regulierungsakten, Verjährungserklärungen, Sozialleistungsdaten und die langfristigen Pflege- und Unterstützungsbedarfe.

Für die Berechnung des Erwerbsschadens wurde der voraussichtliche Bildungs- und Berufsweg des Mandanten rekonstruiert. Dabei wurden unter anderem Schulleistungen, persönliche Fähigkeiten, familiäres Umfeld und realistische berufliche Entwicklungsmöglichkeiten berücksichtigt.

Außerdem ließen wir den lebenslangen Pflege- und Mehrbedarf gutachterlich erfassen. Bestehende Sozialleistungen wie Pflegegeld oder Rentenleistungen wurden in die Berechnung einbezogen, damit die Forderung wirtschaftlich belastbar blieb.

Das Ergebnis

In außergerichtlichen Verhandlungen konnte eine umfassende Einigung erreicht werden. Für unseren Mandanten wurde ein Schmerzensgeld im hohen sechsstelligen Bereich durchgesetzt.

Besonders wichtig war außerdem ein umfassender Feststellungsanspruch. Dadurch bleibt die Gegenseite verpflichtet, auch zukünftige materielle Schäden zu übernehmen. Dazu gehören insbesondere Pflegekosten, Therapiekosten, Hilfsmittel, Betreuung, Wohnraumanpassungen und weitere Zukunftsschäden.

Das Gesamtregulierungsvolumen liegt im mehrfachen siebenstelligen Bereich. Damit sind nicht nur die bereits entstandenen Schäden berücksichtigt, sondern auch die langfristigen Folgen des Schädel-Hirn-Traumas.

Fazit

Dieser Fall zeigt, wie komplex schwere Personenschäden bei Kindern und Jugendlichen sein können. Wenn zum Unfallzeitpunkt noch kein Berufsweg feststand, muss der spätere Erwerbsschaden sorgfältig anhand realistischer Entwicklungsmöglichkeiten berechnet werden.

Ebenso wichtig ist die Prüfung von Verjährung, Verjährungsverzichten, bisherigen Regulierungen und offenen Zukunftsschäden. Gerade bei schweren Hirnschäden dürfen Ansprüche nicht vorschnell abgeschlossen werden.

Für betroffene Familien geht es nicht nur um Schmerzensgeld. Entscheidend ist die dauerhafte Absicherung von Pflege, Therapien, Hilfsmitteln, Betreuung, Wohnraum und Erwerbsschaden.

Der Fall

Unser 17-jähriger Mandant wurde als Mopedfahrer bei einem schweren Vorfahrtsunfall verletzt. Die sichtbaren Verletzungen wurden im Krankenhaus behandelt. Die schwerwiegendste Folge blieb jedoch zunächst unerkannt: ein Schädel-Hirn-Trauma mit dauerhaften kognitiven Einschränkungen.

Erst später zeigten sich Konzentrationsstörungen, chronische Kopfschmerzen und eine deutlich verminderte Belastbarkeit.

Die Herausforderung

Die gegnerische Versicherung drängte früh auf eine schnelle Abfindung im niedrigen fünfstelligen Bereich. Für unseren Mandanten wäre das riskant gewesen, weil die langfristigen Folgen für Ausbildung, Beruf und Erwerbsfähigkeit noch nicht absehbar waren.

Gerade bei jungen Unfallopfern können neurologische Schäden erst mit zeitlichem Abstand deutlich werden.

Unsere Strategie

Wir rieten von einer vorschnellen Einigung ab und veranlassten neurologische und neuropsychologische Gutachten. Diese bestätigten den Zusammenhang zwischen Unfall und kognitiven Einschränkungen.

Zusätzlich wurde ein spezialisiertes Reha-Management eingebunden. Weil die künftigen Schäden noch nicht sicher beziffert werden konnten, erreichten wir zunächst ein umfassendes Feststellungsurteil gegen die Versicherung. Damit war rechtsverbindlich geklärt, dass sie auch für zukünftige materielle Schäden aus dem Unfall einstehen muss.

Das Ergebnis

Später zeigte sich, dass unser Mandant dauerhaft nur eingeschränkt erwerbsfähig sein wird. Auf Grundlage der gesicherten Haftung konnten wir eine lebenslange monatliche Erwerbsschadensrente und ein angemessenes Schmerzensgeld durchsetzen.

Einordnung

Der Fall zeigt, wie riskant vorschnelle Vergleiche nach Kopfverletzungen sein können. Entscheidend ist nicht nur ein angemessenes Schmerzensgeld, sondern auch die Absicherung künftiger Schäden, insbesondere bei Ausbildung, Beruf und Erwerbsfähigkeit.

In guten Händen - für Ihr gutes Recht

Für Opfer von schweren Unfällen

Wir vertreten ausschließlich Opfer schwerer Unfälle und komplexer Verletzungen Unser Fokus liegt auf der langfristigen Sicherung Ihrer Ansprüche.

Über 40 Jahre Erfahrung

Seit mehr als vier Jahrzehnten begleiten wir Betroffene mit juristischer und strategischer Expertise.

Bundesweit tätig

Ganz gleich, wo Sie wohnen: Unsere Anwälte sind bundesweit für Sie da, kümmern sich persönlich um Ihren Fall und setzen sich engagiert für Ihr Recht ein.

Kostenlose Ersteinschätzung

In einer kostenlosen und unverbindlichen Ersteinschätzung zeigen wir Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten auf und erklären Ihnen, wie wir Sie konkret unterstützen können. Für Sie ganz ohne Risiko!

    Ihr Weg zur Entschädigung

    Ihr Fall

    Sie schildern uns Ihren Fall kostenlos und unverbindlich oder senden uns Ihre Unterlagen.

    Unsere Ersteinschätzung

    Wir prüfen Ihren Fall sorgfältig, bewerten Ihre Ansprüche realistisch und nachvollziehbar und sagen Ihnen offen, ob Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld bestehen.

    Durchsetzung Ihrer Ansprüche

    Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die weitere Kommunikation mit der Gegenseite und kümmern uns um die vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten erläutern wir Ihnen transparent und verständlich bevor Sie eine Entscheidung treffen.

    Wer Sie jetzt vertritt

    Gemeinsam stärker für Ihr Recht

    Bündelung von Kompetenz statt Einzelkampf: Bei uns arbeiten spezialisierte Experten Hand in Hand. Ihre zentralen Ansprechpartner, Melanie Mathis und Mathias Holl, steuern die gesamte Strategie und stellen für Sie ein schlagkräftiges Team zusammen. Wir kombinieren unsere individuellen Stärken, um für Sie Lösungen zu entwickeln, die rechtlich präzise und menschlich stimmig sind..

    Rechtsanwältin Melanie Mathis

    Melanie Mathis

    Rechtsanwältin & Partnerin
    Fachanwältin für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf Schädel-Hirn-Trauma und Polytrauma nach schweren Unfällen – besondere Erfahrung mit verletzten Kindern
    Rechtsanwalt Mathias Holl

    Mathias Holl

    Rechtsanwalt
    LL.M. (Versicherungsrecht)
    Fachanwalt für Verkehrsrecht
    Spezialisiert auf schwere Unfallverletzungen

    Zusätzliche Kompetenz

    Für besondere Fälle

    Neben haftungsrechtlichen Fragen stellen sich häufig auch versicherungsrechtliche Fragen - beispielsweise im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeits- oder privaten Unfallversicherung. In solchen und ähnlichen Fällen setzt sich Alexander Rüdiger, Fachanwalt für Versicherungsrecht, engagiert und konsequent für Ihre Interessen ein.

    Auch im Sozialrecht sind Sie bei uns in besten Händen: Ob es um Pflegegrade, Hilfsmittel, die Erwerbsminderungsrente oder andere sozialrechtliche Anliegen geht – Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht, steht Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

    Ein Team. Ein Ziel. Mehr als nur Unterstützung – Ihr Rückhalt.

    Rechtsanwalt Alexander Rüdiger

    Alexander Rüdiger

    Assoziierter Partner | Fachanwalt für Medizinrecht & Versicherungsrecht
    Spezialisiert auf Geburtsschäden und komplexe Arzthaftungsfälle
    Paul-Albert Schullerus, Fachanwalt für Sozialrecht

    Paul-Albert Schullerus

    Rechtsanwalt
    Fachanwalt für Sozialrecht
    Mediator

      Sie haben noch Fragen zum Thema?

      Rechtliche Fragen nach einem Unfall können überwältigend wirken – vor allem in einer ohnehin belastenden Zeit. Deshalb haben wir die wichtigsten Antworten für Sie zusammengestellt: verständlich, auf den Punkt und mit dem Ziel, Ihnen schnell weiterzuhelfen. Und wenn doch etwas offen bleibt – wir sind jederzeit gerne für Sie da.

      Das Anwaltsbüro Quirmbach & Partner hat sich auf die Vertretung von Menschen spezialisiert, die durch einen schweren Unfall oder einen gravierenden Behandlungsfehler dauerhaft geschädigt wurden. Der Fokus liegt bewusst auf komplexen Personenschäden und nicht auf einfachen Standardfällen.

      Ein zentraler Vorteil ist die langjährige Erfahrung: Seit über 40 Jahren vertreten wir bundesweit ausschließlich Geschädigte und kennen die Strategien von Versicherern und Kliniken genau. Dieses Wissen wird gezielt eingesetzt, um Ansprüche konsequent und vollständig durchzusetzen.

      Gleichzeitig endet unsere Arbeit nicht bei der juristischen Bewertung. Gerade bei schweren Verletzungen stellen sich existenzielle Fragen: Wie geht es weiter? Was wird aus Arbeit, Familie, Selbstständigkeit? In solchen Situationen versteht sich Quirmbach & Partner nicht nur als rechtlicher Vertreter, sondern auch als verlässlicher Ansprechpartner an Ihrer Seite: Wir sind für Sie erreichbar, kommunizieren klar und haben ein echtes Verständnis für Ihre persönliche Lage.

      Unsere Anwältinnen und Anwälte arbeiten ohne Ausnahme auf Seiten der Geschädigten. Dadurch entstehen keine Interessenkonflikte, sondern eine klare Ausrichtung: die bestmögliche Absicherung der Mandantinnen und Mandanten – heute und in Zukunft.

      Ein weiterer Unterschied liegt im ganzheitlichen Ansatz. Bei schweren Personenschäden geht es nicht nur um Ihr Schmerzensgeld, sondern um Ihre vollständige wirtschaftliche und persönliche Stabilisierung. Dazu beziehen wir medizinische, wirtschaftliche und rehabilitative Aspekte systematisch in unsere Fallstrategie ein.

      Je nach Einzelfall können folgende Ansprüche bestehen: 

      • Schmerzensgeld für körperliche und seelische Belastungen 

      • Ersatz von medizinischen Kosten (z. B. Arztbesuche, Medikamente, Reha) 

      • Verdienstausfall 

      • Pflege- und Haushaltskosten 

      • sämtliche anfallenden Sachschäden  und noch vieles mehr 

      Wir überprüfen gründlich, welche Ansprüche Ihnen zustehen. 

      Ja, unsere Ersteinschätzung ist absolut kostenlos und unverbindlich für Sie. Erst wenn Sie uns ausdrücklich beauftragen, entstehen Kosten. Und vor einer Beauftragung informieren wir Sie transparent über alle möglichen Kosten. 

      testimonials

      Unsere Mandaten sagen über uns:

      Ich möchte mich recht herzlich für die angenehme Unterstützung und Durchsetzung meiner Forderung bedanken. Durch die WEB-Akte und die hinterlegten Informationen war ich jederzeit gut unterrichtet und hatte immer den Stand der Angelegenheit aktuell zur Einsicht vorliegen. Nochmals herzlichen Dank und alles Gute für die weitere Zukunft..“

      Eine Mandantin von Rechtsanwältin & Partnerin Melanie Mathis
      Fachanwältin für Verkehrsrecht

      "Ich bin sehr froh, dass ihre Kanzlei mich vertritt. Ich habe noch nie erlebt, dass ein Anwalt alles so schnell und toll erledigt. … Sie und ihr Team sind einfach Spitze

      Ein Mandant von Rechtsanwalt Mathias Holl LL.M. (Versicherungsrecht)
      Fachanwalt für Verkehrsrecht

      „An dieser Stelle möchte ich mich für die gute Zusammenarbeit bedanken. Für mich war es eine große Entlastung, die für einen Laien schwierige Materie in kompetenten Händen zu wissen. Die sachliche, unaufgeregte Kommunikation vermittelte Sicherheit und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein. Das System der Webakte habe ich neu kennengelernt und finde es sehr gut. Aller Schriftverkehr ist archiviert und gut wiederzufinden. Für Jasmin wünsche ich mir von Ihnen eine gute Vereinbarung mit dem Versicherer, damit die unfallbedingten Einschränkungen zumindest finanziell aufgefangen werden können.“

      Ein Mandant von Rechtsanwältin& Partnerin Melanie Mathis
      Fachanwältin für Verkehrsrecht